Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § ... 46 Abs. 2 2. Halbs.; ; ZPO § 577 Abs. 1 u. 2; ; ZPO § 567 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 22 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richterablehnung - Befangenheit - Zurückweisung von Terminsverlegungsanträgen - willkürliche Benachteilung - gesetzlicher Feiertag - Urlaubspläne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Terminsverlegung; Behinderung des Verfahrens; Verfahrensleitung; Willkürliche Benachteiligung; Unzumutbarkeit der Terminswahrnehmung; Verfahrensverzögerung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 502
- FamRZ 2003, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01
Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. - BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80
Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit
Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01
Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. - KG, 07.05.1993 - 24 U 4707/92
Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01
Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn.
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines …
Entscheidend ist demnach, ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 13, 72 ; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 9. August 2001 - 10 W 31/01 -, NJW-RR 2002, S. 502 f.; OLG München…, Beschluss vom 22. November 2005 - 19 W 2668/05 -, juris, Rn. 6). - OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von …
Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007). - OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11
Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen …
Eine derartige Überprüfung erfolgt allein im Rechtsmittelzug, weshalb die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrens- bzw. Fehlerkontrolle darstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2396; KG Berlin OLGR KG Berlin 2005, 291; KG Berlin MDR 2005, 708; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502 - 503;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42, RN 28 m. w. N.).
- OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung
Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107). - OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21
Terminverlegungsantrag abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!
Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20, BeckRS 2020, 18690 - beck-online). - OLG Dresden, 19.11.2018 - 1 W 904/18 Eine derartige Überprüfung erfolgt allein im Rechtsmittelzug, weshalb die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrens- oder Fehlerkontrolle darstellt (BGH, Beschl. v. 14.05.2002, Az.: XI ZR 388/01; KG Berlin, OLGR KG Berlin, 2005, 291; KG Berlin, Beschl. v. 06.10.2004, Az.: 15 W 98/04; OLG Naumburg, Beschl. v. 09.08.2001, Az.: 10 W 31/01, juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 24.01.2012, Az.: 10 W 42/11, juris;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 42 Rn. 28 m.w.N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2006 - L 1 SF 34/06
Befangenheit des Richters bei verweigerter Terminsverlegung
Im Falle der Verweigerung einer Terminsverlegung wird in der Rechtsprechung im Anschluss an diese Grundsätze insbesondere dann von einem rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsantrag ausgegangen, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wird, durch Anbringung eines Ablehnungsgesuchs in letzter Minute eine Terminsverlegung zu erzwingen (vgl. etwa LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 16.04.2002 - 8 UF 33/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berichtigung eines Urteils bei fehlerhafter Aussetzung eines Versorgungsausgleichs; Änderung von Tenor und Urteilsgründen durch ein Rechtsmittel; Neue Ermittlung von Anwartschaften zum Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Zeitz, 27.06.2001 - 3 F 150/00
- OLG Naumburg, 16.04.2002 - 8 UF 33/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 40 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.03.2002 - 8 UF 39/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Durchführung des Versorgungsausgleiches entgegen den Vorschriften des VAÜG; Aussetzung eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich bei Bezug einer Dauerrente ; Kürzungsverbot wegen Rentnerprivileg des Ausgleichpflichtigen; Bezug von Rentenleistungen
Verfahrensgang
- AG Haldensleben - 16 F 246/00
- OLG Naumburg, 05.03.2002 - 8 UF 39/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 40 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 02.04.2008 - 9 UF 25/08
Gleichbehandlung von angleichungsdynamischen und nichtangleichungsdynamischen …
Der Versorgungsausgleich ist deshalb grundsätzlich auszusetzen, § 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG (OLG Naumburg, Beschluss vom 19.11.2007, Az.: 8 UF 198/07; zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2006, Az.: 9 UF 171/06; zitiert nach juris) und nach Wiederaufnahme erst dann durchzuführen, wenn auch der Berechtigte eine Rente bezieht (OLG Naumburg, FamRZ 2003, 40; OLG Brandenburg, Beschluss vom 8.3.2007, Az.: 10 UF 85/06; OLG Nürnberg, FamRZ 1995, 1362;… Rotax/Vogel, Praxis des Familienrechts, 3.A., Teil 10 Rz. 1191 ff) oder die Einkommensangleichung erfolgt ist. - OLG Brandenburg, 25.06.2007 - 9 UF 68/07
Versorgungsausgleich: Voraussetzung für eine Verfahrensdurchführung vor Ende der …
Bezieht der Ausgleichsverpflichtete eine Leistung der Altersversorgung und ist diese aufgrund des Rentnerprivileges des § 101 Abs. 3 SGBVI, des Pensionärsprivileges nach § 57 Abs. 1 S. 2 BeamtVG, des Unterhaltsprivileges nach § 5 VAHRG oder nach den maßgebenden Vorschriften des Versorgungssystems (noch) nicht zu kürzen, liegt keine tatsächliche Auswirkung vor (OLG Naumburg FamRZ 2003, 40 (Ls); Brandenburgisches OLG FamRZ 1998, 1441 m. Anm. Kemnade; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 1362;… Rotax/Vogel Teil 10 Rn. 1191, 1195;… AnwK-BGB/Rehbein§ 2 VAÜG Rn. 10;… Hoppenz/Triebs§ 2 VAÜG Rn. 8; Götsche, jurisPR-FamR 17/2006 Anm. 3.). - OLG Brandenburg, 13.02.2008 - 9 UF 209/07
Familienrechtliche Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung; …
Der Versorgungsausgleich ist zunächst auszusetzen (OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1178 - Ls.; OLG Brandenburg, OLGReport 2006, 477, 479) und - durch Wiederaufnahme - erst dann durchzuführen, wenn auch der Berechtigte eine Rente bezieht (OLG Naumburg, FamRZ 2003, 40 - Ls.; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1441 m. Anm. Kemnade; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 1362 [OLG Nürnberg 30.11.1994 - 7 UF 1187/94];… Rotax/Vogel, Praxis des Familienrechts, 3. Aufl. 2007, Teil 10 Rdnr. 1191, 1195;… AnwK-BGB/Rehbein, 2005,§ 2 VAÜG Rdnr. 10;… Hoppenz/Triebs, § 2 VAÜG Rdnr. 8; Götsche, jurisPR-FamR 17/2006 Anm. 3) oder die Einkommensangleichung erfolgt ist.
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Rechtsprechung
| AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Unzumutbare Beeinträchtigung des Rechtsschutzes bei Sperrwirkung eines anhängigen Scheidungsverfahrens im Ausland; Anwendbarkeit des Rechts eines Staates bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit der Ehepartner im Falle einer Scheidung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 40
- FamRZ 2003, 41
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.04.1992 - XII ZR 40/91
Abänderung eines im polnischen Ehescheidungsurteil der Eltern enthaltenen Titels …
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Die Verfahrensgegenstände müssen identisch sein (vgI. BGH NJW-RR 1993, 5). - BGH, 10.10.1985 - I ZR 1/83
Anderweitige Rechtshängigkeit vor einem ausländischen Gericht
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Richtig ist der Ausgangspunkt der Antragsgegnerin, daß eine im Ausland anhängige Scheidungsklage im Inland ein Prozeßhindernis begründen kann (vgl. BGH NJW 1986, 2195), wenn es in gleicher Weise um die Scheidung der Ehe der Parteien geht (vgl. KG NJW 1983, 2324). - BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 24/86
Eintritt der Rechtshändigkeit im Ausland
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Ob und wann im Ausland Rechtshängigkeit eingetreten ist, entscheidet dabei das jeweilige Verfahrensrecht des ausländischen Staates (vgl. BGH NJW 1987, 3083).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 335/81
Sperrwirkung eines im Ausland angestrengten Ehescheidungsverfahrens
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Die vorhergehende Rechtshängigkeit des ausländischen Eheverfahrens steht dem Scheidungsantrag des späteren deutschen Ehescheidungsverfahrens jedoch dann nicht entgegen, wenn der angestrebte Rechtsschutz in Deutschland unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 1983, 1269; KG FamRZ 1995, 1074). - OLG Hamm, 28.04.1992 - 1 UF 496/91
Zerrüttung der Ehe; Schutzwürdiges Interesse am Fortbestand der Ehe; Einspruch …
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Schützenswerte Interessen der Antragsgegnerin könnten darin liegen, dass die das ehelichen Zusammenleben wieder aufnehmen möchte, oder dass sie beachtliche wirtschaftliche Gründe anführen kann (vgl. OLG FamRZ 1992, 1436; FamRZ 1991, 1306). - OLG Hamm, 31.10.1994 - 8 UF 86/94
Voraussetzungen für eine Ehescheidung nach türkischem Recht
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Interessen dieser Art sind für die Antragsgegnerin weder ersichtlich, noch vorgetragen (vgl. OLG FamRZ 1995, 933). - KG, 11.02.1983 - 3 UF 3908/82
Zuständigkeit in einer Scheidungssache; Scheidung einer Ehe in Anwendung …
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Richtig ist der Ausgangspunkt der Antragsgegnerin, daß eine im Ausland anhängige Scheidungsklage im Inland ein Prozeßhindernis begründen kann (vgl. BGH NJW 1986, 2195), wenn es in gleicher Weise um die Scheidung der Ehe der Parteien geht (vgl. KG NJW 1983, 2324). - KG, 21.12.1993 - 17 UF 3819/93
Scheidung; Ehe; Verfahren; Belgien; Belgisches Gericht; Dauer; Belastung; …
Auszug aus AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01
Die vorhergehende Rechtshängigkeit des ausländischen Eheverfahrens steht dem Scheidungsantrag des späteren deutschen Ehescheidungsverfahrens jedoch dann nicht entgegen, wenn der angestrebte Rechtsschutz in Deutschland unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 1983, 1269; KG FamRZ 1995, 1074).
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