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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03   

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https://dejure.org/2003,2147
OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03 (https://dejure.org/2003,2147)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.08.2003 - 14 UF 70/03 (https://dejure.org/2003,2147)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 (https://dejure.org/2003,2147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unwirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben; Voraussetzungen für die Annahme einer Situation von Unterlegenheit; Schwächung der Position der Ehefrau durch ihre tatsächliche Lage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit des vertraglichen Ausschlusses des Zugewinnausgleichs wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben; Voraussetzungen für die Annahme einer Situation von Unterlegenheit; Schwächung der Position der Ehefrau durch ihre tatsächliche Lage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehevertrag - Unwirksamkeit bei Eheschließung mit Schwangeren

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1363

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; BGB § 1363
    Zum vertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleiches wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 1379
    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 650
  • FamRZ 2004, 545
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03
    Ihre Position wird durch ihre tatsächliche Lage geschwächt (vgl. BVerfG, NJW 2001, 957 ff sowie 2248).
  • OLG München, 01.10.2002 - 4 UF 7/02

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03
    Dabei kann dahinstehen, ob der - weitgehenden - Auffassung des OLG München (FamRZ 2003, 35 ff mit ablehnender Anmerkung von Bergschneider.
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2000 - 2 WF 29/00

    Unterhaltsverzicht, Sittenwidrigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.08.2003 - 14 UF 70/03
    Auch wenn die Schwangerschaft bei Abschluss des Ehevertrages nur ein - wenn auch gewichtiges - Indiz für eine vertragliche Unausgewogenheit darstellt, sind die Vermögenslage der schwangeren Antragsgegnerin und ihre weitere - auch berufliche - Perspektive nicht geeignet, ihre Unterlegenheit auszuschließen (vgl. BVerfG a.a.O. Seite 959; vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 2001, 335 f).
  • OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03

    Notarielle Scheidungsvereinbarung; Anspruch auf Zugewinnausgleich;

    Besondere Gründe, wie eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau oder der Zusammenhang der Vereinbarung mit einer bestehenden Schwangerschaft (vergl. BVerfG FamRZ 2001, 343, 346; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 764; OLG Hamm FamRZ 2004, 201 f.; OLG München FamRZ 2003, 35), auf die auch die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Oldenburg vom 28. August 2003 - 14 UF 70/03 - (OLGR 2004, 93) entscheidend abstellt, sind vorliegend nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
   KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7863
KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
KG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 1 VA 14/02 (https://dejure.org/2003,7863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer; Befreiung von der Beibringungspflicht des Ehefähigkeitszeignisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts gemäß § 1309 Abs.2 Satz 1 BGB; Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach ...

  • Judicialis

    BGB § 1309; ; BDSG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1309; BDSG § 13 Abs. 1
    Beiziehung von Ausländerakten im Verfahren zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01

    Im Rahmen des Befreiungsverfahrens ist grundsätzlich nur die Ehefähigkeit zu

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist daher zu versagen, wenn die Absicht zur Eingehung einer Scheinehe - gegebenenfalls nach Durchführung von Ermittlungen gemäß § 5 Abs. 4 PStG - offenkundig im Sinne von erwiesen ist (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat StAZ 2001, 298 m.w.N.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115, und StAZ 2003, 112).
  • OLG Naumburg, 31.07.2001 - 3 VA 1/01

    Ehefähigkeitszeugnis - Missbrauch - Videokontakt

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist daher zu versagen, wenn die Absicht zur Eingehung einer Scheinehe - gegebenenfalls nach Durchführung von Ermittlungen gemäß § 5 Abs. 4 PStG - offenkundig im Sinne von erwiesen ist (vgl. zu Vorstehendem eingehend Senat StAZ 2001, 298 m.w.N.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1115, und StAZ 2003, 112).
  • KG, 27.06.2000 - 1 VA 32/99
    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 1 VA 14/02
    Gemäß § 11 Abs. 2 PStV hat derjenige, der nicht Deutscher ist, durch seinen Reisepass oder durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaates seine Staatsangehörigkeitsverhältnisse nachzuweisen, wobei es allgemeiner Auffassung entspricht, dass der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers im Befreiungsverfahren nach § 1309 BGB, wie im Verfahren der Anmeldung der Eheschließung selbst, grundsätzlich durch Vorlage eines gültigen Reiseausweises zu führen ist (vgl. Senat StAZ 2000, 303/304 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 19.09.2006 - 3 W 106/06

    Voraussetzungen zur Befreiung von der Vorlagepflicht eines

    Auch im Übrigen wird es durch Behörden in Serbien und Montenegro nicht erteilt (vgl. KG, Beschl. vom 24.06.2003 - 1 VA 14/02 - OLG-NL 2004, 85 = StAZ 2004, 9).

    aa) Der Nachweis der Staatszugehörigkeit und der Identität ist dabei regelmäßig mindestens durch eine beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kummer: Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweis zur Befreiung von der Beibringung ausländischer Ehefähigkeitszeugnisse, StAZ 1999, 281), durch die Vorlage eines Ausweises (KG, Beschl. vom 27.06.2000 - 1 VA 32/99 - FGPrax 2000, 198 = StAZ 2000, 303 =FamRZ 2000, 1363 [LS]; KG, Beschl. vom 24.06.2003, a.a.O. ) oder sonstiger geeigneter Papiere zu führen, soweit diese die Staatsangehörigkeit ausweisen (Kummer, a.a.O.).

    Den Präsidenten des Oberlandesgerichts als Organ der Justizverwaltung trifft jedoch in Verfahren über die Erteilung der Befreiung der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zumindest die Verpflichtung, die Angaben des Antragstellers von Amts wegen zu überprüfen (vgl. auch KG, Beschl. vom 24.06.2003, a.a.O.).

  • KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

    Bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen von bis zu 15 km/h auf Grund eines Unfalls mit Heckaufprall spricht nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Beweis des ersten Anscheins für eine unfallbedingte Verletzung im Bereich der Halswirbelsäule; für den Beweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten des Schädigers und einer Körperverletzung ist vielmehr nach § 286 ZPO der volle Beweis erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 12. Februar 2004 - 12 U 219/02 - = NZV 2004, 460 = KGR 2004, 523; Urteil vom 28. August 2003 - 12 U 88/02 - = KGR 2004, 85 = NZV 2004, 252; Urteil vom 1. Juli 2002, 12 U 8427/00; Urteil vom 21. Oktober 1999 - 12 U 8303/95 - = NJW 2000, 877).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9389
OLG Hamm, 18.07.2003 - 10 WF 141/03 (https://dejure.org/2003,9389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.2003 - 10 WF 141/03 (https://dejure.org/2003,9389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 10 WF 141/03 (https://dejure.org/2003,9389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtfertigung einer Eheaufhebung wegen arglistiger Täuschung; Eingehung einer Ehe zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1314 Abs. 2 Nr. 3
    Aufhebung der Ehe wegen Eingehens zur Erzielung aufenthaltsrechtlicher Vorteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 17.06.2005 - 2 UF 230/04

    Eheaufhebung, Ehescheidung und internationales Privatrecht: Aufhebung der

    Die Täuschung muss ursächlich für die Eheschließung gewesen sein; sie muss also begrifflich spätestens zum Zeitpunkt der Eheschließung vorgelegen haben (vgl. OLG Hamm, FPR 2004, 26; PfälzOLG Zweibrücken, 6. Zivilsenat, OLGR 2002, 229, 230).

    Soweit es um Heirat aus Liebe mit der Folge sexueller Annäherung der Partner geht, handelt es sich grundsätzlich um subjektive Empfindungen, die nicht offenbarungspflichtig sind und deren Verschweigen keine arglistige Täuschung darstellt (vgl. PfälzOLG Zweibrücken, OLGR 2002, 229 f; OLG Hamm, FPR 2004, 26 f, jew. m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2023 - 20 W 107/22

    Vorliegen einer Scheinehe

    Subjektive Empfindungen der genannten Art, die - wie gesagt - ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen, stellen aber grundsätzlich keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2002, 229; VG Berlin StAZ 2011, 311; OLG Hamm FPR 2004, 26, zitiert nach juris).

    Für die Bewältigung von derartigen Enttäuschungen stellt vielmehr das Scheidungsrecht einen ausreichenden Regelungsrahmen dar (OLG Hamm FPR 2004, 26 m. w. N.).

  • VG Berlin, 12.11.2010 - 34 K 2.10

    Klage auf Ausstellung einer Konsularbescheinigung

    Subjektive Empfindungen dieser Art, die ohnehin nur sehr begrenzt der wechselseitigen Offenbarungspflicht unterliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 10 WF 141/03 -, FPR 2004, 26, zit. n. juris), stellen keine als Gegenstand einer Täuschungshandlung im Sinne von § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB in Betracht kommenden Umstände dar; dies können vielmehr nur (vorgespiegelte) Tatsachen sein, aus denen der getäuschte Verlobte vernünftigerweise auf das Vorhandensein bestimmter Empfindungen schließen kann und darf (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.).
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