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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2009 - V ZR 71/09   

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https://dejure.org/2009,8131
BGH, 12.11.2009 - V ZR 71/09 (https://dejure.org/2009,8131)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2009 - V ZR 71/09 (https://dejure.org/2009,8131)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2009 - V ZR 71/09 (https://dejure.org/2009,8131)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com

    ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die in einem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 1
    Nichtzulassungsbeschwerde; Anfechtung eines Teilanerkenntnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die in einem Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über die Kosten eines durch ein Anerkenntnis erledigten Teils der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 640
  • MDR 2010, 342
  • FamRZ 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer …

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - V ZR 71/09
    Wird eine Klageforderung insgesamt anerkannt und ist die Kostenentscheidung deshalb in dem Anerkenntnisurteil enthalten, ist diese - sofern der Streitwert in der Hauptsache den in § 511 ZPO genannten Betrag (600 EUR) übersteigt (§ 99 Abs. 2 Satz 2 ZPO) und die Kostenbeschwer gemäß § 567 Abs. 2 ZPO (200 EUR) erreicht ist (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 99 Rdn. 6) - mit der sofortigen Beschwerde (§ 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und gegebenenfalls mit der (zugelassenen) Rechtsbeschwerde anfechtbar (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999).

    Die Überprüfung einer solchen Kostenentscheidung durch das Revisionsgericht ist deshalb statthaft, wenn das Berufungsgericht insoweit die Revision zugelassen hat; dies entspricht der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Fall einer isolierten Kostenentscheidung (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004, IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999).

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 176/00

    Bemessung der Beschwer bei Kostenentscheidung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - V ZR 71/09
    Dieses Interesse an der Änderung der angefochtenen Entscheidung bleibt bei der Bemessung des Werts der Beschwer jedoch außer Betracht, weil die Nichtzulassungsbeschwerde insoweit nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2000, I ZR 176/00, NJW 2001, 230).

    In einem solchen Fall kann die unterlegene Partei entweder (nur) sofortige Beschwerde gegen den das Anerkenntnis betreffenden Teil der Kostenentscheidung erheben oder - wenn sie, wie hier, auch den streitig entschiedenen Teil in der Hauptsache angreifen will - einheitlich Berufung gegen das Schlussurteil einlegen (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2000, I ZR 176/00, NJW 2001, 230, 231 m. w. N.;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 99 Rdn. 7 u. 13).

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen …

    Rn. 20 b) Daneben ist aus Gründen der Prozessökonomie als einheitliches Rechtsmittel auch die Berufung eröffnet, wenn sich der Rechtsmittelführer nicht nur gegen die Kostenentscheidung, sondern auch gegen den streitig entschiedenen Teil der Hauptsache wendet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, aaO; vom 12. November 2009 - V ZR 71/09, NJW-RR 2010, 640 Rn. 8 [zum Teilanerkenntnis]; OLG Rostock, OLGR Rostock 2003, 388 f.; OLG München, BauR 2012, 537;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91a Rn. 42;… Zöller/Vollkommer, aaO Rn. 56;… MünchKomm-ZPO/Lindacher, 4. Aufl., § 91a Rn. 120;… Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91a Rn. 53).
  • BGH, 30.09.2025 - II ZR 54/25

    Streitwertbemessung bei Klageerweiterung in der Berufungsinstanz?

    Dies ist im Nichtzulassungsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren nicht nachprüfbar (BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - III ZR 182/97, BGHZ 139, 12, 15 ;… Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 71/13, juris Rn. 1 ) und daher bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen ( BGH…, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 71/13, juris Rn. 1 ;… Beschluss vom 9. Juli 2019 - VII ZR 86/17, NJW-RR 2019, 1150 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230, 231 ; Beschluss vom 12. November 2009 - V ZR 71/09, NJW-RR 2010, 640 Rn. 5 ff .).
  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und …

    Der Streitwert des Rechtsstreits ist zudem noch durch das Gericht festzusetzen gewesen, wobei nach Erlass des Teil-Anerkenntnisurteils hier jetzt nur noch das streitige Kosteninteresse der Parteien anzusetzen ist (BGH, Beschluss vom 12.11.2009, Az.: V ZR 71/09, u.a. in: NJW-RR 2010, Seite 640).
  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 71/13

    Berücksichtigung einer vom Berufungsgericht als wirkungslos angesehenen …

    Der im Berufungsverfahren mit der Klageerweiterung geltend gemachte Betrag in Höhe von 12.000 EUR bleibt bei der Ermittlung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO) außer Betracht, weil das Berufungsgericht die Klageerweiterung entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO als wirkungslos angesehen hat und dies im Revisionsverfahren nicht nachprüfbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - III ZR 182/97, BGHZ 139, 12, 15; Beschlüsse vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230, 231; vom 12. November 2009 - V ZR 71/09, NJW-RR 2010, 640;… Musielak/Ball, ZPO, § 524 Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2026 - 3 U 143/25

    Zur Veranlassung zur Klageerhebung gem. § 93 ZPO

    Wenn das Anerkenntnis nur einen Teil der Klageforderung betrifft und die Kostenentscheidung deshalb in dem Schlussurteil über den verbliebenen streitigen Teil der Klage getroffen wird, kann die unterlegene Partei, wenn sie, wie im konkreten Fall, auch den streitig entschiedenen Teil angreifen will, einheitlich Berufung gegen das Schlussurteil einlegen (BGH, Beschluss vom 12.11.2009, Az. V ZR 71/09, unter 2., zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 10.05.2017 - 8 U 46/16

    Erledigung der Hauptsache: Zulässigkeit der Berufung eines Streitgenossen gegen …

    Rn. 33 Es ist anerkannt, dass bei einem erstinstanzlichen Urteil, in dem über die Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Teils und über die restliche Hauptsache sowie die Kosten insoweit entschieden wurde, gegen die Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO Berufung eingelegt werden kann, wenn auch die Entscheidung zur Hauptsache mit der Berufung angegriffen wird (vgl. BGH, MDR 2010, 342 (343);… Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 99, Rn. 13).
  • AG Dorsten, 11.02.2021 - 21 C 198/20

    Prozessbürgschaft, Herausgabe

    Rn. 47 Hat das erstinstanzliche Gericht im angefochtenen Urteil über die Kosten eines erledigten (oder anerkannten) und eines nicht erledigten Teils entschieden, so ist gegen die Kostenentscheidung, die den durch die übereinstimmende Erklärung der Parteien (oder durch das Anerkenntnis) erledigten Teil betrifft, das Rechtsmittel der Berufung gegeben, wenn auch die Entscheidung zur Hauptsache mit der Berufung angefochten wird (BGH, Beschluss vom 12.11.2009 -V ZR 71/09 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7418
BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08 (https://dejure.org/2009,7418)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - IV ZR 108/08 (https://dejure.org/2009,7418)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 108/08 (https://dejure.org/2009,7418)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Berufungsgerichts zur Überprüfung der erstinstanzlichen Auslegung bzw. zur Vornahme einer eigenen Auslegung einer Individualerklärung; Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls unter besonderer Berücksichtigung von früher getätigten Aussagen des Erblassers ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 529; BGB § 133
    Pflicht des Berufungsgerichts zur Überprüfung der erstinstanzlichen Auslegung bzw. zur Vornahme einer eigenen Auslegung einer Individualerklärung; Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls unter besonderer Berücksichtigung von früher getätigten Aussagen des Erblassers ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erbrecht - Übertragung von Fondsanteilen in Todesfallerklärung als Vermächtnis?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermächtnis auf Fondsanlagepapier

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08
    Zwar könne schon eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei einer Wiederholung der Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben würden, Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen i.S. von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründen (BGHZ 159, 245, 249).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08
    Insbesondere wenn die erstinstanzliche Ermittlung des Inhalts einer Individualerklärung den Bereich der Tatsachenfeststellungen überschreitet und - mit fließendem Übergang - zur Tatsachenwürdigung nach Maßgabe u.a. des § 133 BGB und damit zur juristischen Auslegung übergeht, besteht keine Bindung des Berufungsgerichts an eine zwar mögliche, aber nicht überzeugende Auslegung des erstinstanzlichen Gerichts (vgl. BGHZ 160, 83, 87, 92; 162, 313, 316).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08
    Insbesondere wenn die erstinstanzliche Ermittlung des Inhalts einer Individualerklärung den Bereich der Tatsachenfeststellungen überschreitet und - mit fließendem Übergang - zur Tatsachenwürdigung nach Maßgabe u.a. des § 133 BGB und damit zur juristischen Auslegung übergeht, besteht keine Bindung des Berufungsgerichts an eine zwar mögliche, aber nicht überzeugende Auslegung des erstinstanzlichen Gerichts (vgl. BGHZ 160, 83, 87, 92; 162, 313, 316).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08
    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht die Klägerin mit Recht eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG geltend, weil das Berufungsgericht die Ausführungen der Klägerin zur Auslegung und damit zur materiellen Rechtslage nicht zur Kenntnis genommen hat, ohne dieser Aufgabe aus Gründen des Zivilprozessrechts enthoben gewesen zu sein (vgl. BVerfG NJW 2000, 131; NJW 2005, 1487).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08
    Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht die Klägerin mit Recht eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG geltend, weil das Berufungsgericht die Ausführungen der Klägerin zur Auslegung und damit zur materiellen Rechtslage nicht zur Kenntnis genommen hat, ohne dieser Aufgabe aus Gründen des Zivilprozessrechts enthoben gewesen zu sein (vgl. BVerfG NJW 2000, 131; NJW 2005, 1487).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 297/98

    Übernahme einer unter Verstoß gegen die Öffentlichkeit durchgeführten …

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 108/08
    Zumindest die wichtigsten für und gegen eine bestimmte Auslegung sprechenden Umstände sind in ihrer Bedeutung für das Auslegungsergebnis zu erörtern und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2000 - VIII ZR 297/98 - NJW 2000, 2508 unter II 2 a).
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2019 - 5 U 57/18

    Zuwendung eines Vermächtnisses in einem gemeinschaftlichen Testament: Auslegung …

    Auch insoweit gilt zunächst der Grundsatz der wohlwollenden Auslegung: Ob ein Rechtsgeschäft unter Lebenden oder eine Verfügung von Todes wegen vorliegt, hängt in erster Linie davon ab, ob der oder die Erklärenden mit dem Rechtsgeschäft schon zu Lebzeiten Rechte und Pflichten begründen wollten, auch wenn sie - z.B. bei bedingten Rechten - erst beim Tode voll wirksam werden sollten, oder ob eine solche Wirkung erst später eintreten sollte (§§ 133, 2084 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1983 - IVa ZR 35/82, NJW 1984, 46; Beschluss vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 108/08, FamRZ 2010, 459).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 77/14

    Auslegung eines Testaments, das "entfernte Verwandte" von der Erbfolge …

    Rn. 58 Der Senat ist hinsichtlich der Testamentsauslegung nicht gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO an die von dem Gericht des ersten Rechtszugs festgestellte Auslegung gebunden, denn bei der Auslegung von Willenserklärungen ist das Berufungsgericht nicht auf die Rechtsfehlerkontrolle beschränkt, sondern kann, wenn es die erstinstanzliche Auslegung für sachlich nicht überzeugend hält, diese selbst vornehmen (…vgl. BGHZ 160, 83, juris-Rn. 12 ff.; BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 108/08, juris-Rn. 7;… Zöller/Heßler, 30. Auflage, 2014, § 529, Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2026 - 14 U 90/25

    Vorausvermächtnis am Grundstück: Flurstück muss übertragen werden

    Der Senat ist im Berufungsrechtszug gehalten, die Auslegung der im Streit stehenden letztwilligen Verfügungen auf Grundlage der nach § 529 ZPO beachtlichen Tatsachen materiell-rechtlich vollständig zu überprüfen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 108/08, Rn. 7, juris;… MüKoBGB-Leipold, 10. Aufl. 2026, § 2084 Rn. 174;… BeckOGK-Gierl, BGB, § 2084 Rn. 176 [Stand: 01.06.2026]; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 06.04.2018 - I-7 U 76/17, Rn. 23, juris).
  • OLG Hamm, 24.04.2012 - 28 U 197/09

    Anforderungen an eine Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines Oldtimers

    Die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen obliegt dem Berufungsgericht ohne Bindung an die Vorinstanz (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03, BGHZ 160, 83, 96 f.; Beschluss vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 108/08, juris, Rn. 7;… Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 513 Rn. 4a;… § 529 Rn. 8;… Hk-ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 529 Rn. 2;… Hannich/Maier/Seitz, ZPO-Reform 2002, § 513 Rn. 9).
  • OLG München, 16.02.2011 - 3 U 4316/07

    Auslegung einer handschriftlichen Erklärung des Erblassers als Vermächtnis: …

    Rn. 18 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Wert des Verkaufserlöses des Pioneer Value Fund A USD ... zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Prozessverfahrens, Az.: 3 U 4316/06 (OLG München), IV ZR 108/08 (BGH), Az.: 6 O 1977/06 (LG Traunstein) zu bezahlen.
  • OLG München, 15.12.2010 - 3 U 4316/07
    Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Wert des Verkaufserlöses des Pioneer Value Fund A USD ... zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Prozessverfahrens, Az.: 3 U 4316/06 (OLG München), IV ZR 108/08 (BGH), Az.: 6 O 1977/06 (LG Traunstein) zu bezahlen.
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