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   OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99   

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https://dejure.org/2000,15818
OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99 (https://dejure.org/2000,15818)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2000 - 18 UF 279/99 (https://dejure.org/2000,15818)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2000 - 18 UF 279/99 (https://dejure.org/2000,15818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB; § 1609 Abs. 1 BGB; § 713 ZPO
    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Gewährung des Kindesmindestunterhaltes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Gewährung des Kindesmindestunterhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1430
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
    Auf die Einhaltung eines Selbstbehalts, der aus diesem Einkommen zu wahren ist, kann sich die Beklagte nicht berufen (vgl. hierzu BGH FamRZ 1998, 287; BGH FamRZ 1982, 590, 592).

    Für die Beurteilung der Deckung des Eigenbedarfs durch die Einkünfte des neuen Ehemannes ist es unerheblich, dass der neue Ehemann nicht der Vater ... ist, denn unabhängig von der Frage, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind oder nicht, besteht eine Verpflichtung zur Beitragung zum Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360 a BGB (vgl. auch BGH FamRZ 1982, 590).

    Die hiesige Rechtsprechung zum Selbstbehalt beim Unterhalt minderjähriger Kinder steht in vollem Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 82, 590 f, FamRZ 98, 287 f).

  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
    Unterhaltsrechtlich obliegt es ihr nämlich, ihr Einkommen so günstig wie möglich zu gestalten (vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2000, 311 f).

    Der Entscheidung OLG Hamm FamRZ 2000, 311 f lag offenkundig ein anderer - leider nicht angegebener - Sachverhalt zu Grunde (wie sich bereits aus den dort zitierten Entscheidungen ergibt (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1991, 594)), bei dem nämlich der Eigenbedarf des unterhaltsverpflichteten Elternteils durch seinen neuen Ehegatten nicht gesichert wurde, bzw. die ehelichen Lebensverhältnisse von einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit beider Ehegatten geprägt war.

  • OLG Frankfurt, 15.01.1991 - 6 UF 173/90

    Minderjährige unverheiratete Kinder; Befriedigung der Unterhaltsansprüche;

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
    Der Entscheidung OLG Hamm FamRZ 2000, 311 f lag offenkundig ein anderer - leider nicht angegebener - Sachverhalt zu Grunde (wie sich bereits aus den dort zitierten Entscheidungen ergibt (vgl. z.B. OLG Frankfurt FamRZ 1991, 594)), bei dem nämlich der Eigenbedarf des unterhaltsverpflichteten Elternteils durch seinen neuen Ehegatten nicht gesichert wurde, bzw. die ehelichen Lebensverhältnisse von einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit beider Ehegatten geprägt war.
  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
    Vielmehr haben beiden Kinder ein gleiches Recht, Unterhaltsleistungen von der Beklagten zu empfangen (vgl. hierzu die grundlegenden Entscheidungen des BVerfG FamRZ 1985, 143 ff, 145; und des BGH FamRZ 1980, 43 ff, 44).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
    Vielmehr haben beiden Kinder ein gleiches Recht, Unterhaltsleistungen von der Beklagten zu empfangen (vgl. hierzu die grundlegenden Entscheidungen des BVerfG FamRZ 1985, 143 ff, 145; und des BGH FamRZ 1980, 43 ff, 44).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
    In BGH FamRZ 1982, 25 ff hat er sogar eine Arbeitsverpflichtung bei Versorgung eines Säuglings bejaht.
  • BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80

    Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Volljährigkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2000 - 18 UF 279/99
    Auf die Unterhaltspflichten gegenüber Kindern aus früherer Ehe hat der neue Ehepartner dabei Rücksicht zu nehmen (vgl. BGH FamRZ 1981, 341 ff, 343).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Eine weitergehende Berücksichtigung der Gewinne des Beklagten ist auch nicht zur Deckung des Mindestbedarfs der Unterhaltsgläubigerinnen geboten (s. hierzu BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81, FamRZ 1983, 569, 571; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. März 1995 - 18 WF 67/95, FamRZ 1995, 1487 -1488; Dose in: Wendl/Staudigl, aaO. § 1 Rz. 76; s. auch OLG Celle, Urteil vom 10. März 2000 - 13 UF 279/99, FamRZ 2000, 1430).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00

    Hausmann-Fall

    In Abweichung von diesen Grundsätzen hat nunmehr allerdings das OLG Celle (FamRZ 2000, 1430) entschieden, dass dem wiederverheirateten Ehegatten, der in der neuen Ehe sein Auskommen hat, kein Selbstbehalt zusteht.
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