Rechtsprechung
| BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 1773 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 1773 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer familiengerichtlichen Maßnahme - hier: Auswahl eines Vormunds nach Sorgerechtsentziehung - Bestellung eines Verwandten zum Vormund als milderes Mittel gegenüber der ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- ra.de
- kanzleibeier.eu
Beim Eingriff in das Elternrecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; BGB § 1779 Abs. 2
Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der elterlichen Sorge für das Kind unter dem Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 24.11.2011 - 45 F 128/11
- AG Osnabrück, 25.11.2011 - 45 F 128/11
- OLG Oldenburg, 23.12.2011 - 11 UF 213/11
- BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 938
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Unverschuldetes Elternversagen
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfGE 60, 79 ).In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (BVerfGE 60, 79 m.w.N.).
Das elterliche Fehlverhalten muss dabei ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79 ).
Rn. 15 Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert werden soll, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn von den zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln das mildeste, also die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigende Mittel gewählt wird ( BVerfGE 100, 313 ).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Rn. 31 c) Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 102, 197 ; 105, 197 ). - BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Sorgeerklärungen
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ). - BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Umgangsregelung, die keine Übernachtung und …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Sie müssen allerdings anderweit über eine hinreichend zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen (vgl. BVerfGK 9, 274 ). - BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Denn es liegt in ihrem Interesse, möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vgl. BVerfGE 84, 1 ; 94, 372 ). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Die Fachgerichte sind aber verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfGE 55, 171 ). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ). - BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
- BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86
Kindergeld für Besserverdienende
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unter anderem zur Auswahl des mildesten unter gleich geeigneten Mitteln verpflichtet (Erforderlichkeit), gebietet in diesem Zusammenhang insbesondere, nahe Verwandte, die zur Verantwortungsübernahme geeignet sind, als Vormünder oder Ergänzungspfleger in Betracht zu ziehen (stRspr; vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, FamRZ 2012, S. 938 ). - OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss …
- OLG Saarbrücken, 22.02.2016 - 6 UF 8/16
Rückführungsverlangen der Kindesmutter und familiengerichtliche Anordnung eines …
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG Beschluss vom 20. Januar 2016 - 1 BvR 2742/15 -, juris; FamRZ 2015, 112; 2014, 1266; 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; NJW 2014, 2936; FF 2014, 295; BGH FamRZ 2014, 543; FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2015 - 6 UF 20/15 -, NZFam 2015, 1076, und vom 5. Dezember 2013 - 6 UF 132/13 -, ZKJ 2014, 117 m.z.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. Februar 2016 - 9 UF 51/15 -).
- BGH, 15.09.2021 - XII ZB 231/21
Zuständigkeit des richtigen Jugendamts zum Amtsvormund der beiden als …
Rn. 19 aa) Allerdings ist im Grundsatz richtig, dass dem Familiengericht im Rahmen von § 1779 BGB ein Auswahlermessen zukommt (vgl. BVerfG FamRZ 2012, 938, 939). - BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
Dabei ist auch zu beachten, dass ein Eingriff in das Elternrecht regelmäßig durch eine Unterbringung des Kindes bei Verwandten abgemildert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, juris, Rn. 28). - OLG Düsseldorf, 07.12.2017 - 1 UF 151/17
Zulässigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei …
Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die strengen Eingriffsvoraussetzungen nach Maßgabe der vom Kindesvater in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.03.2012 (Az. 1 BvR 206/12, FamRZ 2012, 938) erfüllt sind, da diese die auf eine Trennung des Kindes von beiden Eltern zielende Sorgerechtsentziehung zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung gemäߠ §§ 1666, 1666 a BGB betrifft, nicht die hier gemäß § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB angeordnete Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil. - OLG Saarbrücken, 05.12.2013 - 6 UF 132/13
Sorgerechtsverfahren: Beteiligung der Pflegeeltern zum Wohle des Kindes; …
Rn. 17 Ebenso hat das Familiengericht es in Verkennung der in Verfahren betreffend die Entziehung der elterlichen Sorge gemäß § 1666 f. BGB dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschuldeten besonders verdichteten Anforderungen an die amtswegige (§ 26 FamFG) tatrichterliche Sachaufklärung (BGH FF 2012, 67; FamRZ 2010, 720; vgl. auch BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, juris) versäumt, den Lebensgefährten der Mutter persönlich anzuhören und aufzuklären, ob J. einen rechtlichen Vater hat.Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 -, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, vom 30. Oktober 2012 - 6 UF 67/12 - und vom 14. November 2012 - 6 UF 384/12 -).
zum Amtspfleger sind Bedenken nicht vorgetragen worden, solche sind im Lichte von § 1915 Abs. 1 i.V.m. § 1791 b BGB und den hierzu von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung aufgestellten Grundsätzen (BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291; BGH FamRZ 2013, 1380; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, juris, und vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 - m.w.N.) auch nicht ersichtlich.
- OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14
Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge: …
Dieses Ermessen hat der Gesetzgeber aber wiederum in verfassungsgemäßer Konkretisierung der widerstreitenden grundrechtlichen Belange rechtlich durch § 1779 Abs. 2 S. 2 und 1775 BGB gebunden (zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938).Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne des § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes (BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 291, vgl. auch BVerfG FamRZ 2014, 907).
- OLG Saarbrücken, 14.10.2013 - 6 UF 160/13
Auswahl des Pflegers für ein minderjähriges Kind: Ablehnung der Bestellung der …
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 -, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, vom 30. Oktober 2012 - 6 UF 67/12 - und vom 14. November 2012 - 6 UF 384/12 -).Dieses Ermessen hat der Gesetzgeber aber wiederum in verfassungsgemäßer Konkretisierung der widerstreitenden grundrechtlichen Belange rechtlich durch § 1779 Abs. 2 S. 2 und 1775 BGB gebunden (zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938).
Der Senat hat - unbeschadet der in Verfahren betreffend die Entziehung der elterlichen Sorge gemäß §§ 1666 f. BGB dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschuldeten besonders verdichteten Anforderungen an die amtswegige (§ 26 FamFG) tatrichterliche Sachaufklärung (BGH FF 2012, 67; FamRZ 2010, 720; vgl. auch BVerfG FamRZ 2012, 938; 2009, 399 und - zum Umgangsausschluss - Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, FamRZ 2013, 48) - nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von einer mündlichen Erörterung der Sache abgesehen.
- OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12
Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen …
Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.03.2012 - 1 BvR 206/12 - Juris Rn. 15 m. w. N.). - OLG Saarbrücken, 21.12.2012 - 6 UF 416/12
Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Anfechtbarkeit der einstweiligen …
- OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 20/15
Verbleibensanordnung für ein Kind in Familienpflege: Rückkehroption bei …
- VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368
Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …
- OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der …
- BVerfG, 13.12.2023 - 1 BvR 1705/23
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche …
- OLG Saarbrücken, 28.03.2022 - 6 UF 163/21
Ruhen der elterlichen Sorge bei Mitwirkungsbereitschaft eines inhaftierten …
- OLG Saarbrücken, 16.05.2023 - 6 UF 60/23
Örtlich zuständiges Jugendamt: Pflegschaftszuständigkeit des Jugendamts nach …
- VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 20.232
Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der …
- OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22
Bestellung Großeltern Kind zu Vormündern Übertragung Teilbereich der Sorge …
- OLG Saarbrücken, 17.04.2026 - 6 UF 14/26
- OLG Saarbrücken, 19.12.2024 - 6 UF 102/24
Auflagen zum Schutz des Kindes bei Kindeswohlgefährdung durch Stiefvater
- OLG Köln, 11.12.2012 - 27 UF 122/12
Gerichtliche Regelung des Umgangsrechts der Großeltern
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
- OLG Hamm, 11.02.2014 - 6 UF 177/13
Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge; Gefährdung des …
- OLG Saarbrücken, 09.01.2025 - 6 UF 102/24
Auflagen zum Schutz des Kindes bei Kindeswohlgefährdung durch Stiefvater
- AG Gießen, 28.08.2013 - 248 F 2478/12
- OLG Frankfurt, 12.12.2013 - 1 WF 214/13
Vergütung des Verfahrensbeistands bei verschiedenen Angelegenheiten
- OLG Hamm, 26.06.2012 - 2 UF 135/10
Entziehung der elterlichen Sorge, da das seelische Wohl des Kindes durch die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 160/14
- BGH, 15.09.2021 - XII ZR 231/21
- AG Michelstadt, 11.05.2018 - 44 F 635/17
Entzug des Sorgerechts in Bezug af Aufenthaltsbestimmung - Gesundheitsfürsorge
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