Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 67; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5; ; FGG § 56 g Abs. 4 S. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5 S. 2; ; FGG § 67 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1903
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfahrenspfleger für das Vergütungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 67
Bestellung eines Verfahrenspflegers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betreuung; Aufenthaltsbestimmung; Wohnungsangelegenheiten; Gesundheitsfürsorge; Vermögensfürsorge mit Einwilligungsvorbehalt; Vergütungsfestsetzung; Rechtsmittel des Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Verfahrenspfleger, wenn der Betroffene seine Rechte wahrnehmen kann
Verfahrensgang
- AG Bonn - 36 XVII E 287
- LG Bonn - 4 T 674/01
- LG Bonn, 16.11.2001 - 4 T 623/01
- OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/2001
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 171
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 01.10.1992 - 3Z BR 120/92
Erforderlichkeit eines Verfahrenspflegers in Betreuungsverfahren
Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01
Der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, der bei der Schaffung des § 67 FGG im Vordergrund gestanden hatte (vgl. näher hierzu BayObLG FamRZ 93, 348; OLG Oldenburg FamRZ 96, 758), gebot daher nicht die Beiordnung eines Verfahrenspflegers. - LG Aurich, 14.12.1995 - 1 T 167/95
Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 16 Wx 274/01
Der Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, der bei der Schaffung des § 67 FGG im Vordergrund gestanden hatte (vgl. näher hierzu BayObLG FamRZ 93, 348; OLG Oldenburg FamRZ 96, 758), gebot daher nicht die Beiordnung eines Verfahrenspflegers.
- OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02
Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung eines Verfahrenspflegers für den …
Das wird etwa dann anzunehmen sein, wenn sich der Betroffene schriftlich meldet und seinem Schreiben zu entnehmen ist, dass er sich differenziert und verständlich äußern kann (vgl. zu einem solchen Fall OLG Köln OLG-Report 2002, S. 273). - BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03
Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund
Ist der Betroffene persönlich nicht mehr in der Lage, seine Rechte wahrzunehmen, d. h. insbesondere die Reichweite eines Antrags zu erfassen und sich zu ihm zu äußern, muss ihm ein Verfahrenspfleger als gesetzlicher Vertreter bestellt werden (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1997, 201; OLG Köln FamRZ 2003, 171; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 405).
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