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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7476
OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10 (https://dejure.org/2010,7476)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.07.2010 - 14 U 220/10 (https://dejure.org/2010,7476)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 14 U 220/10 (https://dejure.org/2010,7476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 34 RVG
    Keine Geschäftsgebühr für Tätigkeit im Hintergrund

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Entwurf eines Mahnschreibens löst nicht die Gebühr des VV-RVG 2300 aus.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzfähigkeit von Anwaltsgebühren für den Entwurf eines Mahnschreibens

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 621
  • FamRZ 2011, 668
  • AnwBl 2010, 805
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10
    In der Formulierung "für das Betreiben des Geschäfts" kommt demgegenüber zum Ausdruck, dass es sich um die Gebühr handelt, nach der grundsätzlich die außergerichtliche Vertretung abzurechnen ist (s. hierzu auch BGH, Urt. v. 14.3.2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050, Rn. 10 nach juris); man spricht insoweit auch generell von der "Betriebsgebühr" (…Mayer, a. a. O., VV 2300, 2301 Rn. 13;… Schneider, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., VV Teil 2 Rn. 25;… Göttlich/Mümmler/Rehberg, RVG 3. Aufl., "Geschäftsgebühr" Anm. 2).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10
    Letzteres ist der Fall, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, vor allem keine Vertretung des Mandanten mit der Beratung verbunden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.6.2009 - 24 U 136/08, MDR 2009, 1420, Rn. 15 nach juris).
  • LG Mönchengladbach, 03.12.2008 - 4 S 222/07

    Abgrenzung der Geschäftsgebühr von der Ratsgebühr i.S.d. § 34 …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10
    Eine solche über einen bloßen Rat hinausgehende Tätigkeit liege bereits dann vor, wenn der Rechtsanwalt ein Schreiben des Mandanten an den Gegner entworfen hat, ohne selbst schon nach außen hervorzutreten (so auch LG Mönchengladbach, Urt. v. 3.12.2008 - 4 S 222/07, AGS 2009, 163, Rn. 5;… Mayer, a. a. O., VV 2300, 2301 Rn. 13;… Teubel, in: Mayer/Kroiß, RVG, 3. Aufl., Vorbem. 2.3. Rn. 8;… Schneider, a. a. O., VV Teil 2 Rn. 27;… wohl auch Göttlich/Mümmler/Rehberg, a. a. O., "Geschäftsgebühr" Anm. 4.1., 5.2).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr für die auf den Entwurf eines Testaments …

    Nach der in der jüngeren Instanzrechtsprechung vertretenen Gegenansicht (AG Hamburg-Altona, ZEV 2008, 294, 295; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728; wohl auch OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; für den Entwurf eines Mahnschreibens OLG Nürnberg, NJW 2011, 621, 622), der sich auch einige Autoren angeschlossen haben (…AnwK-RVG/Schneider/Wolf, 8. Aufl., VV Vorb. 2.3 Rn. 52 f;… Mayer/Kroiß/Winkler, aaO, § 34 Rn. 13 f;… Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO, § 34 Rn. 13;… Riedel/Sußbauer/Pankatz, aaO, § 34 Rn. 19), soll sich die Vergütung des Rechtsanwalts dagegen nach § 34 RVG richten.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11

    Rechtsnatur einer Teilzahlung; Begriff der anwaltlichen Beratung; Vergütung für …

    Nr. 2100 VV-RVG a.F. genießt insoweit gegenüber Nr. 2400 VV-RVG a.F. Vorrang (vgl. OLG Nürnberg NJW 2011, 621 zu Nr. 2300 RVG-VV und § 34 RVG;… Gebauer/Schneider/Hembach/Wahlen, RVG, 2. Auflage, VV Vorb.

    Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, insbesondere keine Vertretung des Mandanten mit der Beratung verbunden ist (Senat, MDR 2009, 1420 = FamRZ 2009, 2027; OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    In der Formulierung "für das Betreiben des Geschäfts" kommt demgegenüber zum Ausdruck, dass es sich um die Gebühr handelt, nach der grundsätzlich die außergerichtliche Vertretung abzurechnen ist (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Es kommt deshalb grundsätzlich darauf an, ob der Rechtsanwalt auftragsgemäß auch nach außen wirken soll (Senat, a.a.O.; OLG Nürnberg NJW 2011, 621; AG Hamburg-Altona, AGS 2008, 166).

    Sie wird außerdem historisch durch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestätigt (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Eine solche liegt gerade dann nicht vor, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nicht nach außen auftreten soll (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Schließlich wird in der Gesetzesbegründung die Geschäftsgebühr als außergerichtliche Verfahrensgebühr bezeichnet (BT-Drucks. 15/1971, S. 147, li. Sp. unten), was ebenfalls dafür spricht, dass der gebührenauslösende Auftrag an den Rechtsanwalt dahin gehen muss, dass dieser nach außen tätig wird (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen …

    Sie ist dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen tätig werden soll, beispielsweise mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandanten vertreten soll (…OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2012 - I-28 U 88/11; OLG Nürnberg, Urt. v. 26.07.2010 - 14 U 220/10, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen …

    Sie ist dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen tätig werden soll, beispielsweise mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandanten vertreten soll (…OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2012 - I-28 U 88/11; OLG Nürnberg, Urt. v. 26.07.2010 - 14 U 220/10, Juris).
  • OLG Hamm, 11.10.2012 - 28 U 88/11

    Anwaltshonorar; Anwaltshaftung; Hinweispflicht zur Gebührenhöhe

    Rn. 41 Eine umfassende Geschäftsbesorgung ist aus verständiger Sicht dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig werden soll, d.h. insbesondere vereinbarungsgemäß mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandaten vertreten soll (OLG Nürnberg NJW 2011, 621; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1420;… AnwaltKomm-Onderka RVG, 6. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 18;… Gerold/ Schmidt-Mayer RVG, 20. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 14).
  • AG Eutin, 09.05.2022 - 25 C 567/21

    Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren; Anfall einer Geschäftsgebühr

    Fehlt es an ihr und soll der Rechtsanwalt ausschließlich nach innen gegenüber dem Mandanten tätig werden, liegt eine Beratung nach § 34 RVG vor (BGH NJW 2018, 1479 mwN; OLG Nürnberg NJW 2011, 621; OLG Düsseldorf BeckRS 2009, 23456;… HK-RVG/Klaus Winkler, 8. Aufl. 2021, § 34 RVG, Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2013 - 6 O 455/11

    Feststellung eines Honorarvergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts für die …

    Anders als im vom OLG Nürnberg (Urteil vom 26.7. 2010 - 14 U 220/10) zu entscheidenden Fall, war der Auftrag - hiervon geht das Gericht aufgrund obiger Ausführungen aus - nicht auf die bloße Beratung und Begleitung im Hintergrund beschränkt, sondern von Anfang an auf eine Vertretung ausgerichtet.
  • AG Mannheim, 03.09.2014 - 10 C 241/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich beauftragten …

    Ein Auftrag, gerichtet auf die bloße Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens genügt nicht, um eine Geschäftsgebühr gemäß 2300 VV RVG auszulösen (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).
  • AG Meldorf, 07.02.2011 - 81 C 1441/10

    Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zwecks Durchsetzung …

    Soweit sich die Klägerin auf eine in ZfSch 2011, 44 veröffentlichte Entscheidung des OLG Nürnberg und eine in AGS 2007, 501 veröffentlichte Entscheidung des AG Cochem zur Begründung der Auffassung beruft, anwaltliche Zahlungsaufforderungen seien nicht als Schreiben einfacher Art anzusehen, so beschäftigt sich keine dieser Entscheidungen mit der Abgrenzung der Gebührentatbestände 2300 und 2302 VV-RVG.
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dejure.org Übersicht OLG Nürnberg

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 234/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17691
OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 234/10 (https://dejure.org/2010,17691)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2010 - 5 WF 234/10 (https://dejure.org/2010,17691)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 5 WF 234/10 (https://dejure.org/2010,17691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 50 FamGKG
    Streitwert Versorgungsausgleich: auch wenn wegen der Kürze der Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, ist ein Wert festzusetzen.

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriterien zur Festsetzung des Verfahrenswerts bei Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 668
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 82/10

    Kostenfestsetzung hinsichtlich der Folgesache Versorgungsausgleich: Verfahrens- …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 234/10
    Nach Ansicht des Senats gebietet § 50 FamGKG die Festsetzung eines Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen auch in Verfahren mit kurzer Ehezeit wegen der nach § 224 Abs. 3 FamFG notwendigen materiell-rechtliche Feststellung des Familiengerichts zur Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs (so zutreffend OLG Karlsruhe, MDR 2010, 1021; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, FuR 2010, 525; vgl. auch Borth, FamRZ 2009, 562).

    Rn. 9 Da eine Ermittlung der ehezeitlichen Ausgleichswerte der Anrechte der Eheleute durch das Familiengericht nicht erfolgt ist, hält der Senat es für sachgerecht, lediglich den Mindestwert nach § 50 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG mit 1.000,00 EUR als Verfahrenswert für die Versorgungsausgleichssache festzusetzen (ebenso OLG Karlsruhe, MDR 2010, 1021).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 7 WF 10/10

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Versorgungsausgleichverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 234/10
    Zur Begründung verweist der Verfahrensbevollmächtigte auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15.06.2010 (II-7 WF 10/10).

    Nach Ansicht des Senats gebietet § 50 FamGKG die Festsetzung eines Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen auch in Verfahren mit kurzer Ehezeit wegen der nach § 224 Abs. 3 FamFG notwendigen materiell-rechtliche Feststellung des Familiengerichts zur Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs (so zutreffend OLG Karlsruhe, MDR 2010, 1021; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, FuR 2010, 525; vgl. auch Borth, FamRZ 2009, 562).

  • OLG Jena, 24.05.2011 - 1 WF 215/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Festsetzung eines Verfahrenswertes in Verfahren …

    § 50 FamGKG gebietet die Festsetzung eines Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen auch in Verfahren mit kurzer Ehezeit wegen der nach § 224 Abs. 3 FamFG notwendigen materiell-rechtliche Feststellung des Familiengerichts zur Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 668; FamRZ 2011, 669; OLG Düsseldorf, FuR 2010, 525; vgl. auch Borth, FamRZ 2009, 562).

    Rn. 27 Der Senat hat davon abgesehen, lediglich den Mindestwert in Höhe von 1000,- EUR nach § 50 Abs. 1 S. 2 VersAusglG festzusetzen (so OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 668 für den Fall der Nichteinholung von Auskünften), da im vorliegenden Fall eine Ermittlung der ehezeitlichen Anrechte durch das Familiengericht stattgefunden hat.

  • OLG Frankfurt, 18.02.2022 - 6 WF 21/22

    Unzulässigkeit der Wertbeschwerde bei Nichtübersteigen der Wertgrenze in § 59 …

    Findet bei einer Ehezeit von weniger als drei Jahren mangels eines Antrages der Ehegatten ein Versorgungsausgleich nicht statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG), so ist nach ganz herrschender Meinung dennoch ein Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich festzusetzen, weil auch hierüber eine der Rechtskraft fähige und mit der Beschwerde anfechtbare gerichtliche Entscheidung nach § 224 Abs. 3 FamFG ergeht (OLG Oldenburg FamRZ 2014, 1804; BeckRS 2014, 10332; OLG Köln AGS 2013, 344; OLG Jena FamRZ 2012, 128; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2011, 22555; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 668; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 2102;… HK-FamGKG/N. Schneider § 55 Rn. 44; Thiel AGS 2010, 314; Breuers FuR 2015, 77, 79).
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Rechtsprechung
   KG, 05.07.2010 - 19 WF 62/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27542
KG, 05.07.2010 - 19 WF 62/10 (https://dejure.org/2010,27542)
KG, Entscheidung vom 05.07.2010 - 19 WF 62/10 (https://dejure.org/2010,27542)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 19 WF 62/10 (https://dejure.org/2010,27542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze zur Berechnung des Streitwerts einer Vollstreckungsgegenklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 668
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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 02.08.2010 - 40 UR II 457/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37155
AG Koblenz, 02.08.2010 - 40 UR II 457/10 (https://dejure.org/2010,37155)
AG Koblenz, Entscheidung vom 02.08.2010 - 40 UR II 457/10 (https://dejure.org/2010,37155)
AG Koblenz, Entscheidung vom 02. August 2010 - 40 UR II 457/10 (https://dejure.org/2010,37155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 668
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • AG Koblenz, 11.05.2000 - 18 UR II a 30/00

    Abgeltungsbereich der Gebühren: Unterhaltsneuberechnung für mehrere Kinder

    Auszug aus AG Koblenz, 02.08.2010 - 40 UR II 457/10
    Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gleichzeitig die HI^^^HI^^^K zweier Kinder neu zu berechnen und gegen den Vater durchzusetzen, handelt es sich um eine Angelegenheit iSv. § 44 RVG , für die nur eine Gebühr anfällt (im Anschluss an AG Koblenz, Beschluss vom 11.05.00 -18 UR IIa 30/00 Rpfleger 00, 398, FamRZ 01, 296; Beschluss vom 01.08.00 -40 UR IIa 43/00- FamRZ 01, 512).
  • AG Koblenz, 11.05.2000 - 18 UR IIa 30/00
    Auszug aus AG Koblenz, 02.08.2010 - 40 UR II 457/10
    Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gleichzeitig die HI^^^HI^^^K zweier Kinder neu zu berechnen und gegen den Vater durchzusetzen, handelt es sich um eine Angelegenheit iSv. § 44 RVG , für die nur eine Gebühr anfällt (im Anschluss an AG Koblenz, Beschluss vom 11.05.00 -18 UR IIa 30/00 Rpfleger 00, 398, FamRZ 01, 296; Beschluss vom 01.08.00 -40 UR IIa 43/00- FamRZ 01, 512).
  • AG Koblenz, 01.08.2000 - 40 UR IIa 43/00
    Auszug aus AG Koblenz, 02.08.2010 - 40 UR II 457/10
    Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gleichzeitig die HI^^^HI^^^K zweier Kinder neu zu berechnen und gegen den Vater durchzusetzen, handelt es sich um eine Angelegenheit iSv. § 44 RVG , für die nur eine Gebühr anfällt (im Anschluss an AG Koblenz, Beschluss vom 11.05.00 -18 UR IIa 30/00 Rpfleger 00, 398, FamRZ 01, 296; Beschluss vom 01.08.00 -40 UR IIa 43/00- FamRZ 01, 512).
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