Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.2003 - 3Z BR 215/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4866
BayObLG, 05.11.2003 - 3Z BR 215/03 (https://dejure.org/2003,4866)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.2003 - 3Z BR 215/03 (https://dejure.org/2003,4866)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 2003 - 3Z BR 215/03 (https://dejure.org/2003,4866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1837 Abs. 2; ; BGB § 1795 Abs. 2; ; BGB § 181

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung der Wohnungsauflösung, Insichgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1837 Abs. 2 § 1795 Abs. 2 § 181
    Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses durch den Betreuer trotz Unterbringung des Betreuten - Selbstkontrahierung; Betreuungssache, Weisung, Pflichtwidrigkeit, Aufgabe der Mietwohnung, Vertretungsbefugnis, Genehmigung, Gestattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuer und gleichzeitig Familienmitglied; Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten; Wohnungsauflösung als wirtschaftliches Interesse des Betreuten; Pflichtwidrigkeit des Betreuers

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 59/97
  • LG Bayreuth - 43 T 99/03
  • BayObLG, 05.11.2003 - 3Z BR 215/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 834 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus BayObLG, 05.11.2003 - 3Z BR 215/03
    Ist der Betreuer in Zweckmäßigkeitsfragen aus sachlichen Gründen anderer Ansicht als das Gericht, darf das Gericht seine eigene Meinung nicht an Stelle derjenigen des Betreuers setzen und insoweit auch keine bindenden Anordnungen treffen (…Soergel/Zimmermann aaO Rn. 8; Knittel Betreuungsgesetz § 1837 BGB IV 2; BGHZ 17, 108/116).
  • BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04

    Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers

    Eine Pflichtwidrigkeit liegt unter anderem vor, wenn der Betreuer den Rahmen dessen, was ein vernünftiger Mensch für zweckmäßig oder vertretbar hält, verletzt, wenn er also den ihm gegebenen Spielraum überschreitet oder missbraucht, z.B. sich von unsachlichen Erwägungen leiten lässt (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 69).

    Dagegen ist die Frage, ob der Betreuer den Zeitaufwand für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB), ebenso wie die Frage der Pflichtwidrigkeit seines Handelns (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 69), eine im Verfahren der weiteren Beschwerde nachprüfbare Rechtsfrage.

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 19 Wx 7/05

    Betreuung: Erteilung von Weisungen durch das Vormundschaftsgericht; Aufhebung …

    Eine (zu besorgende) Pflichtwidrigkeit liegt jedoch nur dann vor, wenn der Betreuer gegen bestimmt formulierte gesetzliche Regelungen verstößt, (zulässigerweise erteilte) gerichtliche Anordnungen nicht befolgt oder seinen Aufgabenkreis überschreitet (BayObLG BtPrax 2004, 69).
  • LG Gera, 07.03.2024 - 7 T 336/23

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Kündigung einer Mietwohnung gegen den …

    Rn. 22 Verfahrensrechtlich ist regelmäßig ein Sachverständigengutachten zu den Auswirkungen der Wohnungsaufgabe, zum Krankheitsverlauf und den verbliebenen Möglichkeiten selbständiger Lebensführung einzuholen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.07.2002 - 5 W 113/02; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05.11.2003 - 3Z BR 215/03 - ; jeweils juris).
  • LG Hagen, 19.06.2006 - 3 T 291/06

    GB-Fähigkeit des nicht eingetragenen Vereins

    Sowohl für die Gläubiger- als auch für die Schuldnerstellung setzt die Zwangsvollstreckung im Grundbuch bei der BGB-Gesellschaft einen auf die einzelnen Gesellschafter lautenden Titel voraus (vgl. LG C RPfleger 2004, 284;… Demharter a.a.O., S. 331).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.12.2003 - 3 W 235/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2534
OLG Zweibrücken, 03.12.2003 - 3 W 235/03 (https://dejure.org/2003,2534)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.12.2003 - 3 W 235/03 (https://dejure.org/2003,2534)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 3 W 235/03 (https://dejure.org/2003,2534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung und "Behindertentestament"; Bestimmung eines Betreuten zum Vorerben und eines Angehörigen zum Nacherben und Testamentsvollstrecker; Zum erheblichen Interessengegensatz gemäß § 1796 Abs. 2 BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 30
  • FamRZ 2004, 834 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZB 42/73

    Voraussetzungen einer Entziehung des Vertretungsrechts des Vaters in Bezug auf …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2003 - 3 W 235/03
    Da das Vormundschaftsgericht nach freiem Ermessen zu entscheiden hat, ob ein erheblicher Interessengegensatz vorliegt, kann die weitere Beschwerde nur darauf gestützt werden, dass das Vormundschaftsgericht den Spielraum des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder den Begriff des erheblichen Interessengegensatzes verkannt habe (BGH NJW 1975, 345, ).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines …

    Der sich daraus ergebende Interessengegensatz sei so erheblich, dass er die Wahrnehmung der Aufgaben der beiden Ämter durch ein und dieselbe Person ausschließe (BayObLG Rpfleger 1977, 440; OLG Schleswig OLGR 2007, 442; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 162; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122, 1123).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3450
OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3450)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2003 - 8 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3450)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2003 - 8 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht

    Verhinderung einer Selbstschädigung, Marokkanischer Staatsangehöriger, Alkoholismus

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1906
    Zur Frage des Alkoholismus als Rechtfertigung für eine Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Alkoholismus?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschlossene Unterbringung als Maßnahme gegen den Alkoholismus; Unterbringung wegen Gefahr der erheblichen Selbstgefährdung; Differenzierung hinsichtlich des Unterbringungsgrundes; Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Zwang

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 834 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    Dabei reicht es aus, dass der Ausschluss der freien Willensbestimmung partiell die Umstände betrifft, aus denen sich die Unterbringungsnotwendigkeit ergibt; bei einem Alkoholkranken kann dies angenommen werden, wenn er gegenüber seiner Erkrankung völlig unkritisch und deshalb nicht in der Lage ist, seinen Alkoholgenuss in freier Willensbestimmung zu steuern und so einen Rückfall in den Alkoholmissbrauch, der zu weiteren Schädigungen führen müsste, zu vermeiden (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    Unter diesen engen Voraussetzungen kann - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - letztlich auch ein "Wegsperren" des Betroffenen zu seinem Wohle zulässig sein (vgl. BayObLGZ 1993, 18; NJW-FER 2001, 150,151).

  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00

    Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

    Dabei kann auch die Gefahr einer akut drohenden Verwahrlosung beachtlich sein (…OLG Naumburg aaO), wobei deren Erheblichkeit mit konkret festgestellten Tatschen belegt sein muss (OLG Hamm BtPrax 2001, 40).

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

    Insbesondere bedarf es einer eindeutigen Stellungnahme des Sachverständigen zur Frage, ob und inwieweit der Betroffene krankheitsbedingt gehindert ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGRep 1995, 31 = FamRZ 1995, 695; FamRZ 1998, 1327, 1328).

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 189/02

    Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen; die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Person stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 22, 180,219; 58, 208,224 = NJW 1982, 691,692; NJW 1998, 1774, 1775; vgl. auch BGHZ 145, 297 bzgl. ambulanter Zwangsmedikation, OLG Hamm BtPrax 2003, 42 bzgl. Zwangseinweisung in ein Altersheim).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03
    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).
  • OLG Schleswig, 10.06.1998 - 2 W 99/98

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Alkoholsüchtigen

  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94

    Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung

  • BayObLG, 22.02.1974 - RReg. 8 St 52/73

    Unterlassungstat als Rauschtat

  • OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09

    1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich …

    Unter diesen engen Voraussetzungen kann - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - auch ein Wegsperren des Betroffenen zu seinem Wohl zulässig sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 20 [zitiert nach juris]).

    Weiter dürfte entscheidend sein, ob die Betreuerin mit dem erforderlichen Nachdruck den Wunsch des Betroffenen beachtet hat, in seine Heimat zurückzukehren (vgl. dazu OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 834 Rn. 23 [zitiert nach juris]).

    Nach Aktenlage liegt es nicht fern, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Genehmigung einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegeben sind (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.4.2003, Az.: 8 W 130/03 [richtig: 8 W 135/03 - d. Red.] , Rn. 13 [zitiert nach juris]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht