Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06   

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https://dejure.org/2006,8855
OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06 (https://dejure.org/2006,8855)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.08.2006 - 15 UF 46/06 (https://dejure.org/2006,8855)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. August 2006 - 15 UF 46/06 (https://dejure.org/2006,8855)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt: Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Putativvater

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB; § 1600d Abs. 4 BGB; § 1600e Abs. 1 BGB; § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB; § 1712 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
    Wirksamkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsregresses durch den Scheinvater gegen den vermutlichen tatsächlichen Erzeuger aus übergegangenem Kindesunterhalt; Voraussetzungen für die Teilnahmepflicht des vermeindlichen Kindesvaters an einem außergerichtlichen DNA-Test; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Geltendmachung eines Unterhaltsregresses durch den Scheinvater gegen den vermutlichen tatsächlichen Erzeuger aus übergegangenem Kindesunterhalt; Voraussetzungen für die Teilnahmepflicht des vermeindlichen Kindesvaters an einem außergerichtlichen DNA-Test; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600d Abs. 4
    Ansprüche des rechtlichen gegen den biologischen Vater eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 238/91

    Rückgriff des Scheinvaters wegen geleisteten Unterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    8 Er folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 299 = FamRZ 1993, 696), der bereits zu § 1600 a Satz 2 BGB a. F. - unter Ablehnung verbreiteter gegenteiliger Literaturmeinungen - entschieden hat, dass die Vorschrift das "Verbot, eine Vaterschaft außerhalb der vom Gesetz zur Verfügung gestellten Verfahrenswege geltend zu machen," enthält und deshalb eine zur Realisierung des Rückgriffsanspruchs des Scheinvaters notwendige Klärung der Vaterschaft des angeblichen Erzeugers nicht als Vorfrage in einem Regressprozess durchgesetzt werden kann.

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die durch eine inzidente Vaterschaftsfeststellung eintretenden Folgen für die Kinder ebenso unerwünscht und belastend sein können wie die Tatsache der Abstammung selbst (vgl. BGH FamRZ 1993, 696, 697).

    Es erscheint dem Senat nicht ausgeschlossen, dass der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 121, 299 = FamRZ 1993, 696) vor dem Hintergrund, dass seit dem Wegfall der Amtspflegschaft Fallkonstellationen wie die vorliegende eine zunehmende Rolle spielen und die Technik und Methoden der Abstammungsbegutachtung zwischenzeitlich so verfeinert sind, dass ein körperlicher Eingriff nicht mehr erforderlich ist (Mundschleimhautabstrich) und die Gefahr widersprechender Entscheidungen kaum noch gegeben ist, nicht mehr festhält.

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 160/00

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    Der Umstand, dass der Beklagte es unterlässt, die Vaterschaft anzuerkennen oder ihre gerichtliche Feststellung zu betreiben, kann nur dann als sittenwidriges Verhalten angesehen werden, wenn dass geforderte Tun einem sittlichen Gebot entspricht (BGH NJW 2001, 3702).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81

    Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind

    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    Eine Mutter, die Auskünfte über die Person des Vaters der Kinder verweigert, gibt aber zu erkennen, dass sie die Vaterschaftsfeststellung jedenfalls nicht fördern will, so dass eine Aufhebung der Amtspflegschaft für diesen Aufgabenbereich dem Wohl des Kindes widerspricht (vgl. BGH FamRZ 1982, 159).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1999 - 3 WF 152/99
    Auszug aus OLG Celle, 09.08.2006 - 15 UF 46/06
    Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (FamRZ 2000, 1032) die Auffassung, dass in Fällen, in denen die Mutter und das Kind von der Feststellung der Vaterschaft absehen, eine Ausnahme dann zuzulassen sei, wenn der Erzeuger sich zu der Vaterschaft bekenne, in einem früheren gerichtlichen Abstammungsgutachten seine Vaterschaft als praktisch erwiesen angesehen wurde und das Beharren auf der Regresssperre als Verstoß gegen Treu und Glauben zu untragbaren Ergebnissen führen würde.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06

    Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FuR 2006, 574 ff. und OLGR Celle 2007, 138 ff. veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    So wurde zwar durchaus wie vom Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung vertreten, dass die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB die inzidente Feststellung der Vaterschaft in einem Scheinvaterregressprozess ausschließe (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 20. Oktober 2003 - 12 U 1462/02 -, juris, Rn. 11; Saarländisches OLG, Beschluss vom 7. Januar 2005 - 6 WF 91/04 -, juris, Rn. 1; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 15 UF 46/06 -, juris, Rn. 7 ff.).
  • OLG Schleswig, 19.03.2007 - 13 UF 157/05

    Rückgriffsanspruch des Scheinvaters

    Er haftet auf Zahlung des Unterhalts, wenn gemäß § 1600d Abs. 4 BGB seine Vaterschaft feststeht (OLG Hamm in OLG-Report 2004, 382; OLG Celle in OLG-Report 2007, 138).
  • OLG Hamm, 14.02.2007 - 11 UF 210/06

    Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich dem weitgehend angeschlossen (OLG Hamm - 9. FamS - FamRZ 2003, 401; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 146; zuletzt OLG Celle FuR 2006, 574 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Schrifttum).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7549
OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 20 W 425/06 (https://dejure.org/2006,7549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1846 BGB, § 1906 Abs 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB, § 70h Abs 3 FGG
    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines Betroffenen bei bestehender, dem Gericht jedoch unbekannter Betreuung; Notwendigkeit einer Fixierung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines Betroffenen bei bestehender, dem Gericht jedoch unbekannter Betreuung; Notwendigkeit einer Fixierung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fixierung bei Unterbringung, Zulässigkeit und Anforderungen

  • Judicialis

    BGB § 1846; ; BGB § 1906 Abs. 4; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; FGG § 70 h Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zur richterlichen Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel nach § 1846 BGB - ärztliches Zeugnis zur Genehmigung einer Fixierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Patient 60 Tage lang ununterbrochen ans Bett fixiert - Psychiatrie in der Kritik

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer richterlichen Anordnung der Fixierung einer untergebrachten Person als einstweilige Maßregel; Unkenntnis eines Vormundschaftsrichters von der Bestellung eines Betreuers mit den Aufgabenkreisen der Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1019
  • FGPrax 2007, 149
  • FamRZ 2007, 673
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23; MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).

    Insoweit erscheint es fraglich, ob hier eine unterbringungsähnliche Maßnahme über einen längeren Zeitraum beabsichtigt und notwendig war, zumal bereits während der Anhörung von einer Besserung des Zustandes der Betroffenen ausgegangen wurde und eine Lockerung der Fixierung möglich war (vgl. zur Dauer der unterbringungsähnlichen Maßnahme BayObLG BtPrax 1993, 139; Jürgens/Kröger/Marschner, Betreuungsrecht kompakt, Rn 510; HK-BUR/Rink, § 1906 BGB Rn. 48; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 75).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der im amtsgerichtlichen Beschluss angegebenen Befristung gebietet die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wegen des mit der Fixierung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffes und der wegen der kurzen Dauer der Maßnahme sonst regelmäßig nicht zu erreichende Rechtschutzes die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE NJW 1998, 2432 und 2002, 2456).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Auch nach Erledigung der Hauptsache durch Ablauf der im amtsgerichtlichen Beschluss angegebenen Befristung gebietet die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes wegen des mit der Fixierung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffes und der wegen der kurzen Dauer der Maßnahme sonst regelmäßig nicht zu erreichende Rechtschutzes die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE NJW 1998, 2432 und 2002, 2456).
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 1846 BGB um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung nicht dazu führen darf, die gebotene Beteiligung des Betreuers am Verfahren zu umgehen (vgl. BayObLB NJW-RR 2000, 524; OLG München BtPrax 2006, 36; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70 h Rn. 18 m. w. N.).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 1846 BGB um eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift handelt, deren Anwendung nicht dazu führen darf, die gebotene Beteiligung des Betreuers am Verfahren zu umgehen (vgl. BayObLB NJW-RR 2000, 524; OLG München BtPrax 2006, 36; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 70 h Rn. 18 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23; MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 1906 Rn. 34; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
  • LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für

    Diese Sichtweise entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung und dem Schrifttum (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 673; OLG München FamRZ 2005, 1196; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118; BayObLG FamRZ 1994, 721, 722; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1906 Rn. 94; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 39; BeckOK BGB/Gabriele Müller [Stand: November 2014] § 1906 Rn. 21; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1906 BGB Rn. 80; a. A. LG Baden-Baden FamRZ 2010, 1471; LG Ulm FamRZ 2010, 1764; LG Freiburg FamRZ 2010, 1846).
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