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   BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18   

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https://dejure.org/2019,10361
BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18 (https://dejure.org/2019,10361)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2019 - XII ZB 334/18 (https://dejure.org/2019,10361)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 (https://dejure.org/2019,10361)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 1897 Abs. 4 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § 1897 BGB, § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1901 BGB, § 1901 Abs. 2 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 174 c StGB, § 26 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer
  • rabüro.de

    Zur persönlichen Eignung eines Betreuers

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung neben der fachlichen Qualifikation; Erstrecken der persönlichen...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eignung des Betreuers, Fachliche Qualifikation, Persönliche Eignung

  • rewis.io

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an die persönliche Eignung des Betreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 1 ; BGB § 1897 Abs. 4
    Geeignetheit des Betreuers auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung neben der fachlichen Qualifikation; Erstrecken der persönlichen Eignung eines Betreuers auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die persönliche Eignung des Betreuers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann ist ein Betreuer geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Persönliche Eignung eines Betreuers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines Betreuers bei persönlicher Ungeeignetheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 705
  • MDR 2019, 870
  • FamRZ 2019, 1004
  • Rpfleger 2019, 452
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18
    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 BGB) führen wird (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).

    Jedenfalls aber bedarf es der positiven Feststellung der Eignung, die nicht durch pauschale Annahmen auf der Grundlage eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses ersetzt werden kann (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18
    Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben beziehen und zu der Einschätzung führen, dass die als Betreuer in Aussicht genommene Person das Amt zum Wohl des Betroffenen (§ 1901 Abs. 2 BGB) führen wird (Senatsbeschlüsse vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 12 und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 16).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN und vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18
    Es verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn der Tatrichter in seiner Entscheidung ausdrücklich die Eignung der Person als Betreuer in Zweifel zieht und sich hierbei auf Mitteilungen Dritter beruft, ohne zuvor die als Betreuer in Betracht kommende Person zu den von Dritten mitgeteilten Tatsachen anzuhören (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 17).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18
    Die bisherige Betreuung und damit die Bestellung des bisherigen Betreuers enden mit der Wirksamkeit der Verlängerungsentscheidung und werden durch die in dieser getroffenen Anordnungen abgelöst (Senatsbeschluss vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18
    Dies folgt aus dem Rechtscharakter der Verlängerungsentscheidung als erneute vollständige Einheitsentscheidung über die Betreuung und ergibt sich auch aus § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, nach dem für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers die Verfahrensvorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme entsprechend gelten (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2018 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 334/18
    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 13 mwN).
  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Erforderlich ist eine Prognoseentscheidung dahingehend, ob die in Frage stehende Person die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben insbesondere in Bezug auf § 1901 Abs. 2 Satz 1 BGB in Zukunft erfüllen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 -, NJW-RR 2019, S. 705 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 181/20

    Geeignetheit eines Betreuers zur Führung der Betreuung bei fachlicher und

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis begründen können (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 mwN).

    Mithin ist zu unterscheiden, ob der Mangel an Eignung in sachlicher oder in persönlicher Hinsicht besteht (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 199/20

    Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren bei

    Jedenfalls aber bedarf es der positiven Feststellung der Eignung, die nicht durch pauschale Annahmen auf der Grundlage eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses ersetzt werden kann (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 10.07.2019 - IV ZB 22/18

    Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag;

    Angesichts des unstreitigen vorinstanzlichen Parteivortrags, der zahlreiche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, nicht aber für ein Verlöbnis bot, und des Akteninhalts - die Erblasserin selbst sprach in ihrem Testament von einer beendeten Lebensgemeinschaft - war das Beschwerdegericht nicht gehalten, die persönliche Beziehung der Erbvertragsparteien auf die Voraussetzungen eines Verlöbnisses zu erforschen (vgl. zum Ermittlungsumfang bei übereinstimmenden Parteivortrag etwa BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18, juris Rn. 19; Bahrenfuss/Rüntz, FamFG 3. Aufl. § 26 Rn. 9; Jacoby in Bork/Jacoby/Schwab, FamFG 2. Aufl. § 26 Rn. 14; Zöller/Feskorn, ZPO 32. Aufl. § 26 FamFG Rn. 2).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Vielmehr ist allein § 1897 BGB maßgeblich (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 7), der den Maßstab für die Betreuerauswahl für den gesamten Instanzenzug festlegt.

    Auch wenn bei der Entscheidung des Amtsgerichts die Bestellungsvoraussetzung des § 1898 Abs. 2 BGB vorgelegen hat und der Betreuer aufgrund der wirksamen Bestellung grundsätzlich an seine Bereiterklärung gebunden ist, muss das Beschwerdegericht nach § 1897 Abs. 1 BGB die Eignung des Betreuers im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bejahen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder

    Erkenntnisse, die den Schluss darauf rechtfertigen, dass die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet ist, können sich allerdings - anders als das Landgericht andeutet - nicht nur aus dem konkreten Betreuungsverfahren, sondern auch aus Vorgängen im Zusammenhang mit der Führung anderer Betreuungen ergeben (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 12 und vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 17 f.).
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 174/20

    Abweichung bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis begründen können (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 mwN).

    Mithin ist zu unterscheiden, ob der Mangel an Eignung in sachlicher oder in persönlicher Hinsicht besteht (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 13 mwN und vom 3. Februar 2021 - XII ZB 181/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20

    Fragliche Geeignetheit eines Betreuers in dem gerichtlich bestimmten

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 11 und vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 10; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. September 2015 - XII ZB 53/15 - FamRZ 2015, 2165 Rn. 17).

  • BGH, 04.03.2020 - XII ZB 443/19

    Amtsermittlungsgrundsatz bei Betreuungsbedürftigkeit und widersprüchlichen

    Diese persönliche Unzuverlässigkeit betrifft alle Aufgabenbereiche (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 13 mwN).
  • BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gegen ihre Entlassung als

    Erforderlich ist eine Prognoseentscheidung dahingehend, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die aus der konkreten Betreuung erwachsenden Aufgaben erfüllen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 -, NJW-RR 2019, S. 705 ).
  • LG Limburg, 01.04.2020 - 7 T 199/17
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZB 289/22

    Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren ohne zuvorige Bestellung

  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21

    Entlassung eines Betreuers und Betreuerwechsel

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