Rechtsprechung
| OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beschwerdebefugnis gegen Beschlüsse über Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 127 Abs. 3 ZPO; § 572 Abs. 2 S. 2 ZPO
Beschwerdebefugnis des zuvor beigeordneten Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen gegen einen die Bewilligung der PKH aufhebenden Beschluss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Versterben der Prozesspartei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerdebefugnis des zuvor beigeordneten Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen gegen einen die Bewilligung der PKH aufhebenden Beschluss
Verfahrensgang
- AG Hannover, 23.09.2011 - 627 F 723/11
- OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 808
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Die Beschwerde der Landeskasse ist schließlich auch nicht gerade mit dem Ziel eingelegt, die Versagung der Verfahrenskostenhilfe zu erreichen, so dass sich auch nicht insofern eine vom Bundesgerichtshof in solchen Fällen angenommene Unstatthaftigkeit (vgl. BGHZ 119, 372) ergibt. - OLG Oldenburg, 27.01.2010 - 8 W 4/10
Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines verstorbenen Beteiligten
Auszug aus OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Zudem macht er nicht geltend, dass - was verschiedentlich als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 9 WF 174/01 - FamRZ 2002, 1199 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - FamRZ 2010, 1587; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.) - die Beschwerde im Namen der potentiellen Erben des Verstorbenen eingelegt werden soll. - OLG Stuttgart, 05.05.2011 - 13 W 20/11
Prozesskostenhilfeverfahren: Gewährung von Prozesskostenhilfe nach dem Tod des …
Auszug aus OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Dagegen ist es nicht Zweck der Verfahrenskostenhilfe, dem Rechtsanwalt, der den bedürftigen Beteiligten vertritt, einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 1991 - 2 U 205/88 - juris - ;… OLG Karlsruhe, a. a. O.;… OLG Brandenburg, a. a. O.;… OLG Oldenburg a. a. O.;… OLG Frankfurt, a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 13 W 20/11 - FamRZ 2011, 1604 f.).
- OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 3 WF 72/10
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch …
Auszug aus OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Zudem macht er nicht geltend, dass - was verschiedentlich als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 9 WF 174/01 - FamRZ 2002, 1199 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - FamRZ 2010, 1587; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.) - die Beschwerde im Namen der potentiellen Erben des Verstorbenen eingelegt werden soll. - OLG Brandenburg, 02.01.2002 - 9 WF 174/01
Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach …
Auszug aus OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Zudem macht er nicht geltend, dass - was verschiedentlich als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 9 WF 174/01 - FamRZ 2002, 1199 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - FamRZ 2010, 1587; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.) - die Beschwerde im Namen der potentiellen Erben des Verstorbenen eingelegt werden soll. - OLG Karlsruhe, 03.03.1998 - 2 WF 22/98
PKH; Tod der Partei
Auszug aus OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Zudem macht er nicht geltend, dass - was verschiedentlich als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 9 WF 174/01 - FamRZ 2002, 1199 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - FamRZ 2010, 1587; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.) - die Beschwerde im Namen der potentiellen Erben des Verstorbenen eingelegt werden soll. - OLG Celle, 08.06.1991 - 2 U 205/88
Auszug aus OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11
Dagegen ist es nicht Zweck der Verfahrenskostenhilfe, dem Rechtsanwalt, der den bedürftigen Beteiligten vertritt, einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 1991 - 2 U 205/88 - juris - ;… OLG Karlsruhe, a. a. O.;… OLG Brandenburg, a. a. O.;… OLG Oldenburg a. a. O.;… OLG Frankfurt, a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 13 W 20/11 - FamRZ 2011, 1604 f.).
- OLG Celle, 12.04.2012 - 10 WF 111/12
Beschwerderecht eines Rechtsanwalt gegen die Versagung der Beiordnung i.R. …
Der Rechtsanwalt hat - auch in einem Verfahren mit Anwaltszwang - kein eigenes Beschwerderecht gegen die Versagung seiner Beiordnung im Rahmen bewilligter Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 30. Dezember 2011 - 10 WF 393/11 - juris = BeckRS 2012, 00827).Durch die Versagung der Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwaltes ist nicht letzter, sondern allein der Verfahrensbeteiligte selbst beschwert und daher gegen einen entsprechenden Beschluß beschwerdeberechtigt (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 30. Dezember 2011 - 10 WF 393/11 - juris = BeckRS 2012, 00827; OLG Hamm, Beschluß vom 29. Dezember 2010 - 10 WF 181/10 - FamRZ 2011, 1163 = MDR 2011, 628 f .; OLG Frankfurt, Beschluß vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.;… LAG München aaO;… Zöller29-Geimer, ZPO § 127 Rz. 14).
- OLG Bremen, 12.12.2016 - 4 WF 108/16
Zulässigkeit der Beschwerde der Staatskasse gegen die Bewilligung der …
Ziel einer Beschwerde der Staatskasse darf es hingegen nicht sein, die Versagung der Verfahrenskostenhilfe an sich zu erreichen (vgl. BGHZ 119, 372; BGH, NJW-RR 2010, 494; BGH, FamRZ 2013, 123; a.A. OLG Celle, FamRZ 2012, 808). - VGH Hessen, 25.08.2014 - 5 D 1044/14
Prozesskostenhilfe
Eine Beschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht zulässig, da ihm kein Anspruch darauf zusteht (OLG Celle, Beschluss vom 30. Dezember 2011 - 10 WF 393/11 -, FamRZ 2012, 808; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 -, FamRZ 2011, 385;… Zöller-Geimer, ZPO, 30. Auflage, § 127 Rn. 12).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 23.11.2011 - 12 UF 89/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FamFG § 76; FamFG § 78
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen zum Ergänzungspfleger eines Minderjährigen bestellten Rechtsanwalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen zum Ergänzungspfleger eines Minderjährigen bestellten Rechtsanwalt
Verfahrensgang
- AG Ahrensburg - 21 F 1129/10
- OLG Schleswig, 23.11.2011 - 12 UF 89/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 808
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03
Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2011 - 12 UF 89/11
Ob es auf dem Boden dieser geänderten, seit dem 1. September 2009 gültigen Rechtslage im Geltungsbereich des § 78 Abs. 2 FamFG noch bei der Auffassung bleiben kann, ein als Berufsbetreuer und entsprechend ein als Berufsergänzungspfleger bestellter Rechtsanwalt dürfe nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn sich die zu bewältigende Aufgabe als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstelle (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03, Rdnr. 14) und ob daraus der Schluss gezogen werden darf, es sei in diesem Falle einem Anwaltsergänzungspfleger ein personengleicher Rechtsanwalt beizuordnen, erscheint zweifelhaft und eher zu verneinen, bedarf hier aber keiner Entscheidung: Die Tätigkeit als Ergänzungspfleger stellt nämlich in aller Regel keine spezifische rechtsanwaltliche Dienstleistung dar. - BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2011 - 12 UF 89/11
Abzustellen ist vielmehr auf die objektive Schwierigkeit der Sach- und/oder Rechtslage und - über den Wortlaut des Gesetzes hinaus - auf die Fähigkeiten des Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09, Rdnrn. 21 ff.). - BGH, 19.01.2011 - XII ZB 322/10
Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den …
Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2011 - 12 UF 89/11
Wie bei einer Partei kraft Amtes ist daher auch bei ihr für die Beantwortung der Frage nach der Bedürftigkeit auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des offenkundig mittellosen Kindes ... abzustellen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 322/10, Rdnrn. 16 ff.).
- OLG Karlsruhe, 17.03.2017 - 5 UF 137/16
Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung für minderjährige Kinder im Verfahren …
Es besteht daher in Verfahren nach § 1666 BGB für die betroffenen Kinder - anders als möglicherweise für die betroffenen Eltern - keine Regelvermutung dafür, dass ein Rechtsanwalt erforderlich ist (ebenso wie hier OLG Schleswig vom 23.11.2011 - 12 UF 89/11, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 28.10.2011 - 10 WF 185/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1666; BGB § 1666a; FamFG § 157
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den sorgeberechigten Elternteil im Verfahren nach §§ 1666 , 1666a BGB; Erfordernis der Berücksichtigung subjektiver Fähigkeiten des sorgeberechtigten Elternteils i.R.d. Notwendigkeitsprüfung einer Beiordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den sorgeberechigten Elternteil im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB; Erfordernis der Berücksichtigung subjektiver Fähigkeiten des sorgeberechtigten Elternteils i.R.d. Notwendigkeitsprüfung einer Beiordnung
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 04.08.2011 - 96 F 177/11
- OLG Schleswig, 28.10.2011 - 10 WF 185/11
- OLG Schleswig, 28.10.2011 - 10 WF 185/10
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1014
- FamRZ 2012, 808
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in …
Auszug aus OLG Schleswig, 28.10.2011 - 10 WF 185/11
Hierbei sind auch die subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2010, Seite 1427 ff.).
- OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12
Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Anwaltsbeiordnung in einem wegen …
Rn. 8 Dies bedeutet indes zugleich, dass der Sorgeberechtigte - dessen persönliches Erscheinen zu einem solchen Erörterungstermin anzuordnen (§ 157 Abs. 2 S. 1 FamFG) und erzwingbar ist (§ 35 FamFG) - davon ausgehen muss, dass - unter Umständen schon im oder im unmittelbaren Anschluss an diesen Termin im Wege einstweiliger Anordnung - in sein Sorgerecht eingegriffen werden wird (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 10 WF 185/11 -, juris;… Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 4. Aufl., § 8, Rz. 21), zumal § 157 Abs. 3 FamFG dem Familiengericht diese Prüfung ausdrücklich aufgibt. - OLG Karlsruhe, 17.03.2017 - 5 UF 137/16
Erforderlichkeit einer Anwaltsbeiordnung für minderjährige Kinder im Verfahren …
Rn. 13 a. Wie sich bereits aus der Formulierung in § 78 Abs. 2 FamFG ergibt, soll es zunächst nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auf die Schwere des Eingriffs in die Rechte eines Beteiligten ankommen (…vgl. auch die Gesetzesbegründung BT-Drs. 16/6308, S. 214;… so auch BGH vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09, juris Rn. 19 f.; dennoch allein mit der Bedeutung des Eingriffs argumentierend OLG Schleswig vom 28.10.2011 - 10 WF 185/11, juris Rn. 10). - OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 1 WF 229/12
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren
In diesen Fällen scheint die Vertretung durch einen Rechtsanwalt geboten, da wegen der Bedeutung der Angelegenheit auch ein bemittelter Beteiligter regelmäßig einen Anwalt beauftragt hätte (so auch OLG Schleswig, NJW 2012, 1014).
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