Rechtsprechung
| OLG Jena, 19.05.2011 - 1 UF 93/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 3 Abs 3 VersAusglG, § 18 Abs 1 VersAusglG, § 18 Abs 2 VersAusglG, § 18 Abs 3 VersAusglG, § 27 VersAusglG
Versorgungsausgleich: Teilung von öffentlich-rechtlichen Versorgungsanwartschaften; Ausschluss wegen Geringfügigkeit bzw. grober Unbilligkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der groben Unbilligkeit i.S. von § 27 VersAusglG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich bei kurzer Ehezeit?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Versorgungsausgleich auch bei nur zweijähriger Ehedauer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei fehlender ehelicher Lebensgemeinschaft wegen außergewöhnlich kurzen Zusammenlebens - Zusammenleben von zwei Jahren ist nicht außergewöhnlich kurz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchführung eines Versorgungsausgleichs bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren erfolgt nur bei entsprechendem Antrag eines Ehegatten; Begriff der groben Unbilligkeit i.S. von § 27 VersAusglG
Verfahrensgang
- AG Heilbad Heiligenstadt, 26.01.2011 - 2 F 173/07
- OLG Jena, 19.05.2011 - 1 UF 93/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1159
- FamRZ 2011, 1590
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute
Auszug aus OLG Jena, 19.05.2011 - 1 UF 93/11
In diesen Fällen fehlt dem Versorgungsausgleich die eigentlich rechtfertigende Grundlage, denn jede Ehe ist infolge der auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft schon während der Phase der Erwerbstätigkeit im Keim eine Versorgungsgemeinschaft, die der beiderseitigen Alterssicherung dienen soll (BGH, FamRZ 2005, 2052, 2053). - OLG Jena, 29.07.2010 - 1 UF 179/10
Versorgungsausgleichsrecht: Prüfungsreihenfolge beim Bagatellausgleich
Auszug aus OLG Jena, 19.05.2011 - 1 UF 93/11
Die Wertgrenze richtet sich nach Absatz 4 (…BT - Drucksache 16/10144, S. 60, 61; OLG Jena, FamRZ 2011, 38 - 39). - OLG Jena, 14.06.2010 - 1 WF 204/10
Versorgungsausgleichssache: Bestimmung des Verfahrenswertes bei …
Auszug aus OLG Jena, 19.05.2011 - 1 UF 93/11
Rn. 45 Die Wertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 40, 50 FamGKG (2 Anrechte x 10 % des in drei Monaten vor Anhängigkeit der Ehesache erzielten Einkommens der Beteiligten von 8.040 EUR - siehe Streitwertbeschluss vom 27.03.2008 - = 1608,- EUR; vgl. Senat, FamRZ 2010, 2099 ). - OLG Jena, 07.06.2010 - 1 UF 82/10
Versorgungsausgleich: Anwendbares Recht bei einem vor dem 1. September 2009 …
Auszug aus OLG Jena, 19.05.2011 - 1 UF 93/11
Rn. 11 Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG ist das seit dem 1.9.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht anzuwenden, obwohl das Verfahren in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist ( OLG Jena, FamRZ 2010, 1666 - 1667).
- OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …
Dabei steht auch der Grundsatz, dass die während der Ehezeit von einem oder beiden Ehegatten erworbenen Versorgungsanwartschaften regelmäßig ("schematisch") zur Hälfte aufgeteilt werden, im Einklang mit der Idee der ehelichen Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG), der ein rechnerisches Abwägen sowohl der beiderseitigen Leistungen und Verdienste für die Gemeinschaft als auch der Teilhabe an gemeinschaftlichen Rechtspositionen im allgemeinen widersprechen würde (vgl. BGH FamRZ 2011, 877 zu § 1587 c BGB a.F.; vgl. auch OLG Jena, FamRZ 2011, 1590). - FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
Prozessunfähigkeit einer GmbH - Bekanntgabe von Steuerbescheiden an die in …
Rn. 24 Aus diesem Grunde ist die P. - Beteiligungs GmbH in Ermangelung eines gesetzlichen Vertreters nicht prozessfähig (BGH-Urteil vom 25. Oktober 2010 II ZR 115/09, NJW-RR 2011, 1159). - OLG Schleswig, 26.07.2024 - 15 UF 129/23
Versorgungsausgleich bei kurzer Ehedauer
Dies ergibt sich bereits daraus, dass nach § 3 Abs. 3 VersAusglG auch bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren ein Versorgungsausgleich auf Antrag stattfindet (vgl. OLG Jena FamRZ 2011, 1590).
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