Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 29.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4407
OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03 (https://dejure.org/2004,4407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2004 - 18 UF 30/03 (https://dejure.org/2004,4407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2004 - 18 UF 30/03 (https://dejure.org/2004,4407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 1626 a; ; BGB § 1687; ; EGBGB Art. 224; ; EGBGB § 2 Abs. 3; ; EGBGB § 2 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Ersetzung der Sorgeerklärung eines Elternteils nach Art. 224 § 2 Abs. 3 EGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern; Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2 im Hinblick auf das Sorgerecht von vor dem Inkrafttreten des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29.01.2003 (1 BvR 933/01, FamRZ 2003, 285) in Bezug auf die angegriffene Gesetzesnorm und die erwähnten Beschlüsse des AG Tübingen, OLG Stuttgart und BGH wie folgt entschieden:.

    Bei dieser vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.01.2003 (FamRZ 2003, 285) verlangten Übergangsvorschrift handelt es sich um die gerichtliche Ersetzung einer Erklärung des mit dem Antragsteller nicht verheirateten Elternteils gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 29.01.2003 unter C. I. 2. a) (FamRZ 2003, 285, 288 f.) ausgeführt hat, beruht die mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz durch § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB den Eltern eines nichtehelichen Kindes eröffnete Möglichkeit, rechtlich gemeinsam Sorge für ihr Kind zu tragen, auf einem Regelungskonzept, das unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern über die gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht.

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Der BGH hat mit Beschluss vom 04.04.2001 (XII ZB 3/00, FamRZ 2001, 907) die weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.

  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a ff. BGB bei Bestehen einer Konfliktlage …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 02.12.1999 (18 UF 259/99) die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tübingen vom 19.05.1999 als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Deshalb kann nicht ausschlaggebend sein, ob wichtige, unter § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB fallende Entscheidungen in absehbarer Zeit anstehen (Senat FamRZ 1999, 1596 für die Anwendung von § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; bestätigt durch BGH FamRZ 1999, 1646, 1647).
  • BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99

    Regelung der elterlichen Sorge bei getrennt lebenden Eltern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Erwähnt seien § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB, an dessen Verfassungsmäßigkeit Zweifel in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bisher nicht geäußert wurden, sowie § 1672 Abs. 1 S. 2 BGB, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23.04.2003 (FamRZ 2003, 1447) bestätigt hat.
  • OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 18 UF 389/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Deshalb kann nicht ausschlaggebend sein, ob wichtige, unter § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB fallende Entscheidungen in absehbarer Zeit anstehen (Senat FamRZ 1999, 1596 für die Anwendung von § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; bestätigt durch BGH FamRZ 1999, 1646, 1647).
  • BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04

    Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 1397 ff. veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Die Voraussetzungen des Art. 224 § 2 Abs. 3 und 4 EGBGB, unter denen der Vater die von ihm angestrebte Beteiligung an der elterlichen Sorge für J. erlangen könne, lägen nicht vor.
  • OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07

    Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das …

    Die Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells kann im Einzelfall nicht gerechtfertigt sein (vgl. KG FamRZ 2006, 798. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1397).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16737
OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02 (https://dejure.org/2004,16737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2004 - 1 UF 309/02 (https://dejure.org/2004,16737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 1 UF 309/02 (https://dejure.org/2004,16737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1397 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02
    In dieselbe Richtung geht auch die Entscheidung des BVerfG vom 9.4.2003, ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der vorgenannten Bestimmung betreffend (FamRZ 03, 1370, 1377).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02
    Insoweit orientiert sich der Senat an der vom BGH entwickelten Rechtsprechung zur Änderung seiner Grundsätze betreffend die Behandlung der nach Scheidung erzielten Erwerbseinkünfte der bisherigen Hausfrau (FamRZ 2001, 986).
  • BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93

    Minderung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsberechtigten Ehegatten wegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02
    Damit befand er sich in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1995 215, 216) .
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02
    Für die von der Klägerin angeregte Zulassung der Revision zur Überprüfung der Angemessenheit der damit für die zurückliegende Zeit weiter angewendeten Quote des Senats besteht keine Veranlassung, nachdem der BGH diese bereits als tatrichterlich vertretbar gebilligt hat (zuletzt FamRZ 03, 590).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02
    Eine weitere vorsichtige Ausweitung seiner Rechtsprechung mit Blick auf eine mögliche Berücksichtigung von Umgangskosten beim Unterhalt enthält die Entscheidung vom 29.1.2003 (FamRZ 03, 445, 449) betreffend die Verfassungsmäßigkeit des § 1612 b Abs. 5 BGB.
  • BGH, 19.12.1990 - XII ZR 27/90

    Angemessenheit einer nachehelichen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 1 UF 309/02
    Im übrigen stehen weder ihr Alter (geboren am 30.4.1954, also dann 50 Jahre alt) noch die langjährige Berufsunterbrechung einer Erwerbstätigkeit entgegen (BGH FamRZ 1991, 416, 419).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen …

    Da das Unterhaltsrecht dem Unterhaltspflichtigen nicht die Möglichkeit nehmen darf, sein Umgangsrecht zur Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung auszuüben, sind die damit verbundenen Kosten konsequenterweise unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn und soweit sie nicht anderweitig, insbesondere nicht aus dem anteiligen Kindergeld, bestritten werden können (…ebenso Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 169;… Luthin/Margraf Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 1341 a; vgl. auch OLG Frankfurt FPR 2004, 398, 399).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht