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   VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97   

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VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97 (https://dejure.org/1997,3207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97 (https://dejure.org/1997,3207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 (https://dejure.org/1997,3207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 1 Nr 3 AuslG, § 17 Abs 1 AuslG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 8 Abs 1 MRK
    Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil nach Ehescheidung - Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft bei verantwortungsbewußter Wahrnehmung des Elternrechts trotz fehlender häuslicher Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 134
  • NVwZ-RR 1998, 779
  • FamRZ 1999, 994
  • DVBl 1998, 735 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Es ist weiterhin nicht festzustellen, daß das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluß einen Rechtssatz aufgestellt oder erkennbar zugrunde gelegt hat, der von einem in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1994 (- 2 BvR 2084/94 - InfAuslR 1995, 55), vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3) und vom 01.08.1996 (- 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341 -) aufgestellten Grundsatz abweicht.

    Etwas anderes kommt auch nicht in dem von dem Antragsteller zitierten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 01.08.1996 (- 2 BvR 1119/96 - a.a.O. -) zum Ausdruck, in dem ausgeführt wird, daß die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange dann zurückdrängt, wenn ein aufenthaltsberechtigtes Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen läßt.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.08.1996 (a.a.O.) nicht davon auszugehen, daß die Unterscheidung in Beistands- und Begegnungsgemeinschaft völlig entfallen ist.

  • EGMR, 21.06.1988 - 10730/84

    BERREHAB v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Der Antragsteller geht zwar zutreffend davon aus, daß Art. 8 Abs. 1 EMRK auch die Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und ihren nicht mit ihnen zusammenlebenden Kindern schützt (EGMR, Urteil vom 21.06.1988 - 3/1987/126/177 - InfAuslR 1993, 84) und die Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit der sich daraus ergebenden Ausreisepflicht einen Eingriff in den in dieser Bestimmung verbrieften Anspruch auf Achtung des Familienlebens darstellt.

    Nach der vom EGMR entwickelten Schrankendogmatik (vgl. EGMR, Urteil vom 21.06.1988 - 3/1987/126/177 - a.a.O.) ist Voraussetzung für die Rechtfertigung, daß der Eingriff.

    Nach der Rechtsprechung des EGMR (Urteil vom 21.06.1988 - 3/1987/126/177 - a.a.O.) folgt daraus, daß im einzelnen die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahme zu prüfen ist, d.h., es muß das staatliche Interesse an der Maßnahme gegen das Recht des von der Maßnahme Betroffenen auf Achtung seines Familienlebens abgewogen werden.

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge (BVerfG, Beschluß vom 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 - NJW 1990, 895 = EZAR 105 Nr. 27), auf die das Verwaltungsgericht - entgegen der Auffassung des Antragstellers - auch zutreffend Bezug genommen hat, ist das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft dadurch geprägt, daß ein Familienmitglied einem anderen Familienmitglied Lebenshilfe gewährt, auf die dieses angewiesen ist.

    Dies beruht darauf, daß das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft dadurch geprägt wird, daß ein Mitglied dem anderen Familienmitglied Lebenshilfe gewährt, auf die es angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 - a.a.O.).

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Es ist weiterhin nicht festzustellen, daß das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluß einen Rechtssatz aufgestellt oder erkennbar zugrunde gelegt hat, der von einem in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1994 (- 2 BvR 2084/94 - InfAuslR 1995, 55), vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3) und vom 01.08.1996 (- 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341 -) aufgestellten Grundsatz abweicht.

    Einen Grundsatz des Inhalts, daß zwischen einem sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind grundsätzlich eine von Art. 6 GG geschützte Beistandsgemeinschaft vorliegt, ist - entgegen der Auffassung des Antragstellers - dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3 = DVBl. 1989, 1246 -) nicht zu entnehmen.

  • BVerfG, 06.12.1994 - 2 BvR 2084/94

    Verfristung und Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Es ist weiterhin nicht festzustellen, daß das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluß einen Rechtssatz aufgestellt oder erkennbar zugrunde gelegt hat, der von einem in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1994 (- 2 BvR 2084/94 - InfAuslR 1995, 55), vom 10.08.1989 (- 2 BvR 67/85 - InfAuslR 1990, 3) und vom 01.08.1996 (- 2 BvR 1119/96 - InfAuslR 1996, 341 -) aufgestellten Grundsatz abweicht.

    Zu Unrecht rügt der Antragsteller, das Verwaltungsgericht habe den in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.1994 (- 2 BvR 2084/94 - InfAuslR 1995, 55 -) aufgestellten Grundsatz nicht beachtet, daß sich aus der Verpflichtung des Staates zur Förderung des Kindeswohls aufenthaltsrechtliche Folgerungen ergeben können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95

    Familie; Lebensgemeinschaft; Elternteil; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Die angefochtene Maßnahme dient dem Schrankenziel "wirtschaftliches Wohl des Landes", da die Regelungen über Familienzusammenführung in den §§ 17 ff. AuslG einem der Hauptanliegen des Ausländergesetzes dienen, nämlich die Einwanderung von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten zu verhindern (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 30.04.1996 - 4 L 62/95 - InfAuslR 1996, 258 ).
  • VGH Hessen, 10.03.1993 - 12 TH 2740/92

    Beginn der Erlaubnisfiktion in den Fällen des AuslG 1990 § 69 Abs 3 S 2 iVm Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Soweit der Antragsteller ferner rügt, daß die angegriffene Entscheidung von einem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 - und einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.1996 - 10 UE 3744/95 - abweiche (§§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), vermag auch dies nicht zur Beschwerdezulassung führen, da dem Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
  • BVerwG, 02.12.1985 - 7 B 213.85

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Es hat die Entscheidung über die Zuziehung von Sachverständigen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 86 Rdnr. 9; BVerwG, Beschluß vom 02.12.1985 - 7 B 213.85 - NJW 1986, 1187).
  • FG Nürnberg, 20.06.1995 - I 127/91
    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Zwar ist ein solches Angewiesensein auch dann zu bejahen, wenn ein zur Ausübung der Personensorge berechtigter Ausländer nach der Ehescheidung in verantwortungsbewußter Wahrnehmung seines Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und unter Wahrung des Kindeswohls regelmäßige Kontakte zu seinem Kind unterhält (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 23.05.1996 - 18 B 339/95 - AuAS 1996, 206; OVG Hamburg, Beschluß vom 14.02.1992 - Bs VII 127/91 - EZAR 020 Nr. 2).
  • VGH Hessen, 12.08.1996 - 10 UE 3744/95

    Ermessensausübung im Rahmen des Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 Abs 2 und Abs

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97
    Soweit der Antragsteller ferner rügt, daß die angegriffene Entscheidung von einem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.03.1993 - 12 TH 2740/92 - und einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.08.1996 - 10 UE 3744/95 - abweiche (§§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), vermag auch dies nicht zur Beschwerdezulassung führen, da dem Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 5 Satz 3 VwGO nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 18 B 339/95

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Personensorge; Ausländer; Ehescheidung;

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 - NVwZ-RR 1998, 779; vom 14. Oktober 2004 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432 sowie vom 24. Mai 2006 - 7 UZ 576/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124a Rdnr. 210).
  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Entscheidend ist danach im Unterschied zum Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) nicht eine Prognose der Erfolgsaussichten der Berufung, sondern die Komplexität der Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (VGH Bad.-Württ., NVwZ 1997, 1230; NVwZ 1998, 414 und NVwZ 1998, 1206, 1207; Nds. OVG, NVwZ 1997, 1225, 1226; HessVGH, NVwZ-RR 1998, 779, 780; OVG Hamburg, NVwZ-RR 2000, 190; differenzierend OVG NW [11. Senat], NVwZ 2000, 86; vgl. auch Bader, VBlBW 1997, 401, 407; ders., NJW 1998, 409, 412; Berkemann, DVBl 1998, 446, 455 f.).
  • VGH Hessen, 31.05.2022 - 7 A 1802/21

    Anerkennung als Gesprächspartner und Kooperationspartner für einen

    Maßgeblicher Gesichtspunkt für eine Berufungszulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist also die Komplexität der Sache in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht (Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 9).
  • VGH Hessen, 19.02.2018 - 4 A 712/16

    Durchführbarkeit eines im Vorhaben- und Erschließungsplan festgelegten

    Maßgeblicher Gesichtspunkt für eine Berufungszulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist somit die Komplexität der Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 -, NVwZ-RR 1998, 779; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 124 Rdnr. 9).
  • VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18

    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer

    Maßgeblicher Gesichtspunkt für eine Berufungszulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist also die Komplexität der Sache in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht (Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 124 Rn. 9).
  • VGH Hessen, 21.07.2005 - 7 ZU 2930/05
    Die Darlegung dieses Zulassungsgrundes verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er in Auseinandersetzung mit den einzelnen Feststellungen des angefochtenen Urteils dartut, aus welchen Erwägungen heraus die Klärung einer sich aufgrund des erstinstanzlichen Urteils entscheidungserheblich stellenden Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art mit das übliche Maß deutlich überschreitenden Problemen verbunden ist (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 - NVwZ-RR 1998, 779; vom 14. Oktober 2004 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432 sowie vom 24. Mai 2006 - 7 UZ 576/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230; Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 124a Rdnr. 210).
  • OVG Hamburg, 28.04.1999 - 4 Bs 92/99

    Rechtsfolgen einer Neuregelung der elterlichen Sorge durch das

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  • VGH Hessen, 11.03.2021 - 7 A 2615/20

    Ungültigkeit der Wahl der Vertreter für die Schulform Gymnasium zum

    Maßgeblicher Gesichtspunkt für eine Berufungszulassung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist also die Komplexität der Sache in tatsächlicher oder in rechtlicher Hinsicht (Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 7 TZ 2126/97 -, juris, Rdnr. 5 ; Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 124 Rdnr. 9).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis des Ehegatten eines Ausländers für Aussetzungsverfahren gegen die Wirkungen einer sofort vollziehbaren aufenthaltsbeendenden Maßnahme bejaht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung und einer Abschiebungsandrohung; Antragsbefugnis der deutschen Ehefrau; Beeinträchtigung des Grundrechts auf Schutz der Ehe; Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat zu einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 237
  • FamRZ 1999, 994
  • VBlBW 1999, 342
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Der Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers ist für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Wirkungen der an den Ausländer gerichteten Ausweisungsverfügung antragsbefugt (Änderung der Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des BVerwG vom 27.8.1996, BVerwGE 102, 12).

    Der Senat geht - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. insbesondere das Urteil vom 27.8.1996, BVerwGE 102, 12 = InfAuslR 1997, 16 = NVwZ 1997, 1116) - davon aus, daß auch der Antragstellerin - als Ehefrau des Antragstellers - aus eigenem Recht eine Antragsbefugnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehbarkeit der - gegen den Antragsteller ergangenen - Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung zusteht.

    Insoweit dürfte das verfassungsrechtliche Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, das sich nicht nur auf den immateriell-persönlichen, sondern auch auf den materiell-wirtschaftlichen Bereich der Ehe, namentlich auf ihren wirtschaftlichen Zusammenhalt bezieht (s. dazu BVerwG, Urteil vom 27.8.1996, aaO, m.w.N.), unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit jedenfalls nicht hinreichend berücksichtigt worden sein.

  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Deswegen ist eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention nur zulässig, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten, wobei alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls in die Beurteilung einzubeziehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.8.1984, Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 6, und vom 10.1.1995, InfAuslR 1995, 194 = NVwZ 1995, 1129 = AuAS 1995, 86).

    Zudem ist das Gewicht der hier maßgeblichen Straftat nicht abstrakt, sondern konkret nach den - nach den vorliegenden Akten nicht weiter aufgeklärten - Umständen der Tatbegehung zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12.11.1992, Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 10; Urteil vom 10.1.1995, InfAuslR 1995, 194 = NVwZ 1995, 1129 = AuAS 1995, 86).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Eine in diesem Sinn hinreichende Gefahr, die eine Ausweisung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG besonders geschützter Ausländer rechtfertigt, ist danach nicht gegeben, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit neuer Störungen besteht, weil sich nicht ausschließen läßt, daß der Ausländer erneut strafbare Handlungen begehen könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.6.1996, BVerwGE 101, 247 = InfAuslR 1997, 8 = NVwZ 1997, 1997, 297, vom 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296 = NVwZ 1997, 1119, und vom 28.9.1998 - BVerwG 1 C 8.96; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.12.1998 - 11 S 2458/98).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Eine in diesem Sinn hinreichende Gefahr, die eine Ausweisung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG besonders geschützter Ausländer rechtfertigt, ist danach nicht gegeben, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit neuer Störungen besteht, weil sich nicht ausschließen läßt, daß der Ausländer erneut strafbare Handlungen begehen könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.6.1996, BVerwGE 101, 247 = InfAuslR 1997, 8 = NVwZ 1997, 1997, 297, vom 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296 = NVwZ 1997, 1119, und vom 28.9.1998 - BVerwG 1 C 8.96; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.12.1998 - 11 S 2458/98).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Eine in diesem Sinn hinreichende Gefahr, die eine Ausweisung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG besonders geschützter Ausländer rechtfertigt, ist danach nicht gegeben, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit neuer Störungen besteht, weil sich nicht ausschließen läßt, daß der Ausländer erneut strafbare Handlungen begehen könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.6.1996, BVerwGE 101, 247 = InfAuslR 1997, 8 = NVwZ 1997, 1997, 297, vom 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296 = NVwZ 1997, 1119, und vom 28.9.1998 - BVerwG 1 C 8.96; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.12.1998 - 11 S 2458/98).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 11 S 1704/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Antragsbefugnis des deutschen Ehegatten im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (s. u.a. den Beschluß vom 17.9.1992, VBlBW 1993, 184 = InfAuslR 1993, 55 = FamRZ 1994, 41 = NVwZ-RR 1993, 665; s. jedoch auch das Senatsurteil vom 10.12.1986, NVwZ 1987, 920 = VBlBW 1987, 347, und den Senatsbeschluß vom 20.3.1990, VBlBW 1990, 386) davon ausgegangen ist, dem Ehegatten eines Ausländers stehe keine Antragsbefugnis im Aussetzungsverfahren gegen die Wirkungen einer sofort vollziehbaren, den Aufenthalt des Ausländers beendenden ausländerrechtlichen Maßnahme zu, hält der Senat an dieser Rechtsansicht aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1986 - 11 S 644/86

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (s. u.a. den Beschluß vom 17.9.1992, VBlBW 1993, 184 = InfAuslR 1993, 55 = FamRZ 1994, 41 = NVwZ-RR 1993, 665; s. jedoch auch das Senatsurteil vom 10.12.1986, NVwZ 1987, 920 = VBlBW 1987, 347, und den Senatsbeschluß vom 20.3.1990, VBlBW 1990, 386) davon ausgegangen ist, dem Ehegatten eines Ausländers stehe keine Antragsbefugnis im Aussetzungsverfahren gegen die Wirkungen einer sofort vollziehbaren, den Aufenthalt des Ausländers beendenden ausländerrechtlichen Maßnahme zu, hält der Senat an dieser Rechtsansicht aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1990 - 11 S 3278/89

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis: Antragsbefugnis und Beschwerderecht des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1999 - 11 S 1854/98
    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (s. u.a. den Beschluß vom 17.9.1992, VBlBW 1993, 184 = InfAuslR 1993, 55 = FamRZ 1994, 41 = NVwZ-RR 1993, 665; s. jedoch auch das Senatsurteil vom 10.12.1986, NVwZ 1987, 920 = VBlBW 1987, 347, und den Senatsbeschluß vom 20.3.1990, VBlBW 1990, 386) davon ausgegangen ist, dem Ehegatten eines Ausländers stehe keine Antragsbefugnis im Aussetzungsverfahren gegen die Wirkungen einer sofort vollziehbaren, den Aufenthalt des Ausländers beendenden ausländerrechtlichen Maßnahme zu, hält der Senat an dieser Rechtsansicht aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht mehr fest.
  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ehegatte eines Ausländers gegen einen Bescheid, der diesem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt, selbst dann klagebefugt, wenn dieser den Bescheid hat bestandskräftig werden lassen, soweit er einen Eingriff in seine von Art. 6 GG geschützte Sphäre geltend macht (BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12: s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 11 S 1854/98 - InfAuslR 1999, 419 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 8 B 26.02 - juris ; VG Saarlouis, Beschluss vom 14. April 2016 - 6 L 186/16 - juris; a.A. - mit Blick auf § 81 Abs. 1 AufenthG - für die Antrags- und Klagebefugnis einer Tochter für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den Vater - VGH Mannheim, Urteil vom 17. Juli 2015 - 11 S 164/15 - InfAuslR 2015, 433).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    In der Rechtsprechung wird die Klagebefugnis des Familienangehörigen darüber hinausgehend - also ohne weitere Prüfung der Frage, ob die konkrete Maßnahme überhaupt tatsächlich zu einer Beendigung des Aufenthalts führt - generell bei Ausweisungen und auch bei der Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels bejaht (zur Ausweisung: BVerwG, Urteil vom 03.05.1973, a.a.O.; Hess.VGH, Beschluss vom 19.01.1990 - 10 TH 2269/89 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.03.1970 - I 28.69 -, NJW 1970, 2178; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.04.1998 - 13 S 2514/97 -, InfAuslR 1998, 335, und vom 15.02.1999 - 11 S 1854/99 -, InfAuslR 1999, 419; Kraft, Die Rechtsprechung des BVerwG zur Ausweisung im Ausländerrecht, DVBl. 2013, 1219, 1223, m.w.N.; zur Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urteil vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 [unter Verweis auf die bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheids wieder auflebende Erlaubnisfiktion]; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.1986 - 11 S 644/86 -, NVwZ 1987, 920; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 11.07.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.1988 - 13 S 3143/88 -, NVwZ 1989, 1194, Beschluss vom 20.03.1990 - 11 S 3278/89 -, juris), teilweise wird sogar die Erhebung einer Verpflichtungsklage durch den Familienangehörigen für zulässig erachtet (vgl. zum Streitstand Armbruster, HTK-AuslR / Rechtsschutz / 2.1.2 09/2014 Nr. 5.1 und 1.4 12/2010, m.w.N.; siehe genauer im Folgenden, unter II.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06

    Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson

    Zudem spricht viel dafür, dass der Antragsteller in einem solchen Fall nicht selbst klage- bzw. antragsbefugt wäre (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.8.1996 - 1 C 08.94 -, NVwZ 1997, 1116 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.2.1999 - 11 S 1854/98 -, VBlBW 1999, S. 342).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Ehefrau und die minderjährigen Kinder eines Ausländers eine solche Rechtsverletzung im Ausweisungsverfahren des Ehemannes bzw. Vaters selbst geltend machen können mit der Konsequenz, dass ihnen grundsätzlich aus Art. 6 Abs. 1 GG die gemäß § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis zusteht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.2.1999 - 11 S 1854/98 -, InfAuslR 1999, 419ff [unter Aufgabe der entgegenstehenden früheren Rechtsprechung] und OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.2.2004 - 11 ME 399/03 -, NVwZ-RR 2004, 791; ebenso zum vergleichbaren Parallelproblem der Klagebefugnis gegen die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis BVerwG, Urteil vom 27.8.1996 - 1 C 8/94 -, BVerwGE 102, 12).
  • BVerwG, 10.02.2020 - 1 AV 1.20

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Asylverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ehegatte eines Ausländers gegen einen Bescheid, der diesem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt, selbst dann klagebefugt, wenn dieser den Bescheid hat bestandskräftig werden lassen, soweit er einen Eingriff in seine von Art. 6 GG geschützte Sphäre geltend macht (BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12; s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 11 S 1854/98 - InfAuslR 1999, 419 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 8 B 26.02 - juris ; VG Saarlouis, Beschluss vom 14. April 2016 - 6 L 186/16 - juris; a.A. - mit Blick auf § 81 Abs. 1 AufenthG - für die Antrags- und Klagebefugnis einer Tochter für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den Vater - VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 2015 - 11 S 164/15 - InfAuslR 2015, 433).
  • BVerwG, 16.09.2019 - 1 AV 4.19

    Zuständigkeitsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ehegatte eines Ausländers gegen einen Bescheid, der diesem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt, selbst dann klagebefugt, wenn dieser den Bescheid hat bestandskräftig werden lassen, soweit er einen Eingriff in seine von Art. 6 GG geschützte Sphäre geltend macht (BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12: s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 11 S 1854/98 - InfAuslR 1999, 419 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 8 B 26.02 - juris ; VG Saarlouis, Beschluss vom 14. April 2016 - 6 L 186/16 - juris; a.A. - mit Blick auf § 81 Abs. 1 AufenthG - für die Antrags- und Klagebefugnis einer Tochter für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den Vater - VGH Mannheim, Urteil vom 17. Juli 2015 - 11 S 164/15 - InfAuslR 2015, 433).
  • VG Darmstadt, 23.10.2009 - 5 L 557/09

    Die Eheschließung mit einem Deutschen in Dänemark vermittelt einem

    Denn auch eine Ehefrau ist durch die sofortige Vollziehung der gegen den Ehemann gerichteten ausländerrechtlichen Maßnahmen und deren unverzügliche zwangsweise Durchsetzung im persönlichen Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG insofern betroffen, als dieser das Recht auf ein eheliches Zusammenleben umfasst (ebenso VGH BW, B. v. 15.02.1999 - 11 S 1854/98 - Juris unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 27.08.1996, BVerwGE 102, 12).
  • BVerwG, 09.01.2020 - 1 AV 6.19

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ehegatte eines Ausländers gegen einen Bescheid, der diesem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt, selbst dann klagebefugt, wenn dieser den Bescheid hat bestandskräftig werden lassen, soweit er einen Eingriff in seine von Art. 6 GG geschützte Sphäre geltend macht (BVerwG, Urteil vom 27. August 1996 - 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12; s.a. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. Februar 1999 - 11 S 1854/98 - InfAuslR 1999, 419 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 8 B 26.02 - juris ; VG Saarlouis, Beschluss vom 14. April 2016 - 6 L 186/16 - juris; a.A. - mit Blick auf § 81 Abs. 1 AufenthG - für die Antrags- und Klagebefugnis einer Tochter für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den Vater - VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 2015 - 11 S 164/15 - InfAuslR 2015, 433).
  • VG Saarlouis, 14.04.2016 - 6 L 186/16

    Voraussetzungen einer Ausweisung; Antragsbefugnis der Familienangehörigen

    VGH Mannheim, Beschluss vom 15.02.1999 - 11 S 1854/98 -, InfAuslR 1999, 419, juris, unter Aufgabe früherer Rechtsprechung, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12.
  • VG Stuttgart, 22.02.2002 - 2 K 1459/01

    Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer aus Härtegründen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Befugnis einer Ehegattin eines ausgewiesenen Ausländers zur Anfechtung der Ausweisung aus Art. 6 Abs. 1 GG abgeleitet und bejaht (BVerwG, Urt. v. 27.8.1996, BVerwGE 102, 12 = InfAuslR 1997, 16; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.2.1999, VBlBW 1999, 342 = InfAuslR 1999, 419).
  • VG Stuttgart, 14.02.2002 - 2 K 1459/01

    Betretenserlaubnis trotz Ausweisung - Härtefall

  • VG Freiburg, 26.09.2001 - 1 K 598/00

    Rechtswidrigkeit der Verweigerung der Befristung der Wirkungen der Ausweisung,

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.07.1998 - 13 TG 2789/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15527
VGH Hessen, 28.07.1998 - 13 TG 2789/96 (https://dejure.org/1998,15527)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.07.1998 - 13 TG 2789/96 (https://dejure.org/1998,15527)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 13 TG 2789/96 (https://dejure.org/1998,15527)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 994
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02

    D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige,

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  • VG Köln, 22.05.2023 - 11 L 386/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15.12 -, juris Rn. 12 und Beschluss vom 25.06.1997 - 1 B 236.96 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 08.08.2016 - 18 B 797/16 -, juris Rn. 2; VGH Kassel Beschluss vom 28.07.1998 - 13 TG 2789/96 -, juris Rn. 5.
  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 8 L 1466/13

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 19. Mai 2006 - 18 A 2463/05 - Hessischer VGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 13 TG 2789/96 - VG Saarlouis, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 10 L 364/09 - VG Berlin, Urteil vom 18. März 2010 - 3 K 248/09 V -, jeweils juris.
  • VG Düsseldorf, 04.02.2011 - 8 L 2192/10

    Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; Familiennachzug

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 18 A 2463/05 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 13 TG 2789/96 -, juris; VG Saarlouis, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 10 L 364/09 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 18. März 2010 - 3 K 248/09 V - , juris; VG Hamburg, Urteil vom 8. September 2006 - 17 E 2495/06 -, InfAuslR 2006, 459.
  • VG Düsseldorf, 11.11.2010 - 24 K 8586/09

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland; Freizügigkeitsrecht

    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende, die Aufenthaltserlaubnis beantragende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen und die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.Juni 1997 - 1 B 236/96 - Buchholz 402.240 § 22 AuslG 1990 Nr. 4 m.w.N.; VG Hamburg, Urteil vom 8.September.2006 - 17 E 2495/06 - InfAuslR 2006, 459; VGH Hessen, Beschluss vom 28.Juli 1998 - 13 TG 2789/96 - Zeitler, HTK-AuslR / § 36 AufenthG / zu Abs. 2 Satz 1 09/2008 Nr. 4,; Hailbronner, AufenthG, Stand August 2010, § 36 Rn 12.
  • VG Münster, 25.11.2010 - 8 K 2604/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen Erforderlichkeit

    BVerwG, Beschluss vom 25.6.1997 - 1 B 236/96 -, juris, Rdn. 8 m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 28.7.1998 - 13 TG 2789/96 -, juris, Rdn. 5, jeweils zu § 22 AuslG 1990; VG Hamburg, Urteil vom 8.9.2006 - 17 E 2495/06 -, InfAuslR 2006, 459 (461).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9889
VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98 (https://dejure.org/1999,9889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.1999 - 11 S 2312/98 (https://dejure.org/1999,9889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 11 S 2312/98 (https://dejure.org/1999,9889)
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Heranwachsender Straftäter

§ 48 Abs. 2 Satz 2 AuslG, zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "im Bundesgebiet aufgewachsen": maßgeblich sind die "Entwicklungsjahre";

§ 80 Abs. 5 VwGO, Abschiebung läßt Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Ausweisungsverfügung (vgl. § 72 Abs. 2 AuslG) nicht entfallen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besonderer Ausweisungsschutz für Heranwachsende, die im Bundesgebiet aufgewachsen sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 790
  • FamRZ 1999, 994
  • VBlBW 1999, 430
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Denn es spricht viel dafür, daß ein durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichneter Ausnahmefall gegeben ist, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juli 1993, BVerwGE 94, 35; Urteile v. 15.12.1995 und 28.1.1997, Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nrn. 2 und 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 13 S 2025/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Kinder nach AuslG 1990 § 21 Abs 3 setzt noch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Die dem Antragsteller zuvor als Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist gemäß § 21 Abs. 3 AuslG zu einem eigenständigen, von den Voraussetzungen für den Familiennachzug unabhängigen Aufenthaltsrecht geworden, nachdem er bei Eintritt der Volljährigkeit noch im Besitz einer nach Maßgabe von § 17 AuslG zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis war (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.7.1997 - 13 S 2025/96 -, InfAuslR 97, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96

    Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Daß die Ausweisung des Antragstellers wirksam geworden ist und dem Antragsteller deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werden darf (§ 72 Abs. 2 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG), steht der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen, weil - wie oben ausgeführt - an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ernstliche Zweifel bestehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.2.1997 - 11 S 3271/96 -, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungstatbestand -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98
    Bei der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder reicht es aus, daß der Heranwachsende (erst) im Zeitpunkt der Antragstellung seit acht Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AuslG; vgl. dazu VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 24.2.1992, EZAR 017 Nr. 3 = DÖV 1992, 539).
  • VGH Hessen, 18.02.2000 - 12 TG 2846/99

    Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen ausländischen Heranwachsenden -

    Die Rechtsauffassung des beschließenden Senats wird erkennbar auch vom VGH Baden-Württemberg geteilt, der die allein auf §§ 45 Abs. 1, 46 Nr. 2 AuslG gestützte Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen und mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebenden Heranwachsenden für rechtswidrig erklärt hat (VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98 -, EZAR 035 Nr. 26 = NVwZ 1999, 790 = InfAuslR 1999, 228 = AuAS 1999, 174).
  • VG Freiburg, 14.11.2002 - 4 K 402/00

    Hundesteuer für Wachhund

    Unter Berufung auf diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 12.04.2000 (BVerwGE 111, 122) dargelegt, dass für sogenannte "Erwerbszweitwohnungen", also Wohnungen, die aus beruflichen Gründen am Ort der Beschäftigung gemietet wurden, Zweitwohnungsteuer erhoben werden kann (ebenso: BFH, Urt. v. 05.03.1997, BFHE 182, 243; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.1989, VBlBW 1989, 348; FG Berlin, Urt. v. 29.06.2001 - 10 K 9135/00 - JURIS; a.A. Nieders.OVG, Urt. v. 21.04.1999 - 13 L 5282/98 -, NVwZ 1999, 790, aufgehoben durch Urt. des BVerwG v. 12.04.2000, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 11 S 304/00

    Ist-Ausweisung eines Straftäters - strafrichterliche Sozialprognose

    Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 AuslG kann ein Heranwachsender, der im Bundesgebiet aufgewachsen ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.2.1999 -- 11 S 2312/98 --, InfAuslR 1999, 228 = VBlBW 1999, 430) und mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt -- diese Voraussetzungen lagen beim Antragsteller bei Erlass des Widerspruchsbescheids vor --, nur nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 und 2 Nr. 1 und Abs. 3 AuslG ausgewiesen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.07.1998 - 16 WF 44/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11574
OLG Karlsruhe, 22.07.1998 - 16 WF 44/98 (https://dejure.org/1998,11574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.07.1998 - 16 WF 44/98 (https://dejure.org/1998,11574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 16 WF 44/98 (https://dejure.org/1998,11574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 994
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - L 17 SF 652/14

    Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Über einen spruchreifen Bewilligungsantrag darf nicht erst zusammen mit der Hauptsache entschieden werden (BVerfG, Beschluss vom 26.06.2003, 1 BvR 1152/02, juris Rn. 11; BSG, Beschluss vom 04.12.2007, B 2 U 165/06 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 9, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.1998, 16 WF 44/98; Beschluss vom 14.05.1991, 16 WF 65/91; Beschluss vom 31.08.1989, 16 WF 142/89, alle juris; LSG NRW, Beschluss vom 06.04.2011, L 12 AS 74/11 B ER, L 12 AS 75/11 B ER, juris; Straßfeld in Jansen, SGG, 4. Aufl., § 73a Rn. 39 m.w.N.; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73a Rn. 11 m.w.N.).

    Wenn das Gericht trotz seines Hinweises vom 07.05.2013 eine mündliche Verhandlung anberaumte ohne zuvor über die PKH zu entscheiden, durfte der Kläger angesichts seiner dreimaligen Bitte um Entscheidung über die PKH darauf vertrauen, dass diese nicht mangels Erfolgsaussicht versagt werde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.1998, aaO.; zustimmend LSG NRW, aaO., Rn. 7).

  • OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 9 WF 270/08

    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Räumungsfrist:

    Es erscheint bereits sehr zweifelhaft, ob die von dem Antragsteller zitierten Fundstellen (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 994 und Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 118 Rdnr. 14a) tatsächlich für die Auffassung streiten, ein wegen fehlender Erfolgsaussichten abweisungsreifer Prozesskostenhilfeantrag müsse jedenfalls vor Erlass einer das Klagebegehren zurückweisenden Endentscheidung beschieden werden, um dem Antragsteller Gelegenheit zur - kostengünstigeren - Rücknahme zu geben, mit der Folge, dass in jedem Falle einer von diesen Grundsätzen abweichenden Verfahrensgestaltung im Beschwerdeverfahren nachträglich selbst für in jeder Hinsicht aussichtslose Maßnahmen der Rechtsverfolgung Prozesskostenhilfe zu gewähren ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 74/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In diesem Zusammenhang geht auch der Hinweis der Antragstellerin auf den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 22.07.1998 - 16 WF 44/98 - FamRZ 1999, 994 fehl.
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