Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - I-3 Wx 270/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GBO § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1, § 12c Abs. 4 Satz 2, § 71 Abs. 1; GBV § 46 Abs. 1
Besondere Voraussetzungen der erweiterten Grundbucheinsicht eines Maklers zur Feststellung seines Provisionsanspruchs für ein verkauftes Grundstück
- notar-drkotz.de
Makleranspruch auf erweiterte Grundbucheinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Einsichtsrechts eines Maklers in das Grundbuch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Einsichtsrechts eines Maklers in das Grundbuch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Erweiterte Grundbucheinsicht" für den Makler?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzung der erweiterten Grundbucheinsicht durch Immobilienmakler (IMR 2017, 253)
Papierfundstellen
- NZM 2017, 265
- FGPrax 2017, 58
- BauR 2017, 779
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13
Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Da die uneingeschränkte Gestattung einer Einsicht in die Grundakten im Vergleich zur bloßen Erlaubnis, den ohnehin in weitem Umfang publiken Grundbuchinhalt einzusehen, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Vertragsparteien in weit stärkerem Maße berühren kann, ist zur Rechtfertigung dieses erheblichen Grundrechtseingriffs eine besonders sorgfältige und strenge Prüfung, ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Einsicht vorliegt, geboten (OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18). - OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09
Einsicht des Grundstücksmaklers in die Grundakten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Da die uneingeschränkte Gestattung einer Einsicht in die Grundakten im Vergleich zur bloßen Erlaubnis, den ohnehin in weitem Umfang publiken Grundbuchinhalt einzusehen, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Vertragsparteien in weit stärkerem Maße berühren kann, ist zur Rechtfertigung dieses erheblichen Grundrechtseingriffs eine besonders sorgfältige und strenge Prüfung, ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Einsicht vorliegt, geboten (OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18). - OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10
Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Da die uneingeschränkte Gestattung einer Einsicht in die Grundakten im Vergleich zur bloßen Erlaubnis, den ohnehin in weitem Umfang publiken Grundbuchinhalt einzusehen, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Vertragsparteien in weit stärkerem Maße berühren kann, ist zur Rechtfertigung dieses erheblichen Grundrechtseingriffs eine besonders sorgfältige und strenge Prüfung, ob tatsächlich ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Einsicht vorliegt, geboten (OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Stuttgart FGPrax 2010, 324; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18).
- OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15
Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Rn. 12 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, an der nach Überprüfung festgehalten wird, bei der Beurteilung von Anträgen auf Grundbucheinsicht, zu der auch die Erteilung von Abschriften gehört (§ 12 Abs. 2, 1. Halbs. GBO), von den nachfolgenden allgemeinen Grundsätzen aus (zuletzt: Beschluss vom 17. Juni 2016 in Sachen I-3 Wx 132/16 sowie Beschlüsse vom 9. September 2015 in Sachen I-3 Wx 149/15 und vom 7. April 2015 in Sachen I-3 Wx 61/15, letztere jeweils mit zahlreichen Nachweisen). - OLG Brandenburg, 06.10.2016 - 5 W 97/16
Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht: Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Rn. 20 Diesen gesteigerten Anforderungen trägt die obergerichtliche Rechtsprechung dadurch Rechnung, dass sie im Falle des Einsichtsgesuchs eines Maklers in eigener Sache verlangt, für die Entstehung eines Provisionsanspruchs des Maklers müsse nicht nur eine gewisse, sondern eine, durch belegte Tatsachen erhärtete, ganz beträchtliche Wahrscheinlichkeit sprechen (…OLG Dresden und OLG Stuttgart, jeweils a.a.O.; im Ergebnis auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2016 in Sachen 5 W 97/16;… ferner: BeckOK GBO - Wilsch, Stand: 01.11.2016, § 12 Rdnr. 66;… Meikel-Böttcher, GBO, 11. Aufl. 2015, § 12 Rdnr. 41). - OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 3 Wx 132/16
Grundbucheinsicht - Voraussetzungen für berechtigtes Interesse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Rn. 12 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, an der nach Überprüfung festgehalten wird, bei der Beurteilung von Anträgen auf Grundbucheinsicht, zu der auch die Erteilung von Abschriften gehört (§ 12 Abs. 2, 1. Halbs. GBO), von den nachfolgenden allgemeinen Grundsätzen aus (zuletzt: Beschluss vom 17. Juni 2016 in Sachen I-3 Wx 132/16 sowie Beschlüsse vom 9. September 2015 in Sachen I-3 Wx 149/15 und vom 7. April 2015 in Sachen I-3 Wx 61/15, letztere jeweils mit zahlreichen Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 07.04.2015 - 3 Wx 61/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Rn. 12 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung, an der nach Überprüfung festgehalten wird, bei der Beurteilung von Anträgen auf Grundbucheinsicht, zu der auch die Erteilung von Abschriften gehört (§ 12 Abs. 2, 1. Halbs. GBO), von den nachfolgenden allgemeinen Grundsätzen aus (zuletzt: Beschluss vom 17. Juni 2016 in Sachen I-3 Wx 132/16 sowie Beschlüsse vom 9. September 2015 in Sachen I-3 Wx 149/15 und vom 7. April 2015 in Sachen I-3 Wx 61/15, letztere jeweils mit zahlreichen Nachweisen). - LG Köln, 07.10.1997 - 11 T 270/97
GB-Einsicht für Makler
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16
Rn. 16 Die Beteiligte erstrebt eine sogenannte erweiterte Grundbucheinsicht gemäß §§ 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, 46 Abs. 1 GBV, nämlich über die in § 12 Abs. 1 GBO genannten Inhalte - Grundbuch als solches, dort in Bezug genommene Urkunden sowie noch nicht erledigte Eintragungsanträge - hinaus (allein hierdurch unterscheidet sich der gegebene Fall von dem der Entscheidung des LG Köln NJW-RR 1999, 455 zugrunde liegenden, in dem es nur um Einsicht in Abt. I des Grundbuchs ging).
- OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20
Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch
Allerdings ist bei einer "erweiterten" Einsicht in die Grundakten eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich, weil schuldrechtliche Verträge und Abreden nicht zu demjenigen Grundbuchinhalt gehören, auf dessen Publizität § 12 Abs. 1 GBO abzielt (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2010, 1175; OLG Oldenburg FGPrax 2014, 18; OLG München MDR 2017, 30; OLG Düsseldorf FGPrax 2017, 58, 59; OLG Düsseldorf FGPrax 2018, 56;… OLG München v. 26.07.2018 - 34 Wx 239/18, Juris-Rn. 15). - OLG Saarbrücken, 13.01.2020 - 5 W 84/19
Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht wegen offener Honorarforderungen …
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass eine solche Mitteilung des Urkundeninhaltes die Antragstellerin gegenüber anderen vergleichbaren Konstellationen zu Lasten des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der weiteren Betroffenen bevorzugen würde, weil die Antragstellerin in anderen Fällen einer (behaupteten) Vertragsverletzung ohne Grundbuchbezug darauf angewiesen wäre, erforderliche Auskünfte ggf. im Prozesswege gegenüber ihrem Vertragspartner geltend zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2017, 58, zum Einsichtsanspruch eines Maklers).
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