Rechtsprechung
| BVerfG, 23.01.1998 - 2 BvR 1898/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 103 Abs. 1
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103; BGB § 554 Abs. 1, § 744 Abs. 2; HausratsVO § 5 Abs. 2
Zuweisung der Ehewohnung; Kündigung bei Miteigentum des Mieters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtliches Gehör; Räumungsklage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.09.1997 - 24 S 125/97
- BVerfG, 23.01.1998 - 2 BvR 1898/97
- LG Düsseldorf, 18.08.1998 - 24 S 125/97
- BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98
Papierfundstellen
- ZMR 1998, 268
- FamRZ 1998, 606
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 23.01.1998 - 2 BvR 1898/97
Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, daß Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr., vgl. etwa BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ). - BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96
Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages
Auszug aus BVerfG, 23.01.1998 - 2 BvR 1898/97
Das Landgericht geht in der angegriffenen Entscheidung in der Tat nicht darauf ein, welche rechtlichen Folgerungen sich für einen möglichen Räumungsausspruch des Prozeßgerichts daraus ergeben, daß der Beschwerdeführer Miteigentümer des Grundstücks ist, daß das Nutzungsrecht des Beschwerdeführers an der Wohnung auf dem Zuweisungsbeschluß des Familiengerichts beruht (zu Sinn und Zweck der Begründung eines Mietverhältnisses nach § 5 Abs. 2 HausratsVO bei Miteigentum der Ehegatten vgl. BayObLG, FamRZ 1974, 22 ) und daß das Mietverhältnis nur der inhaltlichen Ausgestaltung des Nutzungsrechts dient (zur Problematik der Folgen der Kündigung eines unter Miteigentümern geschlossenen Mietvertrages und zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts in diesem Fall vgl. insbesondere BGH, WM 1974, 201 ; WM 1997, 2302 ff. = ZIP 1997, 2049 ff.). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 23.01.1998 - 2 BvR 1898/97
Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, daß Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr., vgl. etwa BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 23.01.1998 - 2 BvR 1898/97
Rn. 11 1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, soweit sie nicht nach den Prozeßvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben müssen oder können (vgl. BVerfGE 22, 267 ). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren …
Eine Verletzung des Art. 6 Abs. 2 LV kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001 - VGH B 14/00 -, AS 29, 89 [92]; vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182 [187 f.]; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [146]; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205 [216 f.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Januar 1998 - 2 BvR 1898/97 -, juris Rn. 11). - BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98
Rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsklage; Unverschuldeter Rechtsirrtum
Das damalige Urteil des Landgerichts wurde durch den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1998 (2 BvR 1898/97, veröffentlicht u.a. in ZMR 1998, S. 268 f.) aufgehoben. - OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 122/17
Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren: Anforderungen an die Gewährung …
Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG ZMR 1998, 268; BVerfG NJW 2011, 49).
- OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren
Eine bloß formelhafte Wendung genügt dafür nicht, erst recht nicht die völlig unbegründet gebliebene Feststellung, der Beschwerde werde nicht abgeholfen (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 606 [607]; BAG NJW 2009, 461;… Bahrenfuss/Rüntz, FamFG, 2009, § 38 Rn. 22;… Bassenge/Roth/Gottwald, FamFG/RPflG, 12. Aufl. 2009, § 68 FamFG Rn. 7;… Keidel/Sternal, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 68, Rdn. 12;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, vor § 128, Rdn. 6b). - OVG Niedersachsen, 19.02.2003 - 2 LA 5/02
Abschiebungshindernis; Asyl; Existenzgefährdung; Kurde; Syrien; …
- OLG Koblenz, 21.11.2014 - 14 W 693/14
Rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren gegen die Kürzung einer …
Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG ZMR 1998, 268 ; NJW 2011, 49 ). - OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 12 L 2110/99
Einreiserecht; Ausreiserecht; Paßrecht; Asylrelevante Strafbestimmung; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. des Zweiten Senats - 1. Kammer - v. 18.6.1993 - BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 m.w.N. und Beschl. der 3. Kammer v. 23.1.1998 - 2 BvR 1898/97 -, FamRZ 1998, 606) verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG, der - soweit hier von Interesse - mit § 138 Nr. 3 VwGO übereinstimmt, das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. - BSG, 07.09.1998 - B 4 RA 195/97 B
Abweichung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren
Zwar kann das rechtliche Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) jedenfalls dann verletzt worden sein, wenn das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1998 - 2 BvR 1898/97 -, FamRZ 1998, 606), Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Rüge ist jedoch, daß der Beschwerdeführer darlegt, welches Vorbringen im einzelnen nicht zur Kenntnis genommen wurde und daß - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - dieses Vorbringen rechtserheblich war, dh bei Berücksichtigung zu einem für den Kläger günstigeren Ergebnis hätte führen können. - OLG Celle, 29.12.2003 - 17 W 107/03
Inhalt des Anspruchs eines Bürgers auf rechtliches Gehör; Zweck der persönlichen …
Die Gerichte sind vielmehr auch gehalten, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidungsfindung erkennbar zu berücksichtigen und zu würdigen (BVerfG FamRZ 1998, 606 m.w.N.). - OLG Koblenz, 18.01.2011 - 6 W 754/10
Anforderungen an das Abhilfeverfahren; Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen …
Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG ZMR 1998, 268 ; NJW 2011, 49 ).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 1872/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de
Sonderurlaub: Niederkunft der nichtehelichen Lebenspartnerin
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 03.08.1994 - 3 Ca 12223/93
- BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 1872/94
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2043
- NZA 1998, 547
- FamRZ 1998, 606
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 492/99
Arbeitsbefreiung bei Niederkunft der Lebensgefährtin
Der Angestellte kann diesen Wunsch auch durch Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder durch unbezahlte Freistellung verwirklichen (…vgl. BVerfG 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 - aaO; 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 - EzBAT § 52 Nr. 27). - BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei …
Für nicht mehr geltendes Recht besteht in der Regel kein über den Einzelfall hinausgreifendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit auch noch nach seinem Außerkrafttreten zu klären (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfGK 7, 283 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1996 - 1 BvR 1474/88 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 1998 - 1 BvR 1872/94 -, NJW 1998, S. 2043 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1478/97 -, NJW 1998, S. 2043;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1999 - 2 BvR 1313/93 -, juris, Rn. 3;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 1999 - 2 BvR 1167/96 -, NJW 2000, S. 797 ). - LAG Hamm, 21.09.2001 - 10 TaBV 52/01
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, …
Sie ist auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG, Beschluss vom 08.01.1998 - AP Nr. 26 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie = NZA 1998, 547; BVerfG, Beschluss vom 01.04.1998 - AP Nr. 27 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie) und auch nicht europarechtswidrig (EUGH, Urteil vom 17.02.1998 - AP Nr. 9 zu Art. 119 EG-Vertrag = NZA 1998, 301). - VG Hannover, 17.01.2003 - 6 A 4693/01
Allgemeiner Gleichheitssatz; Autoradio; Bereithalten; Ehegatte; eheähnliche …
Außerdem stellt sich die Frage nach einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber Ehegatten nicht, wenn sich die Ungleichbehandlung schon auf der Grundlage des geltenden Abgabenrechts vermeiden lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.1.1998 - 1 BvR 1872/94 -, NJW 1998 S. 2043 zum Tarifrecht).
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