Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herausgabe eines Pflegekindes; Inobhutnahme eines Kindes wegen fehlenden Krankenversicherungsschutzes; Übertragung des Rechts zur Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen auf das Jugendamt; Gewährung einer Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege; Unstimmigkeiten über ...
Verfahrensgang
- VG München, 31.03.2003 - M 18 S 03.421
- VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 723 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017
Angesichts dessen gebietet es insbesondere auch nicht der in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Anspruch auf Gewährung effektiven, d.h. umfassenden und möglichst lückenlosen Rechtsschutzes (vgl. nur BVerfG vom 18.7.1973 BVerfGE 35, 383/401 f. und vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/49) den Pflegeeltern zusätzlich die Möglichkeit einzuräumen, die Herausgabe ihres Pflegekindes auf dem Verwaltungsrechtsweg - und gegebenenfalls konträr zu einer rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts - zu erstreiten. - VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 B 96.2358
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2003 - 12 CS 03.1017
Wenn der Träger der Kinder- und Jugendhilfe dem Personensorgeberechtigten im Interesse des Kindes Hilfe zur Erziehung durch Unterbringung des Kindes in einer anderen Familie gemäß §§ 27, 33 SGB VIII gewährt, vertritt die Pflegeperson den Inhaber der elterlichen Sorge lediglich in den Angelegenheiten des täglichen Lebens, oder mit anderen Worten, sie nimmt für diesen das Sorgerecht und die Sorgepflicht für das Kind tatsächlich wahr, sie wird deshalb aber nicht personenberechtigt (vgl. BayVGH vom 5.4.2001 Az. 12 B 96.2358; OVG Weimar vom 19.4.2002 FEVS 54/57).
- OVG Niedersachsen, 22.07.2014 - 4 LC 59/12
Klagebefugnis der nicht sorgeberechtigten Pflegeeltern gem. § 42 Abs. 2 VwGO im …
Neben der Herausnahme von Pflegekindern aus der Pflegefamilie durch Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kommt allein die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der sorgeberechtigten Personen als Grund für die Herausnahme in Betracht (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 02.07.2003 - 12 CS 03.1017 -, FEVS 55, 254).Rn. 24 Hierzu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Januar 2014 (- 12 ZB 12.2766 -, NJW 2014, 715; siehe hierzu ferner die Beschlüsse des Bayerischen VGH vom 23.4.2014 - 12 ZB 13.2586 - und 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 -) im Einzelnen ausgeführt:.
Neben § 1632 Abs. 4 BGB besitzen die Pflegeeltern gegen die Herausnahme des Pflegekinds aus der Familie folglich keine verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten (so bereits BayVGH, B.v 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 - FEVS 55, 254;… Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl. 2012, § 33 Rn. 25).
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 ZB 12.2766
Beendigung eines Pflegeverhältnisses
Neben § 1632 Abs. 4 BGB besitzen die Pflegeeltern gegen die Herausnahme des Pflegekinds aus der Familie folglich keine verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten (so bereits BayVGH, B.v 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 - FEVS 55, 254;… Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 4. Aufl. 2012, § 33 Rn. 25). - VG Göttingen, 12.01.2012 - 2 A 94/11
Jugendamt; Unterstützungsauftrag; Pflegeeltern; Pflegekind; Herausnahme; …
Neben der Herausnahme von Pflegekindern aus der Pflegefamilie durch Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII kommt allein die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der sorgeberechtigten Personen als Grund für die Herausnahme in Betracht (vgl. Bayrischer VGH, Beschluss vom 02.07.2003 - 12 CS 03.1017 -, FEVS 55, 254). - VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 14 K 11.02416
Herausnahme von Kindern aus der Pflegefamilie; Ausübung des …
Bei einer Entscheidung des Personensorgeberechtigten über den weiteren Aufenthalt des Kindes richten sich die Rechtsschutzmöglichkeiten der Pflegeeltern allein nach § 1632 Abs. 4 BGB, so dass Rechtsschutz allein durch die Familiengerichte vermittelt wird (BayVGH, B.v. 2.7.2003 - 12 CS 03.1017 -, FEVS 55, 254 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.08.2003 - 11 UF 121/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HKiEntÜ Art. 3, Art. 4, Art. 5a, Art. 12, Art. 13
Anforderungen an die Ausübung des (Mit-)Sorgerechts im Sinne der HKiEntÜ
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 723
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13
Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des …
In diesem Sinne vermögen die mit der Rückführung zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen des Kindes wie z.B. der abermalige Wechsel des Wohnsitzes, des Sprachangebotes, der Wechsel von Kindergarten und Schule, die Anwendung des Art. 13 HKÜ grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, weil das Abkommen sonst leer liefe (OLG Schleswig, FamRZ 2005, 1703; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 643).Es soll verhindert werden, dass durch die Entführung geschaffene Tatsachen ein Übergewicht erhalten (OLG Hamm, FamRZ 2005, 1702; FamRZ 2004, 723).
- OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07
Kindesrückführung: Widerrechtlichkeit des Verbringens eines Kindes nach …
Es ist ausreichend, wenn der getrennt lebende Elternteil sein Mitsorgerecht dadurch ausübt, dass er den Umgang mit seinen bei dem anderen Elternteil lebenden Kindern pflegt (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2003, 468; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723;… Staudinger-Pirrung, 1994, Rn. 644 Vorbem. zu Art. 19 EGBGB, anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 181). - OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05
Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler …
Dieser Auffassung haben sich die Oberlandesgerichte und Amtsgerichte sowie die ganz überwiegende Literatur angeschlossen (vgl.: OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 955 f.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 723, 724; AG Saarbrücken, FamRZ 2002, 45, 46;… Staudinger/Kropholler, Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 1994, Vorbemerkung zu Artikel 19 EGBGB, Rdnr. 128 - 139;… Vomberg-Nehls, Rechtsfragen der internationalen Kindesentführung, München 2002, S. 6;… Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. 2003, § 606 Rdnr. 20;… Palandt-Heldrich, Kommentar zum BGB, 65. Aufl. 2006, Anhang zu Artikel 24 EGBGB, Rdnr. 10 und 67).
- OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ
Rn. 94 Die mit der Rückführung zwangsläufig verbundenen Schwierigkeiten wie der Wechsel der Bezugsperson, der abermalige Wechsel des Wohnsitzes, des Sprachangebotes, der Wechsel von Kindergarten u. s. w. vermögen die Anwendung des Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ als Ausnahmetatbestand grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, weil das Abkommen über die Rückführung von Kindern sonst leer liefe (OLG Schleswig FamRZ 2005, 1703; OLG Hamm FamRZ 2004, 723; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 643). - OLG Hamm, 07.12.2005 - 11 UF 219/05
Antrag auf Herausgabe von Kindern; Ablehnung der Rückgabe von Kindern wegen der …
b) Der Senat verkennt nicht, dass mit der Rückführung typischer Weise verbundene Beeinträchtigungen nach anerkannter (…BVerfG FamRZ 1999, S. 85 ff.) und vom Senat geteilter Auffassung (OLG Hamm (Senat), FamRZ 2004, S. 723, 725) nicht geeignet sind, eine Rückführungsanordnung in Frage zu stellen, weil das Abkommen über die Rückführung entführter Kinder sonst leer liefe. - OLG Celle, 27.02.2006 - 17 UF 130/05
Voraussetzungen der Rückführung eines Kleinkindes in die USA nach dem Haager …
Für die Ausübung der elterlichen Sorge ist es nach der Systematik des HKiEntÜ ausreichend, wenn der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil sein Sorgerecht dadurch wahrnimmt, dass er Umgang mit seinem beim anderen Elternteil lebenden Kind pflegt (OLG Hamm FamRZ 2004, 723; OLG Dresden FamRZ 2003, 468; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1507, vgl. auch BVerfG FamRZ 1997, 1269). - OLG Hamm, 07.08.2008 - 11 UF 135/08
Anspruch einer Kindsmutter auf Herausgabe der gemeinsamen Kinder zum Zwecke der …
Er ist vielmehr selbständig zu ermitteln (BGH NJW 1997, 3024, 3025; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2006, 938, 939, Senatsbeschluss vom 01.08.2003 - 11 UF 121/03, FamRZ 2004, 723, 724 jeweils m.w.N.).
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