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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 11.01.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2398
OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04 (https://dejure.org/2004,2398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.2004 - 2 AR 46/04 (https://dejure.org/2004,2398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 2 AR 46/04 (https://dejure.org/2004,2398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    FGG § 5; ; FGG § 43 b Abs. 2 Satz 2; ; AdwirkG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zuständigkeitskonzentration beim Vormundschaftsgericht bei der Annahme eines ausländischen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AdWirkG § 5; EGBGB Art. 14; EGBGB Art. 22; EGBGB Art. 23; FGG § 5; FGG § 43b; ZPO § 36
    Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen-->; Kindschaftsrecht --> Adoption

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeitskonzentration beim Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes; Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts für ein Adoptionsverfahren; Anwendbarkeit des Heimatrechts bei der Annahme eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 69
  • FamRZ 2005, 920
  • Rpfleger 2005, 256
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 02.12.2003 - 8 AR 22/03

    Adoptionsverfahren: Zuständigkeitskonzentration bei ausländischem Recht …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04
    Die Zuständigkeitskonzentration bei dem Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes greift auch dann, wenn über Art. 23 EGBGB das Heimatrecht des anzunehmenden Kindes anzuwenden ist (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; entgegen OLG Hamm FamRZ 2003, 1042 und OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2004, 125).

    Demgegenüber weist das Oberlandesgericht Stuttgart ( Beschluss v. 2. Dezember 2003 - 8 AR 22/03 - mit näherer Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Schrifttum, veröffentlicht in FamRZ 2004, 1124 ) zutreffend darauf hin, dass eine solche restriktive Auslegung weder im Wortlaut des § 43 b Abs. 2 Satz 2 FGG noch in den Gesetzesmaterialien hinreichenden Anklang findet.

  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 15 Sbd 13/02

    Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung; Annahme eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04
    Die Zuständigkeitskonzentration bei dem Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes greift auch dann, wenn über Art. 23 EGBGB das Heimatrecht des anzunehmenden Kindes anzuwenden ist (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; entgegen OLG Hamm FamRZ 2003, 1042 und OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2004, 125).

    Gegen eine Zuständigkeitskonzentration auch bei dieser Konstellation haben sich die Oberlandesgerichte Hamm ( Beschluss v. 21. November 2002 - 15 Sbd 13/02- , veröffentlicht in FamRZ 2003, 1042) und Karlsruhe ( Beschluss v. 20. Oktober 2003 - 11 AR 6/03 -, veröffentlicht in OLGR Karlsruhe 2004, 125) ausgesprochen, im Wesentlichen mit der Begründung, dass es bei der "Regel"-Zuständigkeit des § 43 b Abs. 2 Satz 1 FGG verbleiben müsse, wenn nur "Teil- oder Vorfragen" - wie die nach Erforderlichkeit und Erteilung der Zustimmung des Kindes und Angehöriger - ausländischem Recht unterliegen.

  • OLG Karlsruhe, 20.10.2003 - 11 AR 6/03

    Adoptionsverfahren: Zuständigkeitskonzentration nur bei Anwendung ausländischen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2004 - 2 AR 46/04
    Die Zuständigkeitskonzentration bei dem Vormundschaftsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts im Falle der Annahme eines ausländischen Kindes greift auch dann, wenn über Art. 23 EGBGB das Heimatrecht des anzunehmenden Kindes anzuwenden ist (Anschluss an OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; entgegen OLG Hamm FamRZ 2003, 1042 und OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2004, 125).

    Gegen eine Zuständigkeitskonzentration auch bei dieser Konstellation haben sich die Oberlandesgerichte Hamm ( Beschluss v. 21. November 2002 - 15 Sbd 13/02- , veröffentlicht in FamRZ 2003, 1042) und Karlsruhe ( Beschluss v. 20. Oktober 2003 - 11 AR 6/03 -, veröffentlicht in OLGR Karlsruhe 2004, 125) ausgesprochen, im Wesentlichen mit der Begründung, dass es bei der "Regel"-Zuständigkeit des § 43 b Abs. 2 Satz 1 FGG verbleiben müsse, wenn nur "Teil- oder Vorfragen" - wie die nach Erforderlichkeit und Erteilung der Zustimmung des Kindes und Angehöriger - ausländischem Recht unterliegen.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2007 - 5 LB 190/05

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Schadensersatz für ein im Dienst beschädigtes …

    Daher kommt es an dieser Stelle auch nicht darauf an, ob in dienstlicher Hinsicht ein objektiver Bedarf für das Mitführen bestimmter Gegenstände besteht (anders aber zum Schadensersatzanspruch einer Lehrerin für ihr in der Schule abhanden gekommenes privates Handy: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05).

    Allerdings ist diese Tätigkeit - anders als im Falle einer Lehrerin, die ihr privates Handy in der Schule nutzt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005 - 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05) - dadurch geprägt, dass die Beamten überwiegend im Außendienst tätig sind und ständig erreichbar sein sollten.

    Etwaige Defizite hat nicht der einzelne Beamte mit eigenen Mitteln auszugleichen (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 14.02.2005- 2 LA 827/04 - NVwZ-RR 2005, 479 = Nds.Rpfl. 2005, 256 …und Urt. v. 21.09.2005 - 2 LB 154/05).

  • OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 17 AR 9/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht bei der Adoption eines Volljährigen …

    Rn. 7 aa) Mit den beiden Amtsgerichten geht der Senat davon aus, dass ausländische Sachvorschriften im Sinn des § 187 Absatz 4 FamFG nicht nur dann anzuwenden sind, wenn die Adoption selbst dem ausländischen Recht unterliegt, sondern auch, wenn etwa über Artikel 23 EGBGB hinsichtlich der erforderlichen Zustimmungen ausländisches Recht zu prüfen ist (OLG Frankfurt, ZKJ 2011, 144; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 59, 60; wohl auch OLG Köln, FamRZ 2011, 311, 312 - zum im wesentlichen inhaltsgleichen § 43b Absatz 2 Satz 2 FGG a.F.: OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1124, 1125; FamRZ 2007, 839, 840; OLG Zweibrücken, FamRZ 2005, 920, 921; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1695; OLG Köln, FamRZ 2006, 1859; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1463, 1464 - aA OLG Hamm, FamRZ 2003, 1042; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 125 zu § 43b FGG a.F.).
  • OLG München, 16.03.2007 - 31 AR 49/07

    Zuständigkeitskonzentration für inländische Adoptionsverfahren unter Anwendung …

    Bei dieser Konstellation - Adoptionsstatut ist deutsches Recht, aber über Art. 23 EGBGB ist zusätzlich ausländisches Recht berufen - greift § 43b Abs. 2 Satz 2 FGG grundsätzlich ein (BayObLG FGPrax 2005, 65; OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1124; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 69; OLG Hamm FamRZ 2006, 1463; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 1464; OLG Düsseldorf RNotZ 2006, 147; OLG Köln FGPrax 2006, 72;… MünchKomm/-Klinkhardt BGB 4. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 78;… Palandt/Heldrich Art. 22 EGBGB Rn. 9;… Jansen/Müller-Lukoschek FGG 3. Aufl. § 43b Rn. 62; a. A. OLG Schleswig FamRZ 2006, 1142; Maurer FamRZ 2005, 2094).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 11.01.2005 - 9 WF 4322/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5834
OLG Nürnberg, 11.01.2005 - 9 WF 4322/04 (https://dejure.org/2005,5834)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.01.2005 - 9 WF 4322/04 (https://dejure.org/2005,5834)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 9 WF 4322/04 (https://dejure.org/2005,5834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    FGG § 33; ; BGB § 1684

  • rechtsportal.de

    FGG § 33; BGB § 1684
    Vollstreckbarkeit einer richterlich gebilligten Umgangsvereinbarung - Zulässigkeit der Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Billigung einer Umgangsvereinbarung; Feststellung des Familiengerichts über das Zustandekommen eines Vergleiches; Voraussetzungen einer Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung des Umgangsrechts; Androhung von Zwangsgeld und Zwangshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 513
  • FamRZ 2005, 920
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 11.05.2009 - 3 UF 402/07

    Familienrecht: Regelung des Umgangsrechts für getrennt lebenden Kindesvater

    Sie kann vorsorglich ergehen und bereits mit der Umgangsregelung verbunden werden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 838, 839; OLG Celle, FamRZ 1999, 173; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 920).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 80/06

    Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

    Es reicht jede gerichtliche Äußerung dafür aus, die hinreichend deutlich macht, dass die Einigung der Eltern über das Umgangsrecht vom Gericht getragen wird (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 920).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 5 WF 106/06

    Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

    Es reicht jede gerichtliche Äußerung dafür aus, die hinreichend deutlich macht, dass die Einigung der Eltern über das Umgangsrecht vom Gericht getragen wird (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 920).
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