Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.10.1981 - 12 U 9/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 63
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79
Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur …
Auszug aus OLG Celle, 22.10.1981 - 12 U 9/81
Schließlich beruft sich die Beklagte zu Unrecht auf das in der Amtlichen Sammlung veröffentliche Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. März 1980 (BGHZ 77, 55 = FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88). - BGH, 13.01.1966 - II ZR 68/64
Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung - Überprüfung der …
Auszug aus OLG Celle, 22.10.1981 - 12 U 9/81
Verwirkung scheidet aus, wenn der Verpflichtete die tatsächlichen Grundlagen des Anspruchs verheimlicht hat (vgl. BGHZ 25, 53; BGH BB 1966, 474).
- BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 8/19 R
Sozialhilfe - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der Kostentragung - …
Dies gilt auch beim Tod eines Ehegatten (vgl Oberlandesgericht <OLG> Bamberg vom 25.6.2018 - 3 U 157/17 - juris RdNr 25; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.11.2006 - 10 U 32/06 - juris RdNr 60 ff; OLG Köln vom 14.12.1999 - 15 U 79/99 - juris RdNr 29 ff;… Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl 2020, § 1922 RdNr 60;… Weidlich in Palandt, BGB, 79. Aufl 2020, § 1922 RdNr 31; Looschelders in Staudinger, BGB, 2017, § 430 RdNr 33; vgl für die nichteheliche Lebensgemeinschaft OLG Celle vom 22.10.1981 - 12 U 9/81 - FamRZ 1982, 63). - OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 18.03.1987 - 11 U 167/86
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gesamtgläubigerschaft im Falle des Vorliegens …
§ 430 BGB regelt zwar lediglich die Zuordnung der Anteile, ist aber, sofern einer der Gesamtgläubiger mehr als den ihm zustehenden Anteil in Anspruch genommen hat, zugleich im Sinne einer Ausgleichspflicht zu verstehen (OLG Celle FamRZ 1982, 63).Inwieweit dieser Auffassung, die in nicht unbedenklicher Weise die Position desjenigen stärkt, der sich über die Rechte des anderen hinwegsetzt, grundsätzlich zu folgen ist, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden: Mit dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft läßt sich ein Verzicht auf Ausgleichsansprüche jedenfalls dann nicht mehr begründen, wenn - wie es hier der Fall ist - ein Ehepartner die Sparkonten nach der endgültigen Trennung von dem anderen Ehepartner auflöst, und die Guthaben nicht mehr familiären Zwecken zugute kommen läßt, sondern sie allein für sich bzw. die von ihm begründete neue Beziehung verwendet (ebenso OLG Köln [4. ZS] FamRZ 1982, 944, und OLG Celle FamRZ 1982, 63 für die nichteheliche Lebensgemeinschaft).
- FG Rheinland-Pfalz, 07.07.1994 - 4 K 2118/93
Umfang des erbschaftsteuerlichen Erwerbs bei einem gemeinschaftlichen Oder-Konto …
Diese Auslegungsregel gilt bei Oder-Konten auch è.EUR Verhaltnis zwischen Ehegatten (BGH NJW 1990, 705 ; OLG Zweibrucken FamRZ 1987, 1138 ) und zwischen Partnern einer eheahnlichen Lebenggemeinschaft (0W Celle, FamRZ 1982, 63).
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