Rechtsprechung
| BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einlegung einer weiteren Beschwerde bei Geltendmachung der Verletzung eines übertragbaren Vermögensrechts im Verfahren; Beschwerde gegen die vormundschaftsgerichtliche wirksam gewordene Genehmigung eines Vertragsüber den Verkauf des Grundstücks eines Betreuten
Verfahrensgang
- AG Regensburg - XVII 872/94
- LG Regensburg, 18.08.1995 - 7 T 278/95
- BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 218
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96
Die Betreute war berechtigt, gegen den Beschluß des Landgerichts weitere Beschwerde einzulegen, da die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen worden war (BayObLGZ 1993, 253, 255 m.w.N.). - BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
Auszug aus BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 82/96
Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, daß der vorliegende Fall nicht mit dem vom Senat mit Beschluß vom 22.6.1989 (BayObLGZ 1989, 242 = … - BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 12/94
Beschwerde; Versagung; Erteilung; Genehmigung; Beschwerdeberechtigung; …
- OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00
Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
Wenn das rechtliche Gehör nicht - etwa dadurch, dass ein materiell Beteiligter überhaupt nicht zum Verfahren zugezogen wird - völlig versagt wird, sondern der Anspruch auf Gehör - wie hier von der Beteiligten zu 1) behauptet - nur in einzelnen Verfahrensabschnitten verletzt ist, liegt kein absoluter, sondern ein relativer Beschwerdegrund vor (BayObLGZ 1980, 23, 25; 1988, 356, 358; BayObLG FamRZ 1987, 101, 102; 1997, 218; Rpfleger 1982, 69, 70;… Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 152;… Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 18). - BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 151/98
Aufhebung einer Minderjährigen-Adoption
bb) Daß ein materiell Beteiligter im Beschwerdeverfahren nicht auch formell beteiligt wurde, kann nach dem gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG entsprechend anwendbaren § 551 Nr. 5 ZPO die Aufhebung und Zurückverweisung zur Folge haben; denn § 551 Nr. 5 ZPO greift auch ein, wenn eine Partei am Verfahren nicht beteiligt worden ist, obwohl dies geboten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1984, 494 f.; BayObLG FamRZ 1997, 218 ;… Keidel/Kahl § 27 Rn. 40). - BayObLG, 29.07.2004 - 3Z BR 110/04
Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren betreffend eine …
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dementsprechend zwar den Wert des von der Genehmigung betroffenen Vermögensgegenstands zum Ausgangspunkt für die Bildung des Geschäftswerts genommen, so bei zu genehmigenden Grundstücksgeschäften den Kaufpreis oder den Wert des Grundstücks (vgl. z.B. Entscheidungen des Senats vom 17.3.1994, 3Z BR 12/94 und vom 29.3.1994, 3Z BR 82/96 betreffend Grundstücksverkäufe, vom 8.10.1997, 3Z BR 192/97 betreffend Überlassungsverträge; OLG Frankfurt vom 13.12.1996, 20 W 356/96 betreffend eine Auflassungsvormerkung) und im Falle der Genehmigung einer beabsichtigten Kapitalanlage deren Wert (vgl. OLG Köln vom 9.8.2000, 16 Wx 93/00).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über eine Beschwerde hinsichtlich Verletzung eines Anspruchs auf rechltiches Gehör; Auswirkungen einer nicht erfolgten Unterrichtung und Zuziehung eines materiell Beteiligten über ein und zu einem Beschwerdeverfahren; Frage einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kissingen - VI 591/95
- LG Schweinfurt, 09.04.1996 - 2 T 24/96
- BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96
- LG Schweinfurt, 26.11.1996 - 2 T 24/96
- BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 218
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 27.10.1988 - BReg. 1a Z 69/88
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96
Sie greift nach einhelliger Auffassung (BayObLGZ 1988, 356/357;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 40, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 34, Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 20, jeweils zu § 27 FGG ) auch ein, wenn ein (materiell) Beteiligter überhaupt nicht zum Beschwerdeverfahren hinzugezogen worden ist, obwohl dies geboten war.Ganz abgesehen davon war ihre Anhörung im Beschwerdeverfahren schon deshalb unerläßlich, weil das Landgericht die Entscheidung des Nachlaßgerichts zu ihren Ungunsten abgeändert hat (vgl. BayObLGZ 1988, 356/358 f.).
- BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96
Maßgebend sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatte (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1993, 854 /855 und 1995, 246/248 sowie NJW-RR 1995, 904/905, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93
Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96
d) Ob der Erblasser durch den Hinweis in seinem Testament "für Aufnahme bei Krankheit und Pflegefall" eine aufschiebende Bedingung (§ 162 Abs. 1 , § 2074 BGB ) für die Erbeinsetzung anordnen oder dadurch lediglich den hierfür maßgebenden Beweggrund bezeichnen wollte, ist durch Auslegung zu klären (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 248/251). - BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
Auszug aus BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96
Maßgebend sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatte (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1993, 854 /855 und 1995, 246/248 sowie NJW-RR 1995, 904/905, jeweils m.w.N.).
- BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines …
bb) Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind als Antragsteller und durch den Vorbescheid begünstigte (Ersatz-)Erben am vorliegenden Erbscheinsverfahren materiell beteiligt (vgl. BayObLGZ 1966, 49/65 und FamRZ 1997, 218).Damit scheidet eine Anwendung des § 551 Nr. 5 ZPO (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1997, 218) ebenso aus wie eine Aufhebung der Beschwerdeentscheidung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).
- BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97
Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung
In Abgrenzung zu seiner früheren Rechtsprechung (zuletzt BayObLG FamRZ 1997, 218 m.w.N.) hat der Senat im Beschluß vom 16.7.1998 (zur Veröffentlichung vorgesehen unter BayObLGZ 1998 Nr. 42) ausgeführt, daß eine Aufhebung wegen unterlassener Beteiligung im Beschwerdeverfahren, die unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der getroffenen Entscheidung erfolgen müßte, dann nicht geboten ist, wenn der Betroffene im Verfahren vor dem Nachlaßgericht beteiligt war, durch die Entscheidung des Beschwerdegerichts in seine Rechte nicht über die Ausgangsentscheidung des Nachlaßgerichts hinaus eingegriffen wird und die Entscheidung des Beschwerdegerichts für ihn auch keine weitere Bindung entfaltet. - BayObLG, 16.07.1998 - 1Z BR 75/98
Auslegung eines Testaments
Da die Beteiligten zu 3 bis 6 als gesetzliche Erben je nach der Wirksamkeit des Testaments zur Erbfolge berufen sein können und in erster Instanz diese Erbenstellung auch für sich in Anspruch genommen haben, sind sie am Erbscheinsverfahren materiell beteiligt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1997, 218 ). - BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97
Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom …
§ 551 Nr. 5 ZPO ist im Erbscheinsverfahren daher zwar dann entsprechend anzuwenden, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts die Entscheidung des Nachlaßgerichts zuungunsten des nicht formell Beteiligten abändert.(BayObLG FamRZ 1997, 218 ).
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