Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
VersAusglG §§ 10, 18, 27; FamFG §§ 58, 76 I; ZPO §§ 114, 119 I
Gericht kann bei treuwidriger Entziehung von Vermögen zum Versorgungsausgleich von Verrechnung mit Gegenansprüchen absehen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VersAusglG § 10; VersAusglG § 27
Berücksichtigung einer gekündigten Lebensversicherung im Versorgungsausgleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berücksichtigung einer gekündigten Lebensversicherung im Versorgungsausgleich; Grundsätze einer Billigkeitsentscheidung nach § 27 VersAusglG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein Versorgungsausgleich bei gekündigter Lebensversicherung
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda - 20 F 172/09
- OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10
Papierfundstellen
- NJW 2010, 539
- NJW 2011, 539
- FamRZ 2011, 722
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 02.04.1986 - 18 UF 183/84
Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaften; Betriebliche Altersversorgung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10
Der Versorgungsausgleich ist dann anhand der korrespondierenden Kapitalwerte so durchzuführen, als stünden dem Manipulierenden die treuwidrig nicht erworbenen oder hingegebenen Versorgungsanrechte zu (OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 917 ;… NK-BGB/Götsche, 2. Aufl. 2010, § 27 VersAusglG Rn. 56 mit Beispiel). - BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02
Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10
Der Versorgungsausgleich ist grob unbillig, wenn seine rein schematische Durchführung unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falls dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH, FamRZ 2005, 1238 zum bis 31. August 2009 geltenden Recht - § 1587c BGB a.F.). - BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01
Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des …
- BGH, 19.06.2013 - XII ZB 633/11
Versorgungsausgleich: Folgen einer treuwidrigen Einwirkung auf ein ehezeitliches …
Die treuwidrige Einwirkung eines Ehegatten auf seine Versorgungsanrechte kann nur dadurch sanktioniert werden, dass der andere Ehegatte von seinen eigenen Versorgungsanrechten nichts oder entsprechend weniger auszugleichen hat (…Johannsen/Henrich/Hahne Familienrecht 5. Aufl. § 1587 BGB Rn. 49;… MünchKomm-BGB/Dörr 6. Aufl. § 27 VersAusglG Rn. 58, 62;… Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 843 f.;… FAKomm-FamR/Wick 5. Aufl. § 27 Rn. 29; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1737; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 722, 723). - OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 1 UF 297/15
Versorgungsausgleich: Voraussetzungen des Ausschlusses wegen grober Unbilligkeit
Voraussetzung ist jedoch ein treuwidriges Verhalten des ausgleichspflichtigen Ehegatten, das nur dann bejaht werden kann, wenn die Auflösung der dem Versorgungsausgleich unterfallenden Versorgung im Zusammenhang mit oder in Erwartung des Scheidungsverfahrens erfolgt (OLG Brandenburg NJW 2011, 539). - OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
Einbeziehung freiwilliger Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge in den …
Ein nachträglich durch Auszahlung erloschenes Anrecht kann auch nach der seit 1.9.2009 geltenden Rechtslage nicht mehr ausgeglichen werden, da eine nicht mehr vorhandene Versorgung einer Teilung nicht zugänglich ist (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 722; OLG Dresden FamRZ 2011, 40; Götsche FuR 2013, 71, 77).
- OLG Brandenburg, 10.06.2015 - 13 UF 18/15
Versorgungsausgleich: Grobe Unbilligkeit der Kündigung einer privaten …
Maßgeblich sei, dass die entzogene Versorgung nicht mehr bei der Ermessensentscheidung nach § 18 VersAusglG berücksichtigt werden könne (BbgOLG, NJW 2011, 539). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.02.2012 - 162A F 20295/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Wertänderungen des Anrechts zwischen Ehezeitende …
30 Trotz des Verstoßes gegen das Leistungsverbot fällt das erloschene Anrecht nach der Rechtsprechung des BGH nicht mehr in den Versorgungsausgleich: In den Versorgungsausgleich können nur im Zeitpunkt der Entscheidung noch vorhandene Anrechte einbezogen werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 722; BGH, Beschl. v. 19.10.1994 - XII ZB 158/93, NJW 1995, 135; Beschl. v. 18.09.1991 - XII ZB 92/89, NJW 1992, 312;… Beschl. v. 05.02.2003 - XII ZB 53/98, NJW 2003, 1320, Rn. 12).In objektiver Hinsicht fehlen sie, weil die widerrechtlich ausgezahlte Versorgung im Verhältnis zu den anderen von den früheren Ehegatten erworbenen Anwartschaften nur einen untergeordneten Teil einnimmt, nämlich gut 12 % der Kapitalwerte, die von dem Ehemann auf die Ehefrau zu übertragen sind, und etwa 14 % der Kapitalwerte, die in umgekehrter Richtung auf den Ehemann zu übertragen sind (vgl. für ein anderes Ergebnis OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 722, und BGH, Beschl. v. 19.10.1994 - XII ZB 158/93, NJW 1995, 135, 136, wobei dort jeweils ein untragbares und grob unbilliges Ergebnis vorlag, weil die Hälfte der Anrechte des einen Ehegatten zu übertragen gewesen wären, während das Anrecht des anderen Ehegatten aufgrund Erlöschens insgesamt nicht mehr zu berücksichtigen gewesen wäre und sich dadurch im Ergebnis sogar die Ausgleichsrichtung im Saldo umgekehrt hätte).
- OLG Brandenburg, 21.09.2015 - 13 UF 156/14
Versorgungsausgleichsverfahren: Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober …
Eine grobe Unbilligkeit liegt nur vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. OLG Brandenburg NJW 2011, 539). - OLG Brandenburg, 09.12.2013 - 10 UF 181/13
Versorgungsausgleich: Ausschluss oder Herabsetzung des Wertausgleichs wegen …
Eine Billigkeitskorrektur auf der Grundlage des § 27 VersAusglG kann daher im vorliegenden Fall nicht durch eine - über die Halbteilung hinausgehende - erhöhte Teilhabe der Antragsgegnerin an den vorhandenen Anrechten des Antragstellers, sondern allenfalls durch eine Kürzung des Versorgungsausgleichs bezüglich der in den Wertausgleich einbezogenen Anrechte der Antragstellerin auf gesetzliche Rente erfolgen (…BGH, a.a.O.; OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 722). - OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 10 UF 36/11
Versorgungsausgleich: Beschränkung auf ein einzelnes Anrecht bei …
Erfasst werden insbesondere versorgungs- und familienfeindliche Verhaltensweisen auf Seiten eines Ehegatten, wie etwa die Kündigung privater Vorsorgeverträge in der Absicht, sie dem Ausgleich zu entziehen (vgl. OLG Brandenburg NJW 2011, 539 m. N.;… Johannsen/Hahne, Familienrecht, 5. Aufl., Rn. 12 zu § 2 VersAusglG; BT-Drucksache 16/10144 S. 69). - OLG Brandenburg, 30.01.2012 - 9 UF 227/11
Vorliegen der Obliegenheit i.R.d. Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bildung …
Der Versorgungsausgleich ist grob unbillig, wenn seine rein schematische Durchführung unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falls dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde (Brandenburgisches OLG NJW 2011, 539 mN.). - OLG Hamm, 19.12.2013 - 4 UF 86/13
Korrektur des Versorgungsausgleichs bei beiderseitigem treuwidrigem Verschweigen …
Der Versorgungsausgleich ist dabei grob unbillig, wenn seine Durchführung unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falls dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 2005, 1238 noch zum alten Recht; OLG Brandenburg Beschluss vom 22.09.2012, Az. 9 UF 98/10 Rn. 5 - juris). - OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Beschwerde gegen die Durchführung des …
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