Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.12.2015 - I-15 W 499/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Identitätsdiebstahl
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GBO § 22 Abs. 1, GBO § 29 Abs. 1, GBO § 71 Abs. 2 S. 1
Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Identitätsdiebstahl - IWW
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 22, 29, 71; StGB § 267
Identitätsdiebstahl: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Eintragung der eigenen Person als Eigentümer eines Grundstücks - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers gegen die Eigentumsumschreibung auf ihn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Identitätsdiebstahl: Wie wird der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs geführt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nrw.de (Pressemitteilung)
"Identitätsdiebstahl" rechtfertigt Grundbuchberichtigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Identitätsdiebstahl
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Identitätsdiebstahl rechtfertigt Grundbuchberichtigung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Identitätsdiebstahl" rechtfertigt Grundbuchberichtigung
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
"Identitätsdiebstahl" rechtfertigt Grundbuchberichtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers gegen die Eigentumsumschreibung auf ihn
Verfahrensgang
- AG Plettenberg - OH-676
- OLG Hamm, 15.12.2015 - I-15 W 499/15
Papierfundstellen
- FGPrax 2016, 8
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- OLG München, 20.05.2010 - 34 Wx 45/10
FGG-Reform: Anwendung des Übergangsrechts bei einer nach dem 31. August 2009 …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15
Aus diesen Gründen vermag sich der Senat der gegenteiligen Auffassung des OLG München (FGPrax 2010, 232, 233) nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02
Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15
Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs ist in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu führen (Senat NJW-RR 2002, 1518; BayObLG … - BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80
Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde
- BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74
Beschwerde gegen Grundbucheintragung
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15
Denn der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuchs ein Recht an einem Grundstück oder an einem eingetragenen Recht erworben hat, geschützt und nicht etwa von Amts wegen durch eine Berichtigung oder Löschung in die Rechtsstellung eines gutgläubigen Erwerbers eingegriffen werden soll (BGHZ 64, 194, 196). - BayObLG, 31.07.1986 - BReg. 2 Z 59/86
Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15
Diese Vorschrift gilt nach gefestigter Rechtsprechung auch in der hier vorliegenden Konstellation, dass ein Beteiligter zunächst bei dem Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchberichtigung gestellt hat und sich mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung seines Antrages durch das Grundbuchamt mit der Begründung wendet, die Eintragung sei nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt ihrer Vornahme unrichtig (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1986, 1458, 1459; Senat OLGZ 1969, 303, 304). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 2 K 36/03
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15
Rn. 4 Die Beteiligte zu 2), die G GmbH, die mit Immobilien handelt, erwarb auf Grund Zuschlagsbeschlusses vom 10.11.2006 (Az. 2 K 36/03 AG Plettenberg) die eingangs genannten Eigentumswohnungen von der B GmbH in T und wurde am 23.11.2006 als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen.
- OLG München, 10.11.2016 - 34 Wx 275/16
Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung bei Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs
Dies ist, auch wenn sich der eingetragene Eigentümer gegen seine Eintragung wendet, nicht ohne Einzelfallprüfung zu entscheiden (Abgrenzung zu OLG Hamm vom 15.12.2015, I-15 W 499/15 = FGPrax 2016, 8).Rn. 16 (2) Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (FGPrax 2016, 8/9) ist die Gefahr einer Beeinträchtigung von Rechten eines gutgläubigen Erwerbers auch dann praktisch ausgeschlossen, wenn der eingetragene Berechtigte seinen eigenen Rechtserwerb als nicht erfolgt betrachtet und sich gegen seine Eintragung mit dem Ziel der Wiedereintragung des früheren Eigentümers wendet (…vgl. auch Budde in Bauer/von Oefele § 71 Rn. 40).
Denn der Rechtsmeinung des Senats steht die Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2016, 8/9) entgegen, nach der die Gefahr der Beeinträchtigung von Rechten eines gutgläubigen Erwerbers generell ausgeschlossen ist, wenn der eingetragene Berechtigte seinen eigenen Rechtserwerb als nicht erfolgt betrachtet; eine Einzelfallprüfung nimmt dieses Gericht - anders als der Senat - nicht vor.
- BGH, 07.12.2017 - V ZB 59/17
Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines auf …
Rn. 10 bb) In Erweiterung dieser Rechtsprechung hält das Oberlandesgericht Hamm § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO auch dann nicht für anwendbar, wenn sich der Eigentümer gegen seine eigene Eintragung wendet und die Wiedereintragung der vor ihm eingetragenen Person anstrebt; eine Beeinträchtigung der Rechte eines gutgläubigen Erwerbers sei praktisch ausgeschlossen (OLG Hamm, FGPrax 2016, 8, 9;… ebenso Budde in Bauer/v. Oefele, GBO, § 71 Rn. 40, 64). - OLG Brandenburg, 07.05.2026 - 5 W 36/26
Führen des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuchs in der erforderlichen Form
Nach ganz einhelliger Rechtsprechung und Literatur sind an den Unrichtigkeitsnachweis strenge Anforderungen zu stellen, weil ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (BayObLGZ 1985, 225, 228; Rpfleger 1980, 347, 348; OLG München FGPrax 2015, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1980, 347 ; FGPrax 2016, 8 ; OLG Rostock NJW-RR 2005, 604, 605; OLG Saarbrücken FGPrax 2021, 205 ; OLG Schleswig FGPrax 2012, 157, 158;… Demharter, GBO , § 22 Rn. 37).
- OLG Brandenburg, 18.06.2025 - 5 W 118/24
Eigentumsrechte bei ehemaligem Volkseigentum
Nach ganz einhelliger Rechtsprechung und Literatur sind an den Unrichtigkeitsnachweis strenge Anforderungen zu stellen, weil ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (BayObLGZ 1985, 225, 228; Rpfleger 1980, 347, 348; OLG München FGPrax 2015, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1980, 347; FGPrax 2016, 8; OLG Rostock NJW-RR 2005, 604, 605; OLG Saarbrücken FGPrax 2021, 205; OLG Schleswig FGPrax 2012, 157, 158;… Demharter, GBO, § 22 Rn. 37). - OLG Brandenburg, 17.06.2025 - 5 W 118/24
Strenge Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis hinsichtlich der Eintragung …
Nach ganz einhelliger Rechtsprechung und Literatur sind an den Unrichtigkeitsnachweis strenge Anforderungen zu stellen, weil ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (BayObLGZ 1985, 225, 228; Rpfleger 1980, 347, 348; OLG München FGPrax 2015, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1980, 347 ; FGPrax 2016, 8 ; OLG Rostock NJW-RR 2005, 604, 605; OLG Saarbrücken FGPrax 2021, 205 ; OLG Schleswig FGPrax 2012, 157, 158;… Demharter, GBO , § 22 Rn. 37). - OLG Brandenburg, 13.12.2024 - 5 W 107/24
Nachweis der Erbenstellung durch Vorlage eines Erbscheins für eine beantragte …
Nach ganz einhelliger Rechtsprechung und Literatur sind an den Unrichtigkeitsnachweis strenge Anforderungen zu stellen, weil ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (BayObLGZ 1985, 225, 228; Rpfleger 1980, 347, 348; OLG München FGPrax 2015, 159, 160; OLG Hamm Rpfleger 1980, 347; FGPrax 2016, 8; OLG Rostock NJW-RR 2005, 604, 605; OLG Saarbrücken FGPrax 2021, 205; OLG Schleswig FGPrax 2012, 157, 158;… Demharter, GBO, § 22 Rn. 37). - OLG Naumburg, 28.02.2023 - 12 Wx 54/22
Nachweiserfordernisse bei Grundbucheintragung wegen Identitätsdiebstahls
Rn. 16 Auch wäre es möglich - ähnlich der Entscheidung des OLG Hamm, Beschluss vom 15. Dezember 2015, I-15 W 499/15, FGPrax 2016, 8 - die beiden beteiligten Notare aufzusuchen und entsprechende Erklärungen zu den damaligen Beurkundungs- und Beglaubigungsvorgängen einzuholen, die die Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellung des Antragstellers belegen.
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