Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6801
OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96 (https://dejure.org/1997,6801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.1997 - 10 UF 374/96 (https://dejure.org/1997,6801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 1997 - 10 UF 374/96 (https://dejure.org/1997,6801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt; Unterhaltsberechnung bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen des Verpflichteten; Betriebsaufgabe als leichtfertiges und verantwortungsloses Verhalten des Unterhaltsverpflichteten im Hinblick auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 6, Nr. 7
    Unterhaltsausschluss bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft des Unterhaltsberechtigten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96
    Dieses Verhalten stellt sich nach den vorliegend gegebenen Umständen jedoch nicht als schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten der Klägerin im Sinne von § 1579 Nr. 6 BGB dar, weil davon auszugehen ist, daß die Ehe der Parteien in dem Zeitpunkt, als die Klägerin sich Frau ... zuwendete, bereits gescheitert war (vgl. dazu BGH FamRZ 1989, 487, 489 ).

    Es entspricht allerdings gefestigter Rechtsprechung, daß ein Härtegrund im Sinne von § 1579 Nr. 7 anzunehmen sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte seit längerer Zeit mit einem neuen, verschiedengeschlechtlichen Partner zusammenlebt und diese Beziehung sich in einem solchen Maße verfestigt hat, daß damit gleichsam "ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist" (vgl. BGH FamRZ 1989, 487 ff ).

    Diese Grundsätze sehen vor, daß bei Eingehen einer neuen Verbindung durch den Unterhaltsberechtigten die Fortdauer der Unterhaltsbelastung unzumutbar sein kann, wenn kein verständlicher Grund ersichtlich ist, weshalb die Partner der neuen Gemeinschaft nicht zu einer ehegleichen ökonomischen Solidarität im Sinne einer Unterhaltsgemeinschaft gelangen, mithin gemeinsam wirtschaften, wobei der den Haushalt führende Partner wie in einer Ehe von dem anderen unterhalten wird (vgl. BGH FamRZ 1995, 540, 542 ; FamRZ 1989, 487 ff. ).

  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96
    Nach Ansicht des BGH ( FamRZ 1995, 344, 345 ), welcher der Senat folgt, können diese Grundsätze aber nicht auf die Verhältnisse in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung übertragen werden.

    Dies könnte dann anders sein, wenn die Beziehung des Unterhaltsberechtigten zu seinem neuen Lebenspartner wegen besonderer, etwa kränkender oder sonst anstößiger Begleitumstände geeignet ist, den Verpflichteten in außergewöhnlicher Weise zu treffen, bloßzustellen oder in seinem Ansehen zu schädigen (vgl. BGH FamRZ 1995, 344 ).

    In der Entscheidung vom 14.12.1994 ( FamRZ 1995, 344, 345 ) hat der BGH offengelassen, ob diese Grundsätze auch gelten, wenn der Unterhaltsberechtigte eine dauerhafte Unterhaltsgemeinschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner begründet, mit dem eine Eheschließung kraft Gesetzes nicht in Betracht kommt, oder wenn ein geschiedener Ehegatte auf Dauer von einem finanziell wesentlich besser gestellten gleichgeschlechtlichen Partner, ohne ihm den Haushalt zu führen, tatsächlich voll unterhalten wird.

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96
    Ein solches Verhalten führt aber weder zu einer Verringerung des Unterhaltsbedarfs noch berührt es die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners (vgl. BGH FamRZ 1987, 372, 374 und FamRZ 1989, 1160 ).
  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente - …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96
    Ein solches Verhalten führt aber weder zu einer Verringerung des Unterhaltsbedarfs noch berührt es die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners (vgl. BGH FamRZ 1987, 372, 374 und FamRZ 1989, 1160 ).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs - …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96
    Diese Grundsätze sehen vor, daß bei Eingehen einer neuen Verbindung durch den Unterhaltsberechtigten die Fortdauer der Unterhaltsbelastung unzumutbar sein kann, wenn kein verständlicher Grund ersichtlich ist, weshalb die Partner der neuen Gemeinschaft nicht zu einer ehegleichen ökonomischen Solidarität im Sinne einer Unterhaltsgemeinschaft gelangen, mithin gemeinsam wirtschaften, wobei der den Haushalt führende Partner wie in einer Ehe von dem anderen unterhalten wird (vgl. BGH FamRZ 1995, 540, 542 ; FamRZ 1989, 487 ff. ).
  • BGH, 02.04.1992 - III ZR 103/91

    Haftungsprivileg zugunsten des Landeswohlfahrtverbandes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96
    Auch die für den nachehelichen Unterhalt maßgebenden Lebensverhältnisse werden aber durch das bis zur Scheidung nachhaltig erzielte Einkommen bestimmt, so daß spätere Änderungen für die Höhe des Bedarfs grundsätzlich unbeachtlich sind (BGH FamRZ 1992, 1044, 1045 ).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 1 UF 84/91

    Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1997 - 10 UF 374/96
    Um zu beurteilen, wann die Einkommensverhältnisse der Ehegatten so günstig sind, daß die Einkünfte bei objektiver Betrachtung nicht mehr in vollem Umfange für den Lebensunterhalt eingesetzt werden müssen, werden in der unterhaltsrechtlichen Praxis sogenannte "Schwellenwerte" gebildet, unterhalb derer der Unterhalt nach einer festen Einkommensquote berechnet wird (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1992, 823 : Bedarf bis zu 3.200,00 DM wird nach Quote errechnet, ab 01.01.1996 bis 3.600,00 DM; nach Scholz FamRZ 1993, 125, 136 wird bei Einkünften bis zu 10.000,00 DM, nach OLG Oldenburg FamRZ 1996, 288 bei Einkünften bis zu 12.000,00 DM nach einer Quote gerechnet).
  • OLG Köln, 09.05.2001 - 27 UF 136/99

    Ermittlung des Unterhaltsbedarf des Ehegatten

    Bei gehobenen Einkommensverhältnissen, die eine nicht unerhebliche Vermögensbildung zulassen, ist es hingegen angezeigt, den Unterhaltsbedarf konkret durch Feststellung der Aufwendungen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des von Eheleuten erreichten Lebensstandards erforderlich sind (vgl. BGH FamRZ 1994, 1169, 1170; OLG Köln FamRZ 1992, 322 ff., 1993, 64 f., 1994, 1323 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 723, 724; 2000, 21; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1026, 1027; OLG Koblenz FamRZ 2000, 605;… Gerhardt in: Wendl/Staudigl § 4 Rdnr. 366 ff.;… Kalthoener-Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr. 41 ff.; Eschenbruch/Loy FamRZ 1994, 665 ff.).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 27 UF 136/99

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch nach § 1572 BGB ; Beeinträchtigung der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - 19 E 612/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7317
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - 19 E 612/98 (https://dejure.org/1998,7317)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.1998 - 19 E 612/98 (https://dejure.org/1998,7317)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 (https://dejure.org/1998,7317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenvorschuß; Privatrechtlicher Anspruch; Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Anspruch; Wichtige persönliche Angelegenheit; Prüfung; Prüfungsrechtsstreit; Unterhalt; Ausbildung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1235
  • FamRZ 2000, 21 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

    In der familiengerichtlichen Rechtsprechung wird jedenfalls dann, wenn ein volljähriges Kind eine selbständige Lebensstellung erreicht hat, eine derartige Leistungspflicht der Eltern ganz überwiegend verneint (vgl. ausführlich Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Münster vom 26. November 1998 19 E 612/98, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1235, m.umf.N.; Beschlüsse des OLG Köln vom 1. September 1999 27 WF 126/99, FamRZ 2000, 757; des OLG Hamm vom 15. Dezember 1995 12 WF 418/95, FamRZ 1996, 1433; vom 30. Oktober 1998 8 WF 377/98, FamRZ 2000, 255; Hohloch in Juristische Wochenschrift --JW-- 1996, 173, m.w.N.;… Diederichsen in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl., § 1610 Rz. 13).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 11 K 3041/06

    Untermieter, Mietvertrag, Wohnraum, Prozesskostenvorschuss, Antragsberechtigung

    Rn. 9 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Beschluß vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 1999, 400/401; OVG NRW, Beschluß vom 14. Februar 1992 - 16 E 668/91 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1992, 364 (365) mit weiteren Nachweisen aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung.
  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - NC 2 C 77/99
    Denn der Beschluss des Verwaltungsgerichts erweist sich deshalb im Ergebnis als richtig, weil der Antragsteller einen Anspruch gegen seine Mutter auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses hat und dieser Anspruch dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich vorgeht (vgl. OVG Münster, Beschl.v. 26.11.1998 - 19 E 612/98 -, zitiert nach JURIS, m.w.N).

    Diese Unterhaltsverpflichtung der Eltern besteht auch gegenüber ihren volljährigen Kindern, solange diese nicht durch den Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Elternnicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (vgl. OVG Münster, Beschl.v. 26.11.1998, aaO).

    Das Verfahren zur Erlangung eines Studienplatzes betrifft eine solche wichtige persönliche Angelegenheit, weil das Studium den Unterhaltsberechtigten gerade instand setzen soll, sich selbst zu unterhalten (vgl. OVG Münster, Beschl.v. 26.11.1998, aaO, hinsichtlich eines Prüfungsrechtsstreits und VGH Kassel, Beschl.v. 30.5.1998 - 9 TP 952/88 -, ESVGH 38, 253, zu einem Anspruch auf elternunabhängige Förderungsleistungen nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 BAföG).

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.11.2009 - 6 K 1358/08

    Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die …

    In der familiengerichtlichen Rechtsprechung wird jedenfalls dann, wenn ein volljähriges Kind eine selbständige Lebensstellung erreicht hat, eine derartige Leistungspflicht der Eltern ganz überwiegend verneint (BFH-Urteil vom 30.10.2003, III R 23/02, BFH/NV 2004, 402 mit Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- Münster vom 26. November 1998 19 E 612/98, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1235, m.umf.N.; Beschlüsse des OLG Köln vom 1. September 1999 27 WF 126/99, FamRZ 2000, 757; des OLG Hamm vom 15. Dezember 1995 12 WF 418/95, FamRZ 1996, 1433; vom 30. Oktober 1998 8 WF 377/98, FamRZ 2000, 255; Hohloch in Juristische Wochenschrift --JW-- 1996, 173, m.w.N.;… Diederichsen in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Aufl., § 1610 Rz. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09

    Visum; Serbien; Ehegattennachzug; Prozesskostenhilfe; Bewilligung unter …

    Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Serbien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 18 Abs. 1 EGBGB).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 10 WF 149/00

    Prozeßkostenhilfe trotz Kostenvorschußpflicht

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, ob der Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß etwa nicht realisierbar ist, weil zum Beispiel der Unterhaltspflichtige leistungsunwillig ist (LG Koblenz, FamRZ 2000, 761;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 114, Rz. 59; vgl. auch OVG Münster, FamRZ 2000, 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 12 M 29.07

    Maßgeblichkeit des § 32 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) in Fällen …

    Dieser Anspruch, der einer Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe vorgeht, ist zwar in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, zitiert nach juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2024 - 18 E 244/24

    Zugehörigkeit des Anspruchs gegen die Eltern auf Zahlung eines …

    Rn. 11 Vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 -, juris, Rn. 13 bis 20; BVerwG, Beschluss vom 18. März 1993 - 9 B 7.93 -, juris, Rn. 1; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 18 E 675/20 - n. v., S. 4, vom 7. April 2017 - 13 E 5/17 -, juris, Rn. 3 f., vom 11. Mai 2009 - 18 A 462/09 -, juris, Rn. 42 ff., und vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, juris, Rn. 1 ff.
  • OVG Saarland, 14.04.2000 - 9 Q 1/00

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung des Sache; …

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 26.11.1998 - 19 E 612/98 -, Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.7.1996 - 9 S 1677/96 -, Juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2007 - 1 O 119/07

    Kein Anspruch des Kindes auf Prozesskostenvorschuss bei Anfechtung eines …

    Dem Verwaltungsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zuzustimmen, dass ein Prozesskostenvorschuss nach §§ 1360a Abs. 4, 1610 Abs. 2 BGB grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorgeht und jener Anspruch auch volljährigen Kindern gegen ihre Eltern zustehen kann, solange eine von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung durch Abschluss der Ausbildung noch nicht erreicht ist (vgl. dazu ausführlich OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - 19 E 612/98 -, FamRZ 2000, 21 sowie juris; OLG Bamberg, 13.07.1988 - 2 WF 158/88 -, JurBüro 1989, 119/120).
  • VG Oldenburg, 05.04.2002 - 3 A 148/02

    Bemessung eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter …

  • VG Berlin, 27.04.2016 - 12 K 268.15

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

  • VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 11 K 686/05

    Prozesskostenvorschussansprüche als Teil des Unterhaltsanspruchs durch Vorlage …

  • VG Halle, 14.02.2011 - 3 B 403/10

    Zur Berechnung des Ranglistenplatzes bei der Studienplatzvergabe im …

  • BPatG, 29.09.2004 - 8 W (pat) 16/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10908
OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96 (https://dejure.org/1997,10908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.1997 - 10 UF 374/96 (https://dejure.org/1997,10908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 10 UF 374/96 (https://dejure.org/1997,10908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,10908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Dieses Verhalten stellt sich nach den vorliegend gegebenen Umständen jedoch nicht als schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten der Klägerin im Sinne von § 1579 Nr. 6 BGB dar, weil davon auszugehen ist, dass die Ehe der Parteien in dem Zeitpunkt, als die Klägerin sich Frau ... zuwendete, bereits gescheitert war (vgl. dazu BGH, FamRZ 1989, 487, 489).

    Es entspricht allerdings gefestigter Rechtsprechung, dass ein Härtegrund im Sinne von § 1579 Nr. 7 anzunehmen sein kann, wenn der Unterhaltsberechtigte seit längerer Zeit mit einem neuen, verschiedengeschlechtlichen Partner zusammenlebt und diese Beziehung sich in einem solchen Maße verfestigt hat, dass damit gleichsam "ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist" (vgl. BGH, FamRZ 1989, 487 ff.).

    Diese Grundsätze sehen vor, dass bei Eingehen einer neuen Verbindung durch den Unterhaltsberechtigten die Fortdauer der Unterhaltsbelastung unzumutbar sein kann, wenn kein verständlicher Grund ersichtlich ist, weshalb die Partner der neuen Gemeinschaft nicht zu einer ehegleichen ökonomischen Solidarität im Sinne einer Unterhaltsgemeinschaft gelangen, mithin gemeinsam wirtschaften, wobei der den Haushalt führende Partner wie in einer Ehe von dem anderen unterhalten wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540, 542; 1989, 487 ff.).

  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Nach Ansicht des BGH (FamRZ 1995, 344, 345), welcher der Senat folgt, können diese Grundsätze aber nicht auf die Verhältnisse in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung übertragen werden.

    Dies könnte dann anders sein, wenn die Beziehung des Unterhaltsberechtigten zu seinem neuen Lebenspartner wegen besonderer, etwa kränkender oder sonst anstößiger Begleitumstände geeignet ist, den Verpflichteten in außergewöhnlicher Weise zu treffen, bloßzustellen oder in seinem Ansehen zu schädigen (vgl. BGH, FamRZ 1995, 344 ).

    In der Entscheidung vom 14.12.1994, FamRZ 1995, 344, 345) hat der BGH offengelassen, ob diese Grundsätze auch gelten, wenn der Unterhaltsberechtigte eine dauerhafte Unterhaltsgemeinschaft mit einem gleichgeschlechtlichen Partner begründet, mit dem eine Eheschließung kraft Gesetzes nicht in Betracht kommt, oder wenn ein geschiedener Ehegatte auf Dauer von einem finanziell wesentlich besser gestellten gleichgeschlechtlichen Partner, ohne ihm den Haushalt zu führen, tatsächlich voll unterhalten wird.

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Ein solches Verhalten führt aber weder zu einer Verringerung des Unterhaltsbedarfs noch berührt es die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners (vgl. BGH, FamRZ 1987, 372, 374 und 1989, 1160).
  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZR 94/85

    Anspruch auf Erhöhung der vom leiblichen Vater gewährten Unterhaltsrente - …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Ein solches Verhalten führt aber weder zu einer Verringerung des Unterhaltsbedarfs noch berührt es die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners (vgl. BGH, FamRZ 1987, 372, 374 und 1989, 1160).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs - …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Diese Grundsätze sehen vor, dass bei Eingehen einer neuen Verbindung durch den Unterhaltsberechtigten die Fortdauer der Unterhaltsbelastung unzumutbar sein kann, wenn kein verständlicher Grund ersichtlich ist, weshalb die Partner der neuen Gemeinschaft nicht zu einer ehegleichen ökonomischen Solidarität im Sinne einer Unterhaltsgemeinschaft gelangen, mithin gemeinsam wirtschaften, wobei der den Haushalt führende Partner wie in einer Ehe von dem anderen unterhalten wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, 540, 542; 1989, 487 ff.).
  • BGH, 02.04.1992 - III ZR 103/91

    Haftungsprivileg zugunsten des Landeswohlfahrtverbandes

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Auch die für den nachehelichen Unterhalt maßgebenden Lebensverhältnisse werden aber durch das bis zur Scheidung nachhaltig erzielte Einkommen bestimmt, so dass spätere Änderungen für die Höhe des Bedarfs grundsätzlich unbeachtlich sind (BGH, FamRZ 1992, 1044, 1045).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 1 UF 84/91

    Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Um zu beurteilen, wann die Einkommensverhältnisse der Ehegatten so günstig sind, dass die Einkünfte bei objektiver Betrachtung nicht mehr in vollem Umfange für den Lebensunterhalt eingesetzt winden müssen, werden in der unterhaltsrechtlichen Praxis sogenannte "Schwellenwerte" gebildet, unterhalb derer der Unterhalt nach einer festen Einkommensquote berechnet wird (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 1992, 823 : Bedarf bis zu 3.200,00 DM wird nach Quote errechnet, ab 01.01.1996 bis 3.600,00 DM; nach Scholz, FamRZ 1993, 125, 136 wird bei Einkünften bis zu 10.000,00 DM, nach OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 288 bei Einkünften bis zu 12.000,00 DM nach einer Quote gerechnet).
  • OLG Oldenburg, 01.08.1995 - 12 UF 38/95
    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.1997 - 10 UF 374/96
    Um zu beurteilen, wann die Einkommensverhältnisse der Ehegatten so günstig sind, dass die Einkünfte bei objektiver Betrachtung nicht mehr in vollem Umfange für den Lebensunterhalt eingesetzt winden müssen, werden in der unterhaltsrechtlichen Praxis sogenannte "Schwellenwerte" gebildet, unterhalb derer der Unterhalt nach einer festen Einkommensquote berechnet wird (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 1992, 823 : Bedarf bis zu 3.200,00 DM wird nach Quote errechnet, ab 01.01.1996 bis 3.600,00 DM; nach Scholz, FamRZ 1993, 125, 136 wird bei Einkünften bis zu 10.000,00 DM, nach OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 288 bei Einkünften bis zu 12.000,00 DM nach einer Quote gerechnet).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht