Rechtsprechung
| BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterhaltspflicht - Unterhaltsleistungen - Sozialhilfebedürftigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361; BSHG § 81, § 85
Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 111, 194
- NJW 1991, 356
- NJW-RR 1991, 451 (Ls.)
- MDR 1990, 1111
- FamRZ 1990, 849
- FamRZ 2007, 430
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
Selbstbehalt des Elternteils gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger …
Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89
Zu den unterhaltsrechtlich relevanten Einkünften gehören auch Beträge, die der Unterhaltsverpflichtete zumutbarerweise einziehen könnte, aber nicht einzieht (vgl. etwa Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 - NJW 1984, 1614, 1615 [BGH 28.03.1984 - IVb ZR 53/82] m.w.N.).Diese Opfergrenze, der sog. Selbstbehalt, wird allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch Genommenen angesetzt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1984 aaO.).
- OLG Düsseldorf, 09.06.1989 - 6 UF 285/88
Auszug aus BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist veröffentlicht in FamRZ 1989, 1302.
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt
Dem Unterhaltspflichtigen muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen jedenfalls der Betrag verbleiben, der seinen eigenen Lebensbedarf nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen sicherstellt (Senatsurteile BGHZ 111, 194, 198 = FamRZ 1990, 849, 850 und vom 10. Juli 1996 - XII ZR 121/95 - FamRZ 1996, 1272, 1273; Scholz FamRZ 2004, 751, 757 ff.). - BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09
Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenze, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteile vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f. und vom 2. Mai 1990 - XII ZR 72/89 - NJW 1991, 356 f.).Diese Opfergrenze wird allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch Genommenen angesetzt (…BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O., vom 2. November 1988 a.a.O. und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
Danach wäre es verfassungswidrig, wenn dem Unterhaltspflichtigen nicht einmal mehr der Sozialhilfebedarf verbliebe und er infolge der Unterhaltszahlungen selbst sozialhilfebedürftig würde (BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 - 7 RAr 18/83 - BSGE 57, 59 und - diesem folgend - BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 a.a.O. Rn. 10 im Hinblick auf die Unvereinbarkeit mit der Menschenwürdegarantie [Art. 1 Abs. 1 GG] und dem Sozialstaatsprinzip [Art. 20 Abs. 1 GG]).
Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. …und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG…, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.;… BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).
- BGH, 23.10.2013 - XII ZB 570/12
Übergang von Kindesunterhaltsansprüchen auf den Träger der Grundsicherung für …
Ihr liegt in verfassungsrechtlicher Hinsicht der Gedanke zugrunde, dass der Unterhaltspflichtige im Hinblick auf Achtung und Schutz seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) durch den Rückgriff des Staates auf die Unterhaltsforderung des Leistungsempfängers nicht selbst zum Empfänger staatlicher Leistungen werden soll (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 111, 194, 198 = FamRZ 1990, 849, 850; BSG FamRZ 1985, 379, 380; BVerwG FamRZ 1999, 780, 781).
- BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung …
Denn müßte der Versicherte die Sozialhilfeleistung zur Erfüllung seiner Unterhaltspflicht verwenden, würde insoweit wieder Bedürftigkeit eintreten und müßte der Sozialhilfeträger nochmals leisten; deshalb entfiele sogar eine Unterhaltspflicht, soweit der Verpflichtete dadurch (in erhöhtem Maße) sozialhilfebedürftig würde (BGH, Urteil vom 2. Mai 1990, BGHZ 111, 194).Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 2. Mai 1990 - XII ZR 72/89 -, BGHZ 111, 194 ff) ist es nämlich unterhaltsrechtlich zu respektieren, wenn sich der Unterhaltsverpflichtete im Fall der Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit dafür entscheidet, seine Renteneinkünfte voll für die Kosten dieser Unterbringung einzusetzen und die Rechte aus § 85 (jetzt Abs. 1) Nr. 3 Satz 2 BSHG zugunsten einer unterhaltsberechtigten früheren Ehefrau nicht geltend zu machen.
Der 4. Senat des BSG teilt die Auslegung des § 85 (jetzt Abs. 1) Nr. 3 Satz 2 BSHG durch den 5. Senat des BVerwG (…aaO) und durch den 12. Zivilsenat des BGH (aaO und ferner in NJW 1991, 356 f).
Ein solches Verhalten wird vom Unterhaltsrecht generell respektiert (BGHZ 111, 194, 197 f): "Jede Unterhaltspflicht findet dort ihre Grenze, wo dem Betroffenen - wie hier - nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensunterhalt verbleiben".
- BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98
Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe
Der Annahme, daß eventuell bestehende Unterhaltsansprüche somit auf das Land übergegangen sind, kann nicht entgegengehalten werden, daß eine Unterhaltspflicht dann nicht besteht, wenn der Unterhaltspflichtige durch die Unterhaltsleistung in erhöhtem Maße sozialhilfebedürftig würde (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 1990 - XII ZR 72/89 - FamRZ 1990, 849, 850). - OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung …
- OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
§ 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 …
Eine verfassungswidrige Überforderung könnte damit nur verbunden sein, wenn er durch die Zahlung des Unterhalts selbst in wirtschaftliche Not gerät (vgl. BGH, FamRZ 1990, 849, 850). - BGH, 22.09.1999 - XII ZR 250/97
Rückabtretung übergegangener Unterhaltsansprüche
Der in der Rechtsprechung des Senats anerkannte Grundsatz, daß durch eine Unterhaltsleistung keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten darf (vgl. Senatsurteile BGHZ 111, 194, 198; vom 16. Juni 1993 - XII ZR 6/92 - FamRZ 1993, 1186, 1188 und vom 10. Juli 1996 - XII ZR 121/95 - FamRZ 1996, 1272, 1273), wird nicht verletzt. - BSG, 30.01.1996 - 8 RKn 9/93
Vollstreckbarer Unterhaltsvergleich als sonstiger Grund iS. des § 65 Abs. 1 S. 1 …
Das BSG hat bisher nicht entschieden, in welchem Verhältnis die vom Gesetzgeber in den §§ 79 ff Bundessozialhilfegesetz (BSHG) detailliert geregelte Freistellung von Einkünften, ua auch zum Zwecke der Erfüllung laufender Unterhaltsverpflichtungen, zu dem zivilrechtlichen Grundsatz steht, daß die Unterhaltspflicht nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit zu erfüllen ist und die Opfergrenze immer durch den sog Selbstbehalt gezogen wird, der von der Rechtsprechung der Zivilgerichte im allgemeinen etwas über dem Sozialhilfebedarf festgelegt wird (s BGH, NJW 1984, 1614, 1615 [BGH 28.03.1984 - IVb ZR 53/82] und BGHZ 111, 194, 198).Der Senat schließt sich im Grundsatz dem Urteil des BGH vom 2. Mai 1990 (BGHZ 111, 194, 198) an.
- VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.01821
Kostenbeitrag, Berechnung, "besondere Härte", Heranziehung in angemessenem …
Gemessen an den elementaren Grundprinzipien des Unterhaltsrechts, wonach dem Unterhaltspflichtigen der sogenannte Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt zu belassen ist und jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenzen findet, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteile vom 28.5.1984 - IV BZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f. und vom 2.5.1990 - XII ZR 72/89 - NJW 1991, 356 f.) soll der Kostenbeitragspflichtige nach dem SGB VIII nicht schlechter gestellt werden als im Unterhaltsrecht und dem (erwerbstätigen) Beitragsschuldner ebenso viel an Mitteln für den eigenen Lebensbedarf belassen wie dem (erwerbstätigen) Unterhaltspflichtigen (…vgl. BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).Dabei ist unter Selbstbehalt der Betrag zu verstehen, der dem Unterhaltspflichtigen von seinem Einkommen mindestens für den eigenen Unterhalt erhalten bleiben muss, wobei diese Opfergrenze allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch genommenen angesetzt wird (vgl. BGH, Urteile vom 28.3.1984, a.a.O., vom 2.5.1990, a.a.O.) bzw. die Leitlinien aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden können (…vgl. BVerwG vom 19.8.2010, a.a.O.).
- BGH, 14.03.2001 - XII ZR 57/99
Gesetzlicher Forderungsübergang bei Unterhaltsansprüchen aufgrund fiktiver …
- BGH, 10.07.1996 - XII ZR 121/95
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Bedürftigkeit der neuen Familie
- OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls …
- VG Münster, 19.05.2015 - 6 K 2474/13
Sicherstellung des Unterhalts eines jungen Menschen im Rahmen der …
- OLG Hamm, 08.05.2006 - 8 UF 193/05
Unterhaltshöhe: Selbstbehaltskürzung bei geringerem Wohnbedarf des …
- BGH, 23.09.1992 - XII ZR 157/91
Bestimmung des nachehelichen Unterhalts bei Scheidung vor DDR-Beitritt
- VG Ansbach, 07.04.2011 - AN 14 K 08.02073
Kostenbeitrag; Berechnung des Einkommens; Einkommensteuerrückerstattungen sind …
- VG Aachen, 12.10.2010 - 2 K 2335/08
Erhebung eines Kostenbeitrags nach Aufklärung einer unterhaltspflichtigen Person …
- VG Ansbach, 14.06.2011 - AN 14 K 11.00908
Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
- VG Ansbach, 14.06.2011 - AN 14 S 11.00907
Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
- OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01
Verfassungsmäßigkeit; Unterhaltstitelanpassungsgesetz; Vereinfachtes Verfahren; …
- VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1040/10
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
- OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 1 U 53/94
Anspruch auf Zahlung von Wertersatz für schenkweise erlangte Wertpapiere; Recht …
- OLG Hamm, 20.10.2006 - 9 WF 121/06
Keine generelle Verringerung des Selbstbehaltes bei Wahl einer preiswerten …
- OLG Dresden, 20.01.1999 - 20 UF 548/98
Zahlung von Kindesunterhalt; Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs; Grenzen …
- SG Berlin, 04.05.2010 - S 115 AS 30405/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zugehörigkeit zur gemischten …
- OLG München, 03.02.2000 - 12 WF 1598/99
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
- VG Neustadt, 16.06.2011 - 4 K 8/11
Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag
- VG Neustadt, 03.08.2011 - 4 L 597/11
Zugangsvoraussetzungen für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung …
- AG Steinfurt, 12.04.2005 - 10 F 283/04
Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt ; Anspruch auf Zahlung von …
- VGH Bayern, 18.11.2008 - 19 ZB 08.2240
Kosten für Gutachten
- AG Oberhausen, 05.04.2005 - 40 F 82/04
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der …
- LSG Baden-Württemberg, 19.12.2012 - L 2 SO 3511/12
- AG Hameln, 11.03.2004 - 31 F 330/03
Hilfe zum Lebensunterhalt; Kindesunterhalt; Leistungsfähigkeit; …
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