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   BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91   

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https://dejure.org/1991,2271
BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91 (https://dejure.org/1991,2271)
BayObLG, Entscheidung vom 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91 (https://dejure.org/1991,2271)
BayObLG, Entscheidung vom 29. November 1991 - BReg. 1 Z 26/91 (https://dejure.org/1991,2271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der Erblasserin über den Inhalt oder die Tragweite ihrer Erklärung ; Art und Weise der Auslegung letztwilliger Verfügungen; Bewertung einer testamentarischen Aufteilung des Nachlasses als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 862
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98

    Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung

    Ist im Einzelfall ein abweichender Wille des Erblassers feststellbar, so hat dieser Vorrang (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1989, 325/326 und 1992, 862/865; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2085 Rn. 1).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann zwar als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Gegen diese Entscheidung war an sich die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 mit dem Ziel statthaft, die Aufhebung des Vorbescheids zu beseitigen und in der Sache die Entscheidung des Nachlaßgerichts wiederherzustellen (BayObLG FamRZ 1989, 1348; 1992, 862, 863).

    d) Zulässig ist die weitere Beschwerde schließlich insoweit, als unmittelbar die Einziehung des nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung vom Nachlaßgericht am 22.7.1991 bewilligten Erbscheins erstrebt wird (BayObLG FamRZ 1992, 862, 863).

    An diese rechtliche.Beurteilung wäre - über das Nachlaßgericht hinaus - auch das Beschwerdegericht gebunden, wenn es im Rechtsmittelzug bei unverändertem Sachverhalt über einen Antrag auf Einziehung dieses Erbscheins zu entscheiden hätte (BayObLGZ 1991, 323, 326; BayObLG FamRZ 1992, 862, 863 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 19 U 39/02

    Erbvertrag: Anordnung eines Vorausvermächtnisses über den gesamten Nachlass;

    aa) § 2085 BGB betrifft alle Arten der Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen, auch solche nach § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 22.09.1982 - IVa ZR 26/81, NJW 1983, 277, 278; BayObLG FamRZ 1992, 862, 864).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann etwa als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Hat ein Erblasser praktisch sein gesamtes Vermögen, etwa unterteilt in Immobiliar- und sonstiges Vermögen, an die bedachten Personen aufgeteilt, so ist - entgegen dem Wortlaut des § 2087 Abs. 2 BGB - regelmäßig anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat; denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BGH,DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864 und FamRZ 1995, 246/248 = NJW-RR 1995, 1096/1097).

    (2) Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann als Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH MDR 1997, 260 /261 und FamRZ 1990 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).

  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, dass er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

    In einem solchen Fall liegt es nahe, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat; denn es kann nicht unterstellt werden, dass er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

    Denn das Rechtsmittel steht nur denjenigen zu, die den dem Vorbescheid zugrundeliegenden Antrag gestellt haben oder hatten stellen können (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 2 FGG; vgl. zur letztgenannten Möglichkeit BayObLG FamRZ 1992, 862/863 und Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 51).

    Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind als Antragsteller gemäß § 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 und 2 FGG beschwerdeberechtigt (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/863) und durch ihre Eltern wirksam vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB).

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen will (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

  • OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06

    Zu der Abgrenzung zwischen Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung

  • OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97

    Formvorschriften beim Testament

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98

    Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände

  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98

    Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als

  • BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97

    Bestimmung eines Erben mit ausreichender Bestimmtheit

  • BayObLG, 01.07.1998 - 1Z BR 21/98

    Auslegung eines Berliner Testaments ohne Bestimmung von Erbquoten für die Kinder

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