Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 22.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 14.02.2002 - 2 WF 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7058
OLG Braunschweig, 14.02.2002 - 2 WF 29/02 (https://dejure.org/2002,7058)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2 WF 29/02 (https://dejure.org/2002,7058)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2 WF 29/02 (https://dejure.org/2002,7058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsmittelverfahren zur Durchsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung: Verfahrensaussetzung wegen Beschwerde gegen die Umgangsregelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 148 ZPO ; § 18 FGG ; § 19 FGG ; § 20 FGG ; § 50a FGG ; § 50b FGG ; § 24 Abs. 2 FGG ; § 131 Abs. 1 S. 2 KostenO ; § 131 Abs. 5 KostenO
    Zwangsmittelverfahren; Aussetzung des Verfahrens ; Aussetzungsgrund; Festsetzung eines Zwangsgeldes; Ermessensfehler; Vorgreiflichkeit der Entscheidung; Analoge Anwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsmittelverfahren; Aussetzung des Verfahrens ; Aussetzungsgrund; Festsetzung eines Zwangsgeldes; Ermessensfehler; Vorgreiflichkeit der Entscheidung; Analoge Anwendung

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Das Verfahren auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung, ist nicht bis zur Entscheidung über die Beschwerde gegen die Umgangsregelung auszusetzen.

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; FGG § 18; ; FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 50 a; ; FGG § 50 b; ; FGG § 24 Abs. 2; ; KostenO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; KostenO § 131 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aussetzung des Verfahrens auf Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1351
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im

    Anders als unter Geltung des früheren § 18 FGG, der die freie Abänderbarkeit von der unbefristeten Beschwerde unterliegenden Entscheidungen ermöglichte, wenn das Gericht sie nachträglich für ungerechtfertigt erachtete - und nach dem teilweise eine Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses auch nach Beitreibung des Zwangsgelds für möglich gehalten wurde (vgl. etwa OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1698, 1699; OLG Braunschweig FamRZ 2002, 1351; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 33 Rn. 24; aA wohl BayObLG Rpfleger 1955, 239, 240; differenzierend Jansen FGG 3. Aufl. § 33 Rn. 55) -, sieht der Gesetzgeber eine allgemeine Abänderungsvorschrift als nicht vereinbar mit der grundsätzlichen Befristung der Rechtsmittel des Familienverfahrensgesetzes an (BT-Drucks. 16/6308 S. 198).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 2 WF 176/04

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Verhängung eines Zwangsgeldes; Kindeswille

    Dies rechtfertigt keine Aussetzung des Zwangsgeldverfahrens (ebenso OLG Braunschweig, FamRZ 2002, 1351).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8627
BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 14/02 (https://dejure.org/2002,8627)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2002 - 1Z AR 14/02 (https://dejure.org/2002,8627)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 1Z AR 14/02 (https://dejure.org/2002,8627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständiges Gericht bei einem Abgabestreit in Familiensachen; Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Ablehnung der Übernahme des Streits; Zuständigkeit bei Eingriffen in die elterliche Sorge; Gemeinschaftliches oberes Gericht; Derselbe Oberlandesgerichtsbezirk

Verfahrensgang

  • AG Kempten - 3 F 1088/00
  • AG Starnberg - 2 F 646/01
  • BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 14/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1351
  • BayObLGZ 2002, 33
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1986 - IVb ARZ 41/86

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Familiensachen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 14/02
    Daher ist eine Abgabe des Verfahrens nach §§ 43, 46, 64 FGG möglich (BGH FamRZ 1987, 56; Zöller/Philippi ZPO 22. Aufl. § 621a Rn. 58; Keidel/Engelhardt FGG 14. Aufl. § 46 Rn. 51).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 14/02
    Soweit die Oberlandesgerichte in Bayern mit Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht befasst sind - z.B. in Vormundschaftssachen -, ist zur Entscheidung eines Abgabestreits nach § 46 FGG das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, wenn die beteiligten Amtsgerichte wie hier - nicht im selben Landgerichtsbezirk, jedoch im selben Oberlandesgerichtsbezirk liegen, weil es für die Auslegung des Begriffes des "gemeinschaftlichen oberen Gerichts" (§ 46 Abs. 2 F,GG) nicht allein auf den allgemeinen Gerichtsaufbau ankommt, sondern maßgeblich auf den in der konkreten Verfahrensart tatsächlich gegebenen Rechtszug (BayObLGZ 1989, 1/3).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 1Z AR 3/97
    Auszug aus BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 14/02
    Wegen der Unanwendbarkeit des § 199 FGG in Familiensachen ist auch, wenn ein außerbayerisches Familiengericht eine Familiensache nach (§ 46 FGG an ein bayerisches Familiengericht abgibt, für die Entscheidung des Abgabestreits gemäß § 46 Abs. 2 FGG das übergeordnete bayerische Oberlandesgericht, nicht das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, wie der Senat bereits früher (Beschluss vom 15.1.1997 Az.: 1Z AR 3/97) entschieden hat.
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