Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 07.11.2001 | OLG Schleswig, 23.11.2001

Rechtsprechung
   KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3845
KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00 (https://dejure.org/2002,3845)
KG, Entscheidung vom 19.02.2002 - 1 W 3146/00 (https://dejure.org/2002,3845)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 1 W 3146/00 (https://dejure.org/2002,3845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2261; ; KostO § 16 Abs. 1; ; KostO § 102; ; KostO § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2261; KostO § 16 Abs. 1 § 102 § 103
    Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene Verwahrungsgerichte, - Keine unrichtige Sachbehandlung bei Eröffnung eines nach dem 3.10.1990 im ehemaligen Ostteil Berlins verwahrten, widerrufenen Testaments lange Zeit nach dem Erbfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testamentseröffnung; Gebühr Verwahrungsgericht; Eröffnungsgebühr; Mehrfachgebühr; Nachlasswert; Geschäftswert; Unrichtige Sachbehandlung

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 62 IV 104/98
  • LG Berlin - 82 T 870/99
  • KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 136
  • NJ 2002, 322
  • FamRZ 2002, 1578
  • Rpfleger 2002, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von …

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).

    Es ist allgemein anerkannt, dass nach den Vorschriften der §§ 2260, 2261 BGB das Nachlassgericht und auch jedes Gericht, das ein Testament in amtlicher Verwahrung hat, verpflichtet ist, dieses zu eröffnen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es formell oder materiell überhaupt wirksam oder aufgehoben, nichtig oder überholt ist; eine solche Prüfung ist erst im Erbscheinsverfahren vorzunehmen (vgl. Senat OLGZ 1977, 394; Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; BayObLGZ 1989, 322; FamRZ 1997, 644; NJW-FER 2000, 165; Palandt/Edenhofer, BGB, 61 Aufl., § 2260 Rdn.1).

  • OLG Frankfurt, 28.11.1985 - 20 W 211/85

    Widerruf eines letztwilligen Verfügung; Erhebung von Gerichtskosten

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).

    Es ist allgemein anerkannt, dass nach den Vorschriften der §§ 2260, 2261 BGB das Nachlassgericht und auch jedes Gericht, das ein Testament in amtlicher Verwahrung hat, verpflichtet ist, dieses zu eröffnen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es formell oder materiell überhaupt wirksam oder aufgehoben, nichtig oder überholt ist; eine solche Prüfung ist erst im Erbscheinsverfahren vorzunehmen (vgl. Senat OLGZ 1977, 394; Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; BayObLGZ 1989, 322; FamRZ 1997, 644; NJW-FER 2000, 165; Palandt/Edenhofer, BGB, 61 Aufl., § 2260 Rdn.1).

  • OLG Düsseldorf, 25.09.1980 - 10 W 67/80

    Erbvertrag; Nachlaßgericht; Testament; Eröffnungsgebühr; NRW; Gerichtskosten; …

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).

    § 103 Abs. 2 KostO greift aber nur ein, wenn mehrere letztwillige Verfügungen durch dasselbe Gericht eröffnet werden (vgl. OLG Stuttgart NJWE-FER 1997, 67; vgl. a. zum hier nicht gegebenen Auseinanderfallen von Verwahrungs- und Nachlassgericht infolge kommunaler Neugliederung OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00

    Eröffnungsgebühr über vollen Nachlaßwert bei "Nachtrag" mit Änderungsvorbehalt zu …

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).
  • BayObLG, 20.06.2001 - 3Z BR 79/01

    Wirkung der falschen Auskunft des Gerichts über Erfolgsaussichten eines …

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Nach ganz überwiegender und vom Senat geteilter Ansicht liegt eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 16 Abs. 1 KostO nur dann vor, wenn dem Gericht ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist; die darin liegende Beschränkung der Beurteilung auf eindeutige Sachverhalte soll das Kostenerhebungsverfahren von rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Fragen freihalten (vgl. Senat JurBüro 1976, 351 und 1982, 752; BayObLG NJW-RR 2001, 1654;… Korintenberg/Bengel a.a.O. § 16 Rdn.2;… Hartmann a.a.O. § 16 Rdn.4).
  • OLG Köln, 23.03.1992 - 2 Wx 8/92

    Ausgestaltung der Berechnung der nachlassgerichtlichen Kostenansprüche für die …

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.1996 - 5 UF 60/95

    Ausgestaltung der Regelung nachehelicher Unterhaltsansprüche in Wege eines …

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    § 103 Abs. 2 KostO greift aber nur ein, wenn mehrere letztwillige Verfügungen durch dasselbe Gericht eröffnet werden (vgl. OLG Stuttgart NJWE-FER 1997, 67; vgl. a. zum hier nicht gegebenen Auseinanderfallen von Verwahrungs- und Nachlassgericht infolge kommunaler Neugliederung OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77).
  • OLG Stuttgart, 28.09.1988 - 8 W 443/88

    Kostenbemessung im Nachlassverfahren im Falle einer Testamentseröffnung bei …

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).
  • KG, 26.04.1977 - 1 W 650/77
    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00
    Es ist allgemein anerkannt, dass nach den Vorschriften der §§ 2260, 2261 BGB das Nachlassgericht und auch jedes Gericht, das ein Testament in amtlicher Verwahrung hat, verpflichtet ist, dieses zu eröffnen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es formell oder materiell überhaupt wirksam oder aufgehoben, nichtig oder überholt ist; eine solche Prüfung ist erst im Erbscheinsverfahren vorzunehmen (vgl. Senat OLGZ 1977, 394; Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; BayObLGZ 1989, 322; FamRZ 1997, 644; NJW-FER 2000, 165; Palandt/Edenhofer, BGB, 61 Aufl., § 2260 Rdn.1).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 21 U 180/15

    Rechtsfolgen der Geltendmachung mangelbedingten Schadensersatzes gem. § 634 Nr. 4 …

    Hierbei wird teilweise eine unrichtige Sachbehandlung lediglich in den Fällen angenommen, in denen ein offensichtlich schwerer Verfahrensfehler oder eine offensichtlich eindeutige Verkennung des materiellen Rechts vorliegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.03.2002, 11 W 891/03, NJW-RR 2003, 1294; KG FGPrax 2002, 136).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden …

    Das Urteil des Landgerichts beruht nicht auf einem offensichtlichen schweren Verfahrensfehler und/oder einer offensichtlichen, eindeutigen Verkennung des materiellen Rechts (KG FGPrax 2002, 136; BayObLG FamRZ 2000, 174; OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 70).
  • OLG Braunschweig, 23.11.2023 - 3 W 214/22

    Entscheidung über die Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger …

    Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 GNotKG ist nur gegeben, wenn gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen wird oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 67/19 -, NJOZ 2021, S. 980 [981 Rn. 6] m. w. N.; KG, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 W 3146/00 -, FGPrax 2002, S. 136 zu § 16 Abs. 1 KostO;… Tiedtke, in: Korintenberg, GNotKG, 22. Auflage 2022, § 21, Rn. 1b, 39 m. w. N.).
  • KG, 01.07.2003 - 1 AR 11/03

    Kostenfestsetzung im Berufungsverfahren: Erinnerung gegen den Kostenansatz vor …

    Der abweichenden Auffassung des OLG München (JurBüro 1990, 357), nach der ein gesamtschuldnerisch haftender Kostenschuldner gegen die einem anderen Gesamtschuldner übersandte Gerichtskostenrechnung vorgehen kann, ist nicht zu folgen, zumal sie auch auf der unzutreffenden Annahme beruht, dass die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO nicht überprüft werden kann (vgl. dazu Senat MDR 1997, 889; KG-Report 2002, 92 m.w.N.).
  • LG Freiburg, 17.06.2003 - 4 T 105/03

    Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht: Wirksamkeit eines von einem …

    Ebenfalls ohne Bedeutung ist, wie lang der Todesfall bereits zurückliegt (vgl. im einzelnen KG Rpfleger 2002, 383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht KG

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.11.2001 - 11 WF 659/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7715
OLG Koblenz, 07.11.2001 - 11 WF 659/01 (https://dejure.org/2001,7715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.11.2001 - 11 WF 659/01 (https://dejure.org/2001,7715)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. November 2001 - 11 WF 659/01 (https://dejure.org/2001,7715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KostO § 31 III 1; ; KostO § 14 III u. IV; ; KostO § 99; ; KostO § 99 III 1 Ziffer 1; ; GKG § 17 a; ; GKG § 1 II; ; VAHRG § 10; ; VAHRG § 10 a

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Streitwert; Scheidungsfolgesache; Abänderungsverfahren; Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 22.10.1990 - 5 WF 149/90

    Versorgungsanwartschaften; Auskunftsanspruch des Familiengerichts; Betriebliche …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2001 - 11 WF 659/01
    Dieses wird bestimmt durch die Differenz der in der Entscheidung nach § 10 a VAHRG und der Ausgangsentscheidung übertragenen bzw. begründeten Anwartschaften (so auch OLG München, FamRZ 91, S. 579, linke Spalte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.11.2001 - 8 WF 152/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26179
OLG Schleswig, 23.11.2001 - 8 WF 152/01 (https://dejure.org/2001,26179)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2001 - 8 WF 152/01 (https://dejure.org/2001,26179)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2001 - 8 WF 152/01 (https://dejure.org/2001,26179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • KG, 10.01.2011 - 17 UF 225/10

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Ausschluss von Übernachtungen bei ungünstigen …

    Dem Senat erscheint die Festsetzung des Regelwertes von 3.000 EUR aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unbillig (§ 45 Abs. 3 FamGKG): Aufgrund des - von der Beschwerde ausdrücklich hervorgehobenen - Umstandes, dass nicht der Umgang insgesamt, sondern lediglich ein untergeordneter Einzelaspekt - die Übernachtungsregelung - angegriffen werden soll (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2002, 1578: Kürzung des Regelwertes um ca. ein Drittel, wenn der Streit nur den Umfang des praktizierten Umgangs betrifft), der Sachverhalt darüber hinaus sehr einfach gelagert ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 21. Dezember 2009 - 8 WF 270/09 -, bei juris: Herabsetzung des Gegenstandswerts auf 1.000 EUR bei unterdurchschnittlichem Bearbeitungsaufwand) und aufgrund der wirtschaftlich beengten Verhältnisse der Beteiligten - beide sind auf staatliche Transferleistungen angewiesen - sowie des insgesamt geringen Aufwandes - die Beschwerdeschrift besteht aus lediglich 1½ Seiten, der Aktenumfang beträgt gerade einmal 40 Seiten - ist eine Kürzung des Wertansatzes um ein Drittel angezeigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht