Rechtsprechung
| BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision bei eindeutigen Missverständnissen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und drohender Wiederholungsgefahr; Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei einer Verbesserung der gerügten Fehlerpraxis durch eine Leitentscheidung ...
- ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Korrektur einer Fehlerpraxis durch eine Leitentscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Missverständnis höchstrichterlicher Rspr.: Revisionszulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
Besprechungen u.ä.
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
- BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 154
- MDR 2005, 104
- FamRZ 2004, 1783 (Ls.)
- VersR 2005, 809 (Ls.)
- BB 2004, 2378 (Ls.)
- AnwBl 2005, 218
- JR 2005, 155
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (19)
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/02
Zulassung der Revision; Nachträgliche Änderung der tatsachlichen Verhältnisse
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 20. November 2002, IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352; Beschl. v. 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609; Beschl. v. 8. April 2003, XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320; Beschl. v. 13. August 2003, XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354;… MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 544 Rdn. 14) und beruht auf einem für das Beschwerdeverfahren anerkannten allgemeinen Grundsatz (…vgl. Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 572 Rdn. 12 m.w.N.).Stellt sich die unterbliebene Zulassung zum Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts als richtig dar, fehlt es an der Notwendigkeit ihrer Änderung ebenso wie in dem Fall, in dem der Zulassungsgrund wegen nachträglicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse entfallen ist (BGH, Beschl. v. 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609).
Anders als bei dem im Zeitpunkt der Entscheidung grundsätzlich erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu BVerfGE 104, 220, 232 sowie BGH, Urt. v. 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609) hinge die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels auch nicht von Gegebenheiten ab, die mit dem Beschwerdeführer oder seiner Rechtssache in Zusammenhang stehen.
Soweit in den Entscheidungen des IV. Zivilsenats vom 20. November 2002 (IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352) und vom 12. März 2003 (IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609), des XI. Zivilsenats vom 8. April 2003 (XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320) und des XII. Zivilsenats vom 13. August 2003 (XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354) etwas anderes zum Ausdruck kommt, haben die Senate auf Anfrage erklärt, hieran nicht festzuhalten.
- BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 20. November 2002, IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352; Beschl. v. 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609; Beschl. v. 8. April 2003, XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320; Beschl. v. 13. August 2003, XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354;… MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 544 Rdn. 14) und beruht auf einem für das Beschwerdeverfahren anerkannten allgemeinen Grundsatz (…vgl. Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 572 Rdn. 12 m.w.N.).Ob durch eine spätere Entscheidung des Revisionsgerichts eine Divergenz des angefochtenen Urteils zur höchstrichterlichen Rechtsprechung entstehen kann, die die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert (verneinend: BGH, Beschl. v. 8. April 2003, XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320; vgl. zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO aber auch: BFH, Beschl. v. 31. Oktober 2002, IV B 126/01, veröffentlicht bei juris; zur Divergenz als Unterfall des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO: Senat, BGHZ 154, 288, 292 f.), bedarf keiner Entscheidung.
Soweit in den Entscheidungen des IV. Zivilsenats vom 20. November 2002 (IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352) und vom 12. März 2003 (IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609), des XI. Zivilsenats vom 8. April 2003 (XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320) und des XII. Zivilsenats vom 13. August 2003 (XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354) etwas anderes zum Ausdruck kommt, haben die Senate auf Anfrage erklärt, hieran nicht festzuhalten.
- BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 20. November 2002, IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352; Beschl. v. 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609; Beschl. v. 8. April 2003, XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320; Beschl. v. 13. August 2003, XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354;… MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 544 Rdn. 14) und beruht auf einem für das Beschwerdeverfahren anerkannten allgemeinen Grundsatz (…vgl. Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 572 Rdn. 12 m.w.N.).Soweit in den Entscheidungen des IV. Zivilsenats vom 20. November 2002 (IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352) und vom 12. März 2003 (IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609), des XI. Zivilsenats vom 8. April 2003 (XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320) und des XII. Zivilsenats vom 13. August 2003 (XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354) etwas anderes zum Ausdruck kommt, haben die Senate auf Anfrage erklärt, hieran nicht festzuhalten.
- BGH, 20.11.2002 - IV ZR 197/02
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den …
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 20. November 2002, IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352; Beschl. v. 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609; Beschl. v. 8. April 2003, XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320; Beschl. v. 13. August 2003, XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354;… MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl., Aktualisierungsband, § 544 Rdn. 14) und beruht auf einem für das Beschwerdeverfahren anerkannten allgemeinen Grundsatz (…vgl. Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 572 Rdn. 12 m.w.N.).Soweit in den Entscheidungen des IV. Zivilsenats vom 20. November 2002 (IV ZR 197/02, NJW-RR 2003, 352) und vom 12. März 2003 (IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609), des XI. Zivilsenats vom 8. April 2003 (XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320) und des XII. Zivilsenats vom 13. August 2003 (XII ZR 303/02, NJW 2003, 3352, 3354) etwas anderes zum Ausdruck kommt, haben die Senate auf Anfrage erklärt, hieran nicht festzuhalten.
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Ob durch eine spätere Entscheidung des Revisionsgerichts eine Divergenz des angefochtenen Urteils zur höchstrichterlichen Rechtsprechung entstehen kann, die die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert (verneinend: BGH, Beschl. v. 8. April 2003, XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320; vgl. zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO aber auch: BFH, Beschl. v. 31. Oktober 2002, IV B 126/01, veröffentlicht bei juris; zur Divergenz als Unterfall des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO: Senat, BGHZ 154, 288, 292 f.), bedarf keiner Entscheidung.Es handelt sich um eine fehlerhafte, die Grundsätze der Senatsrechtsprechung nicht beachtende Rechtsanwendung, wodurch eine Divergenz nicht begründet wird (vgl. Senat, BGHZ 154, 288, 293).
- BGH, 19.09.2003 - V ZR 360/02
Haftung des bösgläubigen Besitzers
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Ein solches Mißverständnis begründet wie das Zugrundelegen eines unrichtigen Obersatzes (Senatsbeschl. v. 18. März 2004, V ZR 222/03, NJW 2004, 1960) eine strukturelle Wiederholungsgefahr (vgl. Senatsbeschl. v. 10. April 2003, V ZR 360/02, nicht veröffentl.) und erfordert deswegen die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754;… Beschl. v. 18. März 2004, V ZR 222/03, aaO). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Anders als bei dem im Zeitpunkt der Entscheidung grundsätzlich erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu BVerfGE 104, 220, 232 sowie BGH, Urt. v. 12. März 2003, IV ZR 278/02, NJW 2003, 1609) hinge die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels auch nicht von Gegebenheiten ab, die mit dem Beschwerdeführer oder seiner Rechtssache in Zusammenhang stehen. - BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02
Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
a) Das Berufungsgericht legt seiner Entscheidung zwar zu Recht die Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach ein Beratungsvertrag zustande kommt, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGHZ 140, 111, 115;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811). - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
Zu diesen Anforderungen tritt das rechtsstaatliche Erfordernis der Meßbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns hinzu, das das Gebot umschließt, dem Rechtssuchenden in klarer Abgrenzung den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu weisen (BVerfGE 49, 148, 164). - BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99
Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03
a) Das Berufungsgericht legt seiner Entscheidung zwar zu Recht die Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach ein Beratungsvertrag zustande kommt, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGHZ 140, 111, 115; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 402/99, NJW 2001, 2021;… Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811). - BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
- BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97
Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels …
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten
- BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02
Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …
- BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
- BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03
PEE-WEE
- BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93
Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung …
- BFH, 31.10.2002 - IV B 126/01
Divergenz; Benennungsverlangen gem. § 160 AO
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
Rn. 8 Zwar verweist die Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht darauf, dass die Revision auch dann zuzulassen ist, wenn im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund gegeben war und dieser zwischenzeitlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in anderer Sache entfallen ist, sofern dem Rechtsmittel nur Erfolgsaussichten beizumessen sind (…BVerfGK 18, 105, juris Rn. 22 f.;… BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03, NJW 2004, 3188, juris Rn. 13 f.;… vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02, NJW-RR 2005, 438, juris Rn. 9; vom 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154 Leitsatz 2 und juris Rn.16, 20;… vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010 Rn. 10 f.;… MünchKommZPO/Krüger, 6. Aufl., § 544 Rn. 26;… Musielak/Voit/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 544 Rn. 22b). - BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09
Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer …
Dies wäre nur dann der Fall, wenn das bei seiner Einlegung zulässige Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03, NJW 2004, 3188 f. und vom 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 156). - BGH, 05.12.2005 - II ZB 2/05
Zulässigkeit der Berufung gegen ein Zwischenurteil; Anfechtung eines trotz …
Die Rechtsbeschwerde ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), weil die Beurteilung des Berufungsgerichts zur Zulässigkeit des Rechtsmittels auf einem grundlegenden Missverständnis höchstrichterlicher Rechtsprechung beruht und daher eine strukturelle Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154 f.).
- BGH, 26.02.2015 - III ZR 53/14
Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erforderliche …
Rn. 2 Allerdings ist die Revision zuzulassen, auch wenn sich die aufgeworfene Grundsatzfrage während des Beschwerdeverfahrens klärt, soweit das Rechtsmittel in der Sache nach Maßgabe der Klärung Erfolg haben würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03, NJW 2004, 3188 f …und vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 11 f; siehe auch Beschluss vom 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155; BVerfG, NJW 2008, 2493, 2494). - BGH, 27.10.2004 - IV ZR 386/02
Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Entscheidung des Revisionsgerichts …
Anderenfalls ist die Beschwerde unter Hinweis auf die fehlende Erfolgsaussicht zurückzuweisen (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03 - BGH-Report 2004, 1189 unter 2 b; Beschluß vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 - unter II 2 b bb).Diese verfahrensrechtliche Position darf dem Beschwerdeführer nicht durch das Revisionsgericht dadurch entzogen werden, daß durch seine - vom Beschwerdeführer nicht veranlaßte oder auch nur voraussehbare - Arbeits- und Entscheidungsreihenfolge die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Zulassungsgründe vor der Entscheidung über seine Nichtzulassungsbeschwerde in einem anderen Verfahren geklärt werden (so auch BGH, Beschluß vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03 - BGH-Report 2004, 1189 unter 2 b; Beschluß vom 8. September 2004 - V ZR 260/03 - unter II 2 b bb - zur Veröffentlichung bestimmt).
Denn für die Frage, ob die Revision im Hinblick auf § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO zuzulassen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Revisionsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde an (BGH, Beschluß vom 20. November 2002 - IV ZR 197/02 - NJW-RR 2003, 352;… Beschluß vom 12. März 2003 aaO; Beschluß vom 8. April 2003 - XI ZR 193/02 - NJW 2003, 2319 unter 2 c; Beschluß vom 13. August 2003 - XII ZR 303/02 - NJW 2003, 3352 unter II 6; Beschluß vom 8. September 2004 aaO unter II 2 b aa).
Andernfalls ist die Beschwerde unter Hinweis auf die fehlenden Erfolgsaussichten zurückzuweisen (…vgl. Beschluß vom 6. Mai 2004 aaO; Beschluß vom 8. September 2004 aaO unter II 2 b bb (2.)).
- BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen mangels …
Rn. 11 Diesen Gesichtspunkten haben mehrere Zivilsenate des Bundesgerichtshofs zwischenzeitlich Rechnung getragen (…vgl. BGH, NJW 2004, S. 3188; NJW 2005, S. 154), darunter auch der IV. Zivilsenat (…vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 438), dessen Entscheidung vorliegend angegriffen worden ist. - BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der …
Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts auch dann zuzulassen, wenn dieser Zulassungsgrund bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorlag und danach in anderer Sache eine entsprechende Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes ergangen ist (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004, I ZR 197/03, GRUR 2004, 712; Beschl. v. 8. September 2004, V ZR 260/03, NJW 2005, 154) 10 11 12 .Gleiches gilt in Bezug auf den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, wenn eine mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte Fehlerpraxis des Berufungsgerichts nach Einlegung des Rechtsmittels durch eine Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs in einer Parallelsache korrigiert worden ist (BGH, Beschl. v. 08.09.2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154).
Dem Rechtsmittelführer soll der Rechtsschutz nicht aus Gründen versagt werden, die gänzlich außerhalb seiner Einflussmöglichkeiten liegen und von Zufall geprägt sein können, wie es etwa der Fall ist, wenn der in seiner Sache einschlägige Zulassungsgrund auch in anderen Fällen verwirklicht ist und die Zulassung davon abhängt, ob die dort Beteiligten ebenfalls Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Revision eingelegt haben oder wenn es darauf ankommt, in welchem Verfahren zuerst eine Entscheidung des Revisionsgerichts ergeht (vgl. BGH, NJW 2005, 154 Tz. 16-19).
- BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: …
Rn. 4 Diese Auslegung deckt sich mit dem von der Beschwerde selbst angeführten Beschluss des V. Zivilsenats vom 8. September 2004 (V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155 unter II. 2. a). - BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22
Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches …
Ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO gegeben sind, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZA 16/03, NJW 2003, 3781, 3782; siehe auch Senat, Beschluss vom 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155 zu § 543 Abs. 2 ZPO). - BGH, 21.09.2009 - II ZR 250/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Wirksamkeit einer …
Ein grundlegendes Missverständnis besteht nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155). - VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 205/20
Verletzung von Art 7 (Rechtsstaatsprinzip) und Art 15 Abs 5 S 2 VvB ( …
- BGH, 02.10.2007 - III ZB 47/07
Streitwert bei Räumungsklagen
- BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2420/03
Verletzung von Verfahrensgrundrechten und des Gleichheitssatzes; …
- BGH, 15.01.2008 - VIII ZR 99/06
Ausschluss des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers wegen Ablehnung eines …
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 190/05
Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Wegfall der Insolvenzgründe zum Zeitpunkt …
- BGH, 13.06.2024 - V ZR 48/23
- VerfGH Bayern, 30.01.2008 - 61-VI-07
Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Willkürverbots durch …
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 126/05
Berücksichtigung von Zuwendungen an den Schuldner bei der Bemessung der …
- BGH, 15.09.2010 - XII ZR 54/08
Begründetheit einer Anhörungsrüge
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 171/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Streit über die Höhe der …
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 26/04
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
- BGH, 01.04.2015 - XI ZR 6/14
Feststellung der Berücksichtigung des als übergangen gerügten Vorbringens vom …
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 185/05
Rechtstellung des Steuerfiskus im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplans
- BGH, 22.02.2006 - IV ZR 52/05
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung …
- BGH, 09.06.2008 - AnwSt (B) 14/04
Europarechtliche Dienstfreiheit und Unzulässigkeit von Erfolgshonoraren
- BGH, 20.05.2010 - IX ZR 223/08
Überschreitung der Festlegung einer Honorargrenze in Höhe der fünffachen …
- BFH, 01.03.2005 - IX B 170/04
Einkünfteerzielungsabsicht - Verluste aus Vermietung einer Segeljacht
- BVerfG, 09.10.2006 - 1 BvR 2565/03
Verfassungsbeschwerde gegen die Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
- VerfGH Bayern, 03.04.2008 - 57-VI-07
Wegen fehlender Substantiierung unzulässige und im Übrigen unbegründete …
- BVerwG, 16.07.2007 - 8 B 4.07
Pflicht zur Dokumentation der objektiven Voraussetzungen für eine Enteignung nach …
- VG Ansbach, 27.07.2009 - AN 1 E 09.00602
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus …
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Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Verhinderung zur Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist oder der Begründungsfrist für eine Nichtzulassungsbeschwerde bei nicht vollständigem Vorliegen der Prozessakten beim Prozessvertreter - Mandatsniederlegung eines Prozessanwalts bei laufender ...
- rechtsportal.de
ZPO § 233 § 234 Abs. 2
Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in versäumte Revisionsbegründungsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
- BGH, 12.08.2004 - VIII ZR 10/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 143
- MDR 2004, 1433 (Ls.)
- FamRZ 2004, 1783 (Ls.)
- VersR 2006, 809
- BB 2004, 2378
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.06.1990 - IX ZR 227/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Schuldhafte Fristversäumung bei …
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
b) Das Hindernis ist nicht unverschuldet, wenn die Möglichkeit zu rechtzeitiger und vollständiger Akteneinsicht vor Fristablauf dadurch vereitelt worden ist, daß der Beschwerde- bzw. Revisionsführer es aufgrund eines eigenen oder eines ihm zuzurechnenden Verschuldens seines Verkehrsanwaltes unterlassen hat, seinem Prozeßbevollmächtigten rechtzeitig den diesem zustehenden Gebührenvorschuß zu leisten (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 21.6.1990 - IX ZR 227/89, VersR 1991, 122).Als angemessener Vorschuß im Sinne von § 17 BRAGO in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung, die hier nach § 61 RVG weiterhin anzuwenden ist, gilt ein Vorschuß in der vollen Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen (BGH, Beschluß vom 21. Juni 1990 - IX ZR 227/89, VersR 1991, 122).
d) Schließlich ist auch nicht auszuschließen, daß die Klägerin ein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis trifft, weil sie fahrlässig nicht für einen rechtzeitigen Ausgleich der Kostenrechnung ihres früheren Prozeßbevollmächtigten für die Revisionsinstanz Sorge getragen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 1990, aaO).
- BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des …
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Denn mit einem Erfolg dieses Fristverlängerungsantrags konnte er nicht rechnen, weil gemäß § 551 Abs. 2 Satz 6 ZPO die Frist ohne Einwilligung des Gegners nur um bis zu zwei Monate verlängert werden kann, dieser Zeitraum bereits verstrichen war und ein Einverständnis des Gegners mit einer darüber hinaus gehenden Fristverlängerung nicht vorlag (vgl. zu der entsprechenden Regelung des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Berufung BGH, Beschluß vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 2 b; Beschluß vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2).Bleibt danach die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung offen, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschluß vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, unter II 2 b; Beschluß vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319 unter II 2).
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 121/03
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung der zweiten Verlängerung
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Denn mit einem Erfolg dieses Fristverlängerungsantrags konnte er nicht rechnen, weil gemäß § 551 Abs. 2 Satz 6 ZPO die Frist ohne Einwilligung des Gegners nur um bis zu zwei Monate verlängert werden kann, dieser Zeitraum bereits verstrichen war und ein Einverständnis des Gegners mit einer darüber hinaus gehenden Fristverlängerung nicht vorlag (vgl. zu der entsprechenden Regelung des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Berufung BGH, Beschluß vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 2 b; Beschluß vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2).
- BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98
Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592 unter II 1 m.w.Nachw.) der Fall, wenn entweder die bisherige Ursache der Verhinderung beseitigt ist oder das Fortbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden kann, insbesondere weil die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt war. - BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens; …
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Bleibt danach die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung offen, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschluß vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, unter II 2 b; Beschluß vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319 unter II 2). - BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - …
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluß vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1). - BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluß vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1). - BGH, 17.12.1997 - IV ZB 30/97
Verschulden des Verkehrsanwalts und des Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung …
Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04
Der Verkehrsanwalt ist Bevollmächtigter der Partei, für dessen Verschulden diese nach § 85 Abs. 2 ZPO einzustehen hat (BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1997 - IV ZB 30/97, RuS 1998, 174).
- BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann danach nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit offenbleibt, daß die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozeßbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1991 - I ZB 12/91, NJW 1992, 574, 575, vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319 und vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 145). - LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15
Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit …
Rn. 89 Die Klägerin war an der Begründung ihrer Berufung ohne ihr Verschulden zunächst dadurch gehindert, dass sie nach Niederlegung des Mandats durch ihren vorherigen Anwalt nicht mehr durch einen Rechtsanwalt vertreten war, dessen sie nach § 11 Abs. 4 Satz 1 ArbGG für die Begründung bedurfte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004, VIII ZR 10/04, juris Rn. 5).An der Begründung eines Rechtsmittels ist ein Rechtsanwalt gehindert, solange ihm die Prozessakten nicht (vollständig) zur Verfügung stehen (…Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 233 ZPO, Rn. 23; für den Fall der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Anwaltswechsel BGH, Beschluss vom 26.07.2004, VIII ZR 10/04, juris Rn. 7).
- BGH, 12.12.2017 - VI ZB 24/17
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit …
Ein Antrag auf Akteneinsicht ist in diesem Zusammenhang nicht schon deshalb als rechtzeitig gestellt anzusehen, weil er (gerade) noch vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Gericht eingegangen ist (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012, VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f.; vom 26. Juli 2004, VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1).Der Rechtsmittelführer ist daher nur solange als an der fristgemäßen Einreichung der Rechtsmittelbegründung gehindert anzusehen, wie ihm die Prozessakten trotz eines rechtzeitigen Akteneinsichtsgesuchs nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen (…BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f. zur Begründung der Berufung; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1. zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; offen BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, juris Rn. 14).
Rn. 10 cc) Da mithin nicht davon auszugehen ist, dass die Klägerin rechtzeitig Akteneinsicht beantragt hat, kann offen bleiben, ob - wie die Klägerin unter Hinweis auf die allerdings ausschließlich die Revision betreffende Vorschrift des § 551 Abs. 2 Satz 6 Hs. 2 ZPO meint - bei deren Ausbleiben eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners über die von § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgesehene Frist hinaus in Betracht kommt (…vgl. zum Ausbleiben der rechtzeitig beantragten Akteneinsicht als erheblicher Grund iSv § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, NJW-RR 2000, 947 f. unter II. 2.; siehe weiter BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2012 - III ZB 57/11, NJW-RR 2012, 1462 unter II. 2. a; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1.; vom 17. Mai 2004 - II ZB 14/03, NJW-RR 2004, 1500, 1501 unter II. 2. b; vom 4. März 2004 - XI ZB 121/03, NJW 2004, 1742 unter 2.).
- BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts …
Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, beginnt diese Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können; dabei setzt auch der Wegfall des Hindernisses vor Ablauf einer später versäumten Notfrist die Frist des § 234 ZPO in Lauf (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144; vom 23. November 2004 - XI ZB 4/04, NJW-RR 2005, 435, 436;… vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 10;… vom 20. Januar 2011 - IX ZB 214/09, NJW-RR 2011, 490 Rn. 11). - BGH, 11.01.2018 - III ZB 81/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Rn. 13 Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426;… Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12;… offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144). - BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax
Rn. 48 3. Erschiene nach den weiteren Feststellungen des Landesarbeitsgerichts eine unverschuldete Fristsäumnis lediglich als möglich, könnte Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BGH 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04 - zu II A 2 d der Gründe, NJW-RR 2005, 143). - BGH, 14.12.2017 - VII ZR 253/17
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Parteiverschulden bei Fristversäumnis nach …
Der Vorschuss kann in der vollen Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Juni 1990 - IX ZR 227/89, VersR 1991, 122, juris Rn. 6; Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 145, juris Rn. 11, jeweils zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift § 17 BRAGO). - BGH, 20.01.2011 - IX ZB 214/09
Beginn der Berufungsfrist für eine im Ausland wohnhafte Partei: Fehlende wirksame …
Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, beginnt diese Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können; auch der Wegfall des Hindernisses vor Ablauf einer später versäumten Notfrist setzt die Frist des § 234 ZPO in Lauf (BGH, Beschl. v. 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144; v. 23. November 2004 - XI ZB 4/04, NJW-RR 2005, 435, 436;… v. 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 10). - BGH, 07.02.2013 - V ZB 176/12
Verzögerte Bescheidung des Akteneinsichtsantrags als Wiedereinsetzungsgrund wegen …
Hierauf beruhen würde die Fristversäumung im Berufungsverfahren ähnlich wie im Nichtzulassungsbeschwerde- und im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof nur, wenn die Partei dem Ablauf der Frist nicht (mehr) mit einem Antrag auf Fristverlängerung begegnen könnte (dazu: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144). - BGH, 11.01.2018 - III ZB 84/17
Gewährung von Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur …
Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426;… Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12;… offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144). - BGH, 11.01.2018 - III ZB 82/17
Gewährung der Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der …
- BGH, 11.01.2018 - III ZB 85/17
Gewährung der Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur …
- BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- LAG Hessen, 15.05.2006 - 16 Sa 989/05
Fristberechnung - Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der …
- BGH, 18.04.2012 - XII ZB 659/11
Zulässigkeit einer nach Ablauf der Berufungsfrist eingelegten Berufung
- OLG Saarbrücken, 17.12.2004 - 9 UF 119/04
Berufungsverfahren: Berufungsbegründungsfrist im laufenden …
- OLG Dresden, 05.04.2005 - 21 UF 125/05
Prüfung der Postulationsfähigkeit durch den Prozessbevollmächtigten; Lauf der …
- BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08
Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist …
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Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen einer umschaffenden Wirkung eines Vergleichs hinsichtlich der Begründetheit eines Widerrufs einer Schenkung
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 779
Materiell-rechtliche Wirkung eines Vergleichs - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1783
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02
Inhaltlich beruht die Entscheidung jedoch nicht auf der Säumnis (BGHZ 37, 79, 81). - BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66
Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern …
Auszug aus BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Vergleich in der Regel keine umschaffende Wirkung (BGHZ 52, 39, 46 m.w.N.;… BGH, Urt. v. 25.7.1987 - VII ZR 214/86, NJW-RR 1987, 1426 = BGHR BGB § 779 Abs. 1 - Novation 1). - BGH, 24.11.1988 - IX ZR 210/87
Betriebliches Ruhegeld eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft in …
Auszug aus BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02
Die Feststellung eines abweichenden Parteiwillens bedarf besonderer Anhaltspunkte (BGH, Urt. v. 24.11.1988 - IX ZR 210/87, BGHR BGB § 779 Abs. 1 - Novation 2). - BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines …
Auszug aus BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Vergleich in der Regel keine umschaffende Wirkung (BGHZ 52, 39, 46 m.w.N.; BGH, Urt. v. 25.7.1987 - VII ZR 214/86, NJW-RR 1987, 1426 = BGHR BGB § 779 Abs. 1 - Novation 1).
- BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13
Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: …
Zwar ist im Zweifel - und auch hier - davon auszugehen, dass der Vergleich das ursprüngliche Rechtsverhältnis nicht im Wege einer Novation ersetzen soll (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - X ZR 204/02, FamRZ 2004, 1783 f. mwN). - OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04
Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel
Gesichert ist durch sie jedoch auch die vom Vergleich umfaßte streitgegenständliche Forderung, die in ihrem Umfang mit der verbürgten Forderung identisch ist, weil ein Vergleich in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung hat (BGH FamRZ 2004, 1783; BGH NJW 2003, 3345; BGH NJW 2002, 1503) und Gründe für eine hiervon abweichende Auslegung weder vorgetragen noch ersichtlich sind. - OLG Köln, 17.09.2018 - 21 U 26/18
Insolvenzforderung durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung
In der Regel hat ein Vergleich, durch den lediglich ein Streit über einzelne Einwendungen im Wege gegenseitigen Nachgebens beigelegt wird, nach dem Willen der Parteien keine das streitige Schuldverhältnis ersetzende (schuldumschaffende), sondern nur schuldbestätigende und -ändernde Wirkung; für einen abweichenden Parteiwillen bedarf es besonderer Anhaltspunkte (BGHZ 52, 39 [46] für Zahlungsvergleich mit einem Angestellten, der Lagerbestände veruntreut hatte;… BGH ZIP 1989, 110 [Rn. 32 bei juris] für keinen konkursfreien Neuerwerb begründenden Vergleich über Pensionszusage gegenüber dem Gemeinschuldner; BGH FamRZ 2004, 1783 für Vergleich nach Schenkungswiderruf wegen groben Undanks). - BGH, 09.11.2006 - IX ZR 20/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress wegen …
Diese liegt darin, dass sie die Verjährung der Ansprüche aus dem Vergleich falsch eingeschätzt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13. Juli 2004 - X ZR 204/02, FamRZ 2004, 1783, 1784; OLG Köln VersR 1987, 461;… Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 12 Rn. 10), jedenfalls aber die Gefahr einer dem Kläger insoweit ungünstigen Entscheidung nicht beachtet haben (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 17. Juni 1993 - IX ZR 206/92, NJW 1993, 2797, 2798 ff). - OLG Rostock, 15.01.2013 - 2 UH 1/12
Zuständigkeitbei Rechtsstreit mit urheberrechtlichem Bezug
Denn ein Vergleich hat in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung (BGH, Versäumnisurteil vom 13.07.2004, Az. X ZR 204/02).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.08.2004 - XII ZB 51/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einlegung der Berufung durch Telefax; Fehlende Telefaxübermittlung der Seite der Berufungsschrift mit den notwendigen Unterschriften; Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO (ab 1.1.2002) § 520 Abs. 2
Begründung der Berufung nach Verwerfung als unzulässig - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1783
- FamRZ 2005, 194 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.1993 - II ZB 10/93
Mehrfache Berufungseinlegung bei Übersendung von Telefax und Original
Auszug aus BGH, 11.08.2004 - XII ZB 51/04
Dabei kann dahinstehen, ob der Beklagte - wie die Rechtsbeschwerde meint - die Berufungsfrist gewahrt hat, weil dem Oberlandesgericht zwar nicht die zweite Seite der Berufungsschrift, auf der sich die Unterschrift seines Prozeßbevollmächtigten befand, wohl aber eine von dem Prozeßbevollmächtigen beglaubigte Abschrift der Berufungsschrift fristgerecht übermittelt worden ist (vgl. BGHZ 24, 179, 180; BGH Beschlüsse vom 26. März 1986 - IVa ZB 1/86 - VersR 1986, 868 und vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141). - BGH, 18.03.1986 - VI ZB 21/85
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung - Sofortige …
Auszug aus BGH, 11.08.2004 - XII ZB 51/04
Die Notwendigkeit einer Berufungsbegründung entfällt nicht etwa deshalb, weil das Oberlandesgericht die Berufung bereits vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen hat (vgl. BGH Beschluß vom 18. März 1986 - VI ZB 21/85 - VersR 1986, 788). - BGH, 26.03.1986 - IVa ZB 1/86
Unschädlichkeit der fehlenden Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift - …
Auszug aus BGH, 11.08.2004 - XII ZB 51/04
Dabei kann dahinstehen, ob der Beklagte - wie die Rechtsbeschwerde meint - die Berufungsfrist gewahrt hat, weil dem Oberlandesgericht zwar nicht die zweite Seite der Berufungsschrift, auf der sich die Unterschrift seines Prozeßbevollmächtigten befand, wohl aber eine von dem Prozeßbevollmächtigen beglaubigte Abschrift der Berufungsschrift fristgerecht übermittelt worden ist (vgl. BGHZ 24, 179, 180; BGH Beschlüsse vom 26. März 1986 - IVa ZB 1/86 - VersR 1986, 868 und vom 20. September 1993 - II ZB 10/93 - NJW 1993, 3141).
- BGH, 17.06.2014 - XI ZB 4/13
Schadensersatzanspruch aus abgetretenem Recht eines Ehemannes wegen fehlerhafter …
Denn die Berufung ist - wie die Rechtsbeschwerdeerwiderung zutreffend geltend macht - unzulässig, weil sie entgegen § 520 Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig begründet worden ist, so dass sich der angefochtene Beschluss jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2004 - III ZB 72/03, WuM 2004, 352 und vom 11. August 2004 - XII ZB 51/04, FamRZ 2004, 1783).Deshalb ist hier die Notwendigkeit einer Berufungsbegründung auch nicht deshalb entfallen, weil das Berufungsgericht die Berufung bereits vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 2004 - XII ZB 51/04, FamRZ 2004, 1783 …und vom 17. März 2009 - VIII ZB 74/08, juris Rn. 3).
- BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 74/08
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde wegen Zurückweisung der Berufung als …
Deshalb ist die Notwendigkeit einer Berufungsbegründung auch nicht deshalb entfallen, weil das Berufungsgericht die Berufung bereits vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen hatte ( BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - XII ZB 51/04, FamRZ 2004, 1783). - BGH, 17.03.2009 - VIII ZB 77/08
Rechtsfolgen der Einlegung der Berufung durch die Partei selbst und ihren …
Da die Berufung des Beklagten auch nicht aus anderen Gründen unzulässig ist, insbesondere innerhalb der trotz des Verwerfungsbeschlusses weiterlaufenden Berufungsbegründungsfrist (BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - XII ZB 51/04, FamRZ 2004, 1783; Beschluss vom 16. März 1977 - IV ZB 5/77, VersR 1977, 573) begründet worden ist, ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO).
- BGH, 19.10.2017 - IX ZB 3/17 Die Notwendigkeit einer Berufungsbegründung ist nicht deshalb entfallen, weil das Berufungsgericht die Berufung bereits vor Ablauf der verlängerten Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - XII ZB 51/04, FamRZ 2005, 1783;… vom 17. März 2009 - VIII ZB 74/08, nv Rn. 3).
- LAG Hessen, 15.05.2006 - 16 Sa 989/05
Fristberechnung - Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der …
Deshalb kann auch ein Wiedereinsetzungsgesuch in die versäumte Berufungsfrist den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht berühren, (vgl. BGH 11. August 2004 FamRZ 2005, 194; BGH 09. Januar 1989 NJW 1989, 1155). - BGH, 23.02.2005 - XII ZB 32/04
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags wegen Versäumung der Berufungsfrist …
Die Berufung der Antragstellerin ist jedenfalls, was das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen hat, schon deshalb unzulässig, weil sie innerhalb verlängerter Frist nicht ordnungsgemäß begründet wurde, so daß auch eine Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschluß vom 11. August 2004 - XII ZB 51/04 - FamRZ 2004, 1783). - BVerwG, 13.10.2025 - 2 WDB 8.25
Einreichen der Berufungsbegründung zwingend innerhalb der Monatsfrist
Rn. 15 Die Notwendigkeit der fristgerechten Berufungsbegründung ist nicht etwa deshalb entfallen, weil das Truppendienstgericht die Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist wegen Versäumung der Berufungseinlegungsfrist als unzulässig verworfen und der frühere Soldat die Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungseinlegungsfrist beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2004 - XII ZB 51/04 - juris Rn. 3).
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