Rechtsprechung
| LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Feststellung der Mittellosigkeit, Vergütung und Aufwendungsersatz aus der Staatskasse, Unaufklärbarkeit der Vermögensverhältnisse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Auslagenersatzes gegen eine Staatskasse; Anordnung einer Vermögensbetreuung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 22.01.1999 - 5 XVII 59/98
- LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 980
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
Auszug aus LG Duisburg, 17.05.1999 - 22 T 63/99
Rn. 28 OLG Frankfurt am Main mit Beschluß vom 01.02.1996 (FamRZ 1996, 819, 821) vertretenen Auffassung an, denn es entspricht Sinn und Zweck der §§ 1835 Abs. 4 Satz 1, 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F., die immer dann haften zu lassen, wenn aus dem Vermögen des Betroffenen keine Gelder entnommen werden können (OLG Frankfurt am Main, a.a.0.).
- LG Duisburg, 13.09.2005 - 12 T 203/05 Rn. 16 Weiterhin vertritt die Kammer abweichend von dem skizzierten Normalfall und zu ihrer eigenen veröffentlichten Spruchpraxis (BtPrax 2000, S. 42) die Ansicht, dass im vorliegenden Fall im Zweifel nicht von Mittellosigkeit ausgegangen werden kann und auch von daher die Festsetzung der Kosten gegen die Staatskasse nicht gerechtfertigt ist.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht
Weitere Beschwerde gegen Vergütungsentscheidung, Zulässigkeit
- rechtsportal.de
Außerordentliche sofortige weitere Beschwerde bei Betreuervergütung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Vergütung von Betreuern ; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam - 55 XVII 66/97
- LG Potsdam, 08.06.1999 - 5 T 753/98
- OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 980
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99
Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685;… Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde abzusehen ist, wenn entweder das Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ist (so BayObLG FamRZ 1999, 1590 sowie 1591; OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ;… vgl. auch Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn 23; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ) oder wenn die Beschwerdeentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG ergangen ist (…vgl. dazu insbesondere OLG Hamm a.a.O.), kann hier dahin stehen.
- OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde abzusehen ist, wenn entweder das Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ist (so BayObLG FamRZ 1999, 1590 sowie 1591; OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ;… vgl. auch Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn 23; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ) oder wenn die Beschwerdeentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG ergangen ist (…vgl. dazu insbesondere OLG Hamm a.a.O.), kann hier dahin stehen.Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (…BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).
- OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685;… Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (…BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).
- OLG Düsseldorf, 20.07.1999 - 25 Wx 45/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes von dem Erfordernis der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde abzusehen ist, wenn entweder das Rechtsmittelverfahren bereits anhängig ist (so BayObLG FamRZ 1999, 1590 sowie 1591; OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ;… vgl. auch Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 27 Rn 23; a. A. OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ) oder wenn die Beschwerdeentscheidung vor Inkrafttreten des BtÄndG ergangen ist (…vgl. dazu insbesondere OLG Hamm a.a.O.), kann hier dahin stehen.Damit sind die gesetzlichen Neuregelungen und auch § 56g Abs. 5 S. 2 FGG ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, dem 1. Januar 1999, auch auf bereits vor diesem Zeitpunkt entstandene Vergütungsansprüche anwendbar (…BayObLG jeweils a.a.O.; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; im Ergebnis auch OLG Hamm BtPrax 1999, 197 ; insoweit auch OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1592 ).
- BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, daß gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlicher Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, sogenannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (BGHZ 109, 41, 43;… vgl. nur Keidel/Kunze/Winkler-Kahl a.a.O. § 19 Rn 39 m. w. N. in Fußnote 206). - OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit in diesem Sinne wird dann anzunehmen sein, wenn die ergangene Beschwerdeentscheidung ohne jede sachliche Prüfung erfolgt ist (OLG Hamm NJW-RR 1987, 187, 188 -- zu § 319 ZPO --). - BayObLG, 17.06.1999 - 3Z BR 88/99
Anspruch eines Betreuers auf Erstattung von Mehrwertsteuer
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich das zum Zeitpunkt seiner Einlegung geltende Recht maßgeblich, sofern nicht Überleitungsvorschriften eine andere positive Regelung treffen (BayObLG jeweils a.a.O. mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung sowie BayObLG FamRZ 1999, 1607 ). - OLG Frankfurt, 13.03.1997 - 20 W 86/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.01.2000 - 9 Wx 36/99
Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (BayObLG FamRZ 1999, 1590 ; OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 156 ; OLG Düsseldorf FG Prax 1997, 73; OLG Frankfurt MDR 1997, 685;… Bassenge/Herbst, FGG , 8. Aufl. 1999 § 27 Rn 5 i. V. m. § 19 Rn 18).
- OLG Brandenburg, 24.08.2000 - 9 WF 138/00
Keine isolierte Anfechtung eines Beweisbeschlusses
Zwar ist ein außerordentliches Rechtsmittel gegen an sich unanfechtbare Entscheidungen grundsätzlich dann zuzulassen, wenn die Entscheidung sich als greifbar gesetzeswidrig, das heißt unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar, darstellt (BGHZ 109, 41, 43; Brandenburgisches OLG BtPrax 2000, 127, 128 = FamRZ 2000, 980; allgemeine Meinung). - OLG Brandenburg, 31.03.2003 - 9 WF 17/03
Zur Anfechtbarkeit einer im einstweiligen Anordnungsverfahren getroffenen …
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, so genannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 980). - OLG Brandenburg, 30.09.2003 - 9 WF 178/03
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell …
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, dass gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefällen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Gründlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, so genannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (Brandenburgisches OLG FPR 2002, 23, 24; für den Bereich des FGG vgl. Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 980). - OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 11 Wx 41/06
Statthaftigkeit der außerordentlichen sofortigen Beschwerde bei einem Verstoß …
Das Landgericht hat eine solche Zulassung nicht ausgesprochen; damit gilt die sofortige weitere Beschwerde als nicht zugelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 10.01.2000, 9 Wx 36/99, m.w.N.;… Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 40). - OLG Brandenburg, 09.03.2001 - 9 WF 27/01
Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens
Es entspricht jedoch einem allgemeinen Grundsatz, dass gegen unanfechtbare Entscheidungen in Ausnahmefallen krassen Unrechts aus rechtsstaatlichen Gründen eine in den Verfahrensordnungen nicht vorgesehene Beschwerde dann zulässig ist, wenn die Entscheidung jeder gesetzlicher Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd bzw. mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, sogenannte greifbare Gesetzeswidrigkeit (vgl. nur Brandenburgisches OLG FamRZ 2000, 980 = BtPrax 2000, 127 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LG Leipzig, 30.07.1999 - 14 T 4683/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuervergütung für Organisation der Geschäfte, Bankverkehr
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 980
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