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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2989
BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04 (https://dejure.org/2005,2989)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 1Z BR 94/04 (https://dejure.org/2005,2989)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 1Z BR 94/04 (https://dejure.org/2005,2989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2087; ; BGB § 2258 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133, § 2087, § 2258 Abs. 1
    Zuwendung des Immobilienvermögens und des Restvermögens als Erbeinsetzung auszulegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2087 § 2258 Abs. 1
    Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden Vermögens abzüglich Geldzuwendungen - kein Widerruf der Erbeinsetzung durch Bestimmung des Alleinerben zum Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testamentsauslegung; Zuwendung des überwiegenden Vermögens als Erbeinsetzung; Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis; Widerruf der Erbeinsetzung durch Ernennung des Alleinerben zum Testamentsvollstrecker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 126
  • FamRZ 2005, 1933
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    Ob ein Bedachter Erbe oder Vermächtnisnehmer ist, beurteilt sich vielmehr nach dem auszulegenden sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393).

    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere eine Immobilie wie das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung des Erblassers zugewiesen ist, als Erben anzusehen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; FamRZ 1999, 1392/1396; NJW-RR 2000, 1174).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363;… BayObLG FamRZ 2002, 269/270, MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere eine Immobilie wie das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung des Erblassers zugewiesen ist, als Erben anzusehen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; FamRZ 1999, 1392/1396; NJW-RR 2000, 1174).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass andere Schlüsse ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1991, 173/177; BayObLG FamRZ 2000, 1459/1460).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere eine Immobilie wie das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung des Erblassers zugewiesen ist, als Erben anzusehen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; FamRZ 1999, 1392/1396; NJW-RR 2000, 1174).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270, MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 ff.).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    So liegt es nahe, eine Person, der der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere eine Immobilie wie das Hausgrundstück oder die Eigentumswohnung des Erblassers zugewiesen ist, als Erben anzusehen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; FamRZ 1999, 59/60; FamRZ 1999, 1392/1396; NJW-RR 2000, 1174).
  • BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99

    Auslegung eines Testaments, in dem der Pflichtteil entzogen wird

    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, dass andere Schlüsse ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen hätten (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1991, 173/177; BayObLG FamRZ 2000, 1459/1460).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
    Auch aus der widerrufenen letztwilligen Verfügung vom 10.3.2000, die zur Auslegung des späteren Testaments herangezogen werden kann (vgl. BayObLGZ 1982, 159/164 f.), ergibt sich nichts anderes: In diesem Testament ist der Begriff "erben" ebenfalls nicht entsprechend seiner juristisch zutreffenden Bedeutung im Sinne von Gesamtrechtsnachfolge verwendet, sondern im Zusammenhang mit der Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände.
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 57/18

    Zuwendung eines Vermächtnisses in einem gemeinschaftlichen Testament: Auslegung …

    Es ist anerkanntes Recht, dass die bloße Bezeichnung des testamentarisch Bedachten als "Erben" nicht maßgebend für die Beantwortung der Frage ist, ob eine Erbeinsetzung (§ 1937 BGB) oder ein Vermächtnis (§ 1939 BGB) vorliegt, sondern gerade bei Laientexten höchstens ein Indiz für die beabsichtigten Rechtsfolgen darstellt; vielmehr beurteilt sich auch in diesem Fall nach dem auszulegenden Inhalt der letztwilligen Verfügung, ob ein Bedachter Erbe oder Vermächtnisnehmer ist (OLG Köln, RPfleger 1992, 199; BayObLG, FGPrax 2005, 126; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 1929;… Staudinger/Gerhard Otte (2013) BGB § 2087, Rn. 8).
  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 286/15

    Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile

    Auch dies ist ein gewichtiges Indiz für die Einsetzung der Beteiligten zu 1 und 2 zu Miterben zu je ½ (BayObLG NJW-RR 2002, 1232; FGPrax 2005, 126/128).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22

    Alleinerbeneinsetzung bei Bezeichnung als Erbe hinsichtlich einzelner …

    Entsprechendes kann gelten, wenn der Nachlass durch die Zuwendung des wertmäßigen Hauptnachlassgegenstands, etwa eines Hausgrundstücks, im Wesentlichen erschöpft wird oder der objektive Wert das übrige Vermögen an Wert so erheblich übertrifft, dass der Erblasser ihn als seinen wesentlichen Nachlass angesehen hat (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, NJW-RR 2017, 1035; BayObLG, NJW-RR 2003, 150; FamRZ 2005, 1933; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 943;… Johannsen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2087 Rn. 8;… Weidlich, in: Palandt, BGB 80. Aufl., § 2087 Rn. 5).

    Denn anerkanntermaßen ist - nur - von einer Vermächtniseinsetzung auszugehen, wenn in einem Testament konkrete Vermögenswerte zugewendet werden, während einer anderen Person der Hauptnachlassgegenstand, insbesondere das Hausanwesen des Erblassers, zugewiesen ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2005, 1933; OLG München, FamRZ 2017, 144).

  • OLG Braunschweig, 03.11.2025 - 10 U 81/25

    Testament; Auslegung; Erbenstellung; Vermächtnis; Auslegung eines Testaments …

    Ziel der Testamentsauslegung ist die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 11. März 2025 - 3 W 24/24 -, Rn. 45, juris; BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 1Z BR 094/04 -, Rn. 37, juris).

    In der Entscheidung BayObLG, FGPrax 2005, 126, wurde vom Beschwerdegericht nicht beanstandet, dass das Landgericht den Beteiligten zu 2 als Alleinerben angesehen hatte, nachdem der Erblasser ihm sein gesamtes Immobilienvermögen, insbesondere das wertvolle Hausgrundstück, und darüber hinaus das beträchtliche, nach Abzug der Geldzuwendungen verbleibende übrige Vermögen zugewendet hatte.

    Darin habe das Landgericht einen entscheidenden Anhaltspunkt dafür sehen dürfen, dass er nur ihm die Stellung als Erbe habe verschaffen wollen, während die Geldzuwendungen an den Beteiligten zu 1 und die Enkelkinder Vermächtnisse darstellten (BayObLG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 1Z BR 094/04 -, Rn. 40, juris).

  • OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 W 30/20

    Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei …

    Zwar greift die Regelung des § 2087 Abs. 2 BGB, wonach die testamentarische Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes im Zweifel als Vermächtnisanordnung anzusehen ist, nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (BayObLG, FamRZ 2005, 1933).
  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung von in verschiedenen Urkunden …

    Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10

    Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit …

    Es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 67/22

    Feststellung der Tatsachen zur Erteilung eines beantragten Erbscheins; Auslegung …

    Es ist anerkannt, dass die bloße Bezeichnung des testamentarisch Bedachten als "Erben" nicht maßgebend für die Beantwortung der Frage ist, ob eine Erbeinsetzung (§ 1937 BGB) oder ein Vermächtnis (§ 1939 BGB) vorliegt, sondern gerade bei Laientexten höchstens ein Indiz für die beabsichtigten Rechtsfolgen darstellt; vielmehr beurteilt sich auch in diesem Fall nach dem auszulegenden Inhalt der letztwilligen Verfügung, ob ein Bedachter Erbe oder Vermächtnisnehmer ist (OLG Köln, RPfleger 1992, 199; BayObLG, FGPrax 2005, 126; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 1929).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; …

    Ob ein Bedachter Erbe oder Vermächtnisnehmer ist, beurteilt sich vielmehr nach dem auszulegenden sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (BayObLG, FGPrax 2005, 126, 127 m.w.N.).
  • OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08

    Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Erbrecht bei Tod eines deutschen …

    Dabei muss die Auslegung des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2023 - 11 W 42/23

    Erbscheinssache: Auslegung einer Testaments hinsichtlich der Alleinerbenstellung

  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

  • OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem …

  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der …

  • OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10

    Testamentsauslegung: Vermächtnisanordnung verbunden mit dem Satz: "Eine …

  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08

    Notarrecht: Auskehrung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten gepfändeten …

  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 3 W 67/22

    Auslegung gemeinschaftliches Testament - Begriff der Erbeinsetzung

  • OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 20/08

    Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?

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