Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 6 UF 228/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1626a BGB, § 1666 BGB, § 20 FGG, § 57 Abs 1 Nr 8 FGG, § 57 Abs 1 Nr 9 FGG
Elterliche Sorge: Beschwerderecht des nicht sorgeberechtigten Vaters eines nichtehelichen Kindes gegen die Ablehnung von Sorgerechtsmaßnahmen - Judicialis
BGB § 1626 a; ; BGB § 1666; ; FGG § 20; ; FGG § 57 I 8; ; FGG § 57 I 9; ; FGG § 64 III 2
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
FGG 20, 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9, Abs. 2, 64 Abs. 3 Satz 2; BGB 1626a; 1666
Beschwerdebefugnis, nichtehelicher Vater - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen Entscheidung des Familiengerichts im Sorgerechtsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beschwerderecht des Vater eines nichtehelichen Kindes gegen eine Maßnahmen gegenüber der Mutter ablehnende Entscheidung; Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter; Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater; Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 02.09.2005 - 54 F 714/05
- OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 6 UF 228/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 802 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.07.2003 - 11 WF 35/03
Die Bestimmung des § 57 Nr. 8 FGG - Beschwerderecht zugunsten Verwandter und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.12.2005 - 6 UF 228/05
Denn das Beschwerderecht von Verwandten oder sonstigen Dritten nach § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG findet auf die befristete Beschwerde nach § 621e ZPO Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung (§ 64 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 57 Abs. 2 FGG) keine Anwendung (OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 887;… Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 621e Rdnr. 14b).
- OLG Hamm, 25.01.2007 - 2 UF 258/06
elterliche Sorge, Beschwerde gegen Genehmigung der Unterbringung nach § 1631 b …
Allein das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind begründet keine Beschwerdebefugnis, weil § 57 Abs. 1 Nr. 8 und 9 FGG gem. §§ 57 Abs. 2, 64 Abs. 3 S. 3, 70 m FGG keine Anwendung finden (vgl. hierzu etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2006 - 16 WF 192/06 -;OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.12.2005 - 6 UF 228/05 - FamRZ 2006, 802; OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 30.7.2003 - 11 WF 35/03 - FamRZ 2004, 887).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.01.2006 - 16 Wx 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgabe eines Betreuungsverfahrens, 2. BtÄndG
- rechtsportal.de
FGG § 65a
Abgabe des Betreuungsverfahrens - keine Zuständigkeitsbestimmung durch übergeordnetes Gericht bei Einverständnis des übernehmenden Gerichts - Erklärung des Einvernehmens auch durch Rechtspfleger - Wolters Kluwer
Zuständigkeitsbestimmung durch das übergeordnete Gericht; Widerspruch eines Betreuten gegen die Abgabe eines Gerichtsverfahrens an das Gericht seines Wohnsitzes ; Erleichterung der Abgabepraxis durch die Beseitigung des Widerspruchsrechts und des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl - 80 XVII P 86/92
- OLG Köln, 04.01.2006 - 16 Wx 1/06
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 72
- FamRZ 2006, 802
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Rechtsprechung
| AG Duisburg-Ruhrort, 22.02.2006 - 14 F 274/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 802
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