Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 1387 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
| 4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| 1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| 6. Titel - Eheliches Güterrecht (§§ 1363 - 1563) |
| I. Gesetzliches Güterrecht (§§ 1363 - 1390) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu § 1387 BGB a.F.
7 Entscheidungen zu § 1387 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 05.02.2025 - XII ZB 187/24
Vorschussanspruch eines Ehegatten wegen der Kosten der außergerichtlichen ...
- BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 27/84
Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses nach Beendigung des Prozesses
- OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86
Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe; ...
- BGH, 06.05.1964 - IV ZR 82/63
Rechtsmittel
- BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70
Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses
- OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt
- BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten