Rechtsprechung
| BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgrenzung zwischen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung und Antrag auf Betreuerwechsel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 4 § 1908b
Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Betreuerbestellung; Antrag auf Betreuerwechsel; Ermessensentscheidung des Landgerichts
Verfahrensgang
- AG Bad Kissingen - XVII 53/92
- LG Schweinfurt - 24F T 73/02
- BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 784
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95
Entlassung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen ist zulässig, insbesondere statthaft (§§ 29 Abs. 2, 69g Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FGG; vgl. BayObLGZ 1995, 267 = FGPrax 1995, 197/198, Bassenge/Herbst/Roth FGG/RpflG 9. Aufl. § 29 FGG Rn. 11 und 12).Der Nachfolgebetreuer ist in Fällen dieser Art grundsätzlich zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908b BGB vorliegen müssten (vgl. BayObLG, FGPrax 1995, 197/198).
- BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen …
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Mangelnde Eignung resultiert aus den Eigenschaften oder Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn der Betreuer den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann, wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt oder wenn er in anderer weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3).Ein solcher Vorschlag ist für das Gericht allerdings nicht schlechthin verbindlich, da § 1908b Abs. 3 BGB dem Tatrichter ein Ermessen einräumt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260).
- BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92
Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328;… Bassenge § 27 FGG Rn. 16;… Jansen § 27 Rn. 23).
- BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95
Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen …
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Mangelnde Eignung resultiert aus den Eigenschaften oder Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn der Betreuer den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann, wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt oder wenn er in anderer weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3). - BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94
Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Mangelnde Eignung resultiert aus den Eigenschaften oder Verhältnissen des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1353; 1996, 509/510; 1998, 1259/1260) und ist etwa gegeben, wenn der Betreuer den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann, wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt oder wenn er in anderer weise seine Pflichten verletzt (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1259/1260;… Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1908b Rn. 3). - OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01
Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87;… Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein. - BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328;… Bassenge § 27 FGG Rn. 16;… Jansen § 27 Rn. 23). - BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02
Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des …
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87;… Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein. - BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97
Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung …
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87;… Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein. - BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93
Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft
Auszug aus BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02
Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328;… Bassenge § 27 FGG Rn. 16;… Jansen § 27 Rn. 23). - OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung
- OLG München, 18.04.2007 - 33 Wx 52/07
Kein Beschwerderecht des Testamentsvollstreckers gegen Ablehnung der Entlassung …
Im übrigen wäre die auf einen Austausch des bisher tätigen Betreuers gerichtete Beschwerde selbst dann nicht nach der genannten Vorschrift zulässig, wenn der Beteiligte zu 1 zu dem davon erfassten Personenkreis gehörte, weil § 69g Abs. 1 FGG weder unmittelbar noch über § 69i Abs. 7 FGG - der insoweit keinen Verweis enthält - auf die Ablehnung der Entlassung des bestellten Betreuers anwendbar ist (vgl. BGHZ 132, 157 = FamRZ 1996, 607; BayObLG FamRZ 2003, 784;… Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. § 69g Rn. 14). - OLG Zweibrücken, 23.12.2004 - 3 W 250/04
Betreuungsverfahren: Beschwerde gegen die Betreuerauswahl und Überprüfbarkeit des …
Deren Entscheidung kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, d. h. dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. Senat, FG Prax 2004, 286 und BayObLG FamRZ 2003, 784, 786, jew. m.w.N.). - BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04
Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor …
Das Gericht muss allerdings prüfen, ob der Betreuerwechsel, auch wenn er möglich ist, dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft (…vgl. Palandt/Diede- richsen § 1908b Rn. 8; BayObLG FamRZ 2003, 784 bis 786 und Senatbeschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03 = FamRZ 2004, 736 [LS]). - BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03
Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch …
Obwohl verfahrensrechtlich gesehen auch im Beschwerdeverfahren neue Tatsachen vorgetragen werden können (§ 23 FGG), spricht neuer Sachvortrag in Fällen der vorliegenden Art doch eher dafür, dass der Antragsteller auch eine neue Sachentscheidung, nicht aber die Korrektur einer früheren Entscheidung erstrebt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 784/785). - BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03
Anfechtbarkeit der endgültigen Betreuerbestellung - Abgrenzung von …
Allerdings ist das Zeitmoment ein nicht unerhebliches Auslegungskriterium für die Abgrenzung zwischen Anfechtung der Bestellung und Antrag auf Entlassung des Betreuers (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 784/785).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".