Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1626a; GG Art. 6
Sorgeerklärung für gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern erforderlich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gemeinsames Sorgerecht - Sorgeerklärung - Sorgerecht - Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1626a; GG Art. 6
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 1626a; GG Art. 6
Sorgeerklärung für gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern erforderlich - Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Regelung für nicht eheliche Kinder ist nicht verfassungswidrig
- zaoerv.de
, S. 70 (Kurzinformation)
Art. 8 EMRK
Schutz des Privat- und Familienlebens
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Elterliche Sorge - Sorgeerklärung der Mutter ist höchstpersönlich
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 19.05.1999 - 6 F 60/99
- AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
- OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99
- AG Korbach, 04.04.2001 - 7 F 10/99
- BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
- BVerfG, 25.02.2003 - 1 BvR 933/01
- OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
- BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2472
- MDR 2001, 871
- FamRZ 2001, 907
- Rpfleger 2001, 413
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Diesem Verständnis des Familienlebens ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…BVerfGE 84 aaO S. 179;… BVerfGE 92 aaO S. 178) durch eine entsprechende völkerrechtskonforme Auslegung des Art. 6 GG (vgl. dazu BVerfGE 74, 358, 370) Rechnung getragen worden, indem allen Vätern und Müttern, unabhängig von einer Heirat und einem Zusammenleben, die Elternrechte des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BGB zugestanden wurden. - EGMR, 13.06.1979 - 6833/74
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Sowohl die UN-Kinderrechtekonvention als auch die Menschenrechtskonvention schützen das Familienleben, unabhängig von einer Eheschließung der Eltern (Zu Art. 8 EMRK: EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979 - Marckx v. Belgien, EuGRZ 1979, 454, 455; EGMR, Urteil vom 18. Dezember 1986 - Johnston v. Irland, EuGRZ 1987, 313, 318 f., EGMR, Urteil vom 26. Mai 1994 - Keegan v. Irland, EuGRZ 1995, 113, 119 f. = FamRZ 1995, 110 f.). - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Durch die Sorgeerklärungen dokumentieren die Eltern ihre Absicht, gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen, und sie bringen damit zugleich den notwendigen Kooperationswillen und die Bereitschaft zum Zusammenwirken im Interesse des Kindes zum Ausdruck (vgl. dazu BVerfGE 56, 363, 382; auch Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 150/91 = FamRZ 1993, 314, 315 zu § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F.; und vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 = FamRZ 1999, 1646, 1647 f.).
- BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Nichteheliche Kinder
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Durch die Sorgeerklärungen dokumentieren die Eltern ihre Absicht, gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen, und sie bringen damit zugleich den notwendigen Kooperationswillen und die Bereitschaft zum Zusammenwirken im Interesse des Kindes zum Ausdruck (vgl. dazu BVerfGE 56, 363, 382; auch Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 150/91 = FamRZ 1993, 314, 315 zu § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F.; und vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 = FamRZ 1999, 1646, 1647 f.). - BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Mit der gewählten Lösung ist der Gesetzgeber daher in angemessener Weise den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen, das den Ausschluß des nicht mit der Mutter des Kindes verheirateten Vaters vom gemeinsamen Sorgerecht jedenfalls dann für verfassungswidrig erachtet hat, wenn die Eltern mit dem Kind zusammenleben, beide bereit und in der Lage sind, elterliche Verantwortung zu übernehmen, und dies dem Kindeswohl entspricht (BVerfGE 84, 168, 181 f.). - EGMR, 26.05.1994 - 16969/90
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Sowohl die UN-Kinderrechtekonvention als auch die Menschenrechtskonvention schützen das Familienleben, unabhängig von einer Eheschließung der Eltern (Zu Art. 8 EMRK: EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979 - Marckx v. Belgien, EuGRZ 1979, 454, 455; EGMR, Urteil vom 18. Dezember 1986 - Johnston v. Irland, EuGRZ 1987, 313, 318 f., EGMR, Urteil vom 26. Mai 1994 - Keegan v. Irland, EuGRZ 1995, 113, 119 f. = FamRZ 1995, 110 f.). - BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91
Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Durch die Sorgeerklärungen dokumentieren die Eltern ihre Absicht, gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen, und sie bringen damit zugleich den notwendigen Kooperationswillen und die Bereitschaft zum Zusammenwirken im Interesse des Kindes zum Ausdruck (vgl. dazu BVerfGE 56, 363, 382; auch Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 150/91 = FamRZ 1993, 314, 315 zu § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F.; und vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 = FamRZ 1999, 1646, 1647 f.). - BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Die Wahl der Mutter (und nicht des Vaters) als des allein sorgeberechtigten Elternteils eines neugeborenen Kindes ist legitim und aus tatsächlichen Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 99, 145, 164), zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt. - BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91
Adoption II
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Dabei sind in den Schutzbereich der Norm (auch) die Väter nichtehelicher Kinder jedenfalls dann einbezogen, wenn sie nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften als Väter feststehen, unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammenleben, und ob sie eine enge oder keine tatsächliche Beziehung zu dem Kind haben (BVerfGE 92, 158, 177, 178). - BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
In Anbetracht des insoweit eindeutigen Wortlauts der genannten Bestimmungen scheidet eine abweichende Auslegung etwa in dem Sinn, daß an die Stelle der Zustimmung der Mutter eine gerichtliche Entscheidung zu treten hätte, aus (vgl. BVerfGE 90, 263, 275). - BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
- OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95
Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Kindergeld des Stiefvaters
- AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99
Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a, 1672 BGB, hier: Vorlage an das …
- KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der …
- OLG Köln, 14.10.1991 - 2 Wx 32/91
Unmittelbarkeit; Beweisaufnahme; FGG; Richter; Teilnahme; Mitwirkung; …
- OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 25/98
- BayObLG, 25.11.1982 - BReg. 1 Z 66/82
- BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
- OLG Hamm, 03.04.1968 - 15 W 69/68
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Sorgeerklärungen
a) unmittelbar gegen - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, - den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 -, - den Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 -, b) mittelbar gegen.1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Rn. 23 Die dagegen eingelegte weitere Beschwerde wies der Bundesgerichtshof zurück (vgl. FamRZ 2001, S. 907).
- BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04
Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung
Zur Begründung hatte der Senat ausgeführt, die gemeinsame elterlicher Sorge komme bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht, da die Eltern nicht miteinander verheiratet seien und die nach § 1626 a Nr. 1 BGB grundsätzlich erforderliche, gerichtlich nicht ersetzbare Zustimmung der Mutter fehle (Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907 ff.).Beide Eltern erhalten damit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen (BVerfGE 107, 150, 175 ff. = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a cc; vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 909 ff.).
Zwar schützt die Menschenrechtskonvention das Familienleben unabhängig von einer Eheschließung der Eltern (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 911 m.N.).
Insoweit sind die für Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 GG vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Eingriffs- und Regelungskriterien geeignet, Eingriffe in Art. 8 Abs. 1 EMRK (in Verbindung mit Art. 14 EMRK) in Form einer unterschiedlichen Gestaltung der Rechtspositionen von Mutter und Vater zu rechtfertigen, wenn dies dem Kindeswohl dient (Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 911).
Vielmehr entspricht die angefochtene Entscheidung den Anforderungen des Senats, wonach es ausreichend ist, dass der wesentliche Inhalt einer Anhörung im tatbestandlichen Teil des Beschlusses vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908 m.N.).
- BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16
Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der …
Dabei kann im Einzelfall auch eine Darstellung der Ergebnisse der Anhörung im tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses ausreichend sein (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908 zum früheren Recht).Fehlt es an einem Anhörungsvermerk und wird das Ergebnis der Anhörung auch nicht in anderer Weise dokumentiert, stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung der Entscheidung führen kann (OLG Brandenburg FamFR 2011, 328;… Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann FamFG 4. Aufl. § 28 Rn. 35;… Bork/Jacoby/Schwab/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 28 Rn. 10.2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908;… a.A. MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 28 Rn. 32).
- OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
Beschwerde gegen die Ablehnung der Begründung eines gemeinsamen elterlichen …
Die Sorgeerklärung im Sinne des § 1626 a Abs. 1 BGB stellt eine höchstpersönlich abzugebende Erklärung dar, die als solche weder von einem gesetzlichen Vertreter abgegeben (§ 1626 c Abs. 1 BGB) noch vom Vormundschaftsgericht oder Familiengericht ersetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, FamRZ 2001, 907).Die hierdurch begründete starke Stellung der nicht mit dem Kindesvater verheirateten Kindesmutter ist gesetzlich so gewollt (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, a.a.O.).
Rn. 12 Liegt die erforderliche Zustimmung der nicht mit dem Kindesvater verheirateten Kindesmutter nicht vor, ist eine Sorgerechtsübertragung auf diesen nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich, z.B. wenn die elterliche Sorge der Mutter nach den §§ 1673 bis 1675 BGB ruht, wenn die Mutter aus anderen Gründen an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist, oder wenn ihr die elterliche Sorge nach § 1666 BGB entzogen ist, § 1680 Abs. 3 BGB (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, a.a.O.).
Gerade auch um dies von vornherein auszuschließen, hat der Gesetzgeber bewusst die starke Stellung der nicht mit dem Kindesvater verheirateten Kindesmutter durch die Regelungen der §§ 1626 a, 1672 Abs. 1 BGB begründet (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, a.a.O.).
- OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines …
Der BGH hat mit Beschluss vom 04.04.2001 (XII ZB 3/00, FamRZ 2001, 907) die weitere Beschwerde zurückgewiesen.Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.
- OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09
Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes …
Das Gericht muss das wesentliche Ergebnis der Anhörung der Eltern nach § 160 FamFG aussagekräftig schriftlich niederlegen (vgl. BGH FamRZ 2001, 907).Dies ist aber notwendige Voraussetzung, um dem Senat als Rechtsmittelgericht die Würdigung der Beweisergebnisse und die Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit alle entscheidungserheblichen Fragen erörtert worden sind oder ob und gegebenenfalls mit welchem Schwerpunkt eine erneute Anhörung zu erfolgen hat (BGH FamRZ 2001, 907; Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Februar 2008 - 9 UF 17/08 - und vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861 m. Anm. Völker in jurisPR-FamR 6/2006, Anm. 5; vgl. auch Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398 (Kindesanhörung);… Friederici/Kemper/Völker/Clausius, HK-FamFG, § 160, Rz. 3 mit Verweis auf § 159, Rz. 10 f.).
- OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr bei einem …
Das bedeutet eine zwingende persönliche, also mündliche Anhörung der Eltern (vgl. BGH, FamRZ 2001, 907;… Keidel/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 13. Aufl., § 50 a Rn. 10). - OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der …
Nur auf diese Weise wird dem Rechtsmittelgericht ermöglicht nachzuprüfen, ob die Feststellungen ohne Rechtsfehler zustande gekommen sind, insbesondere der Inhalt der Anhörung vollständig und ohne Widersprüche gewürdigt worden ist (BGH FamRZ 2001, 907; 2008, 251; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861; Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398; vgl. auch OLG Brandenburg FamFR 2011, 328), was unter anderem für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ausschlaggebend ist, ob es nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der erneuten Kindesanhörung absieht. - BVerfG, 25.02.2003 - 1 BvR 933/01
Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
- den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -,. - KG, 20.12.2016 - 25 UF 23/16
Kindschaftssache: Anforderungen an den Vermerk über einen Anhörungstermin
So muss die Wiedergabe einer Anhörung (insbesondere eines Kindes in Kindschaftssachen) bei einer Anfechtbarkeit der Entscheidung so ausführlich sein, dass sie auch für das Rechtsmittelgericht aussagekräftig ist (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085; zum früheren Recht: BGH FamRZ 2001, 907). - OLG Naumburg, 16.01.2003 - 3 WF 3/03
Voraussetzungen der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht miteinander …
- OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
- OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 705/01
Begrenzung der Musiklautstärke als Mangel einer gepachteten Gaststätte; Umfang …
- OLG Jena, 19.08.2009 - 1 UF 143/09
Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern, rechtsmissbräuchliche …
- OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern
- OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08
Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater
- OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10
Sorgerechtsentscheidung: Notwendiger Umfang der vom Gericht durchzuführenden …
- OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 4 UF 105/02
Elterliche Sorge für nichteheliche Kinder: Voraussetzungen und Bedeutung des …
- VG Stuttgart, 18.10.2002 - 1 K 2802/02
§ 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG enthält keine verbotene Ungleichbehandlung
- VG Stuttgart, 15.12.2004 - 18 K 3734/03
Aufenthaltsgenehmigung für nachgezogene Ehegatten
- VG Stuttgart, 20.09.2002 - 15 K 1133/00
Aufenthaltserlaubnis für im Inland geborenes Kind folgt der …
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Rechtsprechung
| BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Oberlandesgericht - Berufung - Telefonische Einlegung - Sofortige Beschwerde - Begleitumstände - Deutlichkeit
- rechtsportal.de
ZPO § 518
Anforderungen an Berufungsschriftsatz - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 879
- FamRZ 2001, 907
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Würde die Einreichung des Schriftsatzes in einem solchen Fall gleichwohl bereits als - unbedingte (vgl. insoweit BGHZ 4, 54; BGH Beschluß vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, zur Veröffentlichung bestimmt) - Rechtsmitteleinlegung behandelt, dann hätte dies bei Verweigerung der beantragten Prozeßkostenhilfe (etwa wegen fehlender Erfolgsaussicht) zur Folge, daß die wirtschaftlich unvermögende Partei - im Zweifel gegen ihren Willen - mit den Kosten des bereits eingelegten Rechtsmittels belastet wäre. - BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Zur Entscheidung über das mit der sofortigen Beschwerde vorsorglich gestellte Wiedereinsetzungsgesuch der Beklagten vom 21./22. Juli 1999 ist unter den gegebenen Umständen nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht zuständig, § 237 ZPO (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 = FamRZ 1982, 163, 164; Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 = NJW 1982, 1873, 1874). - BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Zur Entscheidung über das mit der sofortigen Beschwerde vorsorglich gestellte Wiedereinsetzungsgesuch der Beklagten vom 21./22. Juli 1999 ist unter den gegebenen Umständen nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht zuständig, § 237 ZPO (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 = FamRZ 1982, 163, 164; Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 = NJW 1982, 1873, 1874).
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 55/86
Verbindung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Einlegung der Berufung
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Hierfür muß ein von einem zugelassenen Rechtsanwalt unterschriebener Schriftsatz eingereicht werden, der inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen des § 518 ZPO entspricht und darüber hinaus als Vornahme der Prozeßhandlung - Einlegung der Berufung - bestimmt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 55/86 = BGHR ZPO § 518 Abs. 1, Einlegung, unbedingte 1). - BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87
Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich das Oberlandesgericht angeschlossen hat, etwa dann anzunehmen, wenn der Rechtsmittelschriftsatz, wie im vorliegenden Fall, in dem Prozeßkostenhilfegesuch deutlich als "Entwurf" bezeichnet und überdies von einer erst "beabsichtigten Berufung" die Rede ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 = VersR 1986, 40; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 = FamRZ 1988, 383, 384; …sowie vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 4;… auch BGH Beschluß vom 25. Oktober 1995 - IV ZB 20/95 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 3). - BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51
Bedingte Berufungseinlegung
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Würde die Einreichung des Schriftsatzes in einem solchen Fall gleichwohl bereits als - unbedingte (vgl. insoweit BGHZ 4, 54; BGH Beschluß vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, zur Veröffentlichung bestimmt) - Rechtsmitteleinlegung behandelt, dann hätte dies bei Verweigerung der beantragten Prozeßkostenhilfe (etwa wegen fehlender Erfolgsaussicht) zur Folge, daß die wirtschaftlich unvermögende Partei - im Zweifel gegen ihren Willen - mit den Kosten des bereits eingelegten Rechtsmittels belastet wäre. - BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85
Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich das Oberlandesgericht angeschlossen hat, etwa dann anzunehmen, wenn der Rechtsmittelschriftsatz, wie im vorliegenden Fall, in dem Prozeßkostenhilfegesuch deutlich als "Entwurf" bezeichnet und überdies von einer erst "beabsichtigten Berufung" die Rede ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 = VersR 1986, 40; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 = FamRZ 1988, 383, 384; …sowie vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 4;… auch BGH Beschluß vom 25. Oktober 1995 - IV ZB 20/95 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 3). - BGH, 11.08.1998 - XII ZB 50/98
Verbindung der Berufung mit einem Prozeßkostenhilfegesuch
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich das Oberlandesgericht angeschlossen hat, etwa dann anzunehmen, wenn der Rechtsmittelschriftsatz, wie im vorliegenden Fall, in dem Prozeßkostenhilfegesuch deutlich als "Entwurf" bezeichnet und überdies von einer erst "beabsichtigten Berufung" die Rede ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 = VersR 1986, 40; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 = FamRZ 1988, 383, 384; sowie vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 4;… auch BGH Beschluß vom 25. Oktober 1995 - IV ZB 20/95 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 3). - BGH, 25.10.1995 - IV ZB 20/95
Bedingungsfeidlichkeit der Berufungseinlegung
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich das Oberlandesgericht angeschlossen hat, etwa dann anzunehmen, wenn der Rechtsmittelschriftsatz, wie im vorliegenden Fall, in dem Prozeßkostenhilfegesuch deutlich als "Entwurf" bezeichnet und überdies von einer erst "beabsichtigten Berufung" die Rede ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85 = VersR 1986, 40; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 = FamRZ 1988, 383, 384; …sowie vom 11. August 1998 - XII ZB 50/98 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 4; auch BGH Beschluß vom 25. Oktober 1995 - IV ZB 20/95 = BGHR aaO Einlegung, unbedingte 3).
- LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09
Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des …
erfüllt, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingter Antrag bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, 22. Mai 1996, XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1042; 15. September 1999, XII ZB 114/99, NJW-RR 2000, 879; 10. Juli 2003, IX ZR 113/01, NJW-RR 2003, 1558; 9. Februar 2005, XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 115; 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565; 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433).Rn. 26 aa) Konkret ist der Bundesgerichtshof von einer bedingten Rechtsmitteleinlegung ausgegangen, wenn der Rechtsmittelschriftsatz in dem Prozesskostenhilfeantrag deutlich als "Entwurf" bezeichnet und von einer "beabsichtigten" Berufung die Rede ist (BGH, 15. September 1999, a.a.O.).
In der zuletzt genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof anders als in der Entscheidung vom 15. September 1999 (a.a.O.) es nicht für eine bedingte Berufungseinlegung und -begründung ausreichen lassen, dass Prozesskostenhilfe "für das beabsichtigte Berufungsverfahren begehrt" und zur Begründung ausgeführt wird, die Klägerin "beabsichtige", gegen das Urteil Berufung einzulegen.
- BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01
Einlegung der Berufung unter einer Bedingung
Wenn aber die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - XII ZB 114/99 - NJW-RR 2000, 879; vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047 - jeweils m.w.N.). - BGH, 31.01.2007 - XII ZB 207/06
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung einer Frist wegen Bedürftigkeit …
Das ist nicht der Fall, wenn sich trotz Erfüllung der Voraussetzungen des § 519 ZPO aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt, dass der Schriftsatz nicht zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern nur zur Darlegung der Erfolgsaussicht dienen soll (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400 f., vom 19. Mai 2004 XII ZB 25/04 FamRZ 2004, 1553, 1554 und vom 15. September 1999 XII ZB 114/99 FamRZ 2001, 907).
- BGH, 16.08.2000 - XII ZB 65/00
Inhaltliche Anforderungen an Berufungsbegründung
Das Berufungsgericht beruft sich für seine Ansicht zu Unrecht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (FamRZ 2000, 240), die - wie das Berufungsgericht zutreffend anführt - vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist (Senatsbeschluß vom 15. September 1999 - XII ZB 114/99). - OLG Köln, 12.04.2005 - 17 W 69/05
Verbindung von Klage und PKH-Gesuch
Dies entspricht der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (BGH FamRZ 1996, 1142, 1143; NJW-RR 2000, 879 (für die Berufungseinlegung); KG RVGreport 2004, 158 f.; OVG Hamburg Rpfleger 1986, 68; OLG Köln FamRZ 1997, 375; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2003 - 17 W 22/03 - OLG Koblenz FamRZ 1998, 312; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1653;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 117 Rn. 9 m.w.N.;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., § 6 GKG Rn. 6 f.;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl., Rn. 110 ff. m.w.N., Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 117 Rn. 5;… Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., Rn. 7 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 2847/07
Prozesskostenhilfegesuch und Klageschrift im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Eine solche Klarstellung geschieht etwa dadurch, dass die Klageschrift als Entwurf oder als "beabsichtigte Klage" bezeichnet (BGH, Beschluss vom 15.9.1999 - XII ZB 114/99 - NJW-RR 2000, 879) oder dass sie nicht unterschrieben wird. - LSG Baden-Württemberg, 20.01.2022 - L 10 R 3772/21 Denn sie war bis zur Entscheidung über ihren - zulässigerweise (vgl. BSG, Urteil vom 13.10.1992, 4 RA 36/92; BGH, Beschluss vom 15.09.1999, XII ZB 114/99, jeweils m.w.N.) vor Einlegung der Berufung eingelegten - PKH-Antrag gehindert, den Rechtsbehelf der Berufung einzulegen.
- KG, 04.03.2008 - 1 W 253/06
Auslegung des mit dem Klageantrag verbundenen Prozesskostenhilfegesuchs
Will der Antragsteller - wie im Regelfall - die Klage aber nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, bzw. im Umfang der Prozesskostenhilfe durchführen, muss in der Antragsschrift deutlich gemacht werden, dass die Antragstellung in der Hauptsache nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt (BGH, NJW-RR 2000, 879; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 312;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 117 Rn. 7;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 6 GKG, Rn. 6). - OLG Koblenz, 01.09.2003 - 14 W 581/03
Unbedingte Klageerhebung bei gleichem Prozesskostenhilfeantrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG München, 20.09.2018 - M 13 M 18.3053
Fälligkeit der Verfahrensgebühr mit Einreichung der Klageschrift trotz …
Es bedarf vielmehr einer eindeutigen, d.h. einer jeden vernünftige Zweifel ausschließenden Klarstellung, dass der Schriftsatz nicht zur Einreichung der Klage, sondern nur zur Darlegung der Erfolgsaussichten Klage im Rahmen des Prozesskostenhilfeantrags dienen soll, etwa indem dies im Text selbst unmissverständlich kundgetan, die Klageschrift dem Prozesskostenhilfegesuch nur als Anlage beigefügt, als "Entwurf" bezeichnet oder nicht unterschrieben wird (vgl. BGH, B.v. 15.9.1999 - XII ZB 114/99 - juris Rn. 2;… KG Berlin, B.v. 4.11.2003, - 306/03 - juris Rn. 2 m.w.N.). - KG, 04.02.2008 - 2 W 121/07
Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Widerklageerweiterung nach Instanzende …
- LAG Nürnberg, 20.11.2008 - 6 Ta 167/08
Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Klageerhebung - Bedingung
- KG, 04.11.2003 - 1 W 306/03
Gerichtskostenhaftung: Entstehung einer Verfahrensgebühr mit Einreichung von …
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