Rechtsprechung
BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der Erblasserin über den Inhalt oder die Tragweite ihrer Erklärung ; Art und Weise der Auslegung letztwilliger Verfügungen; Bewertung einer testamentarischen Aufteilung des Nachlasses als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein - 4 T 1306/90
- AG Rosenheim, 11.02.1991 - VI 196/89
- BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 862
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88
Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 04.08.1989 - BReg. 1a Z 36/88
Weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts auf Ausstellung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85
Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 31.05.1976 - BReg. 1 Z 32/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68
Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81
Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88
Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 07.11.1988 - BReg. 1a Z 39/88
Weitere Beschwerde einer Tochter mit dem Ziel der Einziehung eines ihren …
- BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
- RG, 08.02.1934 - IV 357/33
Kann die Ehefrau, die der Ehemann durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt hat, …
- BayObLG, 02.02.1999 - 1Z BR 143/98
Wirksamkeit einer Zuwendung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung …
Ist im Einzelfall ein abweichender Wille des Erblassers feststellbar, so hat dieser Vorrang (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1989, 325/326 und 1992, 862/865;… Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2085 Rn. 1). - BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96
Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …
Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann zwar als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864). - BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht
Gegen diese Entscheidung war an sich die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3 mit dem Ziel statthaft, die Aufhebung des Vorbescheids zu beseitigen und in der Sache die Entscheidung des Nachlaßgerichts wiederherzustellen (BayObLG FamRZ 1989, 1348; 1992, 862, 863).d) Zulässig ist die weitere Beschwerde schließlich insoweit, als unmittelbar die Einziehung des nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung vom Nachlaßgericht am 22.7.1991 bewilligten Erbscheins erstrebt wird (BayObLG FamRZ 1992, 862, 863).
An diese rechtliche.Beurteilung wäre - über das Nachlaßgericht hinaus - auch das Beschwerdegericht gebunden, wenn es im Rechtsmittelzug bei unverändertem Sachverhalt über einen Antrag auf Einziehung dieses Erbscheins zu entscheiden hätte (BayObLGZ 1991, 323, 326; BayObLG FamRZ 1992, 862, 863 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 19 U 39/02
Erbvertrag: Anordnung eines Vorausvermächtnisses über den gesamten Nachlass; …
aa) § 2085 BGB betrifft alle Arten der Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen, auch solche nach § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 22.09.1982 - IVa ZR 26/81, NJW 1983, 277, 278; BayObLG FamRZ 1992, 862, 864). - BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis
Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann etwa als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864). - BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98
Auslegung eines Testaments
Hat ein Erblasser praktisch sein gesamtes Vermögen, etwa unterteilt in Immobiliar- und sonstiges Vermögen, an die bedachten Personen aufgeteilt, so ist - entgegen dem Wortlaut des § 2087 Abs. 2 BGB - regelmäßig anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat; denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BGH,DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864 und FamRZ 1995, 246/248 = NJW-RR 1995, 1096/1097).(2) Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann als Erbeinsetzung angesehen werden, wobei sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis des Wertes des zugewendeten Vermögensteils zum Wert des Gesamtnachlasses ergibt (vgl. BGH MDR 1997, 260 /261 und FamRZ 1990 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
- BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04
Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem …
In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, dass er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/864). - BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04
Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem …
In einem solchen Fall liegt es nahe, dass der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat; denn es kann nicht unterstellt werden, dass er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/864). - BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines …
Denn das Rechtsmittel steht nur denjenigen zu, die den dem Vorbescheid zugrundeliegenden Antrag gestellt haben oder hatten stellen können (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 2 FGG; vgl. zur letztgenannten Möglichkeit BayObLG FamRZ 1992, 862/863 und Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 51).Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind als Antragsteller gemäß § 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 und 2 FGG beschwerdeberechtigt (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 862/863) und durch ihre Eltern wirksam vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments
In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen will (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864). - BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96
Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe
- BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten
- OLG Naumburg, 27.06.2006 - 10 Wx 3/06
Zu der Abgrenzung zwischen Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung
- OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97
Formvorschriften beim Testament
- BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …
- BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98
Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände
- BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98
Auslegung eines Testaments
- BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93
Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid; …
- OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1557/98
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs - Auslegung eines Schriftstücks als …
- BayObLG, 31.03.1998 - 1Z BR 174/97
Bestimmung eines Erben mit ausreichender Bestimmtheit
- BayObLG, 01.07.1998 - 1Z BR 21/98
Auslegung eines Berliner Testaments ohne Bestimmung von Erbquoten für die Kinder …