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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11998
BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12 (https://dejure.org/2012,11998)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2012 - 1 BvR 206/12 (https://dejure.org/2012,11998)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2012 - 1 BvR 206/12 (https://dejure.org/2012,11998)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 1773 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 1773 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Beim Eingriff in das Elternrecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1779 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 938
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfGE 60, 79 ).

    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Das elterliche Fehlverhalten muss dabei ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79 ).

    Rn. 15 Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert werden soll, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Rn. 34 3. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn von den zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln das mildeste, also die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigende Mittel gewählt wird ( BVerfGE 100, 313 ).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Rn. 31 c) Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 102, 197 ; 105, 197 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Sie müssen allerdings anderweit über eine hinreichend zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfGK 9, 274 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Denn es liegt in ihrem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Die Fachgerichte sind aber verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Minderjährigenbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
    Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unter anderem zur Auswahl des mildesten unter gleich geeigneten Mitteln verpflichtet (Erforderlichkeit), gebietet in diesem Zusammenhang insbesondere, nahe Verwandte, die zur Verantwortungsübernahme geeignet sind, als Vormünder oder Ergänzungspfleger in Betracht zu ziehen (stRspr; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, FamRZ 2012, S. 938 ).
  • OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20

    Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss …

    Rn. 109 Etwas anderes gilt nur dann, wenn hinreichende weitere Erkenntnisquellen vorliegen, die geeignet erscheinen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich zu machen (…Hammer in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 163 FamFG, Rn. 5; BVerfG FamRZ 2012, 938 ff; 2013, 361 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2016 - 6 UF 8/16

    Rückführungsverlangen der Kindesmutter und familiengerichtliche Anordnung eines …

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG Beschluss vom 20. Januar 2016 - 1 BvR 2742/15 -, juris; FamRZ 2015, 112; 2014, 1266; 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; NJW 2014, 2936; FF 2014, 295; BGH FamRZ 2014, 543; FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2015 - 6 UF 20/15 -, NZFam 2015, 1076, und vom 5. Dezember 2013 - 6 UF 132/13 -, ZKJ 2014, 117 m.z.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. Februar 2016 - 9 UF 51/15 -).
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