Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.11.2012 - II-4 UF 177/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666; BGB § 1666a
Entziehung des Rechts zur Regelung der schulischen Angelegenheiten incl. der Zuführung des Kindes zur Schule sowie des Rechts zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung in schulischen Angelegenheiten, da die Eltern sich entgegen der bestehenden Schulpflicht beharrlich ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit zur Entziehung des elterlichen Rechts auf Regelung der schulischen Angelegenheiten bei Weigerung der Anmeldung des Kindes in einer öffentlichen weiterführenden Schule bzw. einer anerkannten Ersatzschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 15.08.2012 - 12 F 76/12
- AG Waldbröl, 04.09.2012 - 12 F 76/12
- OLG Köln, 30.11.2012 - II-4 UF 177/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1230
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, sind die Eltern auch dann nicht berechtigt, ihr Kind der allgemeinen Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder Lehrmethoden der Schule den Glaubensüberzeugungen der Eltern entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.5.2006 - 2 BvR 1693/04 - Beschluss vom 29.4.2003 - 1 BvR 436/03 -, jeweils m. w. N., alle zitiert nach juris).Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft könne die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.5.2006 - 2 BvR 1693/04 - m. w. N., zitiert nach juris).
- BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Rn. 12 Weigern sich die Eltern beharrlich, ihre Kinder einer öffentlichen Schule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, um ihnen stattdessen selbst "Hausunterricht" zu erteilen, so kann darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Missbrauch der elterlichen Sorge liegen, der das Wohl der Kinder nachhaltig gefährdet und Maßnahmen des Familiengerichts nach §§ 1666, 1666 a BGB erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07 -, zitiert nach juris).Der Staat nimmt seinen Erziehungsauftrag im Sinne der Vorgaben des Grundgesetzes verantwortungsvoll wahr (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07 -, zitiert nach juris).
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden hat, sind die Eltern auch dann nicht berechtigt, ihr Kind der allgemeinen Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder Lehrmethoden der Schule den Glaubensüberzeugungen der Eltern entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.5.2006 - 2 BvR 1693/04 - Beschluss vom 29.4.2003 - 1 BvR 436/03 -, jeweils m. w. N., alle zitiert nach juris). - OLG Hamm, 20.02.2007 - 6 UF 51/06
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von …
Auszug aus OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Für die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit ist es notwendig, dieses auch anderen Einflüssen als denen des Elternhauses auszusetzen, damit es Erfahrungen im sozialen Umgang mit anderen Menschen macht und entsprechende Fähigkeiten entwickelt (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 20.2.2007 - 6 UF 51/06 - zitiert nach juris).
- OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Teilweise Entziehung und Wiedereinräumung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung …
Zuvor hatte es den Kindeseltern bereits teilweise die elterliche Sorge für K entzogen (12 F 76/12), was der Senat durch Beschluss 30.11.2012 (II-4 UF 177/12) bestätigte. - VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14
Durchsetzung der Schulpflicht
Die schulrechtliche Beurteilung folgt einem anderen Maßstab als die bürgerlich-rechtliche (vgl. zu letzterer etwa BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07 -, FamRZ 2008, 45; OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2013 - 8 UF 75/12 u.a. - NJW-RR 2014, 6; OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2012 - 4 UF 177/12 u.a. -, ZKJ 2013, 175). - OLG Nürnberg, 15.09.2015 - 9 UF 542/15
Verkehrte Welt oder Missbrauch der elterlichen Sorge - Weigerung der Eltern ein …
Rn. 12 Nach herrschender Rechtsprechung bestehen gegen die Schulpflicht keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (…BGH a. a. O.; BayObLGZ 1983, 132 ff.; OLG Hamm NJW 2006, 237 ff.; OLG Köln FamRZ 2013, 1230 ff.; OLG Brandenburg NJW 2006, 235 ff.).Dazu gehört auch die Erziehung zur Toleranz und die Befähigung zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft (OLG Köln, FamRZ 2013, 1230; OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2007, 6 UF 53/06).
- AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14 Rn. 28 Die beharrliche Weigerung der Kindesmutter P. entgegen der bestehenden Schulpflicht gemäß § 34 Schulgesetz NW einer öffentlichen weiterführenden Schule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, stellt sich als Missbrauch der elterlichen Sorge dar, der das geistige und seelische Wohl des Jungen nachhaltig gefährdet und den Erlass der angeordneten familiengerichtlichen Maßnahmen erfordert (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.11.2012, Az. II 4 UF 177/12, BeckRS 2013, 01357).
- AG Waldbröl, 11.03.2013 - 12 F 307/12
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung aller …
Ein Verstoß hiergegen erfordert die im Beschlusstenor angeordneten öffentlichen Maßnahmen zum Eingriff in Teilbereiche des Sorgerechtes der Eltern (vgl. etwa BGH FamRZ 2008, 45 - 48; OLG Köln - 4 UF 182/12 - Beschluss vom 05.12.2012; Beschluss des OLG Köln vom 30.11.2012 in der einstweiligen Anordnungssache der Beteiligten II-4 UF 177/12).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.10.2012 - 9 UF 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de
BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater allein, da dies dem geäußerten Kindeswillen entspricht. - Wolters Kluwer
Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater entsprechend dem geäußerten Kindeswillen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Senftenberg - 32 F 219/12
- OLG Brandenburg, 29.10.2012 - 9 UF 158/12
- OLG Brandenburg, 30.10.2012 - 9 UF 158/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1230
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 16.05.2013 - 9 UF 132/12
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2012 - 9 UF 158/12
Rn. 3 Rund sechs Monate nach der Umsetzung dieser Vereinbarung, nämlich unter dem 11. Februar 2011 hat der Kindesvater sodann - das ist der Gegenstand des hiesigen Hauptsacheverfahrens zum Az. 9 UF 132/12 - auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für beide Kinder angetragen und dies ganz wesentlich auf die Behauptung gestützt, beide Kinder hätten geäußert, "viel lieber bei ihm wohnen zu wollen".
- OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 13 UF 156/21
Beschwerde gegen die Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl …
Die Vermeidung einer Geschwistertrennung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschwisterbindung kann einen gewichtigen Aspekt des Kindeswohls darstellen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Betreuungsmodell in Rede steht (OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2012, 23811). - OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 16 UF 195/22
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei nur vordergründiger Einigung auf …
Vielmehr besteht mit anderen - im Zusammenhang mit dem Personensorgerecht stehenden - Rechten und Pflichten eine untrennbare Wechselwirkung (z. B. auch Aufenthalt in Hort/ Nachmittagsbetreuung, Ferienlager, Mitwirkung in Vereinen, Übertragung der Beaufsichtigung durch Dritte u. ä. (OLG Brandenburg Beschluss vom 30.10.2012 - 9 UF 158/12, BeckRS 2012, 23811; beck-online;… zur Übertragung der Beaufsichtigung durch Dritte: Vicari in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 1631 BGB (Stand: 17.10.2023), Rn. 16). - OLG Brandenburg, 21.06.2023 - 13 UF 157/22
Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein gemeinsames Kind; Schulwahl für das …
Die Vermeidung einer Geschwistertrennung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschwisterbindung stellt vorliegend einen gewichtigen Aspekt des Kindeswohls dar, wenn - wie hier - das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Betreuungsmodell in Rede steht (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 13 UF 156/21 -, Rn. 24, juris; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2012, 23811). - OLG Brandenburg, 29.03.2023 - 13 UF 157/22
Änderung des Sorgerechts; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bezüglich …
Die Vermeidung einer Geschwistertrennung zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschwisterbindung stellt vorliegend einen gewichtigen Aspekt des Kindeswohls dar, wenn - wie hier - das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Betreuungsmodell in Rede steht (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 13 UF 156/21 -, Rn. 24, juris; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2012, 23811).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 5 UF 390/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Beschwerderecht der Großeltern gegen gerichtliche Anordnungen zur Aufenthaltsbestimmung
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern mütterlicherseits gegen die teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern mütterlicherseits gegen die teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater
Verfahrensgang
- AG Gießen, 09.10.2012 - 246 F 1612/12
- OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 5 UF 390/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 1230
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06
Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung der Großeltern bei Anordnung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 5 UF 390/12
Zwar trifft es zu, dass das Bundesverfassungsgericht in der staatlichen Schutzpflicht für die aus Eltern und Kind bestehenden Familiengemeinschaft sowie in dem Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das Kind Verfassungsgrundsätze gesehen hat, die eine grundsätzlich bevorzugte Berücksichtigung der Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern gebietet (BVerfG FamRZ 2009, 291), und dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte das von Art. 8 EMRK gewährleistete Familienleben zumindest auch nahe Verwandte - zum Beispiel Großeltern und Enkel - umfasst. - BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03
Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 5 UF 390/12
Ferner zeigt ein weiterer Vergleich mit dem früher geltenden § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG, der unbeschadet der Vorschrift des § 20 FGG für Vormundschaftssachen eine weitergehende Beschwerdeberechtigung festlegte, dass bereits nach damaliger Rechtslage allein ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung einer gerichtlichen Entscheidung nicht genügte (BGH FamRZ 2009, 220; 2005, 975). - BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08
Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 5 UF 390/12
Ferner zeigt ein weiterer Vergleich mit dem früher geltenden § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG, der unbeschadet der Vorschrift des § 20 FGG für Vormundschaftssachen eine weitergehende Beschwerdeberechtigung festlegte, dass bereits nach damaliger Rechtslage allein ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung einer gerichtlichen Entscheidung nicht genügte (BGH FamRZ 2009, 220; 2005, 975). - BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2012 - 5 UF 390/12
Grundrechte der Großeltern, die den Rechten der Eltern aus Art. 6 GG entgegengesetzt werden könnten, sieht die Verfassung nicht vor (BVerfG FamRZ 1966, 89).
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