Rechtsprechung
| BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- openjur.de
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 4 VBVG, § 5 Abs 1 VBVG
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 4 VBVG, § 5 Abs 1 VBVG
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von §§ 4, 5 VBVG über die Vergütung von Berufsbetreuern - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Pauschalierung von Vergütungsregelungen - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ... - Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten bei Anordnung der Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge mit Verfassungsrecht; Vorlageverfahren betreffend die Frage der Verfassungsgemäßheit der §§ 4, 5 Vormünder- und ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Vormündervergütung, Vergütung von Berufsbetreuern, Verfassungsrechtliche Prüfung der §§ 4, 5 VBVG, Verfassungswidrigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1
Vereinbarkeit der Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten bei Anordnung der Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge mit Verfassungsrecht; Vorlageverfahren betreffend die Frage der Verfassungsgemäßheit der §§ 4, 5 Vormünder- und ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Normenkontrollantrag gegen Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütung von Berufsbetreuern
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung unzulässig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Vergütung von Berufsbetreuern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig - Im Einzelfall durch Pauschalierung entstehende Härten müssen hingenommen werden
Verfahrensgang
- LG München I, 21.03.2011 - 13 T 17192/10
- BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1642
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Rn. 12 1. Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Vorschriften nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschriften als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ).Rn. 13 Neben der Entscheidungserheblichkeit muss das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, begründen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
Dieser Zulässigkeitsvoraussetzung genügt ein Vorlagebeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm nachvollziehbar darlegt und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
- BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit von …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Rn. 20 bb) Das Vorlagegericht setzt sich auch nicht mit den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Pauschalierung von Vergütungsregelungen bereits erarbeiteten verfassungsrechtlichen Maßstäben auseinander (zu den Begründungsanforderungen insoweit bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06 -, FamRZ 2007, S. 622 ).Rn. 22 (2) Das Vorlagegericht stellt zudem keine Überlegungen dazu an, ob es nicht verfassungsrechtlich hinzunehmen ist, dass Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen zwangsläufig dazu führen, dass in Einzelfällen die gesetzlich festgelegte Vergütung nicht leistungsäquivalent ist (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvL 10/06 -, FamRZ 2007, S. 622 ).
- BVerfG, 20.08.2009 - 1 BvR 2889/06
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Bemessung der Vergütung für die …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Rn. 25 (3) Soweit im Vorlagebeschluss schließlich die Verfassungsgemäßheit der höheren Zeitansätze in § 5 Abs. 1 und 2 VBVG bei der Betreuung von nicht mittellosen gegenüber der Betreuung mittelloser Betreuter bezweifelt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (…FamRZ 2000, S. 729 ff. = NJW-RR 2000, S. 1241 ff.) und insbesondere vom 20. August 2009 (FamRZ 2009, S. 1899 ff. = NJW-RR 2010, S. 505 f.).Das Bundesverfassungsgericht hat in der letztgenannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass das vom Gesetzgeber insoweit verfolgte Ziel der Schonung der öffentlichen Kassen legitim sei und er bei der Herabsetzung des Zeitaufwandes als Bemessungsfaktor für die Vergütung der Betreuung eines Mittellosen auch nicht die Grenzen des Zumutbaren überschritten habe (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, S. 1899 = NJW-RR 2010, S. 505 ).
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Dementsprechend sehe auch das Bundesverfassungsgericht, dass nicht jede Betreuung bemittelter Personen notwendig besser vergütet werden müsse als die Betreuung unbemittelter Personen (Hinweis auf BVerfG, FamRZ 2000, S. 729 = NJW-RR 2000, S. 1241 ).Rn. 25 (3) Soweit im Vorlagebeschluss schließlich die Verfassungsgemäßheit der höheren Zeitansätze in § 5 Abs. 1 und 2 VBVG bei der Betreuung von nicht mittellosen gegenüber der Betreuung mittelloser Betreuter bezweifelt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (FamRZ 2000, S. 729 ff. = NJW-RR 2000, S. 1241 ff.) und insbesondere vom 20. August 2009 (…FamRZ 2009, S. 1899 ff. = NJW-RR 2010, S. 505 f.).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Rn. 21 (1) Auf die Grundsätze zum gesetzgeberischen Spielraum bei der Ausgestaltung von Gebührenordnungen, die das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Vergütung von Berufsbetreuern entwickelt hat (vgl. BVerfGE 101, 331 ), geht der Vorlagebeschluss nicht ein. - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Wesentlich sei ebenfalls, ob eine entstehende Ungerechtigkeit nur unter Schwierigkeiten vermeidbar sei (Hinweis auf BVerfGE 63, 119 ). - BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Dieser Zulässigkeitsvoraussetzung genügt ein Vorlagebeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Überprüfung gestellten Norm nachvollziehbar darlegt und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ). - BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfahrensordnung für Höfesachen
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ). - BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
Der Beschluss hat den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab anzugeben, sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ). - LG München I, 21.03.2011 - 13 T 17192/10
Betreuervergütung: Verfassungswidrigkeit der Pauschalierung des Stundensatzes bei …
Auszug aus BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts München I vom 21. März 2011 (13 T 17192/10) -. - OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06
Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung
- BGH, 17.05.2017 - XII ZB 621/15
Rechtspflegererinnerung gegen Festsetzung der Betreuervergütung: Zulassung der …
Es hat die gesetzliche Regelung sowohl bezüglich der Stundensätze (BVerfG FamRZ 2000, 345 - zur von 1990 bis 1998 geltenden Gesetzeslage; vgl. auch BVerfG FamRZ 2011, 1642) als auch hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Stundenanzahl (…BVerfG FamRZ 2009, 1899 Rn. 7, 10) als verfassungsgemäß angesehen.Dabei hat es unter anderem auf das zwangsläufige Fehlen einer Leistungsäquivalenz bei Festlegung von Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen hingewiesen (BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 20; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
- BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der …
Ist eine Berufsbetreuung angeordnet, hat der Betreute die Kosten vorrangig aus seinem Einkommen und Vermögen zu begleichen (zur Vergütung von Berufsbetreuern bei nicht mittellosen Betreuten: BVerfG <Kammer> Beschluss vom 18.8.2011 - 1 BvL 10/11). - BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13
Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines …
Dabei hat sich der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (…vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1123 Rn. 6) für ein Vergütungssystem auf der Grundlage einer Mischkalkulation entschieden, das zwangsläufig dazu führt, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625).
- BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9 …
Insbesondere muss sich der Vorlagebeschluss mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 13). - BGH, 25.09.2024 - XII ZB 110/23
Vergütung des Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache: Pauschalvergütung …
Der Gesetzgeber hat im Übrigen ausdrücklich in den Blick genommen, dass eine unzureichende Vergütung den berufsmäßig tätigen Verfahrensbeistand davon abhalten könnte, die für eine effektive und eigenständige Vertretung des Kindes im Verfahren erforderlichen Einzeltätigkeiten zu entfalten (vgl. BT-Drucks. 16/9733 S. 294) und gerade dieser Gefahr - insoweit verfassungsrechtlich auch unbedenklich (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; FamRZ 2007, 622, 625) - mit der Eröffnung einer auskömmlichen Mischkalkulation begegnen wollen. - BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12
Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene …
Rn. 15 Vergütungspauschalen auf der Grundlage von Mischkalkulationen führen zwangsläufig dazu, dass die gesetzlich festgelegte Vergütung in einzelnen Fällen nicht leistungsäquivalent ist (vgl. BVerfG FamRZ 2011, 1642 Rn. 22; BVerfG FamRZ 2007, 622, 625). - BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur …
Dabei hat es die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen und sich mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu befassen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. April 2014 - 2 BvL 2/09 -, juris, Rn. 44, 45; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2014 - 1 BvL 2/13, 1 BvL 3/13 -). - OLG Dresden, 21.03.2016 - 2 Ws 121/16
Umfang des einem als selbständiger Betreuer tätigen Schöffen zu ersetzenden …
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese auf einer Mischkalkulation aufbauende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht gesehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6.2.2007, Az.: 1 BvL 10/06, vom 18.3.2009, Az.: 1 BvL 2374/07, vom 20.8.2009, Az.: 1 BvR 2889/06, und vom 18.8.2011, Az.: 1 BvL 10/11). - BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls des …
Insbesondere muss der Vorlagebeschluss auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 13;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2014 - 1 BvL 2/13 und 1 BvL 3/13 -, juris, Rn. 22). - StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344
1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das …
Rn. 53 - Vgl. StGH, Beschluss vom 04.04.2006 - P.St. 2027 -, NJOZ 2007, 1521 [1526]; BVerfG (K), Beschluss vom 20.06.1994 - 1 BvL 12/94 -, NVwZ 1994, 894; Beschluss vom 17.06.2002 - 1 BvL 9/01 -, NJW 2003, 279; Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11 -, FamRZ 2011, 1642 [1643]; Beschluss vom 06.09.2012 - 1 BvL 13/12 -, NVwZ 2013, 61 [62] -. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2016 - L 19 AS 577/16
SGB-II -Leistungen; Geminderter Regelbedarf; Unterschiedliche Struktur der …
- LSG Bayern, 16.07.2012 - L 15 SF 42/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung des gesetzlichen Vertreters des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2021 - L 7 AS 361/21
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren …
- LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2019 - L 7 AS 354/19
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2014 - L 8 AY 70/13
Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Rechtmäßigkeit einer Leistungskürzung nach § …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 - 2 S 140/22
Erhebung eines Ausgleichszuschlags 2019 durch die Postbeamtenkrankenkasse
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - L 7 AS 930/21
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2020 - L 7 AS 164/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2014 - L 8 AY 57/13
Leistungskürzung, Leistungseinschränkung, Verfassungsmäßigkeit, …
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