Rechtsprechung
| BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsbeschwerde; Erblasser; Späteres Testament; Wiederholung der Erbeinsetzung; Nacherbfolge; Widerspruch zwischen Testamenten; Wirksamkeit nebeneinander
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Testament - Widerspruch zwischen nacheinander errichteten letztwilligen Verfügungen
Verfahrensgang
- AG München - 63 VI 244/61
- LG München I - 16 T 16840/98
- LG München I, 20.08.1997 - 16 T 13605/97
- BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97
- BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1538
- Rpfleger 2000, 334
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80
Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
aa) Ein Widerspruch gemäß § 2258 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die letztwilligen Verfügungen sachlich nicht miteinander vereinbar sind, die getroffenen Anordnungen also nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen (vgl. BGH FamRZ 1985, 175/176 und NJW 1981, 2745/2746;… Staudinger/Baumann Rn. 10, Soergel/Harder Rn. 2, jeweils zu § 2258).In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß - trotz sachlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen ein Widerspruch im Sinn von § 2258 Abs. 1 BGB gegeben sein kann, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll (vgl. BGH NJW 1981, 2745/2746; BayObLG FamRZ 1989, 441/442 und …
- BayObLG, 15.11.1988 - BReg. 1a Z 55/88
Einziehung eines unrichtigen Erbscheins; Erteilung eines neuen gleichlautenden …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß - trotz sachlicher Vereinbarkeit mehrerer letztwilliger Verfügungen ein Widerspruch im Sinn von § 2258 Abs. 1 BGB gegeben sein kann, wenn nach dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen des Erblassers die spätere Verfügung allein und ausschließlich gelten soll (vgl. BGH NJW 1981, 2745/2746; BayObLG FamRZ 1989, 441/442 und …1a Z 82/91|OLG Köln; 30.09.1991; 2 W 140/91">FamRZ 1992, 607;… MünchKomm/Burkart § 2258 Rn. 4), wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt oder hinsichtlich eines Teilbereichs abschließend und umfassend, also ausschließlich regeln wollte (BGH FamRZ 1985, 175/176; BayObLG FamRZ 1989, 441/442;… Soergel/Harder § 2258 Rn. 3).
- BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Im Hinblick auf die gesetzliche Testamentsform (§ 2231 BGB) bedarf auch ein stillschweigend erklärter Wille zur Anordnung einer Nacherbfolge eines wenn auch noch so geringen Anhaltspunkts in der letztwilligen Verfügung (vgl. BGHZ 86, 41/47, Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2084 Rn. 4).
- BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 169/85
Einvernehmliche Aufhebung eines unter Ehegatten geschlossenen Erbvertrages
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Die Rechtsfolge der Testamentsaufhebung folgt gemäß § 2258 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes, soweit ein "Widerspruch" der späteren zu der früheren Verfügung von Todes wegen vorliegt (vgl. BGH NJW 1987, 901/902;… Staudinger/Baumann Rn. 5, Soergel/Harder Rn. 2, jeweils zu § 2258). - BGH, 07.11.1984 - IVa ZR 77/83
Umfassende Neuordnung der erbrechtlichen Verhältnisse mit einem späteren …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Die Aufhebung kann sich auf einen Teil der letztwilligen Verfügung beschränken (BGH NJW 1985, 969; BayObLG NJW-RR 1987, 267;… MünchKomm/Burkart § 2258, Rn. 6). - OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten. - OLG Köln, 31.08.1992 - 2 Wx 36/92
- BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91
Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten. - KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97
Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins; …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten. - OLG Köln, 22.10.1986 - 2 Wx 27/86
Kein Nacherbenvermerk beim Tode eines BGB-Gesellschafters; keine Zuweisung …
Auszug aus BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99
Die Aufhebung kann sich auf einen Teil der letztwilligen Verfügung beschränken (BGH NJW 1985, 969; BayObLG NJW-RR 1987, 267;… MünchKomm/Burkart § 2258, Rn. 6).
- OLG Düsseldorf, 22.07.2013 - 3 Wx 163/12
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Nacherben
Rn. 31 Sind wie hier bei Eintritt des Erbfalls mehrere, zeitlich aufeinander folgende wirksame Testamente der Erblasserin vorhanden, so beeinträchtigt ein späteres Testament die Wirksamkeit eines früheren Testaments zwar regelmäßig nicht, da mehrere Testamente grundsätzlich nebeneinander gültig sind, wenn - wie hier - ein Widerruf der Erblasserin weder nach § 2254 BGB erklärt wurde, noch gemäß §§ 2252, 2253 BGB vorliegt (BayObLG RPfleger 2000, 334). - BayObLG, 10.03.2003 - 1Z BR 95/02
Testamentsauslegung bei Aufhebung einer früheren Erbeinsetzung und Nichterwähnung …
aa) Ein Widerspruch gemäß § 2258 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Testamente sachlich nicht miteinander vereinbar sind, die getroffenen Anordnungen also nicht nebeneinander Geltung erlangen können, sondern sich gegenseitig ausschließen (BGH FamRZ 1985, 175/176; BayObLG FamRZ 2000, 1538/1539;… Staudinger/Baumann BGB 13. Bearb. § 2258 Rn. 10).
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