Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - I-25 Wx 53/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 1835 Abs. 3; ; VBVG § 4 Abs. 2; ; FGG § 67 Abs. 3 a. F.; ; FGG § 67 Abs. 3 Satz 2; ; FGG § 67 a
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abrechnung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach RVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1835 Abs. 3; FGG § 67 Abs. 3 (a.F.)
Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abrechnung der Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 76
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06
Durch diese Änderungen sollten die auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (FamRZ 2000, 1280 ff.) entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze, wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; Senat NJW-RR 2003, 427), indes nicht geändert werden. - OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO oder BVormVG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06
Durch diese Änderungen sollten die auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (FamRZ 2000, 1280 ff.) entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze, wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; Senat NJW-RR 2003, 427), indes nicht geändert werden.
- LG Krefeld, 18.07.2013 - 7 T 77/13
Ersatz von Aufwendungen eines Verfahrenspflegers i.R.d. berufsmäßigen …
Bei der Prüfung der Bestimmungen der notariellen Verträge, die für die Frage, ob die vormundschaftliche Genehmigung erteilt werden sollte, vorrangig war, handelt es sich um eine bedeutsame und schwierige Tätigkeit, für die ein nicht juristisch Vorgebildeter, auch wenn er die Voraussetzungen für eine Vergütung nach der höchsten Stufe - mithin eine Hochschulausbildung - erfüllt, einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2007, I- 25 Wx 53/06, Rn 7). - OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines …
Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659). - OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11
Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren
In der Rechtsprechung zur Vergütung von Verfahrenspflegern in Betreuungsverfahren sind diese Voraussetzungen etwa in einem Fall bejaht worden, in dem ein Rechtsanwalt zum Verfahrenspfleger bestellt worden war, um einen beabsichtigten notariellen Kaufvertag zu prüfen und seine Tätigkeit, deren Ergebnis er in einem Bericht zusammengefasst hatte, so bedeutsam und schwierig war, dass ein nicht juristisch vorgebildeter Verfahrenspfleger, dem eine eigenverantwortliche Prüfung oblag, hierfür einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 76). - OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09
Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts; Anwendung des RVG
Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659 ).
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Rechtsprechung
| OLG München, 17.07.2007 - 33 AR 7/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 65 Abs. 1; ; FGG § 65 Abs. 4; ; FGG § 65 Abs. 5; ; FGG § 65a
- Bt-Recht
Örtliche Zuständigkeit, Zuständigwerden unzuständigen Gerichts, Abgabe aus wichtigem Grund
- rechtsportal.de
FGG § 65 Abs. 1, 4, 5 § 65a
Zuständigkeit des örtlich unzuständigen Vormundschaftsgericht nach endgültiger Betreuerbestellung - Abgabe aus wichtigem Grund - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Örtlich unzuständiges Gericht kann zuständig werden
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Örtliche Zuständigkeit eines zunächst unzuständigen Vormundschaftsgerichts aufgrund der endgültigen Bestellung eines Betreuers; Voraussetzungen für das Handeln eines Gerichts als "Bedürfnisgericht"
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 76 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05
Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht
Auszug aus OLG München, 17.07.2007 - 33 AR 7/07
Es tritt in diesen Fällen auch an die Stelle des Oberlandesgerichts, das die Zuständigkeit zu bestimmen oder über die Übernahme zu entscheiden hat, ohne gemeinschaftliches oberes Gericht zu sein (§ 199 Abs. 2 FGG; Art. 11a AGGVG; vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2005 in FamRZ 2005, 1577). - OLG Karlsruhe, 04.03.2002 - 19 AR 5/02
Abgabe des Betreuungsverfahrens: Anfechtbarkeit des Betreuungsbeschlusses wegen …
- BayObLG, 05.02.2002 - 3Z AR 6/02
Bestellung des vorläufigen Betreuers durch Eilgericht - Abgabe an zuständiges …
Auszug aus OLG München, 17.07.2007 - 33 AR 7/07
Das AG A. hätte in jedem Fall nach Erfüllung seiner durch die Dringlichkeit des Falles gebotenen Aufgabe den Vorgang an das Notariat XXX übersenden müssen und dieses wäre grundsätzlich zur Fortführung des Verfahrens verpflichtet (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 270 [Ls.]).
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