Rechtsprechung
| BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; KostO § 30; ; KostO § 131 Abs. 2
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erweiterung der Aufgabenkreise, Geschäftswert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs mit Familienangehörigen und Geschäftswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Erweiterung des Aufgabenkreises einer Berufsbetreuerin; Erweiterung des Aufgabenkreises und kollidierende Grundrechte; Befristung der Aufgabe; Beschwerdebefugnis von Angehörigen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 07.08.2003 - 13 T 10142/02
- LG Nürnberg-Fürth, 07.08.2003 - 13 T 8559/03
- BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1217
- FamRZ 2004, 1670
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02
Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Voraussetzung ist auch insoweit, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen und auch insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§§ 1908d Abs. 3 Satz 2, 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLGZ 2003, 33/35 = FamRZ 2003, 962).In seiner Abwehrfunktion bildet die Norm einen Schutzschild gegen störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe des Staates in die familiären Beziehungen (vgl. BVerfGE 6, 386/388; 81, 1/6; BayObLG FamRZ 2003, 962).
- BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Es handelt sich hierbei um die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes und die ablehnenden Entscheidungen in diesen Fällen (vgl. BGH NJW 1996, 1825;… BayObLG aaO).Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).
- BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 267/01
Umgangsrecht der Verwandten gegenüber Umgangbestimmungsrecht des Betreuers
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
bb) Dem Betreuer kann die Aufgabe übertragen werden, den Umgang des Betroffenen zu regeln (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 907), vor allem, wenn dem Betroffenen Besuche oder Telefonanrufe gesundheitlich schaden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1524).Ob Geschwister alleine unter den Familienbegriff fallen, ist umstritten (…vgl. Jarass/Pieroth GG 6. Aufl. Art. 6 Rn. 4 m.w.N.; ablehnend BayObLG FamRZ 2002, 907/908).
- BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des …
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Eine solche Rechtsbeeinträchtigung kann der Vater hier aber nicht geltend machen; das sogenannte Angehörigenprivileg nach § 1897 Abs. 5 BGB begründet kein selbständiges Beschwerderecht der übergangenen Verwandten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 m.w.N.;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 22).Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).
- BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01
Anwesenheit im JGG-Verfahren
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Daraus folgt, dass der Umgang zwischen Eltern und Kind jedenfalls in Krisensituationen seiner Persönlichkeit staatlicherseits nur eingeschränkt werden darf, wenn der Grundrechtsschutz durch die immanente Schranke anderer verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 296) zurückgedrängt wird. - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Eine bloße Begegnungsgemeinschaft zwischen Eltern und volljährigen Kindern genießt vergleichsweise geringen Grundrechtsschutz (vgl. BVerfGE 80, 81/90). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86
Schlüsselgewalt
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
In seiner Abwehrfunktion bildet die Norm einen Schutzschild gegen störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe des Staates in die familiären Beziehungen (vgl. BVerfGE 6, 386/388; 81, 1/6; BayObLG FamRZ 2003, 962). - BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170/178). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Voraussetzung ist auch insoweit, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen oder seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheit, deren Besorgung dem Betreuer zusätzlich übertragen werden soll, nicht selbst besorgen und auch insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§§ 1908d Abs. 3 Satz 2, 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB; BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLGZ 2003, 33/35 = FamRZ 2003, 962). - BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56
Haushaltsbesteuerung
Auszug aus BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
In seiner Abwehrfunktion bildet die Norm einen Schutzschild gegen störende, schädigende oder benachteiligende Eingriffe des Staates in die familiären Beziehungen (vgl. BVerfGE 6, 386/388; 81, 1/6; BayObLG FamRZ 2003, 962). - BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00
Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats
- BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 296/99
Besuche des Ehepartners als Aufgaben des Betreuers
- BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02
Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des …
- BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03
Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch …
- BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92
Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die …
- BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20
Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und …
Hierbei ist - soweit jeweils einschlägig - der verfassungsrechtliche Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zu beachten (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1670 f. mwN; zum Schutz der Begegnungsgemeinschaft vgl. BVerfGE 80, 81 = FamRZ 1989, 715, 716 f.).
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Rechtsprechung
| AG Halle/Saale, 12.12.2003 - 24 F 2294/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Bezahlung des Sonderbedarfs bei Klassenfahrtkosten; Verpflichtung zur Zahlung eines Regelbetrages; Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall zur Feststellung eines unregelmäßigen, außergewöhnlich hohen Bedarfs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1670 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 25.09.2002 - 11 WF 463/02
Kindesunterhalt: Behandlung von Kosten für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht
Auszug aus AG Halle/Saale, 12.12.2003 - 24 F 2294/03
Insofern lag der Unterhaltszahlbetrag auch unterhalb des Existenzminimums der minderjährigen Klägerin, sodass die Klägerin auch aus diesem Grund nicht auf ein Ansparen aus dem laufenden Unterhalt verwiesen werden kann (vergl. OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1998, 14 WF 157/98 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.2002, 11 WF 463/02). - OLG Köln, 29.10.1998 - 14 WF 157/98
Kosten für die Teilnahme an einem schulbegleitenden Studienkreis als Sonderbedarf …
Auszug aus AG Halle/Saale, 12.12.2003 - 24 F 2294/03
Insofern lag der Unterhaltszahlbetrag auch unterhalb des Existenzminimums der minderjährigen Klägerin, sodass die Klägerin auch aus diesem Grund nicht auf ein Ansparen aus dem laufenden Unterhalt verwiesen werden kann (vergl. OLG Köln, Beschluss vom 29.10.1998, 14 WF 157/98 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.2002, 11 WF 463/02).
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