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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31695
OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10 (https://dejure.org/2011,31695)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2011 - 5 WF 220/10 (https://dejure.org/2011,31695)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 5 WF 220/10 (https://dejure.org/2011,31695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Verfahrensgebühr bei Erledigung bislang nicht rechtshängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Vergleich; Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Reihenfolge: erst Anrechnung nach VB 3 Abs. 4, dann Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Verfahrensgebühr bei Erledigung bislang nicht rechtshängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Vergleich; Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1682
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10
    Hierfür spricht außerdem, dass der BGH (u. a. BGH NJW 2007, 3500 ; BGH NJW 2008, 1323 ) klargestellt hat, dass sich allein die wegen desselben Gegenstands später anfallende Verfahrensgebühr infolge der Anrechnung reduziert durch den anrechenbaren Teil der zuvor entstandenen Geschäftsgebühr, die ihrerseits von der Anrechnung unangetastet bleibt.
  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 8 W 527/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr unter …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10
    Die Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG hat gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG auf die wegen desselben Gegenstandes später anfallende Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG zu erfolgen vor der Ermittlung der Verfahrensgebühr gemäß § 15 Abs. 3 RVG und nicht auf diese (Leitsatz OLG Stuttgart, JurBüro 2009, 246 ).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10
    Hierfür spricht außerdem, dass der BGH (u. a. BGH NJW 2007, 3500 ; BGH NJW 2008, 1323 ) klargestellt hat, dass sich allein die wegen desselben Gegenstands später anfallende Verfahrensgebühr infolge der Anrechnung reduziert durch den anrechenbaren Teil der zuvor entstandenen Geschäftsgebühr, die ihrerseits von der Anrechnung unangetastet bleibt.
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 8 W 327/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Erhöhte Terminsgebühr bei mitverhandelten nicht …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10
    Wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem anhängigen Verfahren zugleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit dem Ziel der Einigung verhandelt, entsteht eine 1, 2 Terminsgebühr aus dem aus den Werten der rechtshängigen und der nicht rechtshängigen Ansprüche gebildeten Gesamtwert (vgl. Leitsatz OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 640 ; siehe auch OLG Naumburg, JurBüro 2010, 644 ).
  • OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2011 - 5 WF 220/10
    Wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung in einem anhängigen Verfahren zugleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche mit dem Ziel der Einigung verhandelt, entsteht eine 1, 2 Terminsgebühr aus dem aus den Werten der rechtshängigen und der nicht rechtshängigen Ansprüche gebildeten Gesamtwert (vgl. Leitsatz OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 640 ; siehe auch OLG Naumburg, JurBüro 2010, 644 ).
  • OLG München, 07.03.2012 - 11 WF 360/12

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf eine …

    Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen (erst anrechnen, dann kürzen); dies gilt unabhängig davon, ob die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts sämtliche oder nur einen Teil der später rechtshängig gewordenen Ansprüche umfasst (in Fortführung von OLG Stuttgart vom 9.1.2009, JurBüro 2009, 246 und OLG Karlsruhe vom 3.2.2011, FamRZ 2011, 1682 ).

    b) Die ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur nimmt bei außergerichtlicher Vorbefassung des Rechtsanwalts zuerst die Anrechnung der Geschäftsgebühr vor und erst danach die Vergleichsrechnung im Sinne von § 15 Abs. 3 RVG (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2009 - 8 W 527/08, JurBüro 2009, 246 [OLG Stuttgart 09.01.2009 - 8 W 527/08]; dem folgend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.2011 - 5 WF 220/10, FamRZ 2011, 1682 ; zustimmend Hansens, RVGreport 2009, 103; Enders, JurBüro 2009, 225 - ausführlich und aufgegliedert nach Umfang der außergerichtlichen Tätigkeit;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 19. Aufl., VV RVG Vorbem. 3 Rdn. 207 f.;… Mayer/Kroiß/Winkler, RVG , 4. Aufl., § 15 Rdn. 109;… Schneider, in: Anwaltskomm. RVG , 6. Aufl., § 15 Rdn. 230 ff.).

  • AG Düsseldorf, 06.04.2016 - 42 C 73/15

    Freistellung von der Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren i.R.e. …

    Rn. 41 Nach der vorherrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist zuerst die Anrechnung gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG durchzuführen und erst dann die Einhaltung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG zu prüfen (OLG München NJW-RR 2012, 767; OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.02.2011 - 5 WF 220/10; OLG Stuttgart RVGreport 2009, 103;… Gerold/Schmidt/Mayer, 21. Auflage 2013, § 15 RVG Rn. 87; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, 21. Auflage 2013, VV RVG Vorb.

    Damit könne die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG nur in dem bereits geschmälerten Umfang im Rahmen des § 15 Abs. 3 RVG berücksichtigt werden, weil sie von vorne herein nur in dieser Höhe entstanden sei (OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.02.2011 - 5 WF 220/10; OLG Stuttgart RVGreport 2009, 103;… Mayer/Kroiß/Mayer, 6. Auflage 2013, VV RVG Vorb. 3 Rn. 128; Schneider, ZAP Fach 24, 1153).

    Bezüglich der nicht rechtshängigen Ansprüche habe der Rechtsanwalt aber keinen vorgerichtlichen Aufwand entfaltet, so dass sich die Anrechnung gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG nicht auf die Verfahrensgebühr Nr. VV 3101 Nr. 2 RVG erstrecken dürfe (OLG München NJW-RR 2012, 767, 768; OLG Karlsruhe, Urteil v. 03.02.2011 - 5 WF 220/10; OLG Stuttgart RVGreport 2009, 103;… Riedel/Sußbauer/Ahlmann, 10. Auflage 2015, § 15 RVG Rn. 45).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 5 Ta 93/15

    Wert der Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten

    Rn. 17 (a) Es ist, soweit ersichtlich, unbestritten, dass der Rechtsanwalt gegenüber der von ihm vertretenen Partei im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG auch die Gebühren Nrn. 3101 Nr. 2 und 3104 Abs. 2 VV RVG festsetzen lassen kann (vgl. hierzu etwa LAG Hamburg 12. April 2010 - 4 Ta 5/10 - OLG Karlsruhe 3. Februar 2011 - 5 WF 220/10 - OLG Stuttgart 15. August 2006 - 8 W 327/06 - jew. juris, die dies nicht einmal problematisieren).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2019 - 2 Ta 100/19

    Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2503 Abs 2 - …

    Richtigerweise ist erst die Geschäftsgebühr auf die Gebühr nach VV RVG 3100 anzurechnen und sodann zu ermitteln, ob die Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG überschritten wird (OLG München, BeckRS 2012, 5995; OLG Karlsruhe, AGS 2011, 165; OLG Stuttgart AGS 2009, 56; Enders. JurBüro 2009, 225, 351;… Riedel/Süßbauer/Ahlmann, RVG, 10. Aufl., § 15 Rn. 45;… Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 24. Aufl., § 15 RN. 97).

    Unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Anrechnung zur Verhinderung einer doppelten Vergütung für gleiche Tätigkeiten muss beachtet werden, dass bezüglich der in den Vergleich einbezogenen, nicht rechtshängigen Ansprüche vom Rechtsanwalt kein vorgerichtlicher Aufwand betrieben worden ist, der ihm die spätere Arbeit im gerichtlichen Verfahren erleichtert hat (OLG Karlsruhe, AGS 2011, 165; Riedel/Süßsauer/Ahlmann, RVG;… § 15 Rn. 45).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2011 - II-8 WF 296/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26250
OLG Hamm, 16.03.2011 - II-8 WF 296/10 (https://dejure.org/2011,26250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2011 - II-8 WF 296/10 (https://dejure.org/2011,26250)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2011 - II-8 WF 296/10 (https://dejure.org/2011,26250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eine Festsetzung von Zwangsgeld i.S.d. § 35 Abs. 1 FamFG ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung zulässig; Voraussetzungen für die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen fehlender Mitwirkung an einer Kontenklärung

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 105 F 4863/05
  • OLG Hamm, 16.03.2011 - II-8 WF 296/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1682
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 03.12.2014 - 2 WF 177/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs, wenn die Ehegatten während der Ehezeit …

    Rn. 39 Zwangsgeld kann zwar nur dann festgesetzt werden, wenn das Gericht in seiner Anordnung auf Vornahme genau bezeichneter Handlungen und auf die Folgen der Zuwiderhandlung gegen seine Anordnung hingewiesen hat, § 35 Abs. 2 FamFG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2011 - 8 WF 296/10 - FamRZ 2011, 1682).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2023 - 20 WF 76/23

    Voraussetzungen der Anordnung von Zwangsmitteln im Versorgungsausgleichsverfahren

    Es handelt sich um eine gegenüber der sich aus § 149 Abs. 4 SGB VI ergebenden Mitwirkungspflicht des Versicherten eigenständige Verpflichtung, die mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2011 - 8 WF 296/10 -, juris;… Schwedhelm in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 220 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 29.08.2017 - 2 WF 111/17
    Selbst wenn es genügt, dass der Mitwirkungspflichtige aus dem das Zwangsgeld androhenden Beschluss in Verbindung mit einer beiliegenden Auskunft entnehmen kann, dass von ihm die Übermittlung bestimmter Unterlagen oder die Klärung bestimmter Zeiten verlangt wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2011 - 8 WF 296/10 - FamRZ 2011, 1682), kam insofern die Verhängung eines Zwangsgeldes deswegen nicht in Betracht, weil in dem Beschluss vom 20.03.2017 weder die vorgenannten ungeklärten Zeiten konkret benannt worden sind, noch ein Verweis auf ein entsprechendes Schreiben der weiteren Beteiligten zu 4) erfolgt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8808
OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11 (https://dejure.org/2011,8808)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.2011 - 13 WF 34/11 (https://dejure.org/2011,8808)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 2011 - 13 WF 34/11 (https://dejure.org/2011,8808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 111 Abs. 4 FGG-RG; § 15 RVG; § 21 Abs. 3 RVG; § 56 Abs. 2 RVG
    Anwaltsgebühren im abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich; Geltung des Verschlechterungsverbots im Verfahren der Festsetzung der Anwaltsgebühren

  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren im abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich; Geltung des Verschlechterungsverbots im Verfahren der Festsetzung der Anwaltsgebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwaltsgebühren im abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich; Geltung des Verschlechterungsverbots im Verfahren der Festsetzung der Anwaltsgebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1614
  • FamRZ 2011, 1682
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
    In Übergangsfällen im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erhält ein Rechtsanwalt in dem abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich gesonderte Gebühren, auf die er sich die bereits im Scheidungsverbund aus dem Wert des Versorgungsausgleichs verdienten und abgerechneten Gebühren nach § 15 Abs. 2 Satz 1, § 21 Abs. 3 RVG anrechnen lassen muss (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 13. Januar 2011 - 13 WF 166/10 im Hinblick auf BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10).

    Für diese Fälle hat der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden, dass Art. 111 Abs. 4 FGG-RG - abweichend von der in § 137 Abs. 5 Satz 1 FamFG getroffenen Regelung - für die als selbständige Familiensachen fortzuführenden früheren Folgesachen den Scheidungsverbund auflöst und das Verfahren damit seinen Charakter als Folgesache verliert (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10, juris, Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Denn nach § 21 Abs. 3 RVG handelt es sich bei der abgetrennten und der nunmehr selbständigen Folgesache um eine Angelegenheit (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011, aaO, Rn. 26 f. m.w.N.).

    Das trifft indessen, wie der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden hat, auf Übergangsfälle im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG nicht zu (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011, aaO, Rn. 28).

  • OLG Oldenburg, 13.01.2011 - 13 WF 166/10

    Anwaltsgebühren für die Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
    In Übergangsfällen im Sinne des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erhält ein Rechtsanwalt in dem abgetrennten und selbständigen Verfahren über den Versorgungsausgleich gesonderte Gebühren, auf die er sich die bereits im Scheidungsverbund aus dem Wert des Versorgungsausgleichs verdienten und abgerechneten Gebühren nach § 15 Abs. 2 Satz 1, § 21 Abs. 3 RVG anrechnen lassen muss (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 13. Januar 2011 - 13 WF 166/10 im Hinblick auf BGH, Beschluss vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10).

    Rn. 5 1. Der Senat hat entschieden, dass die anwaltliche Vertretung in einer ausgesetzten und wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich auch dann keine neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG darstellt, wenn zwei Kalenderjahre seit der Aussetzung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich vergangen sind, und mit dieser Begründung die Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung für das Verfahren über den Versorgungsausgleich abgelehnt (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2011 - 13 WF 166/10, juris; siehe dazu Maes, jurisPR-FamR 5/2011 Anm. 1).

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 188/05

    Dynamik von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.2011 - 13 WF 34/11
    Das Familiengericht hat im Scheidungsurteil die Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Hinblick auf die von beiden Beteiligten erworbenen Anwartschaften aus der K… Zusatzversorgungskasse der D… unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2009 (XII ZB 188/05, FamRZ 2009, 954) ausgesetzt.
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 1 Ws 348/16

    Keine gesonderte Terminsgebühr für ein in der Hauptverhandlung abgetrenntes und …

    Rn. 19 Soweit der Leiter des Dezernats ## der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Hamm überdies mit dem - s.o. - zutreffenden Hinweis auf das Fehlen eines diesbezüglich rechtzeitig vor der Hauptverhandlung gefassten Eröffnungsbeschlusses angeregt hat, die vom Kostenbeamten des Amtsgerichts antragsgemäß festgesetzte Terminsgebühr hinsichtlich des in der Hauptverhandlung hinzuverbundenen Verfahrens 120 Js 633/15 in Abzug zu bringen, kam dies vorliegend unabhängig von der Frage nicht in Betracht, inwiefern im Rahmen der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG ein Verschlechterungsverbot greift (vgl. - ein solches Verbot ablehnend - OLG Hamburg, NStZ-RR 2011, 64; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 327 m.w.N.; a.A. OVG Hamburg, AGS 2015, 90; OLG Oldenburg, NJW 2011, 1614).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2012 - 6 WF 55/12

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenberechnung in einer aus dem Scheidungsverbund …

    Rn. 10 Demnach müssen sich die Beschwerdegegner anrechnen lassen, was sie bereits im Verbundverfahren als (Mehr-)Betrag aus dem Wert der Sorgerechtsache erhalten haben (so auch OLG Dresden, JurBüro 2011, 363; OLG Oldenburg JurBüro 2011, 362 jeweils zu Art. 111 Abs. 4 FGG-RG).
  • OLG Schleswig, 27.02.2015 - 10 WF 34/15

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer gerichtlichen Anordnung zur Durchsetzung …

    Auch die bloße Auflage, einen Kontenklärungsantrag zu stellen, genügt nicht (OLG Hamm FamRZ 2011, 1682 ).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2018 - 13 WF 1/18

    Zwangsgeldverfahren wegen unterlassener Mitwirkung im …

    Auch die bloße Auflage, einen Kontenklärungsantrag zu stellen, genügt nicht (OLG Schleswig FamRZ 2015, 1221; OLG Hamm FamRZ 2011, 1682).
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