Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 8 W 10/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1910
Vormundschaft und Pflegschaft; Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft im ausschließli-chen Interesse eines Dritten. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Anordnung einer Pflegschaft im alleinigen Interesse eines Dritten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 24.10.1980 - 1 T 110/80
- OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 8 W 10/81
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 1010 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.06.1948 - ZB 9/48
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 8 W 10/81
Da der Senat mit dieser Rechtsansicht von den auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (NdsRpfl 1948, 88), des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (OGHZ 1, 81) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1952, 315) abweichen würde, ist die weitere Beschwerde nach § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorzulegen.Mit dieser Auslegung des § 1910 BGB setzt sich der Senat in Widerspruch zu den in vergleichbaren Fällen ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle (NdsRpfl 1948, 88) und des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone (OGHZ 1, 81), die beide die Auflösung eines Pachtverhältnisses an Grundstücken betreffen, sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1952, 315), wo es (wie hier) um die Aufhebung eines Mietverhältnisses ging.
- BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81
Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 8 W 10/81
Hinweis Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 7. November 1984 (BGHZ 93, 1 = FamRZ 1985, 276 = EzFamR BGB § 1910 Nr. 1 = BGHF 4, 635) die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 24. Oktober 1980 zurückgewiesen: Eine Gebrechlichkeitspflegschaft darf auch im ausschließlichen Interesse eines Dritten angeordnet werden, wenn die Geltendmachung von Rechten gegen den Gebrechlichen in Frage steht, und der Dritte daran ohne die Einrichtung einer Pflegschaft wegen (partieller) Geschäftsunfähigkeit des Gebrechlichen gehindert wäre. - BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76
Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 8 W 10/81
Es kann nicht differenziert werden zwischen der Geschäftsfähigkeit der Betroffenen in Bezug auf die Wohnungsangelegenheit (§ 104 BGB), ihrer Fähigkeit, diese Angelegenheit zu besorgen (§ 1910 Abs. 2 BGB), und der Möglichkeit, sich mit ihr über eine diesen Komplex betreffende Pflegschaft zu verständigen (§ 1910 Abs. 3 BGB); das eine zieht vielmehr das andere nach sich: Soweit die Betroffene wahnhaften Vorstellungen unterliegt, und dadurch an einer freien Willensbildung gehindert ist, fehlt ihr mit der Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit zu der Erledigung der betreffenden Angelegenheit jedenfalls insoweit, als diese nicht rein tatsächlichen Charakter hat, und die Verständigungsmöglichkeit über die Pflegschaftsanordnung, weil auch sie Geschäftsfähigkeit voraussetzt (vgl. u.a. BGH NJW 1978, 992 = BGHF 1, 12). - LG Ravensburg, 24.10.1980 - 1 T 110/80
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 8 W 10/81
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Landgerichts Ravensburg vom 24.10.1980 (1 T 110/80) wird dem Bundesgerichtshof vorgelegt. - OLG Hamm, 08.08.1968 - 15 W 275/68
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.07.1981 - 8 W 10/81
1b Z 7/65">BayObLGZ 1965, 59; OLG Hamm OLGZ 1969, 111; Staudinger/Engler, BGB 11. Aufl. Rdn. 9, BGB-RGRK/Scheffler, 11. Aufl. Anm. 1, Soergel/Gerner, BGB 10. Aufl.
- BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81
Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist in Die Justiz 1981, 399 f. (Leitsatz auch in FamRZ 1981, 1010) veröffentlicht.
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Rechtsprechung
| KG, 05.06.1981 - 1 W 5315/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.11.1980 - 83 T 452/80
- KG, 05.06.1981 - 1 W 5315/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 1010
- Rpfleger 1981, 400
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus KG, 05.06.1981 - 1 W 5315/80
Die Antragstellerin ist zur Einlegung befugt, weil in der Verwerfung ihrer Erstbeschwerde als unzulässig eine verfahrensrechtliche Beeinträchtigung iSv § 20 Abs. 1 FGG zu sehen ist (vgl. BGHZ 31, 92, 95; Senat NJW 1962, 2354; OLGZ 1965, 237, 320; Keidel/Kuntze/Winkler, FG 11. Aufl. § 27 FGG Rdn. 10 mN; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn.
- OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 4 UF 209/12
Kein Beschwerderecht der Tante des betroffenen Kindes bei Entscheidung über …
Rn. 10 Insoweit schließt sich der Senat allerdings der in Literatur und Rechtsprechung herrschenden Meinung an, wonach § 1779 Abs. 2 Satz 2 BGB dem die Vormund- bzw. Pflegschaft begehrenden Verwandten keine zur Beschwerde berechtigende subjektive Rechtsposition verschafft (so zu dem seit dem 1.9.2009 geltenden Recht OLG Hamm, NJW 2011, 585;… Bettin in BeckOK-BGB, Stand 1.8.2012, § 1779, Rdnr. 7;… Holzhauer in Erman, BGB, 13. Aufl. 2011, § 1779, Rdnr. 14; zu dem vor dem 1.9.2009 geltenden Recht BGH, Beschluss vom 2.2.2011, XII ZB 241/09, FamRZ 2011, 552; RGZ 64, 288; BayObLG, FamRZ 1959, 125; BayObLG, Rpfleger 1975, 91; OLG Celle, NdsRpfl 1965, 170; KG, FamRZ 1970, 601; KG, FamRZ 1981, 1010;… Engler in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 1779, Rdnr. 51). - OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 116/07
Beschwerdebefugnis des Jugendamtes bei Ablehnung einer Ergänzungspflegschaft für …
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Erinnerung des Jugendamts ist als Beschwerde zu behandeln (vgl. hierzu KG, Rpfleger 1981, 400).
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