Rechtsprechung
| BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - Aufnahme einer Teilzeitarbeit - Schriftliche Ablehnung - Gesetzliche Frist - Zustimmungserfordernis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausübung von Teilzeitarbeit während eines Erziehungsurlaubs; Befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Entfall des Zustimmungserfordernisses nach Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist; Arbeitsvertragliche Pflichtverletzung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erziehungsurlaub; Antrag auf Zustimmung zur Teilzeitarbeit
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 17.02.1994 - 4 Ca 246/93
- LAG Baden-Württemberg, 29.03.1995 - 7 Sa 103/94
- BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95
Papierfundstellen
- BAGE 86, 155
- NJW 1998, 102 (Ls.)
- MDR 1997, 1128
- NZA 1997, 1156
- FamRZ 1998, 108
- BB 1997, 2169
- DB 1997, 2128
Wird zitiert von ... (12)
- LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19
Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche …
§ 15 Abs. 4 Satz 4 BEEG ist allerdings in der Form eines befristeten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet (BAG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 506/95, NZA 1997, 1156 ff., dort allerdings zu § 15 BErzGG;… Rancke, Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit - Betreuungsgeld, 5. Auflage 2018, § 15 BEEG, Rn. 84). - BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18
Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung
Erklärt er sich nicht frist- oder formgerecht, entfällt das Zustimmungserfordernis mit Ablauf der gesetzlichen Frist (vgl. zu § 15 Abs. 4 BErzGG BAG 26. Juni 1997 - 8 AZR 506/95 - zu I 1 a und b der Gründe, BAGE 86, 155). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2021 - 2 Sa 300/20
Kündigungsschutz vor Beginn einer Elternzeit
Rn. 29 Die Bestimmung enthält ein befristetes präventives Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - Rn. 19, juris).
- BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98
Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erteilung der Zustimmung zu anderweitiger Erwerbstätigkeit nach § 15 Abs. 4 BErzGG (vgl. Senatsurteil 26. Juni 1997 - 8 AZR 506/95 - BAGE 86, 155, 157 ff.). - LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06
Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund - …
§ 15 Absatz 4 Satz 4 BErzGG enthält ein befristetes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vergleiche BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - AP Nr. 22 zu § 15 BErzGG, zu I 1 b der Gründe).Diese gesetzliche Konzeption rechtfertigt sich daraus, dass bei einer erfolgreichen Bewerbung bei einem Drittarbeitgeber eine rasche Klärung erfolgen muss, ob der bisherige Arbeitgeber mit dieser Tätigkeit einverstanden ist oder nicht, da der Drittarbeitgeber die Teilzeitstelle nicht lange unbesetzt lassen wird (BAG, Urteil vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - a. a. O., zu I 1 b aa der Gründe).
- LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter …
Diese Rechtsfolgen löst ein ordnungsgemäßer Antrag des Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 26. Juni 1997, 8 AZR 506/95, BAGE 86, 155-162).In diesem Fall darf der Arbeitnehmer die Tätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers aufnehmen (BAG 26. Juni 1997, 8 AZR 506/95, BAGE 86, 155-162).
- LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03
Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und …
Hat der Arbeitnehmer ordnungsgemäß die Zustimmung beantragt und hat der Arbeitgeber den Antrag nicht frist- oder formgerecht oder ohne hinreichende Begründung abgelehnt hat, besteht ebenfalls kein Zustimmungsanspruch des Arbeitnehmers, denn er bedarf nicht mehr der Zustimmungserklärung des Arbeitgebers, sondern darf die Teilzeittätigkeit aufnehmen (BAG, Urteil vom 26.06.1997, 8 AZR 506/95, AP Nr. 22 zu § 15 BErzGG).Liegen sowohl ein ordnungsgemäßer Antrag des Arbeitnehmers als auch eine ordnungsgemäße Ablehnung des Arbeitgebers vor, erreicht der Arbeitnehmer die benötigte Zustimmung nur mit einer Leistungsklage, die auf Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers (§ 894 ZPO) gerichtet ist (BAG vom 26.06.1997, a.a.O., vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.1999, NZA-RR 2000, 232, LAG Bremen, Urteil vom 27.03.2002, 12 Sa 124/01, n.v.).
- LAG Niedersachsen, 18.11.2002 - 17 Sa 487/02
Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf den Arbeitszeitverringerungsanspruch nach …
Läßt man die Fälligkeit mit der Ablehnung des Arbeitgebers beginnen (vgl. BAG vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - keine Fälligkeit eines Anspruchs auf Abgabe einer Zustimmungserklärung solange dem Arbeitgeber eine Entscheidungsfrist eingeräumt ist), so müsste der Arbeitnehmer um eventuellen Ausschlussfristen Genüge zu tun, seinen Anspruch ggf. erneut nach der Ablehnung (schriftlich) geltend machen. - LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2010 - 3 Sa 688/09
Untersagung einer Nebentätigkeit - Elternzeit - Zustimmungsfiktion
Darüber hinaus - so argumentiert die Beklagte unter Bezugnahme auf BAG vom 26.06.1997 - 8 AZR 506/95 - weiter - entspreche das Ergebnis des Arbeitsgerichts nicht dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 4 BEEG. - OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 177/14
Zustimmung des Arbeitgebers zu einer Erwerbstätigkeit als Tagespflegeperson …
Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall die Tätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers aufnehmen (vgl. zur Vorgängerregelung in § 15 Abs. 4 Satz 2 BErzGG 1992: BAG, Urt. v. 26.6.1997 - 8 AZR 506/95 -, BAGE 86, 155). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2025 - L 18 AL 69/23
Arbeitslosengeld - Elternzeit - Beschäftigungslosigkeit - Verfügbarkeit - …
- ArbG Münster, 28.03.2025 - 4 Ca 1549/24
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen - Anrechnung angesparten Erziehungsgeldes auf Sozialhilfe als Härte - Erziehungsgeld und deren Anrechnung auf Sozialhilfe als Härte
- rechtsportal.de
BSHG § 88 Abs. 3 S. 1; BErzGG § 8 Abs. 1 S. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 17.05.1994 - 6 K 4964/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 3148/94
- BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Papierfundstellen
- BVerwGE 105, 199
- NJW 1998, 397
- NVwZ 1998, 287 (Ls.)
- FamRZ 1998, 108
- DVBl 1997, 1444
- DÖV 1998, 36
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93
Schmerzensgeld im Sozialhilferecht
Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Da das Recht der sozialen Leistungen für den Einsatz des Einkommens und des Vermögens je getrennte und unterschiedliche Regelungen enthält (vgl. z.B. für das Sozialhilferecht §§ 76 ff. und §§ 88 f. BSHG und BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]; für das Ausbildungsförderungsrecht §§ 21 ff. und §§ 26 ff. BAföG), können sozialrechtliche Leistungsnormen, die ausdrücklich nur die Einsatzfreiheit einer Sozialleistung als Einkommen anordnen (wie § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG auch § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" vom 13. Juli 1984 [BGBl I S. 880]), grundsätzlich nicht dahin ausgelegt werden, daß mit ihnen gleichzeitig auch die Einsatzfreiheit der Sozialleistung als Vermögen angeordnet werden soll.Die rechtliche Grundlage hierfür bietet § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG (vgl. BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]).
- BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73
Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten
Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Da das Recht der sozialen Leistungen für den Einsatz des Einkommens und des Vermögens je getrennte und unterschiedliche Regelungen enthält (vgl. z.B. für das Sozialhilferecht §§ 76 ff. und §§ 88 f. BSHG und BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]; für das Ausbildungsförderungsrecht §§ 21 ff. und §§ 26 ff. BAföG), können sozialrechtliche Leistungsnormen, die ausdrücklich nur die Einsatzfreiheit einer Sozialleistung als Einkommen anordnen (wie § 8 Abs. 1 Satz 1 BErzGG auch § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" vom 13. Juli 1984 [BGBl I S. 880]), grundsätzlich nicht dahin ausgelegt werden, daß mit ihnen gleichzeitig auch die Einsatzfreiheit der Sozialleistung als Vermögen angeordnet werden soll.Die rechtliche Grundlage hierfür bietet § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG (vgl. BVerwGE 45, 135 [136]; 98, 256 [257 f.]).
- BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95
Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Das Erziehungsgeld stellt sich demnach als eine familienpolitische, verhaltenssteuernde Sozialleistung dar, die die Hinwendung zum Kind bewirken soll (vgl. BSGE 78, 132 [137]).
- BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 2.88
Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Dies wird dadurch bestätigt, daß der Gesetzgeber, wenn er eine umfassende Einsatzfreiheit will, die betreffende Sozialleistung ausdrücklich bei der "Ermittlung von Einkommen und Vermögen" ausnimmt (so § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" vom 17. Dezember 1971 [BGBl I S. 2018]; s. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 2.88 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 14]; ebenso § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen [HIV-Hilfegesetz - HIVHG] vom 24. Juli 1995 [BGBl I S. 972]). - BFH, 24.11.1994 - III R 37/93
Erziehungsgeld nach dem BErzGG gehört nicht zu den nach § 33a Abs. 1 Satz 3 ESTG …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Das Erziehungsgeld dient weder der Sicherstellung des Unterhalts des Anspruchsberechtigten und seines Kindes noch dem Ersatz entgangenen Lohnes oder Einkommens (vgl. BTDrucks 11/2460 S. 15: "Erziehungsgeld ist keine Lohnersatzleistung";… weiterhin BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 14. Juni 1989 - 1 BvR 594/89 - [;…">3%20BErzGG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 7833 § 3 BErzGG Nr. 2]; BFHE 176, 114 [116 f.]). - BVerfG, 14.06.1989 - 1 BvR 594/89
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des BErzGG
Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Das Erziehungsgeld dient weder der Sicherstellung des Unterhalts des Anspruchsberechtigten und seines Kindes noch dem Ersatz entgangenen Lohnes oder Einkommens (vgl. BTDrucks 11/2460 S. 15: "Erziehungsgeld ist keine Lohnersatzleistung"; weiterhin BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 14. Juni 1989 - 1 BvR 594/89 - […">3%20BErzGG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 7833 § 3 BErzGG Nr. 2]; BFHE 176, 114 [116 f.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 3148/94
Härte; Bewilligung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt; Erziehungsgeld; …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97
Das Berufungsurteil (ZfS 1997, 214 = NWVBl 1997, 259) ist im wesentlichen wie folgt begründet:.
- BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 12/18 R
Besonderer Vermögensschutz bei Opfern von Gewalttaten
In der Rechtsprechung sind hiervon allerdings Ausnahmen für diejenigen Konstellationen anerkannt, in denen der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer laufenden Zahlung als Einkommen auch im Rahmen der Vermögensanrechnung durchgreift, weil das Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die laufende Zahlung selbst (…vgl BSG vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - SozR 4-3500 § 90 Nr. 1 zum Blindengeld; BVerwG vom 4.9.1997 - 5 C 8/97 - BVerwGE 105, 199 zum Erziehungsgeld; BVerwG vom 28.3.1974 - V C 29.73 - BVerwGE 45, 135 zur Grundrentennachzahlung). - BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R
Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes …
Dies hat die Rechtsprechung insbesondere in Fällen angenommen, in denen anrechnungsfreies Einkommen angespart wurde oder aus entsprechenden Nachzahlungen resultierte (vgl etwa BVerwGE 45, 135 ff bei Vermögen, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt; BVerwGE 105, 199 ff bei angespartem Erziehungsgeld für die Dauer des gesetzlichen Förderungszeitraums). - BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.
Die Herkunft des Vermögens spielt für seinen Einsatz und seine Verwertung regelmäßig keine Rolle (vgl. BVerwGE 47, 103 ; 89, 241 für Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG; zur - ausnahmsweisen - Einsatzfreiheit angesparten Vermögens siehe jedoch BVerwGE 98, 256 - Schmerzensgeld - sowie Urteil vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - - Erziehungsgeld -).
- BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09
Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung; …
Dabei darf aus der Herkunft des Vermögens und insbesondere der Einsatzfreiheit einer Sozialleistung als Einkommen (z.B. nach § 76 BSHG) regelmäßig noch nicht auf einen die Einsatzfreiheit des daraus gebildeten Vermögens begründenden Härtefall geschlossen werden (vgl. etwa Urteile vom 17. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 50.73 - BVerwGE 47, 103 und vom 4. September 1997 - BVerwG 5 C 8.97 - BVerwGE 105, 199 ; BSG…, Urteil vom 11. Dezember 2007 a.a.O.).Davon ist auszugehen, wenn der gesetzgeberische Grund für die Nichtberücksichtigung einer laufenden Zahlung als Einkommen auch im Rahmen der Vermögensanrechnung durchgreift, weil das Vermögen den gleichen Zwecken zu dienen bestimmt ist wie die laufende Zahlung selbst (…Urteile vom 28. März 1974 a.a.O. S. 136 f., vom 18. Mai 1995 - BVerwG 5 C 22.93 - BVerwGE 98, 256 und vom 4. September 1997 a.a.O.).
Eine härtebedingte Freistellung von Vermögen ist aus ähnlichen Erwägungen ferner bei angespartem Erziehungsgeld (Urteil vom 4. September 1997 a.a.O. S. 201 ff.) sowie bei angespartem Blindengeld angenommen worden (BSG…, Urteil vom 11. Dezember 2007 a.a.O.).
- BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des …
Zwar kann in Einzelfällen die Herkunft des Vermögens dieses so prägen, dass seine Verwertung eine Härte darstellen würde (vgl. z.B. BSG FEVS 59, 441 "Blindengeld"; BVerwG NJW 1998, 397 "Erziehungsgeld"; BVerwGE 45, 135 "Grundrentennachzahlung"). - BGH, 29.01.2020 - XII ZB 500/19
Zur Frage, ob der Einsatz von angespartem Pflegegeld bei der Bemessung der …
Deshalb hat die verwaltungs- und sozialgerichtliche Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits mehrfach den Einsatz angesparter Beträge aus Sozialleistungen als eine Härte für den Begünstigten nach § 90 Abs. 3 SGB XII angesehen (…vgl. BVerwGE 137, 85 = NVwZ-RR 2010, 771 Rn. 22 ff. zur Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz; BVerwGE 185, 199 = NJW 1998, 397 zum Erziehungsgeld; BVerwGE 45, 135 zur Grundrentennachzahlung; BSG FEVS 59, 441 zum Blindengeld). - BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des …
Zwar kann in Einzelfällen die Herkunft des Vermögens dieses so prägen, dass seine Verwertung eine Härte darstellen würde (vgl. z.B. BSG FEVS 59, 441 "Blindengeld"; BVerwG NJW 1998, 397 "Erziehungsgeld"; BVerwGE 45, 135 "Grundrentennachzahlung"). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07
Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern
zu § 88 Abs. 3 BSHG, der § 90 Abs. 3 SGB XII vorausgehenden inhaltsgleichen Norm: BVerwG, Urteile vom 11.9.1968 - V C 144.67 -, juris Rdnr. 14 f. = FEVS 16, 81, zum Verlust der selbstverständlichen Hilfe und Unterstützung durch die eigenen Kinder, und vom 4.9.1997 - 5 C 8.97 -, juris Rdnr. 13, 17 = BVerwGE 105, 199, zur Vereitelung des familienpolitischen Zwecks des Erziehungsgelds; Nds.OVG, Urteil vom 23.7.2003 - 4 LB 178/03 -, juris Rdnr. 28 f. = FEVS 55, 351, zum Wunsch, neben dem verstorbenen Ehegatten begraben zu werden; OVG Berlin, Urteil vom 28.5.1998 - 6 B 20.95 -, FEVS 49, 218, 222 f., zum Wunsch einer Ordensfrau, neben ihren verstorbenen Mitschwestern begraben zu werden. - BGH, 26.11.2014 - XII ZB 542/13
Vergütung des Berufsbetreuers: Einsatzpflicht von sozialen Ausgleichsleistungen …
Deshalb hat die verwaltungs- und sozialgerichtliche Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits mehrfach den Einsatz angesparter Beträge aus Sozialleistungen als eine Härte für den Begünstigten nach § 90 Abs. 3 SGB XII angesehen (vgl. BVerwGE 137, 85 = NVwZ-RR 2010, 771 "Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz"; BVerwG NJW 1998, 397 "Erziehungsgeld"; BVerwGE 45, 135 "Grundrentennachzahlung"; BSG FEVS 59, 441 "Blindengeld"). - BGH, 26.11.2014 - XII ZB 541/13
Einsatz des Vermögens und Einkommens eines Betroffenen zur Zahlung einer …
Deshalb hat die verwaltungs- und sozialgerichtliche Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits mehrfach den Einsatz angesparter Beträge aus Sozialleistungen als eine Härte für den Begünstigten nach § 90 Abs. 3 SGB XII angesehen (vgl. BVerwGE 137, 85 = NVwZ-RR 2010, 771 "Beschädigtengrundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz"; BVerwG NJW 1998, 397 "Erziehungsgeld"; BVerwGE 45, 135 "Grundrentennachzahlung"; BSG FEVS 59, 441 "Blindengeld"). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01
Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson; …
- BGH, 15.09.2021 - XII ZB 307/21
Zur Frage, ob das Landespflegegeld für die Betreuervergütung einzusetzen, oder ob …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 3117/07
Einsatz des Vermögens des Opfers einer Straftat als Härte i.S.d. § 90 Abs. 3 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05
Sozialhilfe
- LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13
Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen
- SG Braunschweig, 19.09.2014 - S 32 SO 198/12
Angespartes Vermögen aus Grundrente nach Opferentschädigungsrecht anrechenbar auf …
- SG Stade, 27.11.2014 - S 33 SO 65/14
Anrechnung des angesammelten Pflegegeldes als Vermögen i.R.d. Leistungsgewährung
- BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01
Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt - …
- BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen …
- SG Aachen, 12.07.2005 - S 20 SO 7/05
Sozialhilfe
- VG Cottbus, 10.01.2020 - 8 K 127/16
Kriegsopferfürsorgerecht
- SG Duisburg, 09.11.2010 - S 16 SO 114/09
Anspruch des Inhabers eines Altenheims für einen mittlerweile verstorbenen …
- VGH Hessen, 20.10.2009 - 10 A 1701/08
Anrechnungsfreiheit von Blindengeld bei der Ausbildungsförderung
- SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Guthaben aus angespartem …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag, …
- VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02
Sozialhilfe; zweckgebundenes Vermögen; Abfindung des Arbeitgebers
- OVG Bremen, 10.09.2003 - 2 A 131/02
Lebensversicherung; Erziehungsurlaub; Elternzeit; Alterssicherung; Zeitpunkt der …
- SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 4269/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kraftfahrzeughilfe - Erlangung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2022 - L 7 SO 143/20
- SG Koblenz, 16.12.2024 - S 10 SO 35/24
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2002 - 12 B 423/02
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt im einstweiligen Rechtsschutz; …
- BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R
Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 12 B 310/02
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Erklärung über die persönlichen …
- OVG Niedersachsen, 27.04.2000 - 13 L 5256/97
Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter; Begriff der "Verfolgung"; …
- SG Dresden, 31.03.2006 - S 35 AS 66/05
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Vorliegen der …
- LG Verden, 08.08.2003 - 1 T 161/03
Gewährung einer Kapitalentschädigung für eine zu Unrecht verhängte …
- VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 3 K 07.1498
Pfändung des Rückzahlungsanspruchs; Mietkaution; Kaution aus Mitteln der …
- VG Sigmaringen, 18.03.2004 - 1 K 2386/03
Vermögenseinsatz und Grundsicherungsleistungen - Rückforderung von zu Unrecht …
- VG Mainz, 17.02.2004 - 2 L 146/04
Erziehungsgeld angespart und Auto gekauft - Sozialhilfe eingestellt
- VG Kassel, 09.09.2003 - 7 G 595/03
- VG Gelsenkirchen, 25.10.2002 - 3 K 1719/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung der Leistungen der Sozialhilfe in …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.08.1997 - 5 B 158.96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtuzlassung der Revision - Auswirkungen eines Verfahrensfehlers auf das Urteil - Verfahrensfehler wegen dem Unterlassens des Gerichts, einen Hinweis auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist beantragen zu können
- Wolters Kluwer
Gegenstandswert bei Anspruchsüberleitung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.10.1994 - 8 K 611/94
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.1996 - 6 S 3263/94
- BVerwG, 11.08.1997 - 5 B 158.96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 142
- FamRZ 1998, 108
- DVBl 1997, 1448 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13)
- LSG Bayern, 18.06.2021 - L 8 SO 6/21
Überleitung von Schenkungsrückforderungsansprüchen
Etwas anders mag nur gelten, wenn noch keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Höhe des übergeleiteten Anspruchs bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96, BayLSG, Beschluss vom 22.06.2009 - L 18 SO 56/09 B - alle nach juris;… Giere, a.a.O., § 93 Rn. 36;… Armbruster, a.a.O., § 93 Rn. 188). - LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19
Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert, …
Die wirtschaftliche Bedeutung einer Anfechtungsklage gegen eine Überleitungsanzeige bestimme sich nur dann nach der Höhe des übergeleiteten Anspruchs, wenn dieser vom Sozialhilfeträger nach bewirkter Überleitung geltend gemacht werde (vgl. auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.07.1993 - 24 E 413/93; BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96).Rn. 29 Zwar führt das LSG Baden-Württemberg (…a. a. O.) in der Rn. 5 zunächst zutreffend aus: " …Das Interesse des Klägers am Unterbleiben der Überleitung ist indes nicht gleichzusetzen mit einem Interesse an der Abwehr der Forderung überhaupt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2008 - L 7 SO 1561/08 W-A und vom 15. Oktober 2007 - L 7 SO 2561/07 W-B; BVerwG FEVS 48, 97; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 12 C 99.3410 - (juris); LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2007 - L 20 B 137/06 SO - (juris)).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2007 - L 20 B 137/06
Sozialhilfe
Die wirtschaftliche Bedeutung einer Anfechtungsklage gegen eine Überleitungsanzeige bestimmt sich nur dann nach der Höhe des übergeleiteten Anspruchs, wenn dieser vom Sozialhilfeträger nach bewirkter (wirksamer) Überleitung (absehbar) geltend gemacht werden wird (vgl. auch zum Gegenstandswert Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.7.1993, 24 E 413/93; BVerwG, Beschluss vom 11.08.1997 - 5 B 158/96).
- LSG Bayern, 22.06.2009 - L 18 SO 56/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung bei Anfechtung einer …
Insoweit bestimmt sich der Streitwert der Anfechtung einer Anspruchsüberleitung nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (vgl. Beschluss des BVerwG vom 11.08.1997 - 5 B 158/96 = NVwZ-RR 1998, 142). - LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 7 SO 1336/08 W-A
Streitwert eines Verfahrens bezüglich einer Überleitung
Rn. 5 Aus der Höhe der vom Beklagten übergeleiteten Forderung ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte für die Bemessung der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache (vgl. Bundesverwaltungsgericht FEVS 48, 97). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2001 - 16 E 152/01 Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 1997 - 8 E 1304/95 -, mwN, vom 26. Februar 1999 - 24 E 1052/98 -, vom 25. August 1999 - 16 A 5589/97 - und vom 16. Februar 2000 - 22 E 140/99 - vgl. auch Ziff. II 40.1 des von Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit erarbeiteten sog. Streitwertkatalogs, abgedruckt etwa bei Eyermann, VwGO, Kommentar, 11. Auflage (2000), Anhang 1; für die sozialhilferechtliche Überleitung von Unterhaltsansprüchen vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158.96 -, FEVS 48, 97 = BayVBl. 1998, 159 = NVwZ-RR 1998, 142 = NDV-RD 1998, 10; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 4 O 4855/96 -, info also 1997, 26.
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - L 23 SO 149/14
Sozialgerichtliches Verfahren: Bestimmung des Streitwertes bei einer Klage gegen …
Ein Rückgriff auf den sog. Auffangstreitwert kommt mithin nur in Betracht, wenn ausreichend Ansätze für die Bewertung des Streitgegenstandes nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers fehlen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BSG, Beschluss vom 19. September 2006 - B 6 KA 30/06 B - juris; BVerwG, Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158/96 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 12 E 98/18
Nichtverbesserung der Rechtsposition durch eine Erhöhung des Gegenstandswerts
Rn. 13 Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158/96 -, juris Rn. 2,. - OVG Bremen, 10.06.2004 - 2 S 169/04
Gegenstandswert; Anspruchsüberleitung
Soweit demgegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden ist, der Gegenstandswert der Anfechtung einer Überleitungsanzeige bemesse sich nach der Höhe der übergeleiteten Forderung (BVerwG, B.v.11.08.1997 - 5 B 158/96; BayVGH, B. v. 10.04.2003 - 12 C 03.616, jeweils zitiert n. juris; sowie mit Modifikation Senatsbeschluss vom 30.08.1984 - 2 B 92/84), betrifft diese Rechtsprechung die Überleitung monatlich wiederkehrender bezifferter Leistungen, bei denen entsprechend § 17 Abs. 1 S. 1 GKG der Gegenstandswert mit dem Jahreswert der geschuldeten wiederkehrenden Leistungen zu bemessen bzw. zu begrenzen ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 12 E 748/17
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen …
Rn. 9 Beschluss vom 11. August 1997 - 5 B 158/96 -, juris Rn. 2,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 12 E 793/20
- VGH Bayern, 10.04.2003 - 12 C 03.616
Sozialhilfe - teilweise erfolgreiche Gegenstandswertbeschwerde des …
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2008 - L 7 SO 1308/08 W-A
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Rechtsprechung
| LG Aachen, 12.06.1997 - 3 T 142/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Anwaltsblatt
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Prozesskostenhilfe für den Betreuten bei Verfahren auf Betreuerwechsel
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 108
- FamRZ 1998, 1197
- AnwBl 1998, 670
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 05.09.1984 - 10 WF 577/84
Auszug aus LG Aachen, 12.06.1997 - 3 T 142/97
Ob die Voraussetzungen der §§ 14 FGG, 121 Abs. 2, 1. Alternative ZPO gegeben sind, beurteilt sich im Einzelfall nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie der Fähigkeit des betreffenden Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1984, 1245;… Philippi in: Zöller, Zivilprozeßordnung, 19. Auflage, § 121 Rdnr. 4).
- AG Koblenz, 31.01.2008 - 3 XVII 122/04
Bei Betreuung sind keine Übernachtungen nötig!
Der gerichtlich bestellte Betreuer ist lediglich gesetzlicher Vertreter der zu betreuenden Person; ihm obliegt ausschließlich dessen rechtliche Vertretung, während die tatsächliche Betreuung mit allen daraus folgenden Weiterungen einschließlich aller Dienstleistungen tatsächlicher Art (Behandlungen, tatsächliche Gestaltung der Lebensverhältnisse, Dienstleistungen, Fahrdienste, Botengänge, pflegerische Tätigkeiten, Einkäufe, Umzugshilfen ect.; vgl. insoweit LG Marburg, 3 T 24/97, 3 T 53, 3 T 142/97) nicht mehr zu seinem Aufgabenbereich zählt.
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