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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1978
OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86 (https://dejure.org/1986,1978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.1986 - 2 WF 83/86 (https://dejure.org/1986,1978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 1986 - 2 WF 83/86 (https://dejure.org/1986,1978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1360a, 1361, 1601 ff; ZPO §§ 114 ff
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern; unabhängige Lebensstellung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 698
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 14/83

    Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß unter geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
    Durch diese im Rahmen der Regelung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Ehegatten getroffene Bestimmung hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß er nunmehr in einem solchen Falle die Vorschußpflicht im Verhältnis der Ehegatten zueinander als einen Ausfluß ihrer gegenseitigen Unterhaltspflicht betrachten will (BGH FamRZ 1964, 558; 1984, 148, 149 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344).

    Aus der Anordnung einer entsprechenden Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB gemäß § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB folgt, daß der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, die Vorschrift könne bereits im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten nicht mehr unmittelbar angewandt werden (BGH FamRZ 1984, 148 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344).

    Eine derartige entsprechende Anwendung auf andere Unterhaltsrechtsverhältnisse kann indes - außer in dem von dem Gesetzgeber selbst geregelten Fall des Trennungsunterhalts von Ehegatten - allenfalls dort in Betracht gezogen werden, wo die unterhaltsrechtliche Beziehung ebenfalls Ausdruck einer besonderen Verantwortung des Verpflichteten für den Berechtigten ist, die derjenigen von Ehegatten vergleichbar ist (vgl. hierzu im einzelnen BGH FamRZ 1984, 148 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344).

  • BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
    Dieser Wille des Gesetzgebers war in der Vorschrift des § 1654 BGB a.F. deutlich zum Ausdruck gekommen, nach der der Vater für die Prozeßkosten des Kindes nur dann haftete, wenn seiner Nutznießung unterliegendes Kindesvermögen vorhanden war (vgl. hierzu BGH FamRZ 1964, 558; OLG Celle FamRZ 1969, 711, jeweils mwN).

    In ähnlicher Weise hatte auch der Ehemann nur unter bestimmten Voraussetzungen, und zwar aufgrund güterrechtlicher Bestimmungen (§§ 1387, 1464, 1529 BGB a.F.), nicht aufgrund seiner Unterhaltspflicht, die Kosten eines Rechtsstreits der Frau zu tragen (BGH FamRZ 1964, 558).

    Durch diese im Rahmen der Regelung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Ehegatten getroffene Bestimmung hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß er nunmehr in einem solchen Falle die Vorschußpflicht im Verhältnis der Ehegatten zueinander als einen Ausfluß ihrer gegenseitigen Unterhaltspflicht betrachten will (BGH FamRZ 1964, 558; 1984, 148, 149 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344).

  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß im Einzelfall auch in den ersten Jahren nach dem Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes davon ausgegangen werden könne, daß ein Elternteil weiterhin Betreuungsunterhalt leiste (BGH FamRZ 1981, 541, 543 = BGHF 2, 543).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
    Die Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder sind allerdings mit denen der minderjährigen unverheirateten Kinder identisch, während eine Identität zwischen den Unterhaltsansprüchen zusammenlebender bzw. getrennt lebender Ehegatten und denen geschiedener Ehegatten nicht besteht (BGH FamRZ 1981, 242, 243 = BGHF 2, 423).
  • OLG Hamm, 01.10.1982 - 4 WF 453/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ([12. ZS] FamRZ 1975, 45), das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1982, 1073) und das Oberlandesgericht Bamberg (JurBüro 1984, 125) haben allerdings entschieden, daß Eltern ihren Kindern die Kosten eines Ehescheidungsverfahrens grundsätzlich vorschießen müssen.
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe, …

    Dementsprechend stellt die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung, soweit im Einzelfall eine Vorschußpflicht verneint wird, auf die jeweils gegebenen Umstände ab, insbesondere darauf, ob das volljährige Kind eine gegenüber den Eltern selbständige Lebensstellung erlangt hat (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 698, 699; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 926, 927; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1141, 1142).
  • OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe; …

    1985, 283 = FamRZ 1986, 82 (Ls); OLG Bamberg JurBüro 1984, 125; OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 45; Dolle, Familienrecht, Bd. 2, § 86 VII 1 b) bb; RGRK - Mutschler (…12. Aufl. 1984), § 1610, Anm. 20; Palandt/Diederichsen, 45. Aufl., § 1610, Anm. 3; Erman-Küchenhoff 7. Aufl., § 1610 Rdn. 11; Münch. Komm. - Köhler § 1610 Rdn. 1415; Göppinger-Häberle 4. Aufl. Rdn. 529; a.A. (generell ablehnend): OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 698; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, 3. Aufl., § 41 VII 5; Pastor, Prozeßkostenvorschuß und Prozeßkostentragung, Diss.
  • LG Duisburg, 01.09.2003 - 7 T 180/03

    Verhältnis zwischen der Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a der …

    Entsprechendes gilt bei volljährigen Kindern, die noch in der Ausbildung sind oder noch keine von den Eltern unabhängige Lebensstellung erreicht haben (BGHZ 57, 229/234; OLG Düsseldorf FamRZ 86, 698 f.;… Zöller/Phillippi 23. Auflage § 115 Rn. 67 b m.w.N.).
  • LG Duisburg, 01.09.2003 - 7 T 175/03

    Außerachtlassung der Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Lebensgefährtin …

    Entsprechendes gilt bei volljährigen Kindern, die noch in der Ausbildung sind oder noch keine von den Eltern unabhängige Lebensstellung erlangt haben (vgl. BGHZ 57, 229/234; OLG Düsseldorf, FamRZ 86 698 ff.;… Zöller/Philippi, 23. Aufl., § 115 Rn. 67 b m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91

    Anspruch; Elternunabhängige Förderung; Auszubildender; Kolleg; Hochschulreife; …

    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • LG Duisburg, 01.09.2003 - 7 T 172/03

    Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, das Hauptverfahren und …

    Entsprechendes gilt bei volljährigen Kindern, die noch in der Ausbildung sind oder noch keine von den Eltern unabhängige Lebensstellung erreicht haben (BGHZ 57, 229/234; OLG Düsseldorf FamRZ 86, 698 f.;… Zöller/Phillippi 23. Auflage § 115 Rn. 67 b m.w.N.).
  • LG Duisburg, 14.08.2003 - 7 T 174/03

    Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, das Hauptverfahren und …

    Entsprechendes gilt bei volljährigen Kindern, die noch in der Ausbildung sind oder noch keine von den Eltern unabhängige Lebensstellung erreicht haben (BGHZ 57, 229/234; OLG Düsseldorf FamRZ 86, 698 f.;… Zöller/Phillippi 23. Auflage § 115 Rn. 67 b m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.1997 - 6 UF 4/97

    Prozeßkostenvorschußanspruch des volljährigen Kindes

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das volljährige Kind - wie vorliegend die Klägerin - noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (vgl. 9. Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - 9 WF 103/82 - und vom 20. Juni 1986 - 9 WF 102/86, OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 1241 f, OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698 f, OLG München, FamRZ 1993, 821 f, OLG Köln, FamRZ 1994, 1409 , OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 147 1, OLG Celle, FamRZ 1986, 82; LG Bremen, FamRZ 1992, 983, 984;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 621 f , Rz. 9, MünchKomm/Köhler, BGB , § 1610 , Rz. 15, Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1610 , Rz. 33;… RGRK/Mutschler, BGB , 12. Aufl., § 1610 , Rz. 20;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl., Rz. 377;… Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rz. 66, 67;… Göppinger/Vogel, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rz. 2652, Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, IV, Rz. 531, 6;… Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., § 6, Rz. 24, a.A.: OLG Hamm, FamRZ 1995, 1008 , OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758 f, LG Heilbronn, FamRZ 1993, 465 f, Erman/Heckelmann, BGB , § 1360a , Rz. 22, Soergel/Lange, BGB , 11. Aufl., § 1610 , Rz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 WF 121/92

    Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern für das Scheidungsverfahren ihres …

    Der Senat hat entsprechend den in den Leitsätzen aufgestellten Grundsätzen eine Prozeßkostenvorschußpflicht in einem Fall verneint, weil der Antragsteller nicht nur im gesellschaftlichen Gefüge durch Gründung einer Familie eine selbständige Stellung erlangt hatte, sondern auch durch Abschluß der Ausbildung und Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit wirtschaftlich eine eigenständige Position als Fleischergeselle mit einem Nettoeinkommen von 1.430 DM erworben hatte (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698 ).
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