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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.10.2011 - 8 UF 209/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14810
OLG Naumburg, 11.10.2011 - 8 UF 209/11 (https://dejure.org/2011,14810)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.10.2011 - 8 UF 209/11 (https://dejure.org/2011,14810)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 8 UF 209/11 (https://dejure.org/2011,14810)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600 Abs. 3; FamFG § 178 Abs. 2; ZPO § 386
    Überprüfung der Gründe für die Verweigerung der Mitwirkung an den erforderlichen Untersuchungen im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung durch das Jugendamt

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung der Gründe für die Verweigerung der Mitwirkung an den erforderlichen Untersuchungen im Verfahren der Vaterschaftsanfechtung durch das Jugendamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1148
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2011 - 8 UF 209/11
    So setzt die behördliche Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ) - zum Schutz des Kindes, das nicht ohne rechtlichen Vater, jedenfalls nicht ohne eine sozial-familiäre Beziehung zu einem "Vater", dastehen soll, nicht zum Schutz des rechtlichen Vaters (BGHZ 170, 161, 169 f. unter Bezugnahme auf die Rspr. des BVerfG) - voraus, dass zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2 BGB ), "keine sozial-familiäre Beziehung" besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung oder seines Todes bestanden hat (§ 1600 Abs. 3 BGB ).

    Schon seinerzeit konnte demnach nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen dem Kind und dem Antragsgegner zu 2 (rechtlicher Vater) eine sozial-familiäre Beziehung besteht; denn nach den getroffenen Feststellungen (§ 26 FamFG ) hat der Antragsgegner zu 2 - im Rahmen seiner Möglichkeiten, auf die es nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Schutz der minderjährigen Antragsgegnerin zu 1 ankommt (vgl. BGHZ 170, 161, 169 f. m.w.N.) - Verantwortung für die Antragsgegnerin zu 1 übernommen (§ 1600 Abs. 4 Satz 1 BGB ).

    Die Antragsgegner zu 2 und 3 haben aber die Voraussetzungen einer sozial-familiären Bindung dargelegt, und der Antragsteller hatte bis zum Einzelrichterbeschluss im vorliegenden Verfahren vom 25. Februar 2011 nicht nachgewiesen, dass dieser Vortrag nicht zutrifft, obgleich ihm solches - zumindest an Hand nach außen in Erscheinung tretender und damit erkennbarer Umstände - möglich gewesen ist (vgl. BGHZ 170, 161, 172 f.).

    Mit der negativen Voraussetzung für die Vaterschaftsanfechtung (§ 1600 Abs. 3 BGB : "keine sozial-familiäre Beziehung" zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind) will der Gesetzgeber verhindern, dass eine "non-liquet-Situation" zu Lasten des rechtlichen Vaters entsteht (Hoppenz/Müller, Familiensachen, 9. Auflage, § 1600 Rn 9 unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2007, 1677, 1680 [= BGHZ 170, 161, 171], auf Palandt/Diederichsen, BGB , 70. Auflage, § 1600 Rn 8 sowie auf Höfelmann, FamRZ 2004, 745, 749), wobei dies nicht auf die Interessen des rechtlichen Vaters, sondern auf den Anspruch des minderjährigen Kindes auf einen rechtlichen Vater bzw. auf die Aufrechterhaltung der sozial-familiären Vater-Kind-Beziehung zurückgeht (…BGH aaO.), die im vorliegenden Fall besondere Bedeutung besitzt, weil eine anderweitige rechtliche (und soziale) Vaterschaft - abweichend von der Ansicht des Antragstellers - nicht anzunehmen ist (dazu unten).

  • BVerfG, 21.05.2008 - 1 BvR 1192/08

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die durch Zwischenurteil angeordnete …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2011 - 8 UF 209/11
    Denn die Erstellung eines Abstammungsgutachtens ist mit einem Eingriff in die körperliche Integrität einerseits und einem Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der zu untersuchenden Person andererseits verbunden (…Schulte-Bunert/Weinreich aaO., § 178 Rn 2 ff.), so dass das Gericht eine Folgenabwägung vorzunehmen hat (BVerfG, FamRZ 2008, 1507 f.).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 9 UF 157/06

    Vaterschaftsfeststellung: Durchführung eines Zwischenverfahrens bei verweigerter …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2011 - 8 UF 209/11
    (§ 178 Abs. 2 FamFG in Verbindung mit § 387 Abs. 1 ZPO ; vgl. zum Ganzen OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 1755, 1756 unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rspr.).
  • OLG Naumburg, 25.08.2010 - 3 UF 106/10

    Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsrecht der Behörde bei sog. Altfällen; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2011 - 8 UF 209/11
    Aus der Feststellungslast des Antragstellers (Amt) folgt zwar nicht, dass er alle denkbaren Gründe dafür nennen müsste, dass eine sozial-familiäre Beziehung nicht besteht; es gelten vielmehr die allgemeinen Grundsätze für Fälle, in denen eine negative Tatsache behauptet wird, nämlich die Grundsätze der sekundären Beweislast (OLG Naumburg, Beschl. v. 25. August 2010 - 3 UF 106/10 - unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rspr.).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 262/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2011 - 8 UF 209/11
    Diese Anträge wies das Familiengericht mit Beschluss vom 20. Juli 2010 ab und erließ in derselben Entscheidung einen Beweisbeschluss zur Frage der biologischen Vaterschaft des Antragsgegners zu 2 (wegen weiterer Einzelheiten nimmt der Senat auf seinen im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren ergangenen Einzelrichterbeschluss vom 12. Oktober 2010 Bezug - zu 8 WF 262/10 und 8 WF 263/10 OLG Naumburg -).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19876
OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12 (https://dejure.org/2012,19876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 WF 39/12 (https://dejure.org/2012,19876)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 WF 39/12 (https://dejure.org/2012,19876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Ersetzung der Einwilligung der Mutter in eine genetische Abstammungsuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Ersetzung der Einwilligung der Mutter in eine genetische Abstammungsuntersuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1148
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12
    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Klärung der Vaterschaft - insoweit den Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2007 (FamRZ 2007, 441 ff.) folgend - ein ebenso voraussetzungs- wie rechtsfolgenloses Abstammungsfeststellungsverfahren geschaffen, mit dem - unabhängig vom Anfechtungsverfahren und von einer sachlich-inhaltlichen Begründung hierfür, insbesondere etwa einem Anfangsverdacht - die Abstammung eines Kindes geklärt werden kann.
  • OLG Brandenburg, 28.06.2010 - 9 WF 272/08

    Prozesskostenhilfeantrag im Abstammungsverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12
    Nach dem Gesetzeswortlaut gibt es - abgesehen von dem (Ausnahme-)Fall des § 1598a Abs. 3 BGB - im Hinblick auf die Einwilligung keinen Entscheidungsspielraum für die Betroffenen (OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1817 ).
  • OLG Jena, 28.08.2009 - 1 UF 120/09
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 WF 39/12
    Die Klärungsberechtigung des Vaters besteht unabhängig davon, ob der Berechtigte Kenntnis von Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen, und ist auch dann zu bejahen, wenn die Frist zur Vaterschaftsanfechtung für den Berechtigten bereits verstrichen ist (Palandt/Brudermüller, BGB , 71. Aufl, § 1598 a Rdn. 2 mit Hinweis auf OLG Jena NJW-RR 2010, 300).
  • OLG Koblenz, 21.06.2013 - 13 WF 522/13

    Gerichtliches Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung in eine genetische …

    Für eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls i.S.v. § 1598a Abs. 3 BGB genügen daher nicht schon allgemein die Härte, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt, oder kaum vermeidbare psychische Störungen, sondern nur außergewöhnliche Umstände, welche atypische, besonders schwerwiegende Folgen für das Kind auslösen (im Anschluss an OLG Karlsruhe, 8. Mai 2012, 2 WF 93/12, FamRZ 2012, 1734 und OLG Karlsruhe, 13. März 2012, 2 WF 39/12, zitiert nach juris).

    Rn. 12 Für eine erhebliche Beeinträchtigung genügen dabei nicht allgemein die Härte, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt oder kaum vermeidbare psychische Störungen, sondern es geht darum, ob das Abstammungsverfahren aufgrund außergewöhnlicher Umstände atypische, besonders schwerwiegende Folgen für das Kind auslöst (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1734 und Beschluss vom 13. März 2012 - 2 WF 39/12 - zitiert nach Juris sowie MünchKomm-BGB/Wellenhofer 6. Aufl. 2012 § 1598a Rn. 17;… Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. 2013 § 1598a Rn. 12).

    Denn derartige Irritationen bringen noch keine der vorgenannten atypischen und besonders schweren Folgen für das Kind mit sich (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 13. März 2012 - 2 WF 39/12 - zitiert nach Juris sowie MünchKomm-BGB/Wellenhofer 6. Aufl. 2012 § 1598a Rn. 17).

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Rechtsprechung
   AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28827
AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11 (https://dejure.org/2012,28827)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 10.01.2012 - 204 F 343/11 (https://dejure.org/2012,28827)
AG Fürth/Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 204 F 343/11 (https://dejure.org/2012,28827)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1148
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 07.03.2011 - 4 UF 76/10

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Anfechtung der Vaterschaft …

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11
    Nach Auffassung des Gerichts, das sich insoweit dem OLG Bremen (FamRZ 2011, 1073-1075) und dem AG Hamburg-Altona (StAZ 2010, 306-310) anschließt, benachteiligt die genannte Vorschrift nichtehelich geborene Kinder gegenüber Kindern, die in einer Scheinehe, aber gleichwohl ehelich, geboren wurden.

    Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, daß es im Falle einer mißbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung gem. § 1592 Nr. 2 BGB die Absicht des Anerkennenden ist, dem Kind eine bessere Position zu verschaffen, während dies im Falle einer Scheinehe eine möglicherweise unbeabsichtigte Nebenfolge ist (vgl. OLG Bremen FamRZ 2011, 1073 ff).

  • BVerfG, 20.09.2011 - 1 BvR 2250/11

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung eines fachgerichtlichen …

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11
    Rn. 19 Da das Gericht von der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ausgeht, ist es auch daran gehindert, ein Abstammungsgutachten zu erholen, weil bereits die Erholung eines solchen Abstammungsgutachtens das Kind ... in seinen verfassungsrechtlich garantierten Rechten beschränkte (vgl. BVerfG, AZ: 1 BvR 2250/11).
  • AG Hamburg-Altona, 15.04.2010 - 350 F 118/09

    Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, deutsches Kind, …

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11
    Nach Auffassung des Gerichts, das sich insoweit dem OLG Bremen (FamRZ 2011, 1073-1075) und dem AG Hamburg-Altona (StAZ 2010, 306-310) anschließt, benachteiligt die genannte Vorschrift nichtehelich geborene Kinder gegenüber Kindern, die in einer Scheinehe, aber gleichwohl ehelich, geboren wurden.
  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 16 UF 284/10

    Vaterschaftsanfechtung: Verfassungswidrigkeit der Behördenanfechtung

    Auszug aus AG Fürth/Bayern, 10.01.2012 - 204 F 343/11
    Daher überzeugt auch die Argumentation des Oberlandesgerichts Stuttgart (Entscheidung vom 25.07.2011, AZ: 16 UF 284/10) nicht, daß das Mißbrauchspotential im Falle von Vaterschaftsanerkennungen höher sei als bei Scheinehen und deswegen eine Unterscheidung beider Fallkonstellationen gerechtfertigt sei.
  • VGH Bayern, 11.03.2019 - 19 BV 16.937

    Anerkennung der Vaterschaft eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen

    Das Familiengericht kam zum Ergebnis, die behauptete sozial-familiäre Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 4 BGB liege nicht vor, legte jedoch mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 204 F 343/11) die Frage der Vereinbarkeit des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB mit dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 GG vor und setzte das Vaterschaftsanfechtungsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.
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