Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1632 Abs. 4
Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Olpe, 06.02.2006 - 22 F 393/05
- OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
- OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 659
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg …
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
Bei der vorzunehmenden Auslegung der Voraussetzung für die Verbleibensanordnung ("wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde") ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (zuletzt FamRZ 2005, 783 f.) sowohl dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch der Grundrechtsposition des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie schließlich auch dem Grundrecht der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 und 3 Rechnung zu tragen. - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
1.1 § 1632 Abs. 4 BGB , der die Möglichkeit einer Verbleibensanordnung und damit den Fortbestand der Trennung eines Kindes von seinen Eltern oder einem Elternteil vorsieht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das grundgesetzlich geschützte Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerfGE 68, 176 ff.). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
Im zuerst genannten Fall ist "die Risikogrenze generell weiter zu ziehen, wohingegen bei letzterer Konstellation mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss (BVerfGE 75, 201 ff.). - BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Entziehung des Sorgerechts bei einer psychisch kranken Mutter
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
Gleichwohl ist im Rahmen der erforderlichen Abwägung das Wohl des Kindes letztlich entscheidend (BVerfG, aaO., FamRZ 2000, 1489). - OLG Karlsruhe, 19.12.2003 - 20 UF 47/02
Anspruch auf Herausgabe eines Kindes: Voraussetzungen einer Anordnung auf …
Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
Dabei berührt die hier in Rede stehende Aufrechterhaltung der Trennung eines Kindes von seinen Eltern - auch im Hinblick auf die dadurch naheliegende Manifestation seiner Lebensumstände für die Zukunft - den Schutzbereich des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG in ebenso intensivster Weise wie eine erstmalige Trennung (OLG Karlsruhe, FPR 2004, 476).
- OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater: …
Insoweit gestaltet sich der vorliegende Fall abweichend von denjenigen, in denen Kinder aufgrund bereits erfolgter Bindungsabbrüche, etwa nach erfolgten Maßnahmen gemäß §§ 1666, 1666a BGB, in ihre Familie zurückgeführt werden und in denen aufgrund der bereits erlebten Bindungsabbrüche eine erhöhte Vulnerabilität der Kinder besteht (so etwa im Fall OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1514 und OLG Hamm FamRZ 2007, 659; auch BVerfG FamRZ 2010, 865). - OLG Hamm, 15.06.2012 - 10 UF 47/11
Voraussetzungen des Verbleibens eines Kindes in einer Pflegefamilie
Rn. 44 Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 865; BVerfG FamRZ 2006, 1593; BVerfG FamRZ 2005, 783; BVerfG FamRZ 1989, 31; BVerfGE 75, 201; BVerfGE 68, 176; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2011, 6 UF 108/11 - zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 571; OLG Hamm FamRZ 2010, 1746; OLG Hamm FamRZ 2007, 659; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1499), welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass auch die Dauer des Pflegeverhältnisses zu einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB führen kann, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176, 191= FamRZ 1985, 39).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 25.08.2006 - 10 UF 127/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1632 Abs. 4 BGB; § 114 ZPO
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Verbleibensanordnung - rechtsportal.de
BGB § 1632 Abs. 4 § 1666
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung in der Pflegefamilie - Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Verbleibensanordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 05.05.2006 - 626 F 1081/04
- OLG Celle, 25.08.2006 - 10 UF 127/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 659 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- AG Ludwigslust, 18.06.2010 - 5 F 76/09
Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung des Kindes in einer …
Zwar soll es nach einer Ansicht für eine Verbleibensanordnung insoweit offenbar ausreichen, dass der gegenwärtige Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie auch von dessen sorgeberechtigten leiblichen Eltern nicht in Zweifel gezogen, von diesen aber als solcher auf nicht konkret absehbare Zeit laufend tatsächlich in Frage gestellt und kein eindeutiges Einverständnis mit einem dauerhaften Verbleib abgegeben wird (vgl. OLG Celle FamRZ 2007, 659).
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