Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 1684 Abs. 1, 2 (= § 1634 Abs. 1 a. F.)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1684 Abs. 2; ; BGB § 1634 Abs. 1 a.F.
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1684 Abs. 1, 2 (= § 1634 Abs. 1 a.F.)
Schadensersatz bei Erschwerung des Umgangsrechtes mit Kind - Prof. Dr. Lorenz
Schadensersatzanspruch des umgangsberechtigten Elternteils wegen Nichtgewährung des Umgangs: Umgangsrecht (§ 1684 I BGB) als absolutes (sonstiges) Recht i.S.v. § 823 I BGB
- Wolters Kluwer
Schadensersatz - Elternteil - Umgang - Mehraufwendungen - Umgangsrecht - Umgangsberechtigung - Umgangsverfahren - Umgangsgewährung - Abholen
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Schadensersatz bei Umgangsverweigerung für Mehraufwendungen des Umgangsberechtigten Elternteils
- afs-rechtsanwaelte.de
Schadensersatz wegen Verletzung des Umgangsrechts
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Schadensersatzanspruch des umgangsberechtigten Elternteil, wenn ihm der andere Elternteil nicht den vorhergesehen Umgang gewährt und ihn dadurch Mehraufwendungen entstehen.
- ra.de
- jurawelt.com
Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen
- RA Kotz
Umgangsrecht nicht gewährt - Schadensersatzansprüche?
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684 Abs. 1, 2 § 1634 Abs. 1 (a.F.)
Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Vorenthaltung des Umgangs mit einem Kind - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichthof entscheidet über Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatz bei Verstoß gegen gerichtliche Regelung
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zum Schadensersatzanspruch bei Verletzung des Umgangsrechts
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- 123recht.net (Pressemeldung)
Schadenersatz für Vater wegen verweigerten Umgangs mit Kind // Ex-Frau muss zusätzliche Fahrtkosten zahlen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Familienrecht; Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Umgangsrecht - Schadenersatz bei Verletzung des Umgangsrechts
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Familienrecht; Deliktsrecht, Schadensersatz bei Nichteinhalten der Umgangsregelung
Verfahrensgang
- BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
- BGH, 14.08.2002 - XII ZR 173/00
Papierfundstellen
- BGHZ 151, 155
- NJW 2002, 2566
- MDR 2002, 1193
- FamRZ 2002, 1099
- FamRZ 2003, 927 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98
Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils; …
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Es ist zweifelhaft, ob diese Sicht richtig ist (anders etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 - FamRZ 2002 zur Veröffentlichung bestimmt in Heft 15;… Soergel/ Strätz BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 5;… Erman/Michalski BGB 10. Aufl. § 1684 Rdn. 5;… Staudinger/Rauscher BGB 13. Bearb., § 1684 Rdn. 25; RGZ 141, 319, 320 auf der Grundlage der Annahme, das Umgangsrecht sei ein dem Berechtigten verbliebener Teil der elterlichen Gewalt; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 - FamRZ 1999, 651, 652: "absolutes ... Recht"). - BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74
Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des …
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Soweit das Oberlandesgericht als Beleg für seine Auffassung das Urteil des Senats vom 13. Oktober 1976 (IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40 f.) heranziehen will, geht es von einem unzutreffenden Verständnis dieser Entscheidung aus. - BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91
Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Auch ein etwaiger Irrtum der Beklagten über diese Rechtslage hindert - weil vermeidlich (vgl. etwa BGHZ 118, 201, 208) - die Annahme einer schuldhaften Pflichtverletzung nicht.
- BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93
Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen …
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Da die mit der Ausübung des Umgangsrechts verbundenen Kosten grundsätzlich vom Umgangsberechtigten zu tragen sind (Senatsurteil vom 9. November 1994 - XII ZR 206/93 - FamRZ 1995, 215), umfaßt dieses gesetzliche Rechtsverhältnis die - auch im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegende - Pflicht, bei der Gewährung des Umgangs auf die Vermögensbelange des Umgangsberechtigten Bedacht zu nehmen und diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem Kind nicht durch die Auferlegung unnötiger Vermögensopfer zu erschweren oder gar - dem Kindeswohl und Kindesrecht zuwider - für die Zukunft zu verleiden. - OLG Karlsruhe, 21.12.2001 - 5 UF 78/01
Ersatz der vergeblich aufgewendeten Kosten für die Anreise und Aufenthalt zu …
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Es ist zweifelhaft, ob diese Sicht richtig ist (anders etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 - FamRZ 2002 zur Veröffentlichung bestimmt in Heft 15;… Soergel/ Strätz BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 5;… Erman/Michalski BGB 10. Aufl. § 1684 Rdn. 5;… Staudinger/Rauscher BGB 13. Bearb., § 1684 Rdn. 25; RGZ 141, 319, 320 auf der Grundlage der Annahme, das Umgangsrecht sei ein dem Berechtigten verbliebener Teil der elterlichen Gewalt; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 - FamRZ 1999, 651, 652: "absolutes ... Recht"). - BGH, 02.11.1988 - IVb ZA 9/88
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Da das Berufungsgericht die Sache als Streitverfahren - nicht als Familiensache - angesehen hat und diese (im übrigen zutreffende, § 23 b GVG) Beurteilung das Revisionsgericht bindet (§ 549 Abs. 2 ZPO, vgl. etwa Senatsbeschluß vom 2. November 1988 - IVb ZA 9/88 - BGHR ZPO § 549 Abs. 2 (n.F.) Familiensache 2), konnte das Oberlandesgericht die Zulassung der Revision zwar nicht auf den von ihm angeführten § 621 e Abs. 1 Satz 2 ZPO stützen. - RG, 13.07.1933 - IV 138/33
1. Darf der geschiedene Ehegatte, dem die Sorge für die Person des Kindes …
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00
Es ist zweifelhaft, ob diese Sicht richtig ist (anders etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 UF 78/01 - FamRZ 2002 zur Veröffentlichung bestimmt in Heft 15;… Soergel/ Strätz BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 5;… Erman/Michalski BGB 10. Aufl. § 1684 Rdn. 5;… Staudinger/Rauscher BGB 13. Bearb., § 1684 Rdn. 25; RGZ 141, 319, 320 auf der Grundlage der Annahme, das Umgangsrecht sei ein dem Berechtigten verbliebener Teil der elterlichen Gewalt; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 - FamRZ 1999, 651, 652: "absolutes ... Recht").
- BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02
Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen …
a) Nach der bisherigen - auf dem Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum 1. Juli 1998 beruhenden - Rechtsprechung des Senats hat der Umgangsberechtigte die üblichen Kosten, die ihm bei der Ausübung des Umgangsrechts entstehen, wie Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten und ähnliches, allerdings grundsätzlich selbst zu tragen; er kann sie deshalb weder unmittelbar im Wege der Erstattung noch mittelbar im Wege einer Einkommensminderung geltend machen, und zwar weder gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind noch gegenüber einem unterhaltsberechtigten Ehegatten (Senatsurteile vom 9. November 1994 - XII ZR 206/93 - FamRZ 1995, 215, 216 mit ablehnender Anmerkung Weychardt FamRZ 1995, 539, 540 und vom 19. Juni 2002 - XII ZR 173/00 - FamRZ 2002, 1099, 1100). - BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11
Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der …
Rn. 21 Gerichtliche Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht haben nach ständiger Rechtsprechung des Senats stets das Kindeswohl zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 17 ff. und BGHZ 151, 155 = FamRZ 2002, 1099 Rn. 15 ff.). - BGH, 20.02.2013 - XII ZB 412/11
Unterhaltsleistung des Ehemanns für das scheineheliche Kind: Schadenersatzpflicht …
Rn. 27 Als Anspruchsgrundlage für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch käme allenfalls § 280 BGB in Betracht (vgl. Senatsurteil BGHZ 151, 155 = FamRZ 2002, 1099, 1100 zum Schadensersatz bei Umgangsvereitelung aus pFV).
- AG Monschau, 31.03.2003 - 6 F 107/02 Dieses gesetzliche Rechtsverhältnis umfasst die ... auch im wohlverstandenen Interesse der Kinder liegende ... Pflicht, bei der Gewährung des Umgangs auf die Vermögensbelange des Umgangsberechtigten Bedacht zu nehmen und diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechtes mit den Kindern nicht durch die Auferlegung unnötiger Vermögensopfer zu erschweren oder gar ... dem Kindeswohl und Kindesrecht zuwider ... für die Zukunft zu verleiden (vgl. BGH NJW 2002, 2566 ff. *).
- OLG Bremen, 24.11.2017 - 4 UF 61/17
Schadensersatz für Kosten, die einem umgangsberechtigten Elternteil dadurch …
a) Der BGH hat bereits in seiner Entscheidung vom 19.6.2002 ausgesprochen, dass der umgangsberechtigte Elternteil von dem anderen Elternteil Schadensersatz verlangen könne, wenn letzterer ihm den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewähre und ihm daraus Mehraufwendungen entstünden (BGHZ 151, 155). - OLG Frankfurt, 21.07.2015 - 4 UF 379/14
Haftung des Umgangsverpflichteten für Kosten, die durch Verhinderung des …
Grundsätzlich steht einem Elternteil, dem die Wahrnehmung des durch gerichtliche Entscheidung oder Vergleich titulierten Umgangs mit dem Kind durch den Umgangsverpflichteten nicht ermöglicht wird, ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens zu (vgl. BGH FamRZ 2002, 1099; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt ZKJ 2006, 46; OLG Köln FamRZ 2015, 151).Eine Verletzung dieser Verpflichtung kann - unter Heranziehung der zur positiven Forderungsverletzung entwickelten Grundsätze - Schadensersatzpflichten des Verletzers gegenüber dem umgangsberechtigten Elternteil auslösen (BGH FamRZ 2002, 1099).
Im Hinblick auf die familiären Beziehungen zwischen den Beteiligten und die besondere Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts als elterliches Pflichtenrecht für den Anspruch auf Schadensersatz sind auch der Aspekt eines etwaigen Mitverschuldens des umgangsberechtigten Elternteils bei der Schadensentstehung (vgl. BGH FamRZ 2002, 1099 ), wie auch die Frage der Schadensminderungspflicht (vgl. OLG Köln FamRZ 2015, 151) besonders zu berücksichtigen.
- AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05
Strafbarkeit wegen Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 Abs. 2 Nr. 2 …
Soweit ein Elternteil die gerichtliche Einschätzung der Belange des Kindeswohls durch das Familiengericht nicht teilt, hat er die Möglichkeit der Beschwerde oder eines Änderungsantrages, in dringlichen Fällen auch im Wege der einstweiligen oder vorläufigen Anordnung (vgl. BGHZ 151, 155). - BGH, 27.01.2004 - VI ZB 33/03
Statthaftigkeit der zugelassenen Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung der Abgabe an …
Er hat in den Entscheidungsgründen aber zugleich die Auffassung des Berufungsgerichts gebilligt, daß es sich um ein Streitverfahren und nicht um eine Familiensache im Sinne des § 23b GVG handelt (vgl. BGHZ 151, 155, 157 f.). - OLG Köln, 16.10.2014 - 19 U 45/14
Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers
Rn. 29 Ungeachtet dessen weist der Senat auf folgendes hin: Es ist schon fraglich, inwieweit das Umgangsrechts eines Elternteils als absolutes Recht i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, das bei Verweigerung dem berechtigten Elternteil einen Schadensersatzanspruch gegen den verpflichteten Elternteil begründet (so etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1056; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1339; offen gelassen von BGH NJW 2002, 2566). - KG, 17.06.2015 - 18 WF 109/14
Verhängung eines Ordnungsgeldes in einem Umgangsverfahren: Vollstreckbarkeit der …
Rn. 16 Gerichtliche Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht haben nach ständiger Rechtsprechung des BGH stets das Kindeswohl zu berücksichtigen (BGH FamRZ 2010, 1060 Rn. 17 ff. und FamRZ 2002, 1099 Rn. 15 ff.). - OLG Frankfurt, 08.02.2022 - 6 WF 14/22
Kosten für die Ausübung des Umgangs
- KG, 06.04.2017 - 19 UF 87/16
Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung: …
- OLG Hamburg, 09.05.2017 - 7 UF 75/16
Umgangsrecht: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine …
- OLG Köln, 18.09.2014 - 19 U 45/14
Haftung des Umgangs- und Ergänzungspflegers
- OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 10 WF 49/07
Abänderung einer Umgangsregelung: Kostentragung durch umganggewährenden …
- KG, 16.03.2017 - 19 UF 87/16
Verstoß des umgangsverpflichteten Elternteils gegen die Umgangsvereinbarung: …
- AG Bremen, 14.08.2007 - 8 C 90/07
Schadensersatzpflicht im Rahmen der schuldhaften Verhinderung der vom …
- OLG Hamm, 30.12.2002 - 2 Sdb (FamS) Zust 23/02
Vereitelung des Umgangsrechts mit dem Kind; Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
- OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 5 UF 238/02
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Rechtsprechung
| BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 1821; ; BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 55; ; FGG § 62
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1821, 1829 Abs. 1 Satz 2; FGG § 28 Abs. 2, §§ 55, 62
Unabänderlichkeit der Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor Mitteilung an den Vertragspartner - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen vormundschaftliche Genehmigungsentscheidung; Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft; Tod des Betroffenen; Nichtigkeit der Pflegerbestellung bei Unwirksamkeit der Pflegschaftsanordnung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Unabänderbarkeit einer die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung verweigernden Entscheidung des Beschwerdegerichts
- ra.de
- rechtsportal.de
Abänderbarkeit der im Beschwerdeverfahren erfolgten, dem Vertragspartner mitgeteilten Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Familienrecht - Verweigerung der Genehmigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 955
- MDR 2003, 934 (Ls.)
- FGPrax 2003, 169
- FamRZ 2003, 868 (Ls.)
- FamRZ 2003, 927
- Rpfleger 2003, 423
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
Auszug aus BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01
c) Die Unvereinbarkeit der §§ 62 und 55 FGG mit Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG, Beschluß v. 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 - NJW 2000, 1709) kann für die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nur von Bedeutung sein, soweit sie sich gegen eine unabänderbare vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsentscheidung richtet.Das Landgericht hat die Beschwerden im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2000 (u.a. NJW 2000, 1709) für zulässig erachtet und die angefochtenen Beschlüsse des Rechtspflegers aufgehoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 18. Januar 2000 (aaO) die §§ 62 und 55 FGG mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar erklärt, soweit sie den in ihren Rechten Betroffenen jede Möglichkeit verwehren, Entscheidungen des Rechtspflegers der Prüfung durch den Richter zu unterziehen.
- BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96
Voraussetzungen der Vorlage
Auszug aus BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01
Danach ist die Vorlage insbesondere dann unzulässig, wenn schon aus dem Inhalt des vorgelegten Beschlusses - aus dem dort mitgeteilten Sachverhalt und der dort zum Ausdruck gebrachten rechtlichen Beurteilung - folgt, daß es der Klärung der Vorlagefrage nicht bedarf (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 - XII ZB 97/96 - NJW-RR 1997, 1162). - OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Erteilung einer …
Auszug aus BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01
Das Oberlandesgericht Köln hält dieses Rechtsmittel für zulässig, sieht sich jedoch durch die in FamRZ 2001, 710 f. veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. August 2000 gehindert, eine sachliche Entscheidung zu treffen. - BGH, 01.07.1998 - XII ZB 181/97
Vergütung für Betreuungstätigkeit - Bemessung des Stundensatzes für einen …
Auszug aus BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01
Er prüft aber, ob unter Zugrundelegung dieser Beurteilung Entscheidungserheblichkeit und Abweichung vorliegen (st.Rspr. vgl. etwa Senatsbeschluß vom 1. Juli 1998 - XII ZB 181/97 - FamRZ 1999, 22, 23).
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers
Er prüft aber, ob die Rechtsauffassung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, für die Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts erheblich gewesen ist (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 1998 - XII ZB 181/97 - FamRZ 1999, 22, 23 und vom 19. März 2003 - XII ZB 121/01 - FamRZ 2003, 868, 869). - LG Potsdam, 23.11.2018 - 1 O 45/15
Anspruch auf Beseitigung von Zaunfundamentüberständen durch Nachbarn
Störer ist nicht nur derjenige, der den störenden Zustand herbeigeführt hat, sondern auch derjenige, durch dessen maßgebenden Willen der die Eigentumsbeeinträchtigung herbeiführende Zustand aufrechterhalten wird (vgl. bereits BGHZ 29, Seite 314 sowie BGH in NJW-RR 2003, 955). - BGH, 23.06.2005 - V ZB 61/05
Zulässigkeit einer Vorlage in Wohnungseigentumssachen
Er prüft aber, ob die Rechtsauffassung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, für die Entscheidung des anderen Oberlandesgerichts erheblich gewesen ist (st. Rechtspr., vgl. Senat, BGHZ 21, 234, 236; Beschl. v. 1. Juli 1993, V ZB 19/93, NJW 1993, 3069; BGH, Beschl. v. 1. Juli 1998, XII ZB 181/97, FamRZ 1999, 22, 23; v. 19. März 2003, XII ZB 121/01, FamRZ 2003, 868, 869 u. v. 23. Juli 2003, XII ZB 87/03, NJW-RR 2003, 1356).
- BGH, 29.09.2005 - V ZB 107/05
Voraussetzungen einer Vorlage
Er prüft aber, ob die Entscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, dieselbe Rechtsfrage betrifft (st. Rspr., vgl. Senat, BGHZ 21, 234, 236; Beschl. v. 1. Juli 1993, V ZB 19/93, NJW 1993, 3069; BGH, Beschl. v. 1. Juli 1998, XII ZB 181/97, FamRZ 1999, 22, 23; v. 19. März 2003, XII ZB 121/01, FamRZ 2003, 868, 869 und v. 23. Juli 2003, XII ZB 87/03, NJW-RR 2003, 1356). - OLG Köln, 07.07.2003 - 16 Wx 8/01
Pflegerbestellung für einen ausländischen Staatsbürger
Dieser hat durch Beschluss vom 19.3.2003 - XII ZB 121/01 - mangels Divergenz die Sache dem Senat zur Behandlung und Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückgegeben.Rn. 6 a) Die Rechtsbeschwerde ist statthaft - wie der BGH in seiner auf Vorlage des Senats (Beschluss vom 6.6.2001 = OLGR Köln 2001, 369) ergangenen Entscheidung vom 19.3.2003 (XII ZB 121/01) ausgeführt hat - auch insoweit, als das Landgericht die erteilten vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen aufgehoben, also die Genehmigung verweigert hat, weil die Entscheidung noch keine unabänderbare vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsentscheidung beinhaltet, denn die Verweigerung der Genehmigung konnte dem Vertragsgegner gegenüber nur unter den Voraussetzungen des § 1829 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 BGB, d.h. auch mit der Mitteilung an die Beteiligten zu 4) durch die Beteiligte zu 1) wirksam und damit unabänderbar im Sinne des § 55 FGG werden, woran es hier fehlt.
- OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 UF 152/03
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Genehmigung
Die Zulässigkeit der Beschwerde ist auch nicht durch §§ 55, 62 FGG i. V. m. §§ 64 III S. 2 FGG, 621 a I S. 1, 621 Nr. 1 ZPO gehindert, denn der angefochtenen Genehmigung ging kein anfechtbarer Vorbescheid voraus (so auch OLG Schleswig, FamRZ 2001, 52; OLG Köln, FamRZ 2001, 1167; OLG Dresden, FamRZ 2001, 1307; in diesem Sinne auch BGH FamRZ 2003, 868; Zorn: Rechtsmittel gegen die Erteilung der .... familiengerichtlichen Genehmigung, in FamRZ 2001, 1274).Im Anwendungsbereich des § 55 FGG ist diese Möglichkeit aber ab dem Zeitpunkt, in dem die Erteilung der Genehmigung einem Dritten gegenüber wirksam geworden ist, gemäß § 11 III S. 1 RPflG abgeschnitten (vgl. zur Problematik auch Dümig, Anm. zu BGH FamRZ 2003, 868, in FamRZ 2003, 927).
- OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 13 U 148/06
Nachlasspflegschaft: Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers
Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft für eine Ausländerin und die von dieser getroffenen Maßnahmen unter Hinweis darauf, dass die Anordnung gem. § 14 Nr. 4 RPflG dem Richter vorbehalten sei, gestützt auf § 8 Abs. 4 S. 1 RPflG als unwirksam bezeichnet (BGH NJW-RR 2003, 955, 956). - BGH, 06.07.2005 - XII ZB 101/01
Übertragung von Rentenanwartschaften im Wege des Splittings; Dynamisierung der …
Soweit in der Literatur vereinzelt auch gegen die Neufassung der Barwert-Verordnung weitergehende Einwendungen erhoben werden, teilt der Senat diese Kritik nicht (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2003 - XII ZB 152/01 und XII ZB 121/01 - FamRZ 2003, 1639 bzw. FuR 2004, 37; zur Maßgeblichkeit des zur Zeit der Entscheidung geltenden Rechts auch für die Höhe des Versorgungsausgleichs vgl. etwa Senatsbeschluß vom 9. Februar 2000 - XII ZB 24/96 - FamRZ 2000, 748, 749). - BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03
Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55 , 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des …
Die Frage der Vereinbarkeit von §§ 62 und 55 FGG mit Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. hierzu BVerfG NJW 2000, 1709 und BGH Beschluss vom 19.3.2003 - XII ZB 121/01) stellt sich hier nicht, da die zuständige Rechtspflegerin vor der Genehmigung der Verfügung über das Grundstück gemäß § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB einen Vorbescheid erlassen hatte und dieser auf Rechtsmittel des Betroffenen durch eine richterliche Entscheidung überprüft und bestätigt worden war.
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