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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 04.09.1997 | BVerwG, 11.08.1997 | LG Aachen, 12.06.1997

Rechtsprechung
   BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1742
BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 (https://dejure.org/1997,1742)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 (https://dejure.org/1997,1742)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 506/95 (https://dejure.org/1997,1742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - Aufnahme einer Teilzeitarbeit - Schriftliche Ablehnung - Gesetzliche Frist - Zustimmungserfordernis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausübung von Teilzeitarbeit während eines Erziehungsurlaubs; Befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Entfall des Zustimmungserfordernisses nach Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist; Arbeitsvertragliche Pflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erziehungsurlaub; Antrag auf Zustimmung zur Teilzeitarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 155
  • NJW 1998, 102 (Ls.)
  • MDR 1997, 1128
  • NZA 1997, 1156
  • FamRZ 1998, 108
  • BB 1997, 2169
  • DB 1997, 2128
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche …

    § 15 Abs. 4 Satz 4 BEEG ist allerdings in der Form eines befristeten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet (BAG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 506/95, NZA 1997, 1156 ff., dort allerdings zu § 15 BErzGG;… Rancke, Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit - Betreuungsgeld, 5. Auflage 2018, § 15 BEEG, Rn. 84).
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Erklärt er sich nicht frist- oder formgerecht, entfällt das Zustimmungserfordernis mit Ablauf der gesetzlichen Frist (vgl. zu § 15 Abs. 4 BErzGG BAG 26. Juni 1997 - 8 AZR 506/95 - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 86, 155).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2021 - 2 Sa 300/20

    Kündigungsschutz vor Beginn einer Elternzeit

    Rn. 29 Die Bestimmung enthält ein befristetes präventives Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - Rn. 19, juris).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erteilung der Zustimmung zu anderweitiger Erwerbstätigkeit nach § 15 Abs. 4 BErzGG (vgl. Senatsurteil 26. Juni 1997 - 8 AZR 506/95 - BAGE 86, 155, 157 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06

    Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund - …

    § 15 Absatz 4 Satz 4 BErzGG enthält ein befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vergleiche BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - AP Nr. 22 zu § 15 BErzGG, zu I 1 b der Gründe).

    Diese gesetzliche Konzeption rechtfertigt sich daraus, dass bei einer erfolgreichen Bewerbung bei einem Drittarbeitgeber eine rasche Klärung erfolgen muss, ob der bisherige Arbeitgeber mit dieser Tätigkeit einverstanden ist oder nicht, da der Drittarbeitgeber die Teilzeitstelle nicht lange unbesetzt lassen wird (BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - a. a. O., zu I 1 b aa der Gründe).

  • LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12

    Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter …

    Diese Rechtsfolgen löst ein ordnungsgemäßer Antrag des Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 26. Juni 1997, 8 AZR 506/95, BAGE 86, 155-162).

    In diesem Fall darf der Arbeitnehmer die Tätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers aufnehmen (BAG 26. Juni 1997, 8 AZR 506/95, BAGE 86, 155-162).

  • LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03

    Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und …

    Hat der Arbeitnehmer ordnungsgemäß die Zustimmung beantragt und hat der Arbeitgeber den Antrag nicht frist- oder formgerecht oder ohne hinreichende Begründung abgelehnt hat, besteht ebenfalls kein Zustimmungsanspruch des Arbeitnehmers, denn er bedarf nicht mehr der Zustimmungserklärung des Arbeitgebers, sondern darf die Teilzeittätigkeit aufnehmen (BAG, Urteil vom 26.06.1997, 8 AZR 506/95, AP Nr. 22 zu § 15 BErzGG).

    Liegen sowohl ein ordnungsgemäßer Antrag des Arbeitnehmers als auch eine ordnungsgemäße Ablehnung des Arbeitgebers vor, erreicht der Arbeitnehmer die benötigte Zustimmung nur mit einer Leistungsklage, die auf Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers (§ 894 ZPO) gerichtet ist (BAG vom 26.06.1997, a.a.O., vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.1999, NZA-RR 2000, 232, LAG Bremen, Urteil vom 27.03.2002, 12 Sa 124/01, n.v.).

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2002 - 17 Sa 487/02

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf den Arbeitszeitverringerungsanspruch nach …

    Läßt man die Fälligkeit mit der Ablehnung des Arbeitgebers beginnen (vgl. BAG vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - keine Fälligkeit eines Anspruchs auf Abgabe einer Zustimmungserklärung solange dem Arbeitgeber eine Entscheidungsfrist eingeräumt ist), so müsste der Arbeitnehmer um eventuellen Ausschlussfristen Genüge zu tun, seinen Anspruch ggf. erneut nach der Ablehnung (schriftlich) geltend machen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 3 Sa 688/09

    Untersagung einer Nebentätigkeit - Elternzeit - Zustimmungsfiktion

    Darüber hinaus - so argumentiert die Beklagte unter Bezugnahme auf BAG vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - weiter - entspreche das Ergebnis des Arbeitsgerichts nicht dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 4 BEEG.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 177/14

    Zustimmung des Arbeitgebers zu einer Erwerbstätigkeit als Tagespflegeperson …

    Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall die Tätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers aufnehmen (vgl. zur Vorgängerregelung in § 15 Abs. 4 Satz 2 BErzGG 1992: BAG, Urt. v. 26.6.1997 - 8 AZR 506/95 -, BAGE 86, 155).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2025 - L 18 AL 69/23

    Arbeitslosengeld - Elternzeit - Beschäftigungslosigkeit - Verfügbarkeit - …

  • ArbG Münster, 28.03.2025 - 4 Ca 1549/24
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,657
BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97 (https://dejure.org/1997,657)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1997 - 5 C 8.97 (https://dejure.org/1997,657)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1997 - 5 C 8.97 (https://dejure.org/1997,657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen - Anrechnung angesparten Erziehungsgeldes auf Sozialhilfe als Härte - Erziehungsgeld und deren Anrechnung auf Sozialhilfe als Härte

  • rechtsportal.de

    BSHG § 88 Abs. 3 S. 1; BErzGG § 8 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 199
  • NJW 1998, 397
  • NVwZ 1998, 287 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 108
  • DVBl 1997, 1444
  • DÖV 1998, 36
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
    Da das Recht der sozialen Leistungen für den Einsatz des Einkommens und des Vermögens je getrennte und unterschiedliche Regelungen enthält (vgl. z.B. für das Sozialhilferecht §§ 76 ff. und §§ 88 f. BSHG und BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]; für das Ausbildungsförderungsrecht §§ 21 ff. und §§ 26 ff. BAföG), können sozialrechtliche Leistungsnormen, die ausdrücklich nur die Einsatzfreiheit einer Sozialleistung als Einkommen anordnen (wie § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG auch § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" vom 13. Juli 1984 [BGBl I S. 880]), grundsätzlich nicht dahin ausgelegt werden, daß mit ihnen gleichzeitig auch die Einsatzfreiheit der Sozialleistung als Vermögen angeordnet werden soll.

    Die rechtliche Grundlage hierfür bietet § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG (vgl. BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]).

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
    Da das Recht der sozialen Leistungen für den Einsatz des Einkommens und des Vermögens je getrennte und unterschiedliche Regelungen enthält (vgl. z.B. für das Sozialhilferecht §§ 76 ff. und §§ 88 f. BSHG und BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]; für das Ausbildungsförderungsrecht §§ 21 ff. und §§ 26 ff. BAföG), können sozialrechtliche Leistungsnormen, die ausdrücklich nur die Einsatzfreiheit einer Sozialleistung als Einkommen anordnen (wie § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG auch § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" vom 13. Juli 1984 [BGBl I S. 880]), grundsätzlich nicht dahin ausgelegt werden, daß mit ihnen gleichzeitig auch die Einsatzfreiheit der Sozialleistung als Vermögen angeordnet werden soll.

    Die rechtliche Grundlage hierfür bietet § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG (vgl. BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]).

  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
    Das Erziehungsgeld stellt sich demnach als eine familienpolitische, verhaltenssteuernde Sozialleistung dar, die die Hinwendung zum Kind bewirken soll (vgl. BSGE 78, 132 [137]).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88

    Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
    Dies wird dadurch bestätigt, daß der Gesetzgeber, wenn er eine umfassende Einsatzfreiheit will, die betreffende Sozialleistung ausdrücklich bei der "Ermittlung von Einkommen und Vermögen" ausnimmt (so § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" vom 17. Dezember 1971 [BGBl I S. 2018]; s. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 2.88 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 14]; ebenso § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen [HIV-Hilfegesetz - HIVHG] vom 24. Juli 1995 [BGBl I S. 972]).
  • BFH, 24.11.1994 - III R 37/93

    Erziehungsgeld nach dem BErzGG gehört nicht zu den nach § 33a Abs. 1 Satz 3 ESTG …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
    Das Erziehungsgeld dient weder der Sicherstellung des Unterhalts des Anspruchsberechtigten und seines Kindes noch dem Ersatz entgangenen Lohnes oder Einkommens (vgl. BTDrucks 11/2460 S. 15: "Erziehungsgeld ist keine Lohnersatzleistung";… weiterhin BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 14. Juni 1989 - 1 BvR 594/89 - […">3%20BErzGG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 7833 § 3 BErzGG Nr. 2]; BFHE 176, 114 [116 f.]).
  • BVerfG, 14.06.1989 - 1 BvR 594/89

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des BErzGG

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
    Das Erziehungsgeld dient weder der Sicherstellung des Unterhalts des Anspruchsberechtigten und seines Kindes noch dem Ersatz entgangenen Lohnes oder Einkommens (vgl. BTDrucks 11/2460 S. 15: "Erziehungsgeld ist keine Lohnersatzleistung"; weiterhin BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 14. Juni 1989 - 1 BvR 594/89 - […">3%20BErzGG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 7833 § 3 BErzGG Nr. 2]; BFHE 176, 114 [116 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 3148/94

    Härte; Bewilligung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; Erziehungsgeld; …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
    Das Berufungsurteil (ZfS 1997, 214 = NWVBl 1997, 259) ist im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R

    Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten

    In der Rechtsprechung sind hiervon allerdings Ausnahmen für diejenigen Konstellationen anerkannt, in denen der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer laufenden Zahlung als Einkommen auch im Rahmen der Vermögensanrechnung durchgreift, weil das Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die laufende Zahlung selbst (…vgl BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 zum Blindengeld; BVerwG vom 4.9.1997 - 5 C 8/97 - BVerwGE 105, 199 zum Erziehungsgeld; BVerwG vom 28.3.1974 - V C 29.73 - BVerwGE 45, 135 zur Grundrentennachzahlung).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes …

    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere in Fällen angenommen, in denen anrechnungsfreies Einkommen angespart wurde oder aus entsprechenden Nachzahlungen resultierte (vgl etwa BVerwGE 45, 135 ff bei Vermögen, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt; BVerwGE 105, 199 ff bei angespartem Erziehungsgeld für die Dauer des gesetzlichen Förderungszeitraums).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ; 89, 241 für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - - Erziehungsgeld -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.1997 - 5 B 158.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1968
BVerwG, 11.08.1997 - 5 B 158.96 (https://dejure.org/1997,1968)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1997 - 5 B 158.96 (https://dejure.org/1997,1968)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1997 - 5 B 158.96 (https://dejure.org/1997,1968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtuzlassung der Revision - Auswirkungen eines Verfahrensfehlers auf das Urteil - Verfahrensfehler wegen dem Unterlassens des Gerichts, einen Hinweis auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist beantragen zu können

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswert bei Anspruchsüberleitung

  • rechtsportal.de

    GKG § 13 Abs. 1 S. 2, § 17 Abs. 1 S. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 142
  • FamRZ 1998, 108
  • DVBl 1997, 1448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LSG Bayern, 18.06.2021 - L 8 SO 6/21

    Überleitung von Schenkungsrückforderungsansprüchen

    Etwas anders mag nur gelten, wenn noch keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Höhe des übergeleiteten Anspruchs bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96, BayLSG, Beschluss vom 22.06.2009 - L 18 SO 56/09 B - alle nach juris;… Giere, a.a.O., § 93 Rn. 36;… Armbruster, a.a.O., § 93 Rn. 188).
  • LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19

    Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert, …

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Anfechtungsklage gegen eine Überleitungsanzeige bestimme sich nur dann nach der Höhe des übergeleiteten Anspruchs, wenn dieser vom Sozialhilfeträger nach bewirkter Überleitung geltend gemacht werde (vgl. auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.07.1993 - 24 E 413/93; BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96).

    Rn. 29 Zwar führt das LSG Baden-Württemberg (…a. a. O.) in der Rn. 5 zunächst zutreffend aus: " …Das Interesse des Klägers am Unterbleiben der Überleitung ist indes nicht gleichzusetzen mit einem Interesse an der Abwehr der Forderung überhaupt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2008 - L 7 SO 1561/08 W-A und vom 15. Oktober 2007 - L 7 SO 2561/07 W-B; BVerwG FEVS 48, 97; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 12 C 99.3410 - (juris); LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO - (juris)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06

    Sozialhilfe

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Anfechtungsklage gegen eine Überleitungsanzeige bestimmt sich nur dann nach der Höhe des übergeleiteten Anspruchs, wenn dieser vom Sozialhilfeträger nach bewirkter (wirksamer) Überleitung (absehbar) geltend gemacht werden wird (vgl. auch zum Gegenstandswert Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.7.1993, 24 E 413/93; BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96).
  • LSG Bayern, 22.06.2009 - L 18 SO 56/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung bei Anfechtung einer …

    Insoweit bestimmt sich der Streitwert der Anfechtung einer Anspruchsüberleitung nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (vgl. Beschluss des BVerwG vom 11.08.1997 - 5 B 158/96 = NVwZ-RR 1998, 142).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 7 SO 1336/08 W-A

    Streitwert eines Verfahrens bezüglich einer Überleitung

    Rn. 5 Aus der Höhe der vom Beklagten übergeleiteten Forderung ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte für die Bemessung der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache (vgl. Bundesverwaltungsgericht FEVS 48, 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2001 - 16 E 152/01
    Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 1997 - 8 E 1304/95 -, mwN, vom 26. Februar 1999 - 24 E 1052/98 -, vom 25. August 1999 - 16 A 5589/97 - und vom 16. Februar 2000 - 22 E 140/99 - vgl. auch Ziff. II 40.1 des von Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit erarbeiteten sog. Streitwertkatalogs, abgedruckt etwa bei Eyermann, VwGO, Kommentar, 11. Auflage (2000), Anhang 1; für die sozialhilferechtliche Überleitung von Unterhaltsansprüchen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158.96 -, FEVS 48, 97 = BayVBl. 1998, 159 = NVwZ-RR 1998, 142 = NDV-RD 1998, 10; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 4 O 4855/96 -, info also 1997, 26.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - L 23 SO 149/14

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestimmung des Streitwertes bei einer Klage gegen …

    Ein Rückgriff auf den sog. Auffangstreitwert kommt mithin nur in Betracht, wenn ausreichend Ansätze für die Bewertung des Streitgegenstandes nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers fehlen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG, Beschluss vom 19. September 2006 - B 6 KA 30/06 B - juris; BVerwG, Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158/96 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 12 E 98/18

    Nichtverbesserung der Rechtsposition durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts

    Rn. 13 Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158/96 -, juris Rn. 2,.
  • OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04

    Gegenstandswert; Anspruchsüberleitung

    Soweit demgegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden ist, der Gegenstandswert der Anfechtung einer Überleitungsanzeige bemesse sich nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (BVerwG, B.v.11.08.1997 - 5 B 158/96; BayVGH, B. v. 10.04.2003 - 12 C 03.616, jeweils zitiert n. juris; sowie mit Modifikation Senatsbeschluss vom 30.08.1984 - 2 B 92/84), betrifft diese Rechtsprechung die Überleitung monatlich wiederkehrender bezifferter Leistungen, bei denen entsprechend § 17 Abs. 1 S. 1 GKG der Gegenstandswert mit dem Jahreswert der geschuldeten wiederkehrenden Leistungen zu bemessen bzw. zu begrenzen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 12 E 748/17

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen …

    Rn. 9 Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158/96 -, juris Rn. 2,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 12 E 793/20
  • VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616

    Sozialhilfe - teilweise erfolgreiche Gegenstandswertbeschwerde des …

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2008 - L 7 SO 1308/08 W-A
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 12.06.1997 - 3 T 142/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8270
LG Aachen, 12.06.1997 - 3 T 142/97 (https://dejure.org/1997,8270)
LG Aachen, Entscheidung vom 12.06.1997 - 3 T 142/97 (https://dejure.org/1997,8270)
LG Aachen, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 3 T 142/97 (https://dejure.org/1997,8270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 108
  • FamRZ 1998, 1197
  • AnwBl 1998, 670
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 05.09.1984 - 10 WF 577/84
    Auszug aus LG Aachen, 12.06.1997 - 3 T 142/97
    Ob die Voraussetzungen der §§ 14 FGG, 121 Abs. 2, 1. Alternative ZPO gegeben sind, beurteilt sich im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie der Fähigkeit des betreffenden Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1984, 1245;… Philippi in: Zöller, Zivilprozeßordnung, 19. Auflage, § 121 Rdnr. 4).
  • AG Koblenz, 31.01.2008 - 3 XVII 122/04

    Bei Betreuung sind keine Übernachtungen nötig!

    Der gerichtlich bestellte Betreuer ist lediglich gesetzlicher Vertreter der zu betreuenden Person; ihm obliegt ausschließlich dessen rechtliche Vertretung, während die tatsächliche Betreuung mit allen daraus folgenden Weiterungen einschließlich aller Dienstleistungen tatsächlicher Art (Behandlungen, tatsächliche Gestaltung der Lebensverhältnisse, Dienstleistungen, Fahrdienste, Botengänge, pflegerische Tätigkeiten, Einkäufe, Umzugshilfen ect.; vgl. insoweit LG Marburg, 3 T 24/97, 3 T 53, 3 T 142/97) nicht mehr zu seinem Aufgabenbereich zählt.
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