Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 23.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10207
OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03 (https://dejure.org/2003,10207)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03 (https://dejure.org/2003,10207)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03 (https://dejure.org/2003,10207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Dem Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge erst zuwächst, nachdem das Kind schon aufgrund der §§ 1616 ff. BGB seinen Geburtsnamen erhalten hat, steht wegen der Begründung seiner Allein sorge kein Recht zu, beim Kind eine Namens änderung vorzunehmen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1617a § 1617b
    Recht des allein sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Namens des Kindes

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 2 T 59/03
  • OLG Bremen, 20.06.2003 - 1 W 23/03, 1 W 24/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1687
 
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Wird zitiert von ... (156)

  • EGMR, 21.10.2021 - 47414/16

    AURICCHIO ET AUTRES c. ITALIE

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

  • EGMR, 05.05.2022 - 625/14

    MULDERMANS ET AUTRES c. BELGIQUE

    24/03/2022.

    24/03/2022.

    24/03/2022.

    24/03/2022.

    24/03/2022.

    24/03/2022.

    24/03/2022.

    24/03/2022.

    24/03/2022.

  • EGMR, 28.03.2024 - 1097/18

    CHIRKUNOV AND OTHERS v. RUSSIA

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

    24/03/2021.

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Rechtsprechung
   AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27163
AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02 (https://dejure.org/2002,27163)
AG Bremen, Entscheidung vom 23.12.2002 - 48 III 69/02 (https://dejure.org/2002,27163)
AG Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 48 III 69/02 (https://dejure.org/2002,27163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Geburtsnamens; Vergleichbarkeit der Rechtsnatur der Berichtigung eines Geburtsnamens mit der Rechtsnatur einer Prozesshandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1687
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02
    Ein offensichtlicher Irrtum liegt nur dann vor, wenn der Erklärungsempfänger den Fehler sofort bemerken musste, so dass er sich redlicherweise nicht auf den Erklärungsinhalt verlassen durfte (vergl. BGH, FamRZ 1988, 496 ff, 497).
  • OLG Naumburg, 25.11.1996 - 10 Wx 23/96

    Widerruflichkeit bzw. Anfechtbarkeit der Bestimmung des Geburtsnamens eines

    Auszug aus AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02
    Eine Ausnahme kommt allenfalls beim Vorliegen eines ganz offensichtlichen Irrtums oder eines Restitutionsgrundes i.S. des § 580 ZPO in Betracht (OLG Naumburg, FamRZ 1997, 1234 ff, 1236) [OLG Naumburg 25.11.1996 - 10 Wx 23/96] .
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