Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Besprechungen u.ä.
- vfst.de (Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 40 UR III P 154/93
- LG Frankfurt/Main, 22.03.1994 - 9 T 112/94
- OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1170
- FamRZ 2001, 372 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58
Ostfriesische Familiennamen als Vornamen
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
Unbeanstandet sind aus diesem Grund Namen wie ...-... (OLG Schleswig, StAZ 1957, 321 ff-) und ... (BGH, StAZ 1959, 210 ff.) geblieben. - BayObLG, 07.07.1994 - 1Z BR 35/94
Vorname "Sonne" für ein Mädchen
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
In vergleichbarer Weise hat es auch das BayObLG bei einem Mädchen, das den Vornamen "Sonne" bekommen sollte, für ausreichend erachtet, dass dieses Mädchen drei weitere eindeutig weibliche Vornamen hatte (StAZ 1994, 15 = MDR 1994, 1014 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 03.09.1991 - 20 W 412/90
Vornamen eines Kindes; Befugnis der sorgeberechtigten Eltern; Familienname; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22).
- OLG Frankfurt, 25.10.1989 - 20 W 420/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22). - OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
Die Rechtsprechung hat aber nicht nur diesem Landesgewohnheitsrecht Rechnung getragen, sondern auch die Eintragung ausländischer Zwischennamen (sogenannte "middle names") als Vornamen akzeptiert (so "Westveer", Senatbeschluss, OLGZ 1976, 423 = StAZ 1976, 363 und "Korinda", OLG Hamm, OLGZ 1983, 42 ff. = Iprax 1983, 296 = StAZ 1983, 71 m. Anm. Drewello). - OLG Frankfurt, 08.02.1985 - 20 W 373/84
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
So hat der Senat den Namen ... als Vornamen abgelehnt (StAZ 1985, 106 = OLGZ 1985, 154), ebenso die Namen ... (Staz 1991, 314 = MDR 1991, 1065 = OLGZ 1992, 45 ) und ... (StAZ 1990, 18 = OLGZ 1990, 22). - BayObLG, 27.06.1991 - BReg. 3 Z 78/91
Vornamen; Wahl; Sitte; Ordnung; Namengebung; Kindeswohl; Ordnungsfunktion
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
So wurden ... (HansOLG, StAZ 1980, 193),(BayObLG, MDR 1992, 58 = StAZ 1991, 313), ... (BayObLG, StAZ 1992, 72 ) und ... (OLG Celle StAZ 92, 378) als beilegungsfähig angesehen. - OLG Zweibrücken, 25.10.1982 - 3 W 184/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2000 - 20 W 190/94
Ausnahmen sind auch bei ostfriesischen Zwischennamen gemacht worden (vgl. StAZ 1950, 253) und zwar auch bei Geburten außerhalb Friedlands (OLG Zweibrücken, OLGZ 1983, 40 ff. = StAZ 1983, 3 1).
- OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 11 Wx 101/02
Rechtliche Beschränkungen bei der Wahl des Vornamens eines Kindes
So kann ein Name, der in Deutschland sowohl als Familienname wie als Vorname gebräuchlich ist, wie etwa "Martin", "Werner", H B" oder "Philipp", als Vorname gewählt werden (OLG Frankfurt Beschl. v. 3.9.1991 - 20 W 412/90, StAZ 1991, 314, 315, Beschl. v. 14.2.2000 - 20 W 190/94, StAZ 2000, 237). - OLG Köln, 05.11.2001 - 16 Wx 239/01
"Schmitz" kein zulässiger Vorname für ein Mädchen
Es handelt sich vorliegend anders als im Falle des OLG Frankfurt (StAZ 2000, 237) aber weder um einen Namen, der nach allgemeinem Sprachgebrauch sowohl als Vorname als auch als Familienname vorkommt noch spielen bei der hier beabsichtigten Namensgebung Familientraditionen und örtliche Sitten oder ausländische Vorstellungen und Gebräuche eine Rolle. - AG Stuttgart, 22.05.2007 - F 7 GR 144/06 Im übrigen wird die Auswahl des Vornamens dadurch beschränkt, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf und deshalb keine willkürlichen und ganz ungebräuchlichen oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeigneten Bezeichnungen verwendet werden dürfen (vgl. nur OLG Frankfurt in StAZ 2000, S. 237).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 450/98 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zur Erteilung eines Vornamens bei Anwendung türkischen Rechts
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1626 Abs. 1
Zur Erteilung eines Vornamens bei Anwendung türkischen Rechts
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1171
- FGPrax 2000, 106
- FamRZ 2001, 372 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 15.11.1982 - 15 W 160/82
Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 450/98
Das OLG Hamm hat sich dem angeschlossen (OLGZ 1983, 42ff . = StAZ 1983, 71 mit Anm. Drewello = IPRax 1983, 296; so auch AG Berlin-Schöneberg, StAZ 1997, 16ff.).
- OLG Karlsruhe, 21.02.2003 - 11 Wx 101/02
Rechtliche Beschränkungen bei der Wahl des Vornamens eines Kindes
Schließlich kann der Geburtsname eines Elternteils, der nicht als Familienname gewählt wurde, als weiterer Vorname eines Kindes eingetragen werden wenn einer der Elternteile Ausländer ist und es in dessen Herkunftsland eine entsprechende Übung gibt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.2.2000 - 20 W 450/98, StAZ 2000, 267, vgl. auch Senat, Beschl. v. 16.5.1986 - 11 W 17/86, StAZ 1986 286, KG, Beschl. v. 24.11.1998 - 1 W 1503/98, StAZ 1999, 171). - OLG Karlsruhe, 07.08.2013 - 11 Wx 7/13
Vornamenswahl für ein Kind: Wahl des Familiennamens der Mutter als dritter …
Es ist allerdings bekannt, dass in den Vereinigten Staaten häufig Familiennamen als sogenannte "middle names" gewählt werden, um traditionelle Familiennamen zu ehren oder der verbreiteten Praxis zu folgen, die Familie der Mutter oder der Großmutter zu ehren, in dem deren Familienname als "middle name" gewählt wird (…vgl. dazu nur Hepting in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007 § 10 EGBGB Rn. 20; OLG Frankfurt OLGZ 1976, 423 "Westveer"; OLG Frankfurt OLGR 2000, 140 f. "Neukirchen").
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 01.12.1999 - 7 WF 3949/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
KindUG Art. 5 § 3; ; RegelbetragsVO § 1; ; ZPO § 652 Abs. 1; ; ZPO § 648 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 646 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; GKG § 8 Abs. 1; ; BRAGO § 8 Abs. 2; ; KostO 24 Abs. 4
- rechtsportal.de
Art. 5 § 3 KindUG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
Art. 5 KindUG § 3
Umstellung von Alttiteln auf Prozenttitel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umstellung von Alttiteln; Prozenttitel; Kindesunterhalt; Kind als Antragsteller; Volljährigkeit
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 372 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.12.2005 - XII ZB 258/03
Abänderung von Alttiteln über den Unterhalt minderjähriger Kinder
Verbreitet wird zwar unter Hinweis auf den angeblich eindeutigen Wortlaut des § 645 Abs. 1 ZPO die Auffassung vertreten, die Minderjährigkeit des Antragstellers sei eine zu jeder Zeit des (auch vereinfachten) Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung, die auch noch im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Art. 5 § 3 KindUG gegeben sein müsse (OLG Nürnberg OLGR 2000, 77 f. und FamRZ 2001, 372 - Leitsatz - OLG Naumburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1048 f.; OLG Schleswig MDR 2002, 279 f.;… Musielak/Borth 3. Aufl. vor § 645 Rdn. 3;… Göppinger/Wax/van Els Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2236 für die Umstellung von Alttiteln, anders für das Verfahren der Erstfestsetzung: Rdn. 2176;… Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 5254 - anders noch 2. Aufl. Rdn. 4254;… Hk-ZPO/ Kemper vor §§ 645 - 660 Rdn. 2;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 27. Aufl. vor § 645 Rdn. 1; Graba NJW 2001, 249, 257). - OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01
Minderjährigkeit als Voraussetzung der Abänderung eines Unterhaltstitels nach …
Wird der Antrag durch die - vertretungsberechtigte - Mutter erst wenige Tage vor Eintritt der Volljährigkeit gestellt, kann unter Beachtung des rechtlichen Gehörs eine Umänderung im vereinfachten Verfahren nicht mehr erfolgen (im Anschluss an OLG Nürnberg in OLGR Nürnberg 2000, 77 f; a.A. OLG Köln in FamRZ 2000, 678).Zumindest für einen solchen Fall, in dem schon bei Antragstellung absehbar ist, dass eine Entscheidung nicht mehr vor der Volljährigkeit des Kindes ergeht, folgt der Senat der Rechtsprechung des OLG Nürnberg, nach der der Antrag auf Umstellung des Alttitels als unzulässig zu verwerfen ist, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG in Verbindung mit § 645 Abs. 1 ZPO nicht mehr gegeben ist (OLGR Nürnberg 2000, 77 f.; a.A. OLG Köln, FamRZ 2000, 678 f.).
- OLG Schleswig, 31.07.2001 - 12 UF 153/01
Vereinfachtes Verfahren für Unterhaltsfestsetzung; Volljährigkeit bei …
Der Senat schließt sich insoweit der überwiegend vertretenen Ansicht an, wonach die Minderjährigkeit des Kindes nach dieser Vorschrift eine besondere Verfahrensvoraussetzung ist und entsprechend allgemeinen Verfahrensgrundsätzen auch noch im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegeben sein muss (OLG Nürnberg, OLGR 2000, 77;… Musielak, ZPO, vor § 645 Rdnr. 3; Sonnenfeld, DAVorm 1999, 170 und 176; vgl. auch: Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, IV 794.1.; Schumacher/Grün, FamRZ 1998, 778, 796). - OLG Brandenburg, 24.08.2001 - 10 UF 158/01
Kein vereinfachtes Verfahren hinsichlich des Unterhalts eines volljährigen Kindes
Deshalb ist beispielsweise Voraussetzung für die Umstellung von Unterhaltstiteln, die vor dem 1.7.1998 erwirkt wurden, auf dynamisierte Titel gemäß Art. 5 § 3 KindUG, dass das Kind noch minderjährig ist (vgl. Schumacher/Grün, FamRZ 1998, 778, 796, wonach es auf die Minderjährigkeit zum Abänderungszeitpunkt ankommt, sowie OLG Nürnberg, FamRZ 2001, 372, wonach das antragstellende Kind im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung noch minderjährig sein muss).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Leistungsverpflichtungen von Unterhaltspflichtigen; Übergang eines nach bürgerlichen Recht bestehenden Unterhaltsanspruchs eines Unterhaltsvorschussberechtigten auf den Träger der Hilfegewährung; Zurechnung fiktiver Einkünfte; Sozialhilferechtliche Vergleichsberechnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB und zum Übergang gemäß § 7 UVG eines nur auf fiktivem Einkommen beruhenden Unterhalzsanspruchs
Verfahrensgang
- AG Prenzlau, 18.08.1999 - 7 F 194/99
- OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 372 (Ls.)
- FamRZ 2001, 372 (LSe)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 6 WF 95/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Nach allgemeiner Ansicht ist eine Anrechnung fiktiver Einkünfte im Falle des Anspruchsüberganges nach § 91 Abs. 1, Abs. 2 BSHG ausgeschlossen; ergibt die Prüfung, dass die Leistungsfähigkeit des Schuldners nach Sozialhilferecht geringer ist als nach bürgerlichem Recht, geht der Unterhaltsanspruch nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung nur in Höhe des geringeren Betrages auf den Sozialhilfeträger über (BGH FamRZ 1998, 818, 819 f; OLG Düsseldorf NJW 1998, 1502 [OLG Düsseldorf 06.11.1997 - 6 WF 95/97] m.w.N.;… Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 6 Rn. 524 und Rn. 534;… Schellhorn/Jiraschek/Seipp a.a.O. § 91 Rn. 73).einer einmaligen Leistung der Sozialhilfe (§ 21 Abs. 1a BSHG), die mit 20 % des Regelsatzes pauschaliert werden kann, sowie die Kosten für Unterkunft einschließlich Heizung als Sozialhilfeanspruch zugrunde zu legen sind (OLG Düsseldorf NJW 1998, 1502 [OLG Düsseldorf 06.11.1997 - 6 WF 95/97];… Wendl/Staudigl a.a.O. Rz. 542 ff zu § 6).
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 1998, 357, 359) [BGH 22.10.1997 - XII ZR 278/95]. - BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Legt der - für seine den Mindestunterhalt betreffende Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelastete (BGH FamRZ 1996, 345, 346) [BGH 15.11.1995 - XII ZR 231/94] - Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfugt, welches ihm die Zahlung des Mindestunterhaltes in Höhe der Regelbedarfssätze ermöglicht.
- BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95
Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Die Vorschriften des UnterhVG sind daher nach den allgemeinen sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (BGH FamRZ 1996, 1203 [BGH 03.07.1996 - XII ZR 99/95]). - BGH, 11.03.1998 - XII ZR 190/96
Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Nach allgemeiner Ansicht ist eine Anrechnung fiktiver Einkünfte im Falle des Anspruchsüberganges nach § 91 Abs. 1, Abs. 2 BSHG ausgeschlossen; ergibt die Prüfung, dass die Leistungsfähigkeit des Schuldners nach Sozialhilferecht geringer ist als nach bürgerlichem Recht, geht der Unterhaltsanspruch nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung nur in Höhe des geringeren Betrages auf den Sozialhilfeträger über (BGH FamRZ 1998, 818, 819 f; OLG Düsseldorf NJW 1998, 1502 [OLG Düsseldorf 06.11.1997 - 6 WF 95/97] m.w.N.;… Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 6 Rn. 524 und Rn. 534;… Schellhorn/Jiraschek/Seipp a.a.O. § 91 Rn. 73). - OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 6 UF 194/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Daraus folgt auch für das Unterhaltsvorschussrecht, dass fiktive Einkünfte nicht zuzurechnen sind, vielmehr die Leistungsfähigkeit des Schuldners nach Sozialhilferecht zu beurteilen ist (OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 589, 590 [OLG Nürnberg 21.12.1998 - 10 UF 2453/98]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 587, 588 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 6 UF 194/97]; OLG Hamm NJW-RR 1998, 793 [OLG Hamm 21.01.1998 - 5 UF 184/97]; Wendl/Staudigl, a.a.O. § 6 Rn. 576; im Ergebnis auch Künkel FamRZ 1996, 1509 ff; wohl auch Gerhard/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 2. Aufl. 1999 6. - OLG Nürnberg, 21.12.1998 - 10 UF 2453/98
Umfang des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der öffentlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Daraus folgt auch für das Unterhaltsvorschussrecht, dass fiktive Einkünfte nicht zuzurechnen sind, vielmehr die Leistungsfähigkeit des Schuldners nach Sozialhilferecht zu beurteilen ist (OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 589, 590 [OLG Nürnberg 21.12.1998 - 10 UF 2453/98]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 587, 588 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 6 UF 194/97]; OLG Hamm NJW-RR 1998, 793 [OLG Hamm 21.01.1998 - 5 UF 184/97]; Wendl/Staudigl, a.a.O. § 6 Rn. 576; im Ergebnis auch Künkel FamRZ 1996, 1509 ff; wohl auch Gerhard/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 2. Aufl. 1999 6. - OLG Köln, 29.07.1997 - 25 WF 115/97
Rechtswirkungen des Anspruchsübergangs nach § 92 BSHG auf Sozialhilfeträger bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Das UnterhVG sieht eine besondere Schuldnerschutzvorschrift wie § 91 Abs. 2 S. 1 BSHG zwar nicht vor, weshalb die Auffassung vertreten wird, daß der gesetzliche Forderungsübergang nach § 7 Abs. 1 UnterhVG auch in denjenigen Fällen erfolgt, wo die Zuerkennung des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs auf der Annahme fiktiver Leistungsfähigkeit beruht (so OLG Köln FamRZ 1998, 175, 177) [OLG Köln 29.07.1997 - 25 WF 115/97]. - OLG Hamm, 21.01.1998 - 5 UF 184/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Daraus folgt auch für das Unterhaltsvorschussrecht, dass fiktive Einkünfte nicht zuzurechnen sind, vielmehr die Leistungsfähigkeit des Schuldners nach Sozialhilferecht zu beurteilen ist (OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 589, 590 [OLG Nürnberg 21.12.1998 - 10 UF 2453/98]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 587, 588 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 6 UF 194/97]; OLG Hamm NJW-RR 1998, 793 [OLG Hamm 21.01.1998 - 5 UF 184/97]; Wendl/Staudigl, a.a.O. § 6 Rn. 576; im Ergebnis auch Künkel FamRZ 1996, 1509 ff; wohl auch Gerhard/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 2. Aufl. 1999 6. - OLG Koblenz, 25.03.1996 - 13 U 1018/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten ist der Sozialhilfeträger darlegungs- und beweisbelastet, soweit er aus übergeleiteten Recht vorgeht (OLG Koblenz FamRZ 1996, 1548 [OLG Koblenz 25.03.1996 - 13 U 1018/95]).
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Rechtsprechung
| LG München I, 18.10.1999 - 1 T 17365/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 372 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wahl türkischer Vornamen für Kinder deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 40 UR III D 30/97
- OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 372 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78
Ausländische Vornamen für Knaben
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98
Eine Abweichung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.1.1979 (BGHZ 73, 239 = StAZ 1979, 238 mit Anm. Helfenstein = FamRZ 1979, 466 = NJW 1979, 2469 = Rpfleger 1979, 193 = JuS 1980, 381 mit Anm. Hohloch) ist nicht gegeben.
- OLG Hamm, 20.03.2001 - 15 W 399/00
Männlicher Vorname - "Ogün"
Für die Erteilung des Vornamens des Kindes, das sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, ist deutsches Recht maßgeblich, Artikel 10 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB (…vgl. Palandt/Heldrich, 60. Auflage, Artikel 10 EGBGB Rdnr. 19; OLG Frankfurt, StAZ 2000, 238).Der Senat vermag auch nicht der Entscheidung des OLG, Frankfurt (StAZ 2000, 238) zu folgen, das ausgeführt hat, Eltern könnten sich darauf beschränken, für ihren auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Sohn einen Vornamen zu wählen, der in dem Staat, dem sie alle angehören, zwar für Knaben und Mädchen benutzt werde, der in Deutschland aber auch männlich empfunden werden könne, wenn die gemeinsame Staatsangehörigkeit von Eltern und Kind eine ausländische sei und das für die gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit maßgebliche Recht den Grundsatz der geschlechtsoffenkundigen Namensgebung nicht kenne.
- OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
Vornamensgebung; LouAnn
Zum Teil wird das elterliche Bestimmungsrecht überwiegend als elterliches Freiheitsrecht definiert, dessen Grenzen sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf; dabei gehört zur rechten Ordnung, dass nicht willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen verwendet werden (…BGHZ a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StAZ 2000, 238; OLG Hamm StAZ 1998, 322). - OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02
Namensrecht: Zulässige Erteilung eines im Inland geschlechtsneutralen, im Ausland …
Rn. 14 Der Senat teilt darüber hinaus die Auffassung des Kammergerichts (MDR 1991, 54 = StAZ 1991, 45), die in den letzten Jahren durch die weitere Zuwanderung aus dem Ausland noch an Relevanz gewonnen hat, dass die Erteilung eines im Ausland geschlechtsbezogen verwendeten Vornamens ungeachtet der Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts und ohne Rücksicht auf das deutsche Sprachempfinden jedenfalls dann im Inland in gleicher Weise zuzulassen ist, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint (vgl. auch OLG Celle StAZ 1989, 322, das "Maha" als alleinigen Vornamen für ein Mädchen zulässt, und OLG Frankfurt StAZ 2000, 238, das "Deniz Asil" für einen Jungen als einzigen Vornamen zulässt, da der Name zwar nicht im Herkunftsland, aber nach deutschem Sprachempfinden geschlechtsspezifisch sei; dort auch weitere Ausführungen, die erkennen lassen, dass der Senat der freien Namensgebung einen weiten Spielraum lassen möchte). - AG Stuttgart, 22.05.2007 - F 7 GR 144/06 Darüber hinaus kann der Geburtsname eines Elternteiles, der nicht als Familienname gewählt wurde, als weiterer Vorname des Kindes eingetragen werden, wenn einer der Elternteile Ausländer ist und es in dessen Herkunftsland eine entsprechende Übung gibt (zum Beispiel die Erteilung als "Mittelname"; vgl. OLG Frankfurt in StAZ 2000, S. 238).
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