Rechtsprechung
| OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- IWW
- zvi-online.de
BGB § 1603; InsO §§ 286 ff., § 304
Keine Berücksichtigung von Altschulden bei Ermittlung des Kindesunterhalts, wenn Entschuldung durch Insolvenzverfahren zumutbar - rs-kanzlei.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603; InsO § 286 § 304
Zumutbarkeit der Verweisung des Unterhaltsschuldners auf die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer Restschuldbefreiung bei nachhaltiger und dauerhafter Überschuldung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nomos.de
, S. 53 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
Unterhaltsverpflichtung/Verbraucherinsolvenz/Restschuldbefreiung - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unterhalt und Verbraucherinsolvenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleiches aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage; Nachhaltige und dauerhafte Überschuldung; Verweisung auf Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung; Zumutbarkeit für Unterhaltsschuldner; ...
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Unterhalt - Verbraucherinsolvenzverfahren bei dauerhafter Überschuldung des Unterhaltsverpflichteten
- nomos.de
, S. 54 (Entscheidungsbesprechung)
§ 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
Unterhaltsverpflichtung - Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung - nomos.de
, S. 53 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 1603 BGB; §§ 286, 304 InsO
Unterhaltsverpflichtung/Verbraucherinsolvenz/Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- AG Meißen, 09.09.2002 - 6 F 279/02
- OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 575
- NJ 2003, 268
- FamRZ 2003, 1028
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Sofern er dieser Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt, muss er sich so behandeln lassen, als ob er ein Einkommen, das er bei gutem Willen und durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könnte, auch tatsächlich hätte (BGH FamRZ 1996, 345; FamRZ 1994, 373 [375]; Beschlusss des Senats vom 6. August 2001 - 10 UF 188/01 -).Für seine mangelnde Leistungsfähigkeit ist der Unterhaltspflichtige darlegungs- und beweispflichtig (BGH FamRZ 1996, 345;… Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl., Einführung vor § 1601 Rdnr. 82).
- BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92
Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Dabei obliegt ihm eine erhöhte Arbeitspflicht unter gesteigerter Ausnutzung seiner Arbeitskraft: Er ist unter Umständen verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen oder Arbeiten unterhalb seines Ausbildungsniveaus - auch Aushilfstätigkeiten - zu übernehmen (BGH FamRZ 1994, 372;… Beschlüsse des Senats vom 30. April 2002 -10 UF 67/02 - vom 16. Juli 1998 - 10 WF 384/97 - Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1 Rdnr.389). - BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91
Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Zwar sind Schulden auch beim Kindesunterhalt bereits bei der Bedarfsermittlung und nicht erst bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit abzusetzen, wenn sie sich aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung als berücksichtigungsfähig erweisen (BGH FamRZ 1996, 160;… Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 550); hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (BGH FamRZ 1992, 797; FamRZ 1996, 160;… Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 551).
- BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94
Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Zwar sind Schulden auch beim Kindesunterhalt bereits bei der Bedarfsermittlung und nicht erst bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit abzusetzen, wenn sie sich aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung als berücksichtigungsfähig erweisen (BGH FamRZ 1996, 160;… Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 550); hierbei sind der Zweck der eingegangenen Verpflichtung, der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, die Dringlichkeit der beiderseitigen Bedürfnisse, die Kenntnis des Unterhaltschuldners von Grund und Höhe der Unterhaltsschuld und seine Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit in zumutbarer Weise ganz oder teilweise wieder herzustellen sowie gegebenenfalls schutzwürdige Belange eines Dritten zu prüfen (BGH FamRZ 1992, 797; FamRZ 1996, 160;… Wendl-Gerhardt, a.a.O., § 1 Rdnr. 551). - BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Es genügt aber hierfür nicht, dass im Bereich des Empfängers objektiv ein Zugangshindernis besteht; es müssen vielmehr zusätzliche Umstände hinzutreten, etwa eine bewusste Verhinderung oder Verzögerung des Zugangs (BGH NJW 1996, 1967). - BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85
Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Dies bedeutet, dass ca. 20 bis 30 konkrete Bewerbungen im Monat zu verlangen sind (BGH FamRZ 1987, 144; 1986, 885). - OLG Hamm, 31.05.2000 - 8 UF 558/99
Zur Leistungsfähigkeit eines nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Ist dem Schuldner die Einleitung eines solchen Verbraucherinsolvenzverfahrens zumutbar, so hat dies zur Konsequenz, dass er sich auch unterhaltsrechtlich nicht auf die bestehenden Verbindlichkeiten berufen kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 441; AG Nordenham 2002, FamRZ 2002, 896 [897];… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., S. 130; Melchers, FamRZ 2001, 1509). - BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82
Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes
- OLG Koblenz, 20.12.2000 - 9 WF 646/00
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Insolvenz des …
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Dies führt aber nicht zur Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners allein wegen des Insolvenzverfahrens, da der Unterhaltsgläubiger gemäß § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO in den Vorrechtsbereich des § 850 d ZPO vollstrecken kann (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O.). - BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85
Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten
Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02
Dies bedeutet, dass ca. 20 bis 30 konkrete Bewerbungen im Monat zu verlangen sind (BGH FamRZ 1987, 144; 1986, 885). - OLG Stuttgart, 17.09.2001 - 16 UF 383/01
Unterhaltspflichtiger; Mindestbedarf des Kindes; Langfristige Hausschulden; …
- OLG Hamm, 17.04.1997 - 2 UF 348/96
Abänderung von in einem gerichtlichen Vergleich vereinbartem Kindesunterhalt; …
- OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 UF 270/98
Bindungswirkung eines Unterhaltsvergleichs für nachehelichen Unterhalt
- AG Nordenham, 16.01.2002 - 4 F 260/01
Berechnung der Vermögensverhältnisse wegen Gewährung von Unterhalt nach einer …
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03
Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche …
Erscheint danach ein Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig und geeignet, den Unterhaltsansprüchen minderjähriger oder ihnen gleichgestellter Kinder nach § 1603 Abs. 2 BGB Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners einzuräumen, trifft den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheit zur Einleitung dieses Verfahrens, wenn er nicht Umstände vorträgt, die eine Antragspflicht im konkreten Einzelfall als unzumutbar darstellen (so auch OLG Hamm FamRZ 2001, 441; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 656; a.A. OLG Naumburg FamRZ 2003, 1215; OLG Düsseldorf OLGR 2003, 30). - OLG Brandenburg, 09.04.2009 - 9 UF 202/07
Kindesunterhalt: Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei schwierigem beruflichen …
Die Nichteinleitung eines zumutbaren Verbraucherinsolvenzverfahrens wiederum führt zur fiktiven Nichtberücksichtigung der Schulden (…Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rspr zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rdnr. 129; OLG Dresden FamRZ 2003, 1028). - OLG Koblenz, 12.01.2004 - 13 UF 666/03
Verpflichtung zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwecks …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Ludwigslust, 26.05.2010 - 5 F 124/09
Kindesunterhalt: Recht des Unterhaltsverpflichteten auf eine Erstausbildung bei …
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03 A |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1; ; BGB ... § 1587 b Abs. 2; ; BeamtVG § 14 Abs. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 1 S. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 6; ; BeamtVG § 57 Abs. 2; ; BeamtVG § 69 e; ; BeamtVG § 69 e Abs. 2; ; BeamtVG § 69 e Abs. 2 S. 3; ; BeamtVG § 69 e Abs. 3; ; BeamtVG § 69 e Abs. 4; ; BeamtVG § 70; ; ZPO § 629 a Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 517; ; SGB VI § 255 e
- ra.de
- rechtsportal.de
Zur Frage, welcher Höchstversorgungssatz (75 % oder 71,75 %) im Rahmen der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zugrunde zu legen ist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versorgungsausgleich bei Anwartschaften aus dem Beamtenversorgungsgesetz und Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anwendung des aktuell geltenden Rechts beim Versorgungsausgleich; Berücksichtigung von feststehenden zukünftigen verminderten ...
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1028
- FamRZ 2003, 1928
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00
Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde). - BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80
Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
In diesem Fall muss das Beschwerdegericht die Entscheidung der Vorinstanz in jeder Richtung in Übereinstimmung mit der materiellen Rechtslage bringen (BGH FamRZ 1984, 990; 199, 273, 275). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 5/91
Berücksichtigung der geänderten Grundlagen für die Berechnung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
Hierbei hat das Gericht seiner Entscheidung das derzeit geltende Recht zu Grunde zu legen, soweit es nach seinem zeitlichen Geltungswillen den in Frage stehenden Sachverhalt erfasst (BGH FamRZ 1993, 414, 415).
- OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97
Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde). - BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 54/86
Einbeziehung des abzuschmelzenden Ausgleichsbetrages in öffentlich-rechtlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
Die Differenz zwischen der dann während der Übergangsphase zu zahlenden Pension und dem Ruhegehalt, das anschließend endgültig nach neuem Recht zu zahlen ist, ist als degressiver Bestandteil der Versorgung anzusehen, der nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich fällt (BGH FamRZ 1988, 1251, 1252; OLG Celle a. a. 0., 825;… OLG Frankfurt, a. a. O.; Bergner a. a. 0., 1234; BMJ a. a. 0., Seite 805). - OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01
Versorgungsausgleich: Ausschluss - Bayerische Apothekerversorgung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde).
- OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden …
Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160). - OLG Hamm, 29.09.2004 - 11 UF 93/04
Bewertung von Beamtenversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
Der Senat folgt hinsichtlich der Bewertung der vorgenannten beamtenrechtlichen Versorgung der in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1928 f; OLG Bremen, FamRZ 2003, 929 ff; vgl. zum Streitstand auch Bergener, FamRZ 2002, 1229 ff) verbreitet vertretenen Auffassung, dass bei einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich jedenfalls dann, wenn der Versorgungsfall bei normalem Verlauf voraussichtlich nach der achten Versorgungsanpassung eintritt, die Übergangsregelungen des § 69e BeamtVG nicht mehr anwendbar sind, sondern die Berechnung der Anwartschaften nach Maßgabe der Bestimmung des § 14 I BeamtVG in der ab 1.1.2003 geltenden Fassung des Versorgungsänderungsgesetz VÄG zu erfolgen hat und dementsprechend von einem Höchstversorgungssatz von 71, 75 % statt bislang 75 % auszugehen ist.Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 I BeamtVG i. d. F. des VÄG 2001 zugrunde zu legen (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1928, 1929; OLG Bremen, FamRZ 2003, 929; OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825, bereits für die Zeit ab 1.1. 2002; OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.1. 2003, 5 UF 156/97;… Bergner, a. a. O., S. 1234).
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