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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42949
BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,42949)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,42949)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 (https://dejure.org/2012,42949)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als "Aussteigerin" aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1684 BGB, § 1685 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als "Aussteigerin" aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1684 BGB, § 1685 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung - Unzureichende Berücksichtigung der Gefährdung von Leib und Leben der Kindesmutter als "Aussteigerin" aus der rechtsextremen Szene und damit verbundener Gefährdung des ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Elternrechts einer Kindesmutter aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aufgrund der Anordnung von Umgangskontakten ihrer drei Söhne mit dem Kindesvater

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Verletzung des Elternrechts einer Kindesmutter aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG aufgrund der Anordnung von Umgangskontakten ihrer drei Söhne mit dem Kindesvater

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung von Umgangskontakten mit dem Kindesvater

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.01.2013)

    Neonazi-Vater: Braunes Patchwork

  • taz.de (Pressebericht, 23.01.2013)

    Kein Umgangsrecht für Neonazi-Vater

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Umgangsausschluss mit "rechtsradikalem” Vater

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Umgangsrecht für Neonazi mit seinen Kindern

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umgangsrecht eines rechtsradikalen Vaters: Eine Gefahr für die eigenen Kinder

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gefährdung des Wohls der Kinder einer Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 222
  • FamRZ 2013, 433
  • FamRZ 2013, 531
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist dann veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist jedoch veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Rn. 21 Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Können sich Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 64, 180 ).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 64, 180 ).

  • OLG Dresden, 23.07.2012 - 20 UF 770/08

    Nazi-Aussteigerin: Ein Leben auf der Flucht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Juli 2012 - 20 UF 770/08 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag des Antragsgegners und Beschwerdeführers des Ausgangsverfahrens auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Juli 2012 - 20 UF 770/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Rn. 21 Dabei ist Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Rn. 41 3. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12
    Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 - juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht muss ein Kindschaftsverfahren in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung zu erlangen (…vgl. zum Umgangsausschluss BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2008 - 1 BvR 746/08 -, juris, Rn. 52;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 21; für die elterliche Sorge BVerfGE 55, 171 ) und damit der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft die hierzu von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen grundsätzlich nicht nach, der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen; die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 03.07.2015 - 10 UF 173/14

    Umgangsrecht: Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kind unter Berücksichtigung …

    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12, BeckRS 2013, 46031; s. auch BVerfG, FamRZ 2007, 105; FamRZ 1995, 86, 87; BGH, FamRZ 1984, 778, 779).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als …

    Insbesondere die Umgangsregelung durch das Familiengericht bedarf zur Wahrung des unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK stehenden Rechts auf Umgang (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 433 mwN) einer effizienten gerichtlichen Geltendmachung und Vollstreckung.
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